Begriffe mit C

  • Cannabis am Steuer

    Cannabis am Steuer bedeutet, dass Du ein Kraftfahrzeug führst, während THC in Deinem Blut nachweisbar ist. Ab 3,5 ng/ml THC im Blutserum liegt nach § 24a Abs. 1a StVG eine Ordnungswidrigkeit vor. Laut Bußgeldkatalog drohen beim ersten Verstoß 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte; bei Fahrunsicherheit wird daraus eine Straftat.

  • CO2-Kostenaufteilung

    Die CO2-Kostenaufteilung verteilt den CO2-Preis auf Heizöl, Gas und Wärmelieferungen zwischen Mieter und Vermieter. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das seit dem 01.01.2023 gilt. Bei Wohngebäuden entscheidet ein Zehn-Stufen-Modell nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter; fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, darfst Du Deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

  • Coaching für Selbstständige und B2B-Verträge

    Coaching für Selbstständige und B2B-Verträge betreffen Verträge, die Du als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB für Dein Geschäft schließt. Ein Widerrufsrecht nach § 312g BGB gibt es dann nicht. Das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt dagegen auch für Unternehmer: Fehlt bei Fernunterricht die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

  • Coaching-Rechnung nicht bezahlt

    Ist die Coaching-Rechnung nicht bezahlt, liegt das oft daran, dass der Teilnehmer den Vertrag für unwirksam hält. Ob eine Zahlungspflicht besteht, richtet sich nach § 611 BGB, bei Online-Programmen oft nach § 7 FernUSG. Nach einer Mahnung droht Verzug, gegen einen Mahnbescheid bleiben zwei Wochen für den Widerspruch.

  • Coaching-Vertrag prüfen lassen

    Coaching-Vertrag prüfen lassen heißt, Buchung, AGB und Leistungsbeschreibung rechtlich auf Ausstiegs- und Rückforderungswege untersuchen zu lassen. Im Mittelpunkt stehen FernUSG, Widerrufsrecht und AGB-Kontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Zeitkritisch ist vor allem die Widerrufsfrist von 14 Tagen nach § 355 Abs. 2 BGB, die bei fehlerhafter Belehrung erst später beginnt.

  • Community und Discord-Gruppen

    Community und Discord-Gruppen sind Online-Räume, in denen Teilnehmer eines Coachings sich austauschen und Fragen an Coaches stellen. Rechtlich sind sie meist Teil des Coachingvertrags. Ein dort eingeräumtes Fragerecht kann nach der Rechtsprechung des BGH die Überwachung des Lernerfolgs im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 2 FernUSG begründen.