Messfehler beim Blitzer

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Kurz erklärt Ein Messfehler beim Blitzer liegt vor, wenn das Gerät, seine Bedienung oder die Zuordnung zum Fahrzeug ein falsches Ergebnis liefert. Bei standardisierten Messverfahren gilt das Ergebnis zunächst als richtig, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorgetragen werden. Diese Anhaltspunkte finden sich meist erst in der Akte, etwa in Messprotokoll, Eichschein und Messdaten.

Ein Messfehler beim Blitzer könnte vorliegen, wenn ein deutsches Fahrzeug eine Radarfalle auf einer Landstraße passiert
Inhalt 3 Abschnitte

Warum reicht die Behauptung eines Messfehlers beim Blitzer nicht?

Die meisten Geräte gelten in der Rechtsprechung als standardisiertes Messverfahren. Ist ein solches Gerät zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung von geschultem Personal bedient, darf das Gericht seine Feststellungen knapp halten: Messverfahren, Geschwindigkeit nach Abzug der Toleranz und der Toleranzwert genügen. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Praxis gebilligt (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Wer die Messung anzweifelt, muss konkrete Anhaltspunkte für technische Fehlfunktionen vortragen, die bloße Behauptung begründet keine Aufklärungspflicht.

Genau deshalb hängt viel an Informationen. Dieselbe Entscheidung gibt Dir aus dem Recht auf ein faires Verfahren grundsätzlich Zugang auch zu Unterlagen außerhalb der Akte, etwa Rohmessdaten und die Lebensakte eines Messgeräts. Grenzen gibt es: Die Informationen müssen hinreichend konkret benannt sein, in sachlichem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Vorwurf stehen und für die Verteidigung relevant sein (Pressemitteilung 105/2020).

Welche Ursachen hat ein Messfehler beim Blitzer?

Ein Messfehler beim Blitzer lässt sich grob in drei Gruppen teilen.

  • Gerät: Geschwindigkeitsmessgeräte für die amtliche Verkehrsüberwachung haben eine Eichfrist von einem Jahr (Anlage 7 Nr. 12.1 zur MessEV); sie endet nach § 34 Abs. 2 MessEV erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch endet. Ungeeicht darf ein Gerät nach § 37 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden. Reparaturen und Eingriffe stehen in der Lebensakte.
  • Bedienung: Aufbau, Ausrichtung, Testfotos und Einstellungen müssen der Gebrauchsanweisung entsprechen; der Messbeamte und sein Schulungsnachweis gehören dazu. Lücken können sich im Messprotokoll zeigen.
  • Zuordnung: Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich, muss feststehen, welches gemessen wurde (gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge). Auch Spiegelungen oder verdeckte Kennzeichen können eine Rolle spielen.

Welche Fehler bei einem bestimmten Gerätetyp überhaupt denkbar sind, hängt von seiner Technik ab, etwa Laser, Radar oder Sensoren in der Fahrbahn.

Wie gehst Du bei Verdacht auf eine Fehlmessung vor?

Der Weg führt über den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid binnen zwei Wochen und die Akteneinsicht. Fehlen bei Verdacht auf einen Messfehler beim Blitzer Unterlagen, sollten sie schon bei der Bußgeldbehörde konkret angefordert werden. Im gerichtlichen Verfahren kann ein Beweisantrag auf ein Sachverständigengutachten folgen. Das Gericht darf ihn nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 OWiG ablehnen, wenn es die Beweiserhebung nach dem bisherigen Ergebnis nicht für erforderlich hält; umso wichtiger ist ein konkret begründeter Antrag.

Ob Messungen von Geräten verwertbar sind, die keine Rohmessdaten speichern, hat das Bundesverfassungsgericht nicht in der Sache entschieden. Eine Verfassungsbeschwerde zu dieser Frage hat es 2023 nicht angenommen, weil sie nicht ausreichend begründet war (Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20).

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei standardisierten Messverfahren gilt das Ergebnis als zuverlässig, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Fehler vorliegen (BVerfG, 2 BvR 1616/18).
  • Betroffene haben grundsätzlich Zugang zu Messunterlagen außerhalb der Akte, wenn sie konkret benannt und verteidigungsrelevant sind.
  • Die Eichfrist von Geschwindigkeitsmessgeräten beträgt ein Jahr und endet mit Ablauf des Kalenderjahres (Anlage 7 Nr. 12.1, § 34 Abs. 2 MessEV).
  • Typische Fehlerquellen sind Eichung, Bedienung nach Gebrauchsanweisung und die Zuordnung zum Fahrzeug.
  • Beweisanträge kann das Gericht nach § 77 Abs. 2 OWiG ablehnen, wenn es den Sachverhalt für geklärt hält.

Häufige Fragen (10)

Wie erkenne ich einen Messfehler beim Blitzer?

Einen Messfehler beim Blitzer erkennst Du allein am Bescheid meist nicht. Hinweise können ein Foto mit mehreren Fahrzeugen, eine unplausible Geschwindigkeit oder eine falsche Ortsangabe sein. Belastbar prüfen lässt sich die Messung erst mit den Unterlagen: Messprotokoll, Eichschein, Schulungsnachweis, Messdatei und gegebenenfalls Lebensakte. Diese Unterlagen bekommst Du über die Akteneinsicht. Für technische Fragen kann ein Sachverständiger hinzugezogen werden.

Was ist ein standardisiertes Messverfahren?

