Begriffe mit I
- Impressumspflicht für Coaches
Die Impressumspflicht für Coaches ist Deine gesetzliche Pflicht, auf Websites und geschäftlichen Social-Media-Profilen bestimmte Anbieterinformationen bereitzuhalten. Grundlage ist § 5 DDG. Zu den Pflichtangaben gehören Dein Name, eine ladungsfähige Anschrift und Deine E-Mail-Adresse. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder bis 50.000 Euro nach § 33 DDG nach sich ziehen.
- Indexmiete
Die Indexmiete koppelt Deine Miete an den Verbraucherpreisindex, geregelt in § 557b BGB. Steigt der Index, kann Dein Vermieter die Miete erhöhen, aber frühestens ein Jahr nach der letzten Anpassung und nur in Textform. Wirksam wird die neue Miete dann ab dem übernächsten Monat. So schützt Dich die Regelung vor plötzlichen Sprüngen.
- Influencer-Coaching
Influencer-Coaching ist ein meist online gebuchtes Programm, das Reichweite, Content und Einnahmen auf Social Media vermitteln soll. Rechtlich ist es in der Regel ein Dienstvertrag nach § 611 BGB, Follower oder Umsatz sind nicht geschuldet. Überwiegen Videolektionen mit Lernkontrolle, kann das FernUSG gelten; ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag dann nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.
- Inhalt des Bußgeldbescheids
Der Inhalt des Bußgeldbescheids ist in § 66 OWiG geregelt. Pflicht sind die Angaben zur Person, die Bezeichnung der Tat mit Zeit, Ort und angewendeten Vorschriften, die Beweismittel, Geldbuße und Nebenfolgen sowie Hinweise zu Rechtskraft, Zahlung und Erzwingungshaft. Fehler können sich auf Einspruch und Verjährung auswirken; die Einspruchsfrist beträgt zwei Wochen.
- Inkasso wegen Coachinggebühren
Inkasso wegen Coachinggebühren heißt: Ein Inkassodienstleister treibt offene Raten oder Honorare aus einem Coachingvertrag ein. Er braucht eine Registrierung nach § 10 RDG und muss nach § 13a RDG Auftraggeber, Forderungsgrund und Kosten offenlegen. Ob überhaupt etwas geschuldet ist, hängt vom Vertrag ab, etwa von Nichtigkeit nach § 7 FernUSG, Widerruf oder Kündigung.
- Insolvenzgeld
Insolvenzgeld ist eine Leistung der Agentur für Arbeit, die ausstehenden Lohn ersetzt, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird. Grundlage sind die §§ 165 bis 172 SGB III. Gezahlt wird das Nettoentgelt für die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Monaten danach gestellt werden.
- Instandhaltungspflicht des Vermieters
Die Instandhaltungspflicht des Vermieters verpflichtet ihn, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Sie folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Tritt ein Mangel auf, muss er ihn auf eigene Kosten beseitigen; der Anspruch des Mieters darauf verjährt während der Mietzeit nicht.
- Integrationsamt
Das Integrationsamt ist die Landesbehörde, die schwerbehinderte und gleichgestellte Beschäftigte im Arbeitsleben unterstützt. Nach § 168 SGB IX muss es jeder Kündigung durch den Arbeitgeber vorher zustimmen. Bei einer ordentlichen Kündigung soll es innerhalb eines Monats entscheiden, bei einer außerordentlichen innerhalb von zwei Wochen, sonst gilt die Zustimmung als erteilt.
- Interessenabwägung bei der Kündigung
Die Interessenabwägung bei der Kündigung ist die letzte Prüfstufe: Das Gericht wiegt das Interesse des Arbeitgebers an der Beendigung gegen Dein Interesse am Fortbestand ab. Für die fristlose Kündigung verlangt sie § 626 Abs. 1 BGB ausdrücklich, bei der ordentlichen folgt sie aus § 1 Abs. 2 KSchG. Gegen die Kündigung musst Du binnen drei Wochen klagen.
- Interessenausgleich
Der Interessenausgleich ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Unternehmer und Betriebsrat darüber, ob, wann und wie eine geplante Betriebsänderung umgesetzt wird. Grundlage sind die §§ 111 und 112 BetrVG. Setzt der Arbeitgeber die Maßnahme um, ohne einen Interessenausgleich ernsthaft versucht zu haben, können entlassene Beschäftigte nach § 113 BetrVG einen Nachteilsausgleich einklagen.
- Internationales Fahrverbot
Internationales Fahrverbot meint die Frage, ob ein Fahrverbot oder Führerscheinentzug über Landesgrenzen hinweg wirkt. Ein im Ausland verhängtes Verbot wirkt für einen deutschen Führerschein derzeit in der Regel nur im Tatstaat. Mit der EU-Richtlinie 2025/2206 soll ein internationales Fahrverbot für schwere Fälle ab dem 26.11.2029 EU-weit durchsetzbar werden.
- Internetausfall in der Mietwohnung
Ein Internetausfall in der Mietwohnung betrifft rechtlich zunächst Dein Verhältnis zum Internetanbieter, nicht das zum Vermieter. Gegen den Anbieter hast Du nach § 58 TKG Anspruch auf unverzügliche Entstörung und ab dem dritten Tag auf Entschädigung. Den Vermieter trifft es nur, wenn der Anschluss oder die Hausverkabelung zur Mietsache gehört.