Begriffe mit R

  • Radarwarner und Blitzer-Apps

    Radarwarner und Blitzer-Apps zeigen Geschwindigkeitskontrollen an oder stören sie. Wer ein Fahrzeug führt, darf solche Geräte nach § 23 Abs. 1c StVO weder betreiben noch betriebsbereit mitführen; bei Smartphones und Navis ist die Warnfunktion verboten. Laut Bußgeldkatalog kostet ein Verstoß 75 Euro und einen Punkt in Flensburg (Stand Oktober 2026).

  • Räumungsfrist

    Eine Räumungsfrist ist ein vom Gericht gewährter Aufschub, in dem Du eine Wohnung trotz Räumungsurteil noch nicht verlassen musst. Rechtsgrundlage ist § 721 ZPO, beim gerichtlichen Räumungsvergleich § 794a ZPO. Die Frist darf insgesamt höchstens ein Jahr betragen, gerechnet ab Rechtskraft des Urteils oder ab dem im Urteil bestimmten späteren Räumungstag.

  • Räumungsklage

    Die Räumungsklage ist die Klage des Vermieters auf Rückgabe der Wohnung nach Ende des Mietverhältnisses. Grundlage ist § 546 BGB, zuständig ist ausschließlich das Amtsgericht am Ort der Wohnung. Ein Räumungsurteil erlaubt die Zwangsräumung, das Gericht kann Dir nach § 721 ZPO aber eine Räumungsfrist von höchstens einem Jahr gewähren.

  • Ratenkauf und Buy now, pay later

    Ratenkauf und Buy now, pay later bedeuten, dass Du den Kaufpreis in Teilbeträgen oder später über einen Zahlungsdienst zahlst. Rechtlich ist das ein Zahlungsaufschub oder eine Finanzierungshilfe nach §§ 506 bis 508 BGB. Ab dem 20.11.2026 gilt das Verbraucherkreditrecht auch für viele zinsfreie Modelle, inklusive Widerrufsrecht und Kreditwürdigkeitsprüfung.

  • Ratenzahlung beim Bußgeld

    Ratenzahlung beim Bußgeld bedeutet, dass Du eine Geldbuße in Teilbeträgen oder mit einer späteren Zahlungsfrist begleichen darfst. Grundlage ist § 18 OWiG, nach Rechtskraft entscheidet die Vollstreckungsbehörde nach § 93 OWiG. Voraussetzung ist, dass Dir die sofortige Zahlung wirtschaftlich nicht zuzumuten ist. Fahrverbot und Punkte bleiben davon unberührt.

  • Ratenzahlung beim Coaching

    Ratenzahlung beim Coaching bedeutet, dass der Preis eines Programms in Teilbeträgen gezahlt wird, direkt beim Anbieter oder über einen Finanzierer. Für Verbraucher gelten bei entgeltlicher Ratenzahlung die Verbraucherkreditregeln über § 506 BGB. Ab dem 20.11.2026 erfasst das Gesetz auch viele zinsfreie Ratenmodelle. Fernunterricht erlaubt höchstens Dreimonatsraten (§ 2 Abs. 2 FernUSG).

  • Rauchen in der Mietwohnung

    Rauchen in der Mietwohnung gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, solange der Mietvertrag nichts anderes wirksam regelt. Schadensersatz schuldet der Mieter nach § 280 BGB erst, wenn Nikotinschäden nicht mehr durch Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).

  • Rauchen und Raucherpausen

    Rauchen und Raucherpausen betreffen Unterbrechungen der Arbeit, um zu rauchen. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht: Rauchen kannst Du in den Ruhepausen nach § 4 ArbZG, zusätzliche Pausen brauchen die Erlaubnis des Arbeitgebers und werden in der Regel nicht bezahlt. Nichtraucher muss der Arbeitgeber nach § 5 ArbStättV schützen, notfalls durch ein Rauchverbot.

  • Rauchmelderpflicht

    Die Rauchmelderpflicht verlangt Rauchwarnmelder in Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen führen. Die Rauchmelderpflicht folgt aus den Bauordnungen der Länder, in Hamburg aus § 48 Abs. 5 HBauO in der seit 01.01.2026 geltenden Fassung. Den Einbau durch den Vermieter muss der Mieter dulden; Mietkosten für die Geräte sind keine umlagefähigen Betriebskosten.

  • Reaktivierung

    Reaktivierung bedeutet, dass ein wegen Dienstunfähigkeit pensionierter Beamter erneut in das aktive Beamtenverhältnis berufen wird. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt § 29 BeamtStG, im Bund § 46 BBG. Beantragt der Ruhestandsbeamte sie selbst, muss der Dienstherr ihr entsprechen, wenn keine zwingenden dienstlichen Gründe entgegenstehen. In Hamburg gilt dafür eine Antragsfrist von fünf Jahren.

  • Recht auf Herausgabe von Kursmaterial

    Das Recht auf Herausgabe von Kursmaterial betrifft die Frage, welche Unterlagen, Videos und Zugänge Dir ein Coach oder Kursanbieter schuldet. Grundlage ist vor allem Dein Vertