Modernisierungsmieterhöhung
Kurz erklärt Die Modernisierungsmieterhöhung erlaubt dem Vermieter, nach bestimmten Modernisierungen die Jahresmiete um 8 Prozent der für Deine Wohnung aufgewendeten Kosten zu erhöhen. Grundlage ist § 559 BGB. Die Erhöhung ist auf 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren gedeckelt, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro auf 2 Euro, und wird ab Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erklärung fällig.

Inhalt 3 Abschnitte
Wann ist eine Modernisierungsmieterhöhung nach einer Modernisierung zulässig?
Nach § 559 Abs. 1 BGB darf er die jährliche Miete um 8 Prozent der Kosten erhöhen, die auf Deine Wohnung entfallen. Voraussetzung ist eine Modernisierung im Sinne von § 555b Nr. 1, 3, 4, 5 oder 6 BGB, etwa eine energetische Sanierung, ein Aufzug oder ein Balkon. Für eine neue Heizung nach § 555b Nr. 1a gilt § 559e BGB: 10 Prozent, wenn Fördermittel in Anspruch genommen wurden, die dann abzuziehen sind.
Reine Reparaturen zählen für die Modernisierungsmieterhöhung nicht. Kosten, die für Erhaltung ohnehin angefallen wären, muss der Vermieter abziehen (§ 559 Abs. 2 BGB); das folgt aus seiner Instandhaltungspflicht. Der BGH verlangt diesen Abzug auch, wenn alte Bauteile noch funktionieren, aber einen erheblichen Teil ihrer Lebensdauer hinter sich haben (Urteil vom 17.06.2020, VIII ZR 81/19: rund 60 Jahre alte Fenster und Türen).
Ein Rechenbeispiel zur Modernisierungsmieterhöhung: Entfallen auf Deine Wohnung 12.000 Euro, davon 2.000 Euro Erhaltungsanteil, bleiben 10.000 Euro. 8 Prozent ergeben 800 Euro im Jahr, also rund 66,67 Euro im Monat.
Wie hoch darf die Modernisierungsmieterhöhung höchstens sein?
§ 559 Abs. 3a BGB zieht eine Kappungsgrenze: Innerhalb von sechs Jahren darf die Monatsmiete um höchstens 3 Euro je Quadratmeter steigen, bei einer Ausgangsmiete unter 7 Euro je Quadratmeter um höchstens 2 Euro. Erhöhungen auf die Vergleichsmiete nach § 558 BGB zählen dabei nicht mit. Bei 70 Quadratmetern sind das bei der Modernisierungsmieterhöhung höchstens 210 Euro im Monat. Für den Einbau einer Heizung gilt zusätzlich eine Grenze von 0,50 Euro je Quadratmeter.
Bei Kosten bis 10.000 Euro je Wohnung darf der Vermieter das vereinfachte Verfahren wählen (§ 559c BGB). Er zieht dann pauschal 30 Prozent als Erhaltungsanteil ab, muss das in der Erklärung angeben und darf fünf Jahre lang in der Regel keine weitere Erhöhung nach § 559 oder § 559e verlangen (§ 559c Abs. 4 BGB). Bei einer Staffelmiete ist die Modernisierungsumlage nach § 557a Abs. 2 BGB ausgeschlossen, bei einer Indexmiete nach § 557b Abs. 2 BGB nur eingeschränkt möglich.
Welche Fristen musst Du kennen?
Der Vermieter muss die Maßnahme spätestens drei Monate vorher in Textform ankündigen, mit Art, Umfang, Dauer und erwarteter Mieterhöhung (§ 555c Abs. 1 BGB). Details stehen unter Modernisierungsankündigung. Ab Zugang laufen zwei Fristen: Einen Härteeinwand musst Du bis zum Ablauf des Folgemonats in Textform erheben (§ 555d Abs. 3 BGB). Bis zum selben Zeitpunkt kannst Du zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen (§ 555e BGB).
