Begriffe mit M

  • Mängelanzeige

    Die Mängelanzeige ist die Meldung des Mieters an den Vermieter, dass in der Wohnung während der Mietzeit ein Mangel aufgetreten ist. Die Pflicht dazu folgt aus § 536c Abs. 1 BGB und verlangt eine unverzügliche Anzeige. Wer sie unterlässt, haftet für Folgeschäden und verliert Minderung sowie Schadensersatz, soweit der Vermieter deshalb nicht abhelfen konnte.

  • Mäßigungsgebot

    Das Mäßigungsgebot verpflichtet Beamtinnen und Beamte, sich bei politischer Betätigung so zurückzuhalten, wie es ihre Stellung gegenüber der Allgemeinheit und ihre Amtspflichten verlangen. Das Mäßigungsgebot regeln für Landes- und Kommunalbeamte § 33 Abs. 2 BeamtStG, für Bundesbeamte § 60 Abs. 2 BBG. Ein schuldhafter Verstoß gegen das Mäßigungsgebot kann als Dienstvergehen disziplinarisch geahndet werden.

  • Mahnbescheid widersprechen

    Mit dem Widerspruch wehrst Du Dich gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid, den das Mahngericht ohne Prüfung des Anspruchs erlassen hat. Der Mahnbescheid setzt Dir nach § 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO eine Frist von zwei Wochen ab Zustellung. Möglich bleibt der Widerspruch nach § 694 ZPO aber, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist. Eine Begründung ist nicht nötig.

  • Mahnverfahren im Arbeitsrecht

    Das Mahnverfahren im Arbeitsrecht ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem sich Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Klage durchsetzen lassen. Zuständig ist nach § 46a ArbGG das Arbeitsgericht, nicht das Amtsgericht. Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid bleibt nur eine Woche, im normalen Zivilverfahren sind es zwei Wochen.

  • Maklerprovision und Bestellerprinzip

    Maklerprovision und Bestellerprinzip bei Mietwohnungen bedeuten: Wer den Makler beauftragt, bezahlt ihn. Das steht in § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz und gilt seit dem 01.06.2015. Vom Wohnungssuchenden darf der Makler nur dann Provision verlangen, wenn er ausschließlich für ihn tätig wurde, und dann höchstens zwei Monatsmieten zuzüglich Umsatzsteuer.

  • Mangel bei digitalen Produkten

    Ein Mangel bei digitalen Produkten liegt vor, wenn ein Online-Kurs, eine App oder ein Download nicht so funktioniert, wie es vereinbart oder üblich ist. Für Verbraucherverträge regeln das die §§ 327d bis 327k BGB. Zuerst kannst Du Nacherfüllung verlangen; die Ansprüche verjähren nach § 327j BGB zwei Jahre nach der Bereitstellung.

  • Massenentlassung

    Eine Massenentlassung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber innerhalb von 30 Kalendertagen so viele Beschäftigte entlässt, dass die Schwellen des § 17 KSchG erreicht sind. Dann muss er einen bestehenden Betriebsrat beteiligen und die Entlassungen vorher der Agentur für Arbeit anzeigen. Fehlt die Anzeige, ist die Kündigung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts unwirksam.

  • Mastermind-Programm

    Ein Mastermind-Programm ist ein meist teures Gruppenformat, in dem Teilnehmer unter Leitung eines Coaches Erfahrungen austauschen und Wissen erhalten. Rechtlich zählt der Inhalt: Überwiegt aufgezeichnete Wissensvermittlung mit Lernkontrolle, kann Fernunterricht nach § 1 FernUSG vorliegen. Ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag dann nach § 7 FernUSG nichtig.

  • Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU)

    Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) ist eine Begutachtung, mit der die Fahrerlaubnisbehörde Zweifel an Deiner Fahreignung klärt. Rechtsgrundlage sind vor allem § 11 Abs. 3 und §§ 13 bis 14 FeV. Bringst Du das geforderte Gutachten nicht fristgerecht bei, darf die Behörde nach § 11 Abs. 8 FeV auf fehlende Eignung schließen und die Fahrerlaubnis entziehen oder verweigern.

