Messung durch Nachfahren

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Kurz erklärt Bei der Messung durch Nachfahren folgt die Polizei Deinem Fahrzeug über eine Strecke und ermittelt Deine Geschwindigkeit aus dem eigenen Tacho oder einem Videonachfahrsystem wie ProViDa. Die Gerichte verlangen dafür eine ausreichend lange Messstrecke, einen gleichbleibenden Abstand und einen Sicherheitsabschlag, bei ungeeichtem Tacho nach dem OLG Hamm etwa 20 Prozent.

Deutsches Polizeifahrzeug verfolgt einen PKW auf der Autobahn zur Geschwindigkeitsermittlung bei einer Messung durch Nachfahren
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktioniert die Messung durch Nachfahren?

Bei der Messung durch Nachfahren fährt ein Streifenwagen oder Motorrad hinter Dir her und hält den Abstand möglichst konstant. Ist er gleich geblieben oder größer geworden, warst Du mindestens so schnell wie das Messfahrzeug. Abgelesen wird entweder ein gewöhnlicher, nicht geeichter Tacho oder ein Videonachfahrsystem wie ProViDa, das Wegstrecke und Zeit über geeichte Zähler erfasst und das Geschehen filmt. Mehr zur Videotechnik steht unter Messung durch Polizei per Video.

Die Methode kann jede Form der Geschwindigkeitsüberschreitung betreffen, innerorts wie auf der Autobahn. Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot richten sich nach dem Wert, der nach Abzug der Toleranz übrig bleibt; prüfe ihn anhand der Anlage zur BKatV im aktuellen Bußgeldkatalog.

Welche Anforderungen stellen die Gerichte an die Messung durch Nachfahren?

Auch mit einem ungeeichten, nicht justierten Tacho kann die Messung als Beweis ausreichen. Dann muss das Gericht aber die Zuverlässigkeit prüfen und einen Sicherheitsabschlag vornehmen. Nach dem OLG Hamm muss die Messstrecke ausreichend lang sein, der Abstand gleichbleibend oder wachsend und möglichst kurz, und die Überschreitung muss wesentlich sein. Bei Dunkelheit braucht es zusätzlich Angaben zu Abstand, Sicht und Beleuchtung; je kürzer die Strecke, desto genauer die Darstellung (Beschluss vom 10.03.2017, 4 RBs 94/17).

Einen Abschlag von 20 Prozent bei ungeeichtem Tacho hat das OLG Hamm als angemessen gebilligt (Beschluss vom 19.03.2009, 3 Ss OWi 94/09). Wie hoch der Toleranzabzug im Einzelfall ausfällt, hängt vom Messmittel und den Umständen ab.

Ist ProViDa ein standardisiertes Messverfahren?

Ein standardisiertes Messverfahren liegt nach der vom OLG Hamm wiedergegebenen BGH-Rechtsprechung vor, wenn Ablauf und Bedingungen so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Für ProViDa ist das nicht pauschal zu bejahen. Wird die Geschwindigkeit nachträglich von Hand anhand des Videos berechnet, ist es nach dem OLG Hamm kein standardisiertes Verfahren; das Urteil muss die Berechnung dann nachvollziehbar darlegen (Beschluss vom 22.06.2017, 1 RBs 30/17).

Bei einer solchen Handauswertung mit einem Motorrad verlangte das OLG Hamm zudem zu prüfen, ob nach der Bedienungsanleitung ein höherer Toleranzwert anzusetzen ist (Beschluss vom 10.03.2020, 4 RBs 87/20). Die Anlage selbst muss geeicht sein (§ 37 MessEG); den Nachweis liefert der Eichschein.

Wo setzt die Prüfung typischerweise an?

Ausgangspunkt ist die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren: Messprotokoll, Video, Länge der Messstrecke, Abstand, Sichtverhältnisse, Eichschein und der Messbeamter und Schulungsnachweis. Widersprüchliche Angaben zur Strecke führten im Fall 4 RBs 94/17 zur Aufhebung des Urteils. Droht ein Fahrverbot, kann das bis zur Kündigung wegen Verlust des Führerscheins reichen, wenn Du beruflich fährst. Ob ein Angriffspunkt trägt, hängt vom Einzelfall ab.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nachfahren mit ungeeichtem Tacho kann als Beweis genügen, verlangt aber einen Sicherheitsabschlag; 20 Prozent hat das OLG Hamm gebilligt (3 Ss OWi 94/09).
  • Die Messstrecke muss ausreichend lang, der Abstand gleichbleibend und kurz und die Überschreitung wesentlich sein (OLG Hamm 4 RBs 94/17).
  • Bei Dunkelheit sind zusätzliche Angaben zu Sicht, Beleuchtung und Abstand nötig.
  • Eine nachträgliche Handauswertung mit ProViDa ist nach dem OLG Hamm kein standardisiertes Messverfahren (1 RBs 30/17).
  • Messanlagen wie ProViDa müssen geeicht sein (§ 37 MessEG); den Nachweis liefert der Eichschein.

Häufige Fragen (10)

Darf die Polizei durch Hinterherfahren blitzen?