Die Erhöhung selbst erklärt der Vermieter nach Abschluss in Textform und muss sie anhand der Kosten berechnen und erläutern (§ 559b Abs. 1 BGB). Du schuldest die Modernisierungsmieterhöhung ab Beginn des dritten Monats nach Zugang. Die Frist verlängert sich um sechs Monate, wenn die Ankündigung fehlte oder die Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent übersteigt (§ 559b Abs. 2 BGB). Nach Zugang der Erklärung hast Du zudem ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 559 BGB darf die Jahresmiete um 8 Prozent der umlagefähigen Modernisierungskosten steigen; Erhaltungskosten sind abzuziehen.
- Die Kappungsgrenze liegt bei 3 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren, bei einer Miete unter 7 Euro je Quadratmeter bei 2 Euro (§ 559 Abs. 3a BGB).
- Einen Härteeinwand musst Du bis zum Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform erheben (§ 555d Abs. 3 BGB).
- Die erhöhte Miete ist ab dem dritten Monat nach Zugang der Erklärung fällig, bei fehlender Ankündigung sechs Monate später (§ 559b Abs. 2 BGB).
Häufige Fragen (11)
Wie wird die Modernisierungsumlage berechnet?
Ausgangspunkt sind die Kosten, die auf Deine Wohnung entfallen. Davon zieht der Vermieter den Anteil ab, der für Erhaltung ohnehin nötig gewesen wäre (§ 559 Abs. 2 BGB), und Fördermittel nach § 559a BGB. Vom Rest darf er 8 Prozent pro Jahr auf die Miete aufschlagen. Teilt man diesen Betrag durch zwölf, ergibt sich die monatliche Erhöhung. Bei Maßnahmen für mehrere Wohnungen müssen die Kosten angemessen aufgeteilt werden.
Sind es 8 oder 11 Prozent Modernisierungsumlage?
Für Erhöhungen nach § 559 Abs. 1 BGB gelten 8 Prozent der umlagefähigen Kosten pro Jahr. Für eine geförderte neue Heizungsanlage erlaubt § 559e BGB 10 Prozent, allerdings nur nach Abzug der in Anspruch genommenen Fördermittel und mit einer eigenen Grenze von 0,50 Euro je Quadratmeter in sechs Jahren. Ein höherer Satz von 11 Prozent ist im aktuellen Gesetzestext nicht mehr vorgesehen.
Wie lange darf eine Modernisierungsumlage erhoben werden?
Eine Modernisierungsmieterhöhung gilt zeitlich unbegrenzt. Die Modernisierungsmieterhöhung wird Teil der Miete und fällt nicht nach einigen Jahren wieder weg, auch wenn die Kosten längst eingespielt sind. Die Sechs-Jahres-Frist in § 559 Abs. 3a BGB betrifft nur die Kappungsgrenze: Innerhalb von sechs Jahren darf die Miete aus Modernisierungen höchstens um 3 Euro, bei niedriger Ausgangsmiete um 2 Euro je Quadratmeter steigen.
Ist eine Modernisierungsumlage eine Mieterhöhung?
Ja. Rechtlich ist sie eine einseitige Mieterhöhung nach § 559 BGB, die anders als die Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete keine Zustimmung braucht. Sie wird mit einer Erklärung in Textform wirksam. Hältst Du sie für fehlerhaft, kommt eine Zahlung unter Vorbehalt in Betracht. Neben einer Modernisierungsmieterhöhung bleiben spätere Erhöhungen nach § 558 BGB möglich.
Kann ich mich gegen eine Modernisierungsmieterhöhung wehren?
