Mindesturlaub

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Kurz erklärt Mindesturlaub ist der bezahlte Erholungsurlaub, der Dir unabhängig vom Arbeitsvertrag kraft Gesetzes zusteht. Nach § 3 Abs. 1 BUrlG beträgt er jährlich mindestens 24 Werktage, bei einer Fünftagewoche also 20 Arbeitstage. Den vollen Anspruch auf Mindesturlaub erwirbst Du nach sechs Monaten im Arbeitsverhältnis; solange es besteht, kannst Du auf ihn nicht wirksam verzichten.

Person am Bahnsteig, bereit für die Reise, genießt den gesetzlich garantierten Mindesturlaub zur Erholung
Inhalt 4 Abschnitte

Wie viele Urlaubstage schreibt das Gesetz mindestens vor?

§ 3 BUrlG nennt 24 Werktage im Jahr. Werktage sind alle Kalendertage außer Sonn- und gesetzlichen Feiertagen, gerechnet wird also mit einer Sechstagewoche. Arbeitest Du an weniger Tagen, wird der Mindesturlaub umgerechnet: 24 geteilt durch 6, multipliziert mit Deinen Arbeitstagen. Das ergibt 20 Tage bei fünf, 16 bei vier und 12 bei drei Arbeitstagen pro Woche (Urlaub bei Teilzeit berechnen).

Der Anspruch gilt nach § 2 BUrlG für alle Arbeitnehmer einschließlich der Auszubildenden, also auch im Minijob (Geringfügig Beschäftigte und Urlaub). Mehr als den Mindesturlaub gibt es kraft Gesetzes in zwei Fällen: Schwerbehinderte Menschen erhalten nach § 208 SGB IX fünf zusätzliche Arbeitstage, Jugendliche nach § 19 JArbSchG je nach Alter 25 bis 30 Werktage. Für Beamte gilt nicht das BUrlG, sondern das Urlaubsrecht des Dienstherrn (Erholungsurlaub für Beamte).

Ab wann hast Du Anspruch auf den vollen Urlaub?

Den vollen Mindesturlaub erwirbst Du nach § 4 BUrlG erstmals, wenn das Arbeitsverhältnis sechs Monate besteht. Davor greift unter Umständen der Teilurlaub nach § 5 BUrlG: ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat, etwa wenn Du im laufenden Jahr die Wartezeit nicht mehr erfüllen kannst. Bruchteile ab einem halben Tag werden aufgerundet.

Ein Beispiel: Beginnst Du am 1. September in einer Fünftagewoche, hast Du bis Jahresende vier volle Monate. Vier Zwölftel von 20 Tagen ergeben 6,67 Tage, aufgerundet 7 Tage. Im selben Jahr beim Vorarbeitgeber genommener Urlaub wird nach § 6 BUrlG angerechnet (Urlaub in der Probezeit).

Wann verfällt der gesetzliche Mindesturlaub?

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen; eine Übertragung bis zum 31. März des Folgejahres ist nur aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen zulässig. Der Verfall von Urlaub tritt aber nicht automatisch ein. Der Mindesturlaub erlischt in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber Dich aufgefordert hat, ihn zu nehmen. Zudem muss er Dich klar und rechtzeitig auf den Verfall hingewiesen haben (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15, im Anschluss an EuGH C-684/16).

Bist Du lange krank, verfällt der gesetzliche Urlaub nach unionsrechtskonformer Auslegung 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10). Auch die dreijährige Verjährung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber Dich in die Lage versetzt hat, den Urlaub wahrzunehmen (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20).

Kannst Du auf Mindesturlaub verzichten oder ihn auszahlen lassen?

Nein, auf den Mindesturlaub nicht, solange das Arbeitsverhältnis läuft. Von §§ 1, 2 und 3 Abs. 1 BUrlG kann nach § 13 Abs. 1 BUrlG nicht einmal ein Tarifvertrag abweichen. Auch ein gerichtlicher Vergleich ändert daran nichts. Das gilt selbst dann, wenn das Ende schon feststeht und Du bis dahin krank bist (BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24). Die Klausel „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt“ half dem Arbeitgeber dort nicht; er musste sieben Tage mit 1.615,11 Euro brutto abgelten.

In Geld umgewandelt wird Urlaub nur, wenn er wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann: dann ist er nach § 7 Abs. 4 BUrlG abzugelten (Urlaubsabgeltung). Vertraglicher Mehrurlaub über den gesetzlichen Mindesturlaub hinaus kann abweichend geregelt werden, wenn der Vertrag ihn klar vom gesetzlichen Urlaub trennt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach § 3 Abs. 1 BUrlG 24 Werktage, bei fünf Arbeitstagen pro Woche also 20 Tage.
  • Den vollen Anspruch erwirbst Du nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG); davor kann ein Zwölftel je vollem Monat als Teilurlaub entstehen (§ 5 BUrlG).
  • Urlaub verfällt in der Regel nur, wenn der Arbeitgeber Dich aufgefordert und auf den Verfall hingewiesen hat (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15).
  • Bei langer Krankheit erlischt der gesetzliche Urlaub 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres (BAG, 07.08.2012, 9 AZR 353/10).
  • Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist ein Verzicht auf den Mindesturlaub unwirksam, auch im gerichtlichen Vergleich (BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24).

Häufige Fragen (11)

Wie viel Mindesturlaub bei einer 5-Tage-Woche?

20 Arbeitstage im Jahr. Das Gesetz rechnet nach § 3 BUrlG mit 24 Werktagen und damit mit einer Sechstagewoche. Für eine Fünftagewoche teilst Du 24 durch 6 und multiplizierst mit 5. Viele Arbeits- und Tarifverträge sehen mehr vor; diese zusätzlichen Tage sind dann vertraglicher Mehrurlaub, für den teilweise andere Regeln vereinbart werden dürfen.

