Mahnverfahren im Arbeitsrecht

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Kurz erklärt Das Mahnverfahren im Arbeitsrecht ist ein vereinfachtes gerichtliches Verfahren, mit dem sich Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis ohne Klage durchsetzen lassen. Zuständig ist nach § 46a ArbGG das Arbeitsgericht, nicht das Amtsgericht. Für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid bleibt nur eine Woche, im normalen Zivilverfahren sind es zwei Wochen.

Mahnverfahren im Arbeitsrecht: Person mit Aktenkoffer verlässt ein modernes Bürogebäude, im Kontext eines Mahnverfahrens im Arbeitsrecht
Inhalt 4 Abschnitte

Wann passt das Mahnverfahren im Arbeitsrecht?

Für bezifferte Geldforderungen. § 46a Abs. 1 ArbGG übernimmt die Regeln der ZPO, und nach § 688 Abs. 1 ZPO geht es nur um die Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro. Typisch sind ausstehender Lohn, Urlaubsabgeltung oder Überstundenvergütung, aber auch Forderungen des Arbeitgebers gegen Beschäftigte.

Nicht passend ist das Mahnverfahren im Arbeitsrecht für alles, was kein Geld ist: Kündigungsschutzklage, Zeugnis oder Weiterbeschäftigung. Ausgeschlossen ist es außerdem, wenn der Anspruch von einer noch nicht erbrachten Gegenleistung abhängt (§ 688 Abs. 2 Nr. 2 ZPO).

Sinnvoll ist das Mahnverfahren vor allem, wenn mit Widerstand nicht zu rechnen ist. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB), siehe Verjährung von Lohnansprüchen. Ob sie auch eine vertragliche oder tarifliche Ausschlussfrist wahrt, hängt vom Wortlaut der Klausel ab.

Wie läuft das Mahnverfahren im Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht ab?

Den Antrag stellst Du bei dem Arbeitsgericht, das auch für die Klage zuständig wäre (§ 46a Abs. 2 ArbGG), in Hamburg also beim Arbeitsgericht Hamburg. Das Gericht prüft nicht, ob die Forderung besteht; darauf weist der Mahnbescheid ausdrücklich hin (§ 692 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).

Der Antragsgegner hat dann eine Woche Zeit, zu zahlen oder zu widersprechen (§ 46a Abs. 3 ArbGG). Widerspricht er und beantragt eine Seite die mündliche Verhandlung, gibt das Gericht die Sache ab. Der Antragsteller muss seinen Anspruch binnen zwei Wochen schriftlich begründen, danach folgt der Termin (§ 46a Abs. 4 ArbGG), in der Regel zuerst ein Gütetermin.

Kommt kein Widerspruch, ergeht auf Antrag ein Vollstreckungsbescheid (§ 699 ZPO). Im Mahnverfahren im Arbeitsrecht steht er einem vorläufig vollstreckbaren Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO). Dagegen hilft nur noch der Einspruch, im Arbeitsgerichtsverfahren binnen einer Notfrist von einer Woche (§ 59 ArbGG). Ein verspäteter Widerspruch wird als Einspruch behandelt (§ 694 Abs. 2 ZPO).

Was kostet ein Mahnbescheid beim Arbeitsgericht?

Weniger als im Zivilverfahren. Nach Nr. 8100 des Kostenverzeichnisses zum GKG fällt eine Gebühr erst für das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid an: 0,4 Gebühren, mindestens 31 Euro. Sie entfällt unter anderem, wenn der Antrag zurückgenommen wird oder das Verfahren nach Widerspruch ohne streitige Verhandlung endet (Anlage 1 GKG, Stand Oktober 2026). Einen Kostenvorschuss verlangen die Arbeitsgerichte nicht (§ 11 GKG).

Anwaltskosten trägt in der ersten Instanz jede Seite selbst, auch wer gewinnt (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Mehr dazu unter Kostentragung in der ersten Instanz.

Du kannst den Antrag selbst stellen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG). Wer eine fremde oder zur Einziehung abgetretene Forderung verfolgt, braucht dagegen grundsätzlich einen Rechtsanwalt (§ 11 Abs. 1 Satz 2 ArbGG).

Was tun, wenn Du einen Mahnbescheid vom Arbeitsgericht bekommst?

Zuerst das Datum notieren. Die Frist von einer Woche ist halb so lang wie beim Mahnbescheid des Amtsgerichts, den Mahnbescheid widersprechen für das Zivilverfahren beschreibt.

Der Widerspruch geht schriftlich an das Gericht, das den Bescheid erlassen hat, solange noch kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO). Er kann sich auch nur gegen einen Teil der Forderung richten. Ist ein Formular beigefügt, soll es benutzt werden (§ 692 Abs. 1 Nr. 5 ZPO). Rechtsanwälte reichen ihn als elektronisches Dokument ein (§ 46g ArbGG).

Ist die Woche verstrichen und schon ein Vollstreckungsbescheid zugestellt, bleibt nur der Einspruch binnen einer Woche. Ohne ihn kann der Gläubiger vollstrecken, etwa durch Pfändung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zuständig ist das Arbeitsgericht, das auch für die Klage zuständig wäre (§ 46a Abs. 2 ArbGG).
  • Das Mahnverfahren gibt es nur für bezifferte Geldforderungen in Euro (§ 688 Abs. 1 ZPO).
  • Widerspruch gegen den Mahnbescheid und Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid: jeweils eine Woche (§ 46a Abs. 3, § 59 ArbGG).
  • Gerichtsgebühr nur für den Vollstreckungsbescheid: 0,4, mindestens 31 Euro (Nr. 8100 KV GKG, Stand Oktober 2026), ohne Vorschuss (§ 11 GKG).
  • Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).