  • Mehrarbeit von Beamten

    Mehrarbeit von Beamten ist Dienst über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus, den der Dienstherr anordnet oder genehmigt. Im Bund regelt sie § 88 BBG, für Landesbeamte das jeweilige Landesbeamtengesetz. Überschreitet sie im Bund fünf Stunden im Monat, ist innerhalb eines Jahres Freizeitausgleich zu gewähren; Geld gibt es nur ausnahmsweise.

  • Membership und Abo-Modelle

    Membership und Abo-Modelle sind Online-Angebote, bei denen Du für den laufenden Zugang zu Kursen, Community oder Calls regelmäßig zahlst. Gegenüber Verbrauchern begrenzt § 309 Nr. 9 BGB Laufzeit und Verlängerung in den AGB. Nach einer stillschweigenden Verlängerung muss eine Kündigung mit höchstens einem Monat Frist möglich sein.

  • Mentoring-Programm

    Ein Mentoring-Programm ist ein entgeltliches Begleitangebot, bei dem ein Mentor Wissen, Strategien und Erfahrung weitergibt, zum Beispiel über Videos, Calls und Gruppen. Ob es Fernunterricht ist, beurteilt der BGH im Einzelfall nach § 1 Abs. 1 FernUSG. Fehlt dann die Zulassung der ZFU, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

  • Messbeamter und Schulungsnachweis

    Messbeamter und Schulungsnachweis betreffen die Bedienung eines Messgeräts: Der Messbeamte baut es auf, bedient es und protokolliert die Messung, der Schulungsnachweis belegt seine Schulung für dieses Gerät. Eingesetzt wird das Messgerät nach § 31 Abs. 1 MessEG im Rahmen der Verwendungsbedingungen. Nach BVerfG 2 BvR 1616/18 kann Deine Verteidigung grundsätzlich Zugang zu solchen Unterlagen verlangen.

  • Messfehler beim Blitzer

    Ein Messfehler beim Blitzer liegt vor, wenn das Gerät, seine Bedienung oder die Zuordnung zum Fahrzeug ein falsches Ergebnis liefert. Bei standardisierten Messverfahren gilt das Ergebnis zunächst als richtig, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorgetragen werden. Diese Anhaltspunkte finden sich meist erst in der Akte, etwa in Messprotokoll, Eichschein und Messdaten.

  • Messprotokoll

    Das Messprotokoll ist die schriftliche Dokumentation einer Verkehrsmessung durch den Messbeamten, etwa bei Geschwindigkeits- oder Abstandsmessungen. Es belegt Ort, Zeit, Gerät und den Einsatz nach den Vorgaben des Herstellers. Du kannst es über die Akteneinsicht nach § 49 OWiG anfordern. Die zweiwöchige Einspruchsfrist läuft davon unabhängig ab Zustellung des Bescheids.

  • Messung durch Nachfahren

    Bei der Messung durch Nachfahren folgt die Polizei Deinem Fahrzeug über eine Strecke und ermittelt Deine Geschwindigkeit aus dem eigenen Tacho oder einem Videonachfahrsystem wie ProViDa. Die Gerichte verlangen dafür eine ausreichend lange Messstrecke, einen gleichbleibenden Abstand und einen Sicherheitsabschlag, bei ungeeichtem Tacho nach dem OLG Hamm etwa 20 Prozent.

  • Messung durch Polizei per Video

    Bei der Messung durch Polizei per Video zeichnet ein geeichtes System Fahrzeug und Messwerte auf, meist ein Videonachfahrsystem wie ProViDa im Streifenwagen oder eine Abstandsmessung von der Brücke. Rechtsgrundlage der Messung durch Polizei per Video ist bei verdachtsabhängigen Aufnahmen § 100h StPO mit § 46 OWiG. Nach Abzug der Toleranz richten sich Bußgeld und Punkte nach dem Bußgeldkatalog.

  • Midijob

    Ein Midijob ist eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem regelmäßigen Monatsverdienst oberhalb der Minijob-Grenze bis 2.000 Euro. Rechtsgrundlage ist der Übergangsbereich nach § 20 Abs. 2 SGB IV. 2026 reicht er von 603,01 bis 2.000 Euro. Du zahlst reduzierte Arbeitnehmerbeiträge, erwirbst aber volle Rentenansprüche aus dem tatsächlichen Verdienst.