Ja. Die Messung durch Nachfahren ist als Beweismittel anerkannt, auch wenn der Tacho des Polizeifahrzeugs nicht geeicht ist. Das OLG Hamm verlangt dann aber eine ausreichend lange Messstrecke, einen gleichbleibenden und möglichst kurzen Abstand, eine wesentliche Überschreitung und einen Sicherheitsabschlag (4 RBs 94/17). Ein Foto wie beim stationären Blitzer gibt es dabei oft nicht, die Beamten sind Zeugen.

Wie lang muss die Messstrecke beim Nachfahren sein?

Eine feste Meterzahl schreibt kein Gesetz vor. Die Rechtsprechung verlangt eine ausreichend lange Strecke, deren Länge im Urteil festgestellt sein muss. Je kürzer die Strecke, desto genauer müssen Abstand und Umstände dargestellt werden (OLG Hamm, 4 RBs 94/17). In diesem Fall hob das Gericht das Urteil auf, weil die Angaben zur Länge zwischen 200 und 330 Metern schwankten.

Welcher Toleranzabzug gilt bei der Messung durch Nachfahren?

Das hängt vom Messmittel ab. Bei einem ungeeichten und nicht justierten Tacho hat das OLG Hamm einen Sicherheitsabschlag von 20 Prozent als angemessen angesehen (3 Ss OWi 94/09). Bei geeichten Videonachfahrsystemen richtet sich der Abzug nach der Bedienungsanleitung und der Messmethode; bei Handauswertung kann ein höherer Wert nötig sein (OLG Hamm, 4 RBs 87/20).

Wie misst die Polizei mit ProViDa?

Das Messfahrzeug ist mit einer Kamera und geeichten Zählern für Weg und Zeit ausgerüstet. Es folgt dem Fahrzeug, zeichnet das Geschehen auf und ermittelt die Geschwindigkeit entweder direkt durch das Gerät oder nachträglich anhand des Videos über eine Weg-Zeit-Berechnung. Für die nachträgliche Handauswertung hat das OLG Hamm entschieden, dass kein standardisiertes Messverfahren vorliegt (1 RBs 30/17).

Ist die Messung durch Nachfahren nachts zulässig?

Ja, aber mit strengeren Anforderungen. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht muss das Urteil zusätzlich angeben, wie gut die Beamten Dein Fahrzeug sehen konnten, insbesondere wie groß der Abstand war und wie Sicht und Beleuchtung vor Ort waren (OLG Hamm, 4 RBs 94/17). Fehlen diese Angaben, kann das Urteil auf eine Rechtsbeschwerde hin aufgehoben werden.

Muss der Abstand beim Nachfahren gleich bleiben?

Ja, er muss gleichbleibend oder sich vergrößernd und möglichst kurz sein. Nur dann lässt sich bei der Messung durch Nachfahren aus der Geschwindigkeit des Messfahrzeugs auf Deine schließen. Verringert sich der Abstand, fuhr das Messfahrzeug schneller als Du, und die abgelesene Geschwindigkeit wäre zu hoch. Die Anforderung stammt aus der obergerichtlichen Rechtsprechung, etwa OLG Hamm, Beschluss vom 10.03.2017, 4 RBs 94/17.

Gibt es bei der Messung durch Nachfahren ein Beweisfoto?

Nicht immer. Bei Nachfahren mit Tacho gibt es oft nur die Beobachtung der Beamten und das Messprotokoll. Videonachfahrsysteme wie ProViDa zeichnen dagegen das Geschehen auf, das Video ist dann Teil der Akte. Wer gefahren ist, muss die Behörde trotzdem nachweisen, etwa durch eine Anhaltekontrolle direkt nach der Messung.

Kann man gegen eine Messung durch Nachfahren Einspruch einlegen?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Angriffspunkte sind etwa eine zu kurze oder nicht festgestellte Messstrecke, ein schwankender Abstand, fehlende Angaben bei Dunkelheit, ein zu geringer Abschlag oder ein fehlender Eichschein bei ProViDa. Ob sie im Einzelfall tragen, zeigt erst die Akteneinsicht.

Ist ProViDa ein standardisiertes Messverfahren?

Nicht in jeder Betriebsart. Für die nachträgliche manuelle Weg-Zeit-Berechnung anhand des Videos hat das OLG Hamm das verneint (Beschluss vom 22.06.2017, 1 RBs 30/17). Die Folge: Das Gericht muss im Urteil konkret darlegen, wie es die Geschwindigkeit ermittelt hat. Ein bloßer Verweis auf das Messergebnis abzüglich Toleranz reicht dann nicht.

Muss das Messfahrzeug geeicht sein?

Ein gewöhnlicher Tacho muss nicht geeicht sein, damit die Messung verwertbar ist; dann ist aber ein deutlicher Sicherheitsabschlag nötig (OLG Hamm, 3 Ss OWi 94/09). Messanlagen wie ProViDa, die als Messgerät eingesetzt werden, unterliegen dagegen der Eichpflicht nach § 37 MessEG. Ob die Eichung zum Tatzeitpunkt gültig war, zeigt der Eichschein in der Akte.

Quellen

  1. § 37 MessEG Pflichten beim Verwenden von Messgeräten (Eichpflicht)
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 28.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

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