Ein Verfahren, bei dem Gerät, Aufbau und Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Bedingungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Voraussetzung sind Zulassung, gültige Eichung und Bedienung nach Gebrauchsanweisung durch geschultes Personal. Das Gericht darf sich dann auf knappe Feststellungen beschränken. Das Bundesverfassungsgericht hat das gebilligt, verlangt aber, dass Betroffene sich die Informationen für eine Überprüfung beschaffen können (2 BvR 1616/18).

Wie lange ist ein Blitzer geeicht?

Geschwindigkeitsmessgeräte für die amtliche Verkehrsüberwachung haben nach Anlage 7 Nr. 12.1 zur Mess- und Eichverordnung eine Eichfrist von einem Jahr. Nach § 34 Abs. 2 MessEV endet sie nicht am Jahrestag, sondern mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch endet. Ein im März 2026 geeichtes Gerät darf also bis zum 31.12.2027 eingesetzt werden. Eingriffe oder Reparaturen können die Eichung vorzeitig beenden (§ 37 Abs. 2 MessEG).

Was passiert, wenn der Blitzer nicht geeicht war?

Dann fehlt eine Voraussetzung des standardisierten Messverfahrens, denn ungeeichte Geräte dürfen nach § 37 Abs. 1 MessEG nicht verwendet werden. Das Gericht kann sich nicht mehr auf die vereinfachte Beweisführung stützen und muss die Richtigkeit des Ergebnisses auf anderem Weg klären, etwa mit einem Gutachten. Ob die Messung danach noch verwertet werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Habe ich bei einem Messfehler beim Blitzer ein Recht auf die Rohmessdaten?

Grundsätzlich ja, wenn sie existieren. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass Betroffene aus dem Recht auf ein faires Verfahren Zugang zu Informationen verlangen können, die zur Ermittlung entstanden, aber nicht zur Akte genommen wurden, ausdrücklich auch zu Rohmessdaten (2 BvR 1616/18). Die Daten müssen konkret benannt werden und für die Verteidigung relevant sein. Speichert ein Gerät keine Rohmessdaten, lässt sich dieser Anspruch nicht erfüllen.

Was ist die Lebensakte eines Messgeräts?

Eine Dokumentation über die Geschichte eines konkreten Geräts: Eichungen, Reparaturen, Wartungen, Softwarestände und sonstige Eingriffe. Sie kann zeigen, ob das Gerät seit der letzten Eichung verändert wurde, was die Eichfrist nach § 37 Abs. 2 MessEG vorzeitig beenden kann. Liegt sie nicht in der Bußgeldakte, kann sie nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gesondert angefordert werden (2 BvR 1616/18).

Reicht es, im Einspruch einen Messfehler beim Blitzer zu behaupten?

Für einen wirksamen Einspruch ja, denn eine Begründung ist nicht vorgeschrieben. Um das Gericht zur Überprüfung der Messung zu zwingen, reicht es nicht. Bei standardisierten Messverfahren begründet die bloße Behauptung, die Messung sei fehlerhaft, keine Pflicht zur weiteren Aufklärung. Nötig sind konkrete Anhaltspunkte für eine Fehlfunktion oder einen Bedienungsfehler, die sich meist erst aus den Unterlagen ergeben.

Wer zahlt das Gutachten bei einem Messfehler beim Blitzer?

Das hängt davon ab, wer es veranlasst und wie das Verfahren endet. Ein vom Gericht eingeholtes Gutachten gehört zu den Verfahrenskosten, die bei einer Verurteilung Du trägst; bei einem Freispruch trägt die Staatskasse die Kosten und Deine notwendigen Auslagen (§ 467 Abs. 1 StPO in Verbindung mit § 46 OWiG). Ein privat beauftragtes Gutachten zahlst Du zunächst selbst. Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung kann je nach Vertrag einspringen.

Was ist, wenn zwei Autos auf dem Blitzerfoto zu sehen sind?

Dann muss feststehen, welches Fahrzeug die gemessene Geschwindigkeit hatte. Bei manchen Verfahren ordnet die Auswertung die Messung über Position oder Fotolinie zu, die Gebrauchsanweisung legt dafür Kriterien fest. Ist eine eindeutige Zuordnung nicht möglich, kann das ein konkreter Anhaltspunkt für einen Fehler sein, den das Gericht aufklären muss. Ob das so ist, lässt sich nur anhand von Foto und Messdaten beurteilen.

Muss der Messbeamte für den Blitzer geschult sein?

Ja, die Bedienung durch geschultes Personal nach den Vorgaben der Gebrauchsanweisung gehört zu den Voraussetzungen, unter denen ein Messergebnis als standardisiert gilt. Fehlt ein Schulungsnachweis für das konkrete Gerät, ist das ein möglicher Angriffspunkt. Die Messung wird dadurch aber nicht automatisch unverwertbar. Das Gericht kann den Messbeamten als Zeugen hören oder die Ordnungsmäßigkeit auf andere Weise klären.

Quellen

  1. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Rohmessdaten)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  2. BVerfG, Pressemitteilung Nr. 105/2020 zu 2 BvR 1616/18
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  3. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2023, 2 BvR 1167/20 (fehlende Rohmessdaten)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 37 MessEG Verwendung geeichter Messgeräte, Eichfrist
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Anlage 7 MessEV Eichfristen (Nr. 12.1 Geschwindigkeitsmessgeräte)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 77 OWiG Umfang der Beweisaufnahme
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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