  • Mietaufhebungsvertrag

    Ein Mietaufhebungsvertrag ist eine freiwillige Vereinbarung zwischen Dir und Deinem Vermieter, um das Mietverhältnis ohne Kündigungsfrist zu beenden. Rechtsgrundlage ist die Vertragsfreiheit nach § 311 Abs. 1 BGB. Obwohl für den Mietaufhebungsvertrag keine Form vorgeschrieben ist, solltest Du ihn aus Beweisgründen immer schriftlich schließen, um den Beendigungstermin festzuhalten.

  • Mietbürgschaft

    Eine Mietbürgschaft ist die Zusage eines Dritten, für Schulden des Mieters aus dem Mietvertrag einzustehen, etwa von Eltern, einer Bank oder einem Versicherer. Rechtsgrundlage ist § 765 BGB, die Erklärung braucht nach § 766 BGB die Schriftform. Als Mietsicherheit ist sie zusammen mit einer Kaution auf drei Nettokaltmieten begrenzt (§ 551 BGB).

  • Mieterhöhung

    Eine Mieterhöhung ist die Anhebung Deiner Miete während des laufenden Mietverhältnisses. Laut § 557 BGB ist eine Mieterhöhung nur durch Vereinbarung oder auf gesetzlichen Wegen möglich, etwa durch Anpassung an die Vergleichsmiete, Modernisierung, Staffel- oder Indexmiete. Bei der Vergleichsmiete gibt es Kappungsgrenzen: Die Miete darf in drei Jahren maximal um 20 Prozent steigen, in Hamburg um 15 Prozent.

  • Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

    Die Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist das Verlangen des Vermieters, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Geregelt ist sie in §§ 558 bis 558b BGB. Die Miete muss 15 Monate unverändert sein, die Kappungsgrenze begrenzt den Anstieg, und Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit für Deine Zustimmung.

  • Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

    Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel ist ein Erhöhungsverlangen des neuen Vermieters nach dem Kauf der Wohnung. Ein Sonderrecht dafür gibt es nicht: Der Käufer tritt nach § 566 BGB in den bestehenden Vertrag ein und darf nur nach §§ 557 bis 560 BGB erhöhen. Für das Erhöhungsverlangen gelten dieselben Fristen und Kappungsgrenzen wie zuvor.

  • Mieterselbstauskunft

    Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem Vermieter vor Vertragsschluss Angaben von Mietinteressenten erheben, etwa zu Einkommen, Beruf und Haushaltsgröße. Erlaubt sind nur Fragen, die für das Mietverhältnis erforderlich sind (Art. 6 DSGVO). Falsche Angaben auf zulässige Fragen können nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine fristlose Kündigung rechtfertigen.

  • Mieterverein

    Ein Mieterverein ist ein Verein, der seine Mitglieder in Mietfragen berät und gegenüber dem Vermieter vertritt. Erlaubt ist das nach § 7 Abs. 1 RDG, solange eine Person mit Befähigung zum Richteramt die Beratung erbringt oder anleitet. Die Hilfe gibt es gegen Mitgliedsbeitrag; vor Gericht vertreten kann der Verein Dich selbst nicht.

  • Mietkaution

    Die Mietkaution ist eine finanzielle Sicherheit für Deinen Vermieter, die Du für Ansprüche aus dem Mietverhältnis leistest und die in § 551 BGB geregelt ist. Deine Mietkaution darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Du kannst sie in drei Monatsraten zahlen und der Vermieter muss sie getrennt von seinem Vermögen anlegen.

  • Mietkautionskonto

    Ein Mietkautionskonto ist ein Konto, auf dem die Barkaution des Mieters getrennt vom Vermögen des Vermieters liegt. § 551 Abs. 3 BGB verpflichtet den Vermieter, die Kaution bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anzulegen. Die Zinsen stehen dem Mieter zu und erhöhen die Sicherheit; nur in Studenten- und Jugendwohnheimen entfällt die Verzinsung.

  • Mietmangel

    Ein Mietmangel ist eine für den Mieter nachteilige Abweichung des tatsächlichen Zustands der Mietsache vom vertraglich geschuldeten Zustand. Er ist in § 536 BGB geregelt und löst eine Mietminderung kraft Gesetzes aus, solange die Tauglichkeit nicht nur unerheblich gemindert ist. Du musst den Mangel dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c BGB).

