Minusstunden
Kurz erklärt Minusstunden entstehen, wenn Du weniger arbeitest, als Dein Vertrag vorsieht. Diese werden meist auf einem Arbeitszeitkonto erfasst. Ein spezielles Gesetz für Minusstunden gibt es nicht; entscheidend sind Dein Vertrag, Tarifverträge und § 615 BGB. Schickt Dein Arbeitgeber Dich wegen Auftragsmangels heim, trägt er das Risiko und Du musst nicht nacharbeiten.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann entstehen echte Minusstunden?
Minusstunden setzen ein Arbeitszeitkonto voraus, auf dem Soll und Ist gegenübergestellt werden. Das Bundesarbeitsgericht hat die Grenzen am 26.01.2011 klar gezogen (BAG, 5 AZR 819/09). Ein Konto darf nur dann mit Minusstunden belastet werden, wenn der Arbeitgeber diese Stunden über ein festes Monatsgehalt schon bezahlt hat und Du zur Nacharbeit verpflichtet bist. Die Minusstunden sind dann eine Art Vorschuss.
Typisch ist das bei Gleitzeit: Du entscheidest selbst, früher zu gehen. Keine Minusstunden entstehen dagegen, wenn Du trotz fehlender Arbeit Anspruch auf Bezahlung hast. Das BAG nennt ausdrücklich Krankheit nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz, eine vorübergehende Verhinderung nach § 616 BGB und Betriebsratstätigkeit. Wer krank ist, hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für bis zu sechs Wochen, nicht auf ein Minus.
Auch bezahlter Urlaub nach § 1 BUrlG befreit Dich von der Arbeitspflicht. Urlaubstage darf der Arbeitgeber deshalb nicht als Fehlstunden buchen.
Darf der Arbeitgeber Minusstunden anordnen?
Nein, jedenfalls nicht zu Deinen Lasten. Nimmt der Arbeitgeber Deine Arbeit nicht an, gerät er in Annahmeverzug. Nach § 615 Satz 1 BGB kannst Du dann die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne nachzuarbeiten. Satz 3 erstreckt das auf Fälle, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt, also das Betriebsrisiko. Auftragsmangel, schlechtes Wetter oder ein leerer Laden gehören dazu.
Im Fall des BAG hatte ein Sanitärbetrieb die Arbeitszeit nicht im Voraus verteilt, sondern Monteure flexibel abgerufen. Fehlende Stunden durfte er deshalb nicht als Zeitschuld verbuchen. Das Gericht sah ihn an jedem Tag mit zu wenig Arbeit im Annahmeverzug. Diesen Anspruch nennt man Annahmeverzugslohn.
Will der Arbeitgeber die Arbeitszeit vorübergehend verkürzen, braucht er eine eigene Grundlage, etwa für Kurzarbeit. Gibt es einen Betriebsrat, hat er bei der Verteilung und der vorübergehenden Verkürzung der Arbeitszeit mitzubestimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG).
Wie viele Minusstunden sind erlaubt?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Wie weit ein Konto ins Minus gehen darf und bis wann es auszugleichen ist, regeln Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung. Im BAG-Fall erlaubte der Tarifvertrag zum Beispiel Schwankungen von plus oder minus 200 Stunden. Minusstunden waren binnen sechs Monaten auszugleichen und galten als ausgeglichen, wenn der Arbeitgeber dafür keine Arbeit anbot.
Musst Du Minusstunden nacharbeiten, setzt das Arbeitszeitgesetz Grenzen. Werktags sind höchstens acht Stunden erlaubt, bis zu zehn nur mit Ausgleich innerhalb von sechs Monaten (§ 3 ArbZG).
Was passiert mit Minusstunden bei Kündigung?
Endet das Arbeitsverhältnis, will der Arbeitgeber ein Minus oft mit dem letzten Gehalt oder der Urlaubsabgeltung verrechnen. Das geht nur, wenn die Stunden wirksam als Vorschuss gebucht wurden. Im entschiedenen Fall wollte der Arbeitgeber knapp 218 Minusstunden mit Lohn und Urlaubsabgeltung verrechnen. Das BAG erklärte das für unzulässig, der Beschäftigte bekam das volle Geld.
Selbst bei einem berechtigten Minus ist die Verrechnung begrenzt. Gegen den unpfändbaren Teil Deines Lohns darf der Arbeitgeber nach § 394 BGB nicht aufrechnen. Prüfe deshalb Deine Lohnabrechnung nach einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses genau und achte auf Ausschlussfristen im Vertrag oder Tarifvertrag.
Das Wichtigste in Kürze
- Minusstunden dürfen nur gebucht werden, wenn Du die Stunden als Vorschuss bezahlt bekommen hast und nacharbeiten musst (BAG, 26.01.2011, 5 AZR 819/09).
- Schickt Dich der Arbeitgeber mangels Arbeit heim, behältst Du nach § 615 BGB den Lohn ohne Nacharbeit.
- Krankheit, bezahlter Urlaub und Feiertage führen nicht zu Minusstunden.
- Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht, die Grenzen stehen in Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
- Gegen den unpfändbaren Teil des Lohns darf der Arbeitgeber nicht verrechnen (§ 394 BGB).
Häufige Fragen (11)
Darf der Chef Minusstunden vom Lohn abziehen?
