Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten?
Kurz erklärt Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Ja, nach einer ordentlichen Kündigung musst Du bis zum Ende der Kündigungsfrist weiterarbeiten, denn das Arbeitsverhältnis besteht bis dahin fort. Die Fristen ergeben sich aus § 622 BGB, Tarif- oder Arbeitsvertrag. Im Gegenzug zahlt der Arbeitgeber den Lohn weiter; stellt er Dich frei, behältst Du den Vergütungsanspruch nach § 615 BGB.

Inhalt 4 Abschnitte
- Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Warum die Arbeitspflicht bis zum letzten Tag gilt
- Darf der Arbeitgeber Dich bis zum Fristende freistellen?
- Was gilt bei Krankheit und Jobsuche in der Kündigungsfrist?
- Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Folgen, wenn Du einfach nicht mehr erscheinst
- Häufige Fragen
- Quellen
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Warum die Arbeitspflicht bis zum letzten Tag gilt
Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis erst mit Ablauf der Kündigungsfrist. Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Ja, bis dahin gelten alle Pflichten weiter: Du schuldest Deine Arbeit, der Arbeitgeber den Lohn. Wie lang die Frist ist, hängt von Vertrag, Tarifvertrag und § 622 BGB ab; für Arbeitnehmer gilt ohne abweichende Vereinbarung die Grundfrist, siehe Kündigungsfrist für Arbeitnehmer. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten sind es zwei Wochen (§ 622 Abs. 3 BGB).
Anders bei einer fristlosen Kündigung: Sie beendet das Arbeitsverhältnis sofort, eine Arbeitspflicht besteht dann nicht mehr. Hältst Du sie für unwirksam, biete Deine Arbeit an und erhebe binnen drei Wochen Klage (§ 4 KSchG). Gewinnst Du, kann Dir Lohn für die Zwischenzeit als Annahmeverzugslohn zustehen.
Darf der Arbeitgeber Dich bis zum Fristende freistellen?
Auch bei der Frage „Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten?“ hast Du während der Kündigungsfrist grundsätzlich Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung. Eine einseitige Freistellung ist nur gerechtfertigt, wenn das Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung überwiegt. Den Lohn muss er in jedem Fall weiterzahlen (§ 615 Satz 1 BGB). Wer trotz Beschäftigungsanspruchs freigestellt wird, unterlässt nicht böswillig anderweitigen Verdienst, wenn er erst nach Ablauf der Kündigungsfrist eine neue Stelle antritt (BAG, Urteil vom 12.02.2025, 5 AZR 127/24). Der Arbeitgeber musste den vollen Lohn zahlen.
Will er offenen Urlaub mit der Freistellung verrechnen, muss er das klar erklären. Nach einer fristlosen Kündigung gewährt er Urlaub durch Freistellung nur wirksam, wenn er die Urlaubsvergütung vorher zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 455/13). Mehr unter Resturlaub bei Kündigung.
Was gilt bei Krankheit und Jobsuche in der Kündigungsfrist?
Bist Du arbeitsunfähig, gelten die normalen Regeln zur Anzeige und Entgeltfortzahlung. Passt eine Krankschreibung aber genau auf die restliche Frist, kann ihr Beweiswert erschüttert sein. Im Fall des BAG legte ein Helfer nach der Kündigung Folgebescheinigungen bis zum letzten Tag der Frist vor; für diesen Zeitraum hob das BAG die Verurteilung zur Entgeltfortzahlung auf und verwies zurück (BAG, Urteil vom 13.12.2023, 5 AZR 137/23). Siehe Krankmeldung nach Kündigung.
Für Vorstellungsgespräche muss Dir der Arbeitgeber auf Verlangen angemessene Zeit geben (§ 629 BGB). Bei der Agentur für Arbeit musst Du Dich spätestens drei Monate vor Ende arbeitsuchend melden, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III).
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Folgen, wenn Du einfach nicht mehr erscheinst
Wer trotz laufender Frist nicht zur Arbeit kommt, verliert für diese Tage den Lohn und riskiert eine Abmahnung oder eine fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung. Auch ein Wechsel zur Konkurrenz vor dem Fristende ist heikel: Das Wettbewerbsverbot gilt während der gesamten rechtlichen Dauer des Arbeitsverhältnisses (BAG, Urteil vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08); dazu Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses. Ein früheres Ende lässt sich einvernehmlich per Aufhebungsvertrag regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer ordentlichen Kündigung besteht die Arbeitspflicht bis zum Ablauf der Kündigungsfrist (§ 622 BGB), in der Probezeit zwei Wochen.
- Bei Freistellung bleibt der Lohn geschuldet (§ 615 BGB); eine neue Stelle musst Du vor Fristende nicht antreten (BAG, 12.02.2025, 5 AZR 127/24).
- Für Vorstellungsgespräche steht Dir auf Verlangen angemessene Freizeit zu (§ 629 BGB).
- Arbeitsuchend melden musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Frist binnen drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III).
- Das Wettbewerbsverbot gilt bis zum rechtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses (BAG, 2 AZR 1008/08).