  • Mietminderung

    Eine Mietminderung bedeutet, dass Deine Miete kraft Gesetzes sinkt, solange die Wohnung einen Mangel hat, der ihre Tauglichkeit beeinträchtigt. Rechtsgrundlage für die Mietminderung ist § 536 BGB. Sie gilt ab Mangelbeginn und wird von der Bruttomiete berechnet. Zeigst Du den Mangel nicht an, verlierst Du Deinen Anspruch für die Zeit, in der der Vermieter nicht abhelfen konnte.

  • Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse begrenzt die Miete bei Abschluss eines neuen Wohnungsmietvertrags auf höchstens 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Grundlage ist § 556d BGB, gelten muss sie per Landesverordnung. In Hamburg gilt sie im gesamten Stadtgebiet bis zum 31.12.2029. Zu viel gezahlte Miete kannst Du nach einer Rüge zurückfordern.

  • Mietpreisüberhöhung

    Mietpreisüberhöhung ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 5 WiStG. Sie liegt vor, wenn ein Vermieter unter Ausnutzung eines geringen Wohnungsangebots eine Miete verlangt, die die übliche Miete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Der überhöhte Teil ist unwirksam und kann zurückgefordert werden, zusätzlich droht ein Bußgeld bis 50.000 Euro.

  • Mietrecht Hamburg

    Mietrecht Hamburg meint die Regeln für Wohnungsmieten in der Hansestadt: das bundesweite Mietrecht der §§ 535 ff. BGB, ergänzt durch Hamburger Verordnungen. Dazu zählen die Mietpreisbremse bis 31.12.2029, die Kappungsgrenze von 15 Prozent in drei Jahren und eine zehnjährige Kündigungssperre nach Umwandlung in Eigentumswohnungen.

  • Mietrecht im BGB

    Das Mietrecht im BGB ist der Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Mietverträge regelt, vor allem in den §§ 535 bis 580a BGB. Es enthält allgemeine Regeln, ein eigenes Kapitel für Wohnraum mit zwingendem Mieterschutz und Vorschriften für Gewerberäume. Für Wohnraum gelten Kündigungsfristen nach § 573c BGB von drei bis neun Monaten.

  • Mietrechtsschutzversicherung

    Eine Mietrechtsschutzversicherung übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten in Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis, auch Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz genannt. Gesetzlich geregelt sind nur Eckpunkte in den §§ 125 bis 129 VVG, den Umfang bestimmen die Versicherungsbedingungen. Bei der Mietrechtsschutzversicherung ist ein Streit nur gedeckt, wenn der auslösende Verstoß nach Versicherungsbeginn und nach einer etwaigen Wartezeit liegt.

  • Mietrückstand und Ratenzahlung

    Bei Mietrückstand und Ratenzahlung vereinbaren Mieter und Vermieter, offene Mieten in Teilbeträgen abzuzahlen. Einen Anspruch darauf hast Du nicht, denn nach § 266 BGB muss der Gläubiger Teilleistungen nicht annehmen. Die Vereinbarung schützt nicht automatisch vor der fristlosen Kündigung nach § 543 BGB, die schon bei mehr als einer Monatsmiete Rückstand droht.

  • Mietschulden

    Mietschulden sind fällige Mieten, die Du nicht oder nicht vollständig gezahlt hast. Bei Wohnraum erlauben sie dem Vermieter unter den Voraussetzungen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB die fristlose Kündigung, etwa bei Rückstand mit mehr als einer Monatsmiete für zwei aufeinanderfolgende Termine. Eine Nachzahlung binnen der Schonfrist kann diese Kündigung unwirksam machen.

  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung

    Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist eine Bestätigung des bisherigen Vermieters, dass Du keine Mietschulden hast. Einen Anspruch darauf gibt es nicht, so der BGH im Urteil VIII ZR 238/08 vom 30.09.2009. Verlangen kannst Du nur eine Quittung über Deine Zahlungen nach § 368 BGB, und neue Vermieter dürfen die Bescheinigung laut Datenschutzaufsicht nicht verlangen.

  • Mietspiegel

    Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete in einer Gemeinde, erstellt oder anerkannt von der Gemeinde oder von Mieter- und Vermieterverbänden (§ 558c BGB). Vermieter begründen damit Mieterhöhungen nach § 558a BGB. Ein qualifizierter Mietspiegel wird alle zwei Jahre angepasst, nach vier Jahren neu erstellt und gilt vor Gericht als Vermutung.