Nur unter engen Voraussetzungen. Es muss ein Arbeitszeitkonto mit festem Gehalt vereinbart sein, und die Minusstunden müssen auf Deiner eigenen Entscheidung beruhen, etwa beim früheren Gehen in der Gleitzeit. Dann gelten die Minusstunden als Vorschuss. Hat der Arbeitgeber Dir keine Arbeit gegeben, ist ein Abzug nach § 615 BGB unzulässig. Unpfändbare Lohnanteile bleiben ohnehin geschützt.
Muss ich Minusstunden nacharbeiten?
Ja, wenn Du sie selbst verursacht hast und Euer Arbeitszeitkonto einen Ausgleich vorsieht. Wer in der Gleitzeit regelmäßig früher geht, muss die Zeit innerhalb des vereinbarten Rahmens wieder hereinholen. Nein, wenn der Arbeitgeber Dich mangels Arbeit nicht beschäftigt hat: Dann darfst Du nach § 615 Satz 1 BGB die Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
Kann der Arbeitgeber mich zu Minusstunden zwingen?
Er kann Dich zwar nach Hause schicken, aber nicht auf Deine Kosten. Bietest Du Deine Arbeit an und lehnt er sie ab, gerät er in Annahmeverzug. Der Lohn ist weiter fällig, Nacharbeit schuldest Du nicht. Eine echte Arbeitszeitverkürzung braucht eine Rechtsgrundlage, etwa eine Kurzarbeitsvereinbarung, und bei bestehendem Betriebsrat dessen Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG.
Entstehen Minusstunden, wenn ich krank bin?
Nein. Bist Du arbeitsunfähig krank, hast Du nach § 3 EFZG bis zu sechs Wochen Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Nach dem Lohnausfallprinzip des § 4 EFZG bekommst Du das Entgelt für die Arbeitszeit, die Du ohne Krankheit geleistet hättest. Diese Zeit wird auf dem Konto deshalb wie gearbeitet behandelt. Ein Minus wegen Krankheit wäre nach der BAG-Rechtsprechung unzulässig.
Gibt es Minusstunden durch Urlaub?
Nein. Bezahlter Erholungsurlaub nach § 1 BUrlG befreit Dich von der Arbeitspflicht, während das Entgelt weiterläuft. Ein Urlaubstag wird auf dem Arbeitszeitkonto mit der Sollzeit dieses Tages angesetzt. Fällt Dein Urlaub in eine Woche mit ungleich verteilter Arbeitszeit, kommt es auf die für diese Tage geplante Arbeitszeit an. Ein Minus darf durch genommenen Urlaub nicht entstehen.
Was passiert mit Minusstunden am Jahresende?
Das Gesetz regelt das nicht. Entscheidend sind die Regeln Eures Arbeitszeitkontos. Manche Tarifverträge setzen einen Ausgleichszeitraum, im vom BAG am 26.01.2011 entschiedenen Fall zum Beispiel sechs Monate. Konnte der Arbeitgeber in dieser Zeit keine Arbeit anbieten, galt die Zeitschuld danach als ausgeglichen. Fehlt eine Regel, bleibt das Minus zunächst stehen, sofern es überhaupt wirksam gebucht wurde.
Wie viele Minusstunden darf man haben?
Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Viele Arbeitszeitkonten legen einen Rahmen fest, etwa eine Höchstgrenze für Plus- und Minusstunden, und eine Frist zum Ausgleich. Diese Werte stehen im Arbeitsvertrag, in einem Tarifvertrag wie dem TVöD oder in einer Betriebsvereinbarung. Ein hoher Minussaldo ist nur dann Dein Problem, wenn die Stunden wirksam als Vorschuss gebucht wurden.
Wie werden Minusstunden bei Kündigung verrechnet?
Nur, wenn sie wirksam entstanden sind. Dann darf der Arbeitgeber das Minus mit dem letzten Gehalt verrechnen, allerdings nicht gegen den unpfändbaren Teil (§ 394 BGB). Im Fall vor dem BAG scheiterte die Verrechnung von rund 218 Minusstunden, weil der Arbeitgeber die Arbeitszeit nicht im Voraus verteilt hatte. Lass eine Kürzung der Schlussabrechnung im Zweifel prüfen.
Was gilt bei Kurzarbeit?
Kurzarbeit ist etwas anderes als Minusstunden. Ist sie wirksam eingeführt, entfällt Deine Arbeitspflicht im vereinbarten Umfang, und im gleichen Umfang Dein Lohnanspruch. Die ausgefallene Zeit musst Du nicht nacharbeiten. Für den Verdienstausfall kann die Agentur für Arbeit Kurzarbeitergeld nach den §§ 95 ff. SGB III zahlen. Ohne wirksame Einführung bleibt es beim Annahmeverzug nach § 615 BGB.
Wer muss Minusstunden beweisen?
Im Streit muss der Arbeitgeber darlegen, dass er das Konto zu Recht belastet hat. Im vom BAG entschiedenen Fall hatte er weder eine vorab festgelegte Arbeitszeit noch eine Vereinbarung zur Nacharbeit vorgetragen. Damit scheiterte er. Für Dich lohnt es sich trotzdem, eigene Aufzeichnungen zu führen, wann Du zur Arbeit bereit warst und wann Du nach Hause geschickt wurdest.
Können Minusstunden verfallen?
Ja, indirekt. Viele Arbeitsverträge und Tarifverträge enthalten Ausschlussfristen, die auch für Ansprüche des Arbeitgebers gelten, etwa die sechs Monate des § 37 TVöD. Versäumt der Arbeitgeber die Geltendmachung, kann er das Minus später nicht mehr durchsetzen. Ohne Ausschlussfrist gilt die regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB).
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.