Wie viel Mindesturlaub bei einer 4-Tage-Woche?

16 Arbeitstage. Die Umrechnung folgt derselben Formel: 24 Werktage geteilt durch 6, multipliziert mit Deinen 4 Arbeitstagen. Auf die Stundenzahl kommt es dabei nicht an, sondern auf die Zahl der Tage, an denen Du arbeitest. Bei drei Arbeitstagen pro Woche sind es 12 Tage, bei sechs Arbeitstagen die vollen 24 Werktage.

Bekommt man ab 50 oder 60 Jahren mehr Urlaub?

Nicht kraft Gesetzes. Das Bundesurlaubsgesetz kennt keine Altersstaffel; der Mindesturlaub bleibt bei 24 Werktagen. Zusätzliche Tage können sich nur aus Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag ergeben. Eine gesetzliche Erhöhung gibt es für schwerbehinderte Menschen mit fünf Arbeitstagen nach § 208 SGB IX und für Jugendliche unter 18 Jahren nach § 19 JArbSchG.

Wie viel Urlaub steht Auszubildenden zu?

Volljährigen Auszubildenden mindestens 24 Werktage, denn § 2 BUrlG zählt die zur Berufsausbildung Beschäftigten zu den Arbeitnehmern. Für Jugendliche gilt § 19 JArbSchG: mindestens 30 Werktage unter 16 Jahren, 27 unter 17 und 25 unter 18 Jahren, jeweils bezogen auf das Alter zu Beginn des Kalenderjahres. Der Urlaub soll in den Berufsschulferien liegen.

Muss man den Mindesturlaub nehmen?

Ja, er ist nach § 7 Abs. 3 BUrlG im laufenden Kalenderjahr zu gewähren und zu nehmen. Der Arbeitgeber muss aber selbst dafür sorgen, dass Du ihn nehmen kannst: Er muss Dich auffordern und auf den drohenden Verfall hinweisen. Tut er das nicht, bleibt Dein Anspruch über das Jahresende hinaus bestehen. Eine Pflicht, Urlaub gegen Deinen Willen zu einem bestimmten Termin zu nehmen, folgt daraus nicht ohne Weiteres.

Wann verfällt der gesetzliche Urlaub bei Krankheit?

In der Regel 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres. Kannst Du wegen Krankheit Deinen Urlaub nicht nehmen, legt das BAG § 7 Abs. 3 BUrlG unionsrechtskonform so aus, dass der gesetzliche Urlaub erst dann erlischt (Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10). Urlaub aus 2025 verfällt danach bei durchgehender Krankheit mit Ablauf des 31. März 2027. Für vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag anderes regeln.

Hat man im Minijob Anspruch auf Mindesturlaub?

Ja. Minijobber sind Arbeitnehmer im Sinne des § 2 BUrlG und haben denselben Mindesturlaub wie Vollzeitkräfte, umgerechnet auf ihre Arbeitstage. Wer an zwei Tagen pro Woche arbeitet, hat also 8 Tage Mindesturlaub im Jahr. Während des Urlaubs ist das Entgelt nach § 11 BUrlG weiterzuzahlen. Eine Vereinbarung, im Minijob gebe es keinen Urlaub, ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam.

Kann der Arbeitgeber den Mindesturlaub kürzen?

Nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen. Für jeden vollen Monat Elternzeit darf der Arbeitgeber den Urlaub nach § 17 Abs. 1 BEEG um ein Zwölftel kürzen, nicht aber bei Teilzeit beim selben Arbeitgeber. Krankheit führt dagegen nicht zur Kürzung, denn der gesetzliche Urlaub setzt keine Arbeitsleistung im Urlaubsjahr voraus (BAG, 07.08.2012, 9 AZR 353/10). Eine vertragliche Kürzung des gesetzlichen Teils ist unwirksam.

Darf man sich Mindesturlaub auszahlen lassen?

Während des Arbeitsverhältnisses nicht. Der gesetzliche Urlaub dient der Erholung und ist in Freizeit zu gewähren. Eine Auszahlung sieht § 7 Abs. 4 BUrlG nur vor, wenn der Urlaub wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr genommen werden kann. Für vertraglichen Mehrurlaub kann der Vertrag eine abweichende Regel enthalten.

Wie wird das Urlaubsentgelt berechnet?

Nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Urlaubsbeginn, so § 11 Abs. 1 BUrlG. Zusätzlich für Überstunden gezahltes Entgelt bleibt außer Betracht. Dauerhafte Lohnerhöhungen im Berechnungszeitraum oder während des Urlaubs sind zu berücksichtigen, Kürzungen durch Kurzarbeit oder unverschuldete Ausfälle dagegen nicht. Das Urlaubsentgelt ist vor Antritt des Urlaubs auszuzahlen.

Gilt der Mindesturlaub auch in der Probezeit?

Ja, das Bundesurlaubsgesetz gilt ab dem ersten Arbeitstag. Den vollen Jahresurlaub erwirbst Du aber erst nach sechs Monaten (§ 4 BUrlG). Endet das Arbeitsverhältnis vorher oder erreichst Du die Wartezeit im Kalenderjahr nicht, steht Dir nach § 5 Abs. 1 BUrlG ein Zwölftel je vollem Beschäftigungsmonat zu. Nach drei vollen Monaten in einer Fünftagewoche sind das 5 Tage. Nicht genommener Teilurlaub ist bei Ausscheiden abzugelten.

Quellen

  1. § 3 BUrlG Dauer des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 07.08.2012, 9 AZR 353/10 (Verfall nach 15 Monaten bei Krankheit)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 13 BUrlG Unabdingbarkeit
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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