  • Mietvertrag

    Ein Mietvertrag regelt, dass Dir der Vermieter eine Wohnung oder Sache auf Zeit gegen Miete überlässt. Die gesetzliche Grundlage findest Du in §§ 535 ff. BGB. Auch ein mündlicher Mietvertrag ist gültig; wird er für länger als ein Jahr aber nicht schriftlich geschlossen, gilt er nach § 550 BGB als unbefristet.

  • Mietvertrag mit Verwandten

    Ein Mietvertrag mit Verwandten ist ein Wohnraummietvertrag zwischen Angehörigen, etwa Eltern und Kindern. Zivilrechtlich gelten die §§ 535 ff. BGB mit vollem Kündigungsschutz, Sonderregeln gibt es nicht. Steuerlich zählt § 21 Abs. 2 EStG: Unter 50 Prozent der ortsüblichen Miete wird die Vermietung aufgeteilt, ab 66 Prozent gilt sie bei dauerhafter Vermietung als voll entgeltlich.

  • Mietvertrag nach Kündigung verlängern

    Einen Mietvertrag nach Kündigung verlängern kannst Du nur, wenn beide Seiten das vereinbaren oder das Gesetz eine Fortsetzung vorsieht. Nach § 545 BGB verlängert er sich stillschweigend, wenn Du nach Vertragsende weiter wohnst und keiner binnen zwei Wochen widerspricht. Bei einer Vermieterkündigung kommt zusätzlich der Härtewiderspruch nach § 574 BGB in Betracht.

  • Mietvertrag widerrufen

    Den Mietvertrag widerrufen bedeutet, sich binnen 14 Tagen ohne Begründung vom Vertrag zu lösen. Bei Wohnraum ist das nur ausnahmsweise möglich: Dein Vermieter muss Unternehmer sein und der Vertragsschluss muss im Fernabsatz oder außerhalb seiner Geschäftsräume erfolgen (§ 312 Abs. 3, § 312g BGB). Hast Du die Wohnung vorher besichtigt, entfällt dieses Recht.

  • Mietwagen geblitzt

    Wer mit einem Mietwagen geblitzt wird, erhält den Anhörungsbogen erst, nachdem der Vermieter als Halter den Mieter benannt hat. Ordnungswidrig handelt nach § 24 StVG der Fahrer, der gegen die Verkehrsregeln verstößt, nicht der Halter. Bei Verkehrsverstößen nach § 24 StVG gilt nach § 26 Abs. 3 StVG in der Regel eine Verjährungsfrist von sechs Monaten.

  • Mietwucher

    Mietwucher ist eine Miete, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung steht und unter Ausbeutung einer Zwangslage oder Schwäche des Mieters vereinbart wird. Strafbar ist das nach § 291 StGB mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe. Schon mehr als 20 Prozent über der üblichen Miete kann eine Mietpreisüberhöhung nach § 5 WiStrG 1954 vorliegen.

  • Mietzahlung unter Vorbehalt

    Eine Mietzahlung unter Vorbehalt ist die volle Zahlung der Miete mit der Erklärung, einen Teil wegen eines Mangels später zurückzufordern. Der Vorbehalt schließt den Ausschluss der Rückforderung nach § 814 BGB aus. Er schützt Dich vor dem Risiko einer fristlosen Kündigung, wenn sich Deine Minderung später als zu hoch erweist.

  • Minderungstabelle

    Eine Minderungstabelle ist eine Sammlung von Gerichtsentscheidungen, die zeigt, um wie viel Prozent Mieter bei bestimmten Mängeln gemindert haben. Verbindlich ist sie nicht: § 536 Abs. 1 BGB verlangt nur eine angemessen herabgesetzte Miete. Grundlage der Berechnung ist nach dem BGH die Bruttomiete einschließlich Nebenkostenvorauszahlung.