Ja, auf mehreren Wegen. Prüfe, ob die Maßnahme überhaupt eine Modernisierung ist, ob der Erhaltungsanteil abgezogen und die Kappungsgrenze beachtet wurde. Eine Erklärung ohne nachvollziehbare Berechnung ist nach § 559b Abs. 1 BGB unwirksam, laut BGH VIII ZR 81/19 aber nur für die mangelhaft erläuterten Maßnahmen. Wirtschaftliche Härte musst Du in der Regel fristgerecht mitteilen (§ 555d Abs. 3 BGB), außer bei fehlendem Fristhinweis oder mehr als 10 Prozent Mehrerhöhung (§ 559 Abs. 5 BGB).
Was ist der Härteeinwand bei einer Modernisierung?
Mit dem Härteeinwand machst Du geltend, dass die Mieterhöhung für Dich auch unter Berücksichtigung der künftigen Betriebskosten eine nicht zu rechtfertigende Härte wäre (§ 559 Abs. 4 BGB). Die Umstände musst Du in der Regel bis zum Ablauf des Monats nach Zugang der Ankündigung in Textform mitteilen (§ 555d Abs. 3 BGB). Keine Abwägung findet statt, wenn die Wohnung nur in einen allgemein üblichen Zustand versetzt wurde oder der Vermieter zur Maßnahme verpflichtet war; beim Heizungseinbau gilt dieser zweite Ausschluss nicht.
Darf der Vermieter ohne Ankündigung modernisieren und dann erhöhen?
Die Modernisierungsmieterhöhung bleibt möglich, kommt aber später. Fehlt eine ordnungsgemäße Ankündigung nach § 555c BGB, verschiebt sich die Fälligkeit nach § 559b Abs. 2 Nr. 1 BGB um sechs Monate. Außerdem beginnt die Frist für Deinen Härteeinwand nach § 555d Abs. 3 Satz 2 BGB dann nicht zu laufen.
Gibt es eine Modernisierungsumlage bei Staffelmiete oder Indexmiete?
Bei der Staffelmiete nicht: § 557a Abs. 2 BGB schließt Erhöhungen nach §§ 558 bis 559b während der Laufzeit aus. Bei der Indexmiete ist sie nach § 557b Abs. 2 BGB nur zulässig, soweit der Vermieter bauliche Maßnahmen aufgrund von Umständen durchgeführt hat, die er nicht zu vertreten hat. Eine Ausnahme gilt dort für den Einbau einer neuen Heizung nach § 555b Nr. 1a BGB.
Ab wann muss ich die Modernisierungsmieterhöhung zahlen?
Mit Beginn des dritten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung (§ 559b Abs. 2 Satz 1 BGB). Geht sie Dir im Mai zu, zahlst Du die neue Miete ab August. Hat der Vermieter die Maßnahme nicht ordnungsgemäß angekündigt oder übersteigt die Erhöhung die angekündigte um mehr als 10 Prozent, verlängert sich die Frist um sechs Monate.
Was ist das vereinfachte Verfahren bei der Modernisierungsmieterhöhung?
Bei Kosten bis 10.000 Euro je Wohnung darf der Vermieter pauschal 30 Prozent als Erhaltungsanteil abziehen, statt ihn einzeln zu berechnen (§ 559c Abs. 1 BGB). Er muss das in Ankündigung und Erklärung angeben. Der Härteeinwand wegen der Miethöhe ist dann ausgeschlossen, außer bei einer neuen Heizung nach § 555b Nr. 1a. Danach darf er fünf Jahre lang in der Regel keine weitere Erhöhung nach § 559 oder § 559e verlangen; Ausnahmen gelten für unvorhersehbare gesetzliche Pflichten und spätere Beschlüsse der Wohnungseigentümer (§ 559c Abs. 4 BGB).
Kann ich nach einer Modernisierungsmieterhöhung kündigen?
Ja. Nach § 561 BGB kannst Du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Modernisierungsmieterhöhung tritt dann nicht ein. Schon nach der Modernisierungsankündigung besteht ein eigenes Sonderkündigungsrecht nach § 555e BGB, das bis zum Ende des Monats nach Zugang der Ankündigung ausgeübt werden muss.
Quellen
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