Häufige Fragen (10)

Kann man im Mahnverfahren im Arbeitsrecht beim Arbeitsgericht einen Mahnbescheid beantragen?

Ja. Für Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis ist das Arbeitsgericht zuständig, auch im Mahnverfahren (§ 46a ArbGG). Ein Mahnantrag beim Amtsgericht oder zentralen Mahngericht ist für solche Forderungen der falsche Weg. Zuständig ist das Arbeitsgericht, bei dem auch die Klage zu erheben wäre, sofern das Land die Verfahren nicht bei einem Gericht gebündelt hat.

Wie lange ist die Widerspruchsfrist im Mahnverfahren im Arbeitsrecht?

Eine Woche ab Zustellung. § 46a Abs. 3 ArbGG verkürzt die zweiwöchige Frist der ZPO für das arbeitsgerichtliche Verfahren. Auch danach ist ein Widerspruch noch möglich, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO). Darauf verlassen solltest Du Dich nicht, denn der Gläubiger kann den Vollstreckungsbescheid direkt nach Ablauf der Woche beantragen.

Was kostet das Mahnverfahren im Arbeitsrecht beim Arbeitsgericht?

Für den Mahnbescheid selbst fällt keine Gerichtsgebühr an. Erst das Verfahren über den Vollstreckungsbescheid kostet 0,4 Gebühren, mindestens 31 Euro (Nr. 8100 KV GKG, Stand Oktober 2026). Endet das Verfahren nach einem Widerspruch ohne streitige Verhandlung, entfällt sie in der Regel wieder. Eigene Anwaltskosten trägst Du im Mahnverfahren im Arbeitsrecht in der ersten Instanz selbst (§ 12a ArbGG).

Welches Formular brauche ich für den Mahnbescheid beim Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht verwendet eigene Vordrucke, nicht die Formulare der Amtsgerichte. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist nach § 46a Abs. 8 ArbGG ermächtigt, sie festzulegen, auch elektronisch. Welche Vordrucke gelten, erfährst Du beim zuständigen Arbeitsgericht. Ob ein Online-Antrag möglich ist, hängt vom Land und davon ab, ob das Gericht maschinell bearbeitet.

Muss ich für das Mahnverfahren im Arbeitsrecht einen Anwalt nehmen?

Nein. Vor dem Arbeitsgericht kannst Du den Rechtsstreit selbst führen (§ 11 Abs. 1 Satz 1 ArbGG), das gilt auch für den Mahnantrag. Eine Ausnahme gilt für fremde oder zur Einziehung abgetretene Forderungen; hier ist grundsätzlich ein Anwalt nötig (§ 11 Abs. 1 Satz 2). Gewerkschaften dürfen ihre Mitglieder vertreten. Anwälte müssen Anträge elektronisch einreichen (§ 46g ArbGG).

Was passiert nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid?

Das Verfahren geht in ein normales Klageverfahren über, wenn eine Seite die mündliche Verhandlung beantragt. Das Gericht gibt die Sache an das im Mahnbescheid genannte Arbeitsgericht ab. Der Antragsteller muss seinen Anspruch binnen zwei Wochen schriftlich begründen, danach bestimmt der Vorsitzende einen Termin (§ 46a Abs. 4 ArbGG). Die Rechtshängigkeit kann auf die Zustellung des Mahnbescheids zurückwirken (§ 46a Abs. 5).

Wie lange habe ich Zeit für den Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid vom Arbeitsgericht?

Eine Woche ab Zustellung. Der Vollstreckungsbescheid steht einem Versäumnisurteil gleich (§ 700 Abs. 1 ZPO), und im Arbeitsgerichtsverfahren gilt für den Einspruch die einwöchige Notfrist des § 59 ArbGG. Das Gericht prüft dann, ob der Einspruch zulässig ist, und fordert den Gläubiger auf, binnen zwei Wochen zu begründen (§ 46a Abs. 6 ArbGG). Bis dahin kann vollstreckt werden.

Kann der Arbeitgeber gegen mich einen Mahnbescheid beim Arbeitsgericht beantragen?

Ja, das Verfahren steht beiden Seiten offen. Arbeitgeber nutzen es etwa für die Rückforderung überzahlten Lohns, für Darlehen oder Schadensersatz. Für Dich gelten dann dieselben kurzen Fristen: eine Woche für den Widerspruch, eine Woche für den Einspruch. Hältst Du die Forderung für unberechtigt, ist der rechtzeitige Widerspruch der einfachste Weg, ein streitiges Verfahren zu erzwingen.

Hemmt ein Mahnbescheid beim Arbeitsgericht die Verjährung?

Ja. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB). Die Forderung sollte im Antrag deshalb eindeutig bezeichnet sein, damit klar ist, welcher Anspruch gemeint ist. Bei vertraglichen oder tariflichen Ausschlussfristen kommt es auf deren Wortlaut an, etwa ob eine gerichtliche Geltendmachung verlangt ist und welche Frist dafür gilt.

Kann ich mit einem Mahnbescheid eine Kündigung angreifen?

Nein. Das Mahnverfahren dient nur der Zahlung einer bestimmten Geldsumme (§ 688 Abs. 1 ZPO). Gegen eine Kündigung hilft allein die Kündigungsschutzklage, die innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden muss (§ 4 KSchG). Lohn für die Zeit nach der Kündigung lässt sich dagegen später auch per Mahnbescheid geltend machen, wenn er beziffert ist.

Quellen

  1. § 46a ArbGG Mahnverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 688 ZPO Zulässigkeit des Mahnverfahrens
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 694 ZPO Widerspruch gegen den Mahnbescheid
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 59 ArbGG Versäumnisverfahren
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. Anlage 1 GKG Kostenverzeichnis (Nr. 8100)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 12a ArbGG Kostentragungspflicht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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