  • Mindestgeschwindigkeit und Langsamfahren

    Mindestgeschwindigkeit und Langsamfahren: Langsamfahren ist verboten, wenn Du ohne triftigen Grund so langsam fährst, dass Du den Verkehrsfluss behinderst; so regelt es § 3 Abs. 2 StVO. Eine allgemeine Mindestgeschwindigkeit gibt es nicht, nur auf Strecken mit Zeichen 275. Die einschlägigen Regelsätze im Bußgeldkatalog liegen zwischen 10 und 30 Euro, Punkte gibt es dafür in der Regel nicht.

  • Mindestlaufzeit beim Coaching

    Eine Mindestlaufzeit beim Coaching ist eine vertraglich vereinbarte Dauer, vor deren Ende keine ordentliche Kündigung vorgesehen ist. Ein Gesetz schreibt sie nicht vor. In Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Verbrauchern ist sie nach § 309 Nr. 9 BGB auf zwei Jahre begrenzt. Trotz Laufzeit kann oft nach § 627 BGB oder § 5 FernUSG gekündigt werden.

  • Mindestlohn

    Der Mindestlohn ist die gesetzliche Lohnuntergrenze je Arbeitsstunde nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit dem 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto, ab dem 1. Januar 2027 sind es 14,60 Euro. Auf den Anspruch kannst Du nach § 3 MiLoG nicht wirksam verzichten, und vertragliche Ausschlussfristen lassen ihn nicht verfallen.

  • Mindesttemperatur in der Wohnung

    Die Mindesttemperatur in der Wohnung ist die Wärme, die der Vermieter mit der Heizung ermöglichen muss, damit die Wohnung zum Wohnen taugt. Eine feste Gradzahl nennt kein Gesetz; maßgeblich sind Mietvertrag und üblicher Wohnstandard nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Reicht die Heizleistung nicht, mindert sich die Miete nach § 536 BGB kraft Gesetzes.

  • Mindesturlaub

    Mindesturlaub ist der bezahlte Erholungsurlaub, der Dir unabhängig vom Arbeitsvertrag kraft Gesetzes zusteht. Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt er jährlich mindestens 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch auf Mindesturlaub erwirbst Du nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis; solange es besteht, kannst Du auf ihn nicht wirksam verzichten.

  • Mindestversorgung

    Die Mindestversorgung ist die Untergrenze des Ruhegehalts von Beamten, wenn das erdiente Ruhegehalt zu niedrig ausfällt. Für Bundesbeamte regelt sie § 14 Abs. 4 BeamtVG: mindestens 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder, wenn günstiger, 65 Prozent aus der Endstufe A 4. Voraussetzung sind in der Regel fünf Jahre ruhegehaltfähige Dienstzeit.

  • Minijob

    Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV, bei der Du nicht mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienst. Diese liegt 2026 bei 603 Euro monatlich. Dein Minijob ist arbeitsrechtlich eine normale Teilzeitstelle, daher hast Du Anspruch auf Urlaub, Lohnfortzahlung und gesetzliche Kündigungsfristen.

  • Minusstunden

    Minusstunden entstehen, wenn Du weniger arbeitest, als Dein Vertrag vorsieht. Diese werden meist auf einem Arbeitszeitkonto erfasst. Ein spezielles Gesetz für Minusstunden gibt es nicht; entscheidend sind Dein Vertrag, Tarifverträge und § 615 BGB. Schickt Dein Arbeitgeber Dich wegen Auftragsmangels heim, trägt er das Risiko und Du musst nicht nacharbeiten.

  • Mitbestimmung des Betriebsrats

    Mitbestimmung des Betriebsrats bedeutet, dass der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen nur gemeinsam mit dem Betriebsrat regeln darf. Der wichtigste Katalog steht in § 87 Abs. 1 BetrVG, etwa zu Arbeitszeit, Urlaubsplanung und Überwachungstechnik. Einigen sich beide nicht, entscheidet nach § 87 Abs. 2 BetrVG die Einigungsstelle verbindlich.

  • Mobbing am Arbeitsplatz

    Mobbing am Arbeitsplatz meint fortgesetztes Anfeinden, Schikanieren oder Ausgrenzen durch Kollegen oder Vorgesetzte. Ein eigenes Mobbinggesetz gibt es nicht; Ansprüche folgen aus § 280 Abs. 1 und § 241 Abs. 2 BGB, aus § 823 Abs. 1 mit § 253 Abs. 2 BGB und bei Diskriminierung aus dem AGG. Schmerzensgeld verjährt nach drei Jahren.