Häufige Fragen (10)
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Wie lange gilt die Pflicht?
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist. Wie lang sie ist, steht in Deinem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag oder in § 622 BGB. Kündigst Du selbst, gilt ohne abweichende Vereinbarung die Grundfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Betriebszugehörigkeit (§ 622 Abs. 2 BGB). Ein vertraglich vereinbartes späteres Ende geht vor.
Muss ich nach einer fristlosen Kündigung noch arbeiten?
Nein. Eine fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit Zugang, eine Arbeitspflicht besteht danach nicht mehr. Hältst Du sie für unwirksam, solltest Du Deine Arbeit ausdrücklich anbieten und binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben (§ 4 KSchG). Stellt das Gericht fest, dass die Kündigung unwirksam war, kann Dir der Lohn für die Zwischenzeit nach § 615 BGB zustehen, abzüglich anrechenbarer Einkünfte.
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Gilt das auch in der Probezeit?
Ja, bis zum Ende der Kündigungsfrist. In einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten beträgt sie nach § 622 Abs. 3 BGB zwei Wochen, wenn Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes bestimmen. Die Frist läuft ab Zugang der Kündigung und kann an jedem Tag enden. Bis dahin hast Du Anspruch auf Lohn und bist zur Arbeit verpflichtet, außer der Arbeitgeber stellt Dich frei.
Was passiert, wenn ich nach der Kündigung nicht mehr zur Arbeit gehe?
Für die Tage ohne Arbeit verlierst Du Deinen Lohnanspruch, weil Du die Arbeit nicht anbietest. Der Arbeitgeber kann Dich abmahnen oder wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung fristlos kündigen. Eine fristlose Kündigung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach sich ziehen. Möglich sind außerdem Schadensersatzforderungen, wenn dem Arbeitgeber nachweisbar ein Schaden entsteht. Besser ist eine Einigung über eine Freistellung oder einen früheren Austritt.
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Darf ich Urlaub nehmen?
Ja, Resturlaub kann in der Kündigungsfrist genommen werden. Du musst ihn wie sonst beantragen; der Arbeitgeber darf ihn nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Urlaubswünsche anderer ablehnen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden, ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten, also in Geld auszuzahlen.
Muss ich nach der Kündigung noch arbeiten? Kann ich früher gehen, wenn ich einen neuen Job habe?
Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ihr könnt einen Aufhebungsvertrag schließen oder einen früheren Beendigungstermin vereinbaren; die Kündigungsfrist selbst kannst Du nicht einseitig verkürzen. Beginnst Du ohne Einigung beim neuen Arbeitgeber, verletzt Du Deine Arbeitspflicht und, bei einem Konkurrenten, auch das Wettbewerbsverbot. Für Vorstellungsgespräche gibt § 629 BGB Dir angemessene Freizeit.
Muss der Arbeitgeber mich nach der Kündigung freistellen?
Nein, einen Anspruch auf Freistellung hast Du nicht. Umgekehrt darf der Arbeitgeber Dich nicht beliebig nach Hause schicken: Auch während der Kündigungsfrist besteht ein Beschäftigungsanspruch, der nur zurücktritt, wenn sein Interesse an der Nichtbeschäftigung überwiegt (BAG, 5 AZR 127/24). Stellt er Dich trotzdem frei, muss er den Lohn weiterzahlen. Eine einvernehmliche Freistellung kann auch die Anrechnung von Urlaub regeln.
Bekomme ich bei Freistellung weiter Gehalt?
Ja. Stellt Dich der Arbeitgeber frei, gerät er in Annahmeverzug und schuldet die vereinbarte Vergütung nach § 615 Satz 1 BGB. Verdienst Du in dieser Zeit anderswo, wird das in der Regel angerechnet. Eine Pflicht, schon vor Ende der Kündigungsfrist eine neue Stelle anzutreten, hast Du bei einseitiger Freistellung nach dem BAG aber nicht (5 AZR 127/24). Ein einvernehmlicher Freistellungsvertrag kann anderes regeln.
Kann ich mich nach der Kündigung krankschreiben lassen?
Wenn Du arbeitsunfähig bist, ja. Eine Krankschreibung, die passgenau die restliche Kündigungsfrist abdeckt, kann der Arbeitgeber aber anzweifeln. Das BAG hält den Beweiswert dann für erschüttert, wenn besondere Umstände Zweifel begründen, und verlangt vom Arbeitnehmer konkreten Vortrag zur Erkrankung (5 AZR 137/23). Scheitert das, entfällt die Entgeltfortzahlung für den betroffenen Zeitraum.
Wann muss ich mich nach der Kündigung arbeitsuchend melden?
Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Liegen zwischen Kenntnis des Beendigungszeitpunkts und Ende weniger als drei Monate, musst Du Dich binnen drei Tagen nach Kenntnis melden (§ 38 Abs. 1 SGB III). Das gilt auch, wenn Du gegen die Kündigung klagst. Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit von einer Woche beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 Abs. 6 SGB III).
Quellen
Weitere Begriffe in Kündigung
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.