  • Mobiler Blitzer

    Ein mobiler Blitzer ist ein Geschwindigkeitsmessgerät, das nicht fest installiert ist. Du findest diesen mobilen Blitzer oft in Fahrzeugen, auf Stativen oder als Anhänger. Rechtsgrundlagen für Bußgelder sind § 3 StVO und § 24 StVG. Ein Verstoß kann nach § 26 Abs. 3 StVG nur innerhalb von sechs Monaten verfolgt werden.

  • Modernisierungsankündigung

    Die Modernisierungsankündigung ist die Mitteilung des Vermieters, dass er eine Modernisierung der Mietwohnung plant. Nach § 555c Abs. 1 BGB muss sie spätestens drei Monate vor Beginn in Textform zugehen und Art, Umfang, Beginn, Dauer sowie die zu erwartende Mieterhöhung nennen. Ab Zugang läuft die Frist für den Härteeinwand bis zum Ende des Folgemonats.

  • Modernisierungsmieterhöhung

    Die Modernisierungsmieterhöhung erlaubt dem Vermieter, nach bestimmten Modernisierungen die Jahresmiete um 8 Prozent der für Deine Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Grundlage ist § 559 BGB. Die Erhöhung ist auf 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren gedeckelt, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro auf 2 Euro, und wird ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung fällig.

  • Möblierte Wohnung

    Eine möblierte Wohnung wird zusammen mit Einrichtungsgegenständen vermietet, für die Vermieter einen Möblierungszuschlag verlangen können. Für sie gelten grundsätzlich die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und der Kündigungsschutz wie bei leeren Wohnungen. Ausnahmen bestehen nach § 549 Abs. 2 BGB für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters und für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.

  • Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten?

    Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Ja, nach einer ordentlichen Kündigung musst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten, denn das Arbeitsverhältnis besteht bis dahin fort. Die Fristen ergeben sich aus § 622 BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter; stellt er Dich frei, behältst Du den Vergütungsanspruch nach § 615 BGB.

  • Muster für den Einspruch

    Ein Muster für den Einspruch ist eine Vorlage, mit der Du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehst. Rechtsgrundlage ist § 67 OWiG: Der Einspruch geht schriftlich oder zur Niederschrift an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat. Die Frist beträgt zwei Wochen ab Zustellung, eine Begründung schreibt das Gesetz nicht vor.

  • Musterfeststellungs- und Abhilfeklage

    Musterfeststellungs- und Abhilfeklage sind Verbandsklagen, mit denen qualifizierte Verbraucherverbände gleichartige Ansprüche vieler Verbraucher gegen ein Unternehmen gebündelt verfolgen. Rechtsgrundlage ist seit Oktober 2023 das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG). Betroffene melden ihren Anspruch bis drei Wochen nach Schluss der mündlichen Verhandlung zum Verbandsklageregister an; die Anmeldung hemmt die Verjährung.

  • Mutterschaftsgeld

    Mutterschaftsgeld ist die Geldleistung, die Du während der Schutzfristen vor und nach der Entbindung statt Deines Gehalts bekommst. Rechtsgrundlage sind § 19 MuSchG und § 24i SGB V. Die Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro pro Kalendertag, den Rest bis zu Deinem Nettogehalt gleicht der Arbeitgeber mit dem Zuschuss nach § 20 MuSchG aus.

  • Mutterschutz

    Mutterschutz ist der gesetzliche Schutz schwangerer und stillender Frauen in Beschäftigung, Ausbildung und Studium, geregelt im Mutterschutzgesetz (MuSchG). Kern sind die Schutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung (§ 3 MuSchG), in Sonderfällen zwölf Wochen. Dazu kommen Mutterschaftsgeld und ein Kündigungsverbot nach § 17 MuSchG.

  • Mutterschutz für Beamtinnen

    Mutterschutz für Beamtinnen schützt schwangere und stillende Beamtinnen vor Gefahren im Dienst und vor einer Entlassung. Das Mutterschutzgesetz gilt für sie nicht unmittelbar (§ 1 Abs. 3 MuSchG), Bund und Länder erklären es per Verordnung für entsprechend anwendbar. Die Schutzfrist dauert sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Entbindung, die Bezüge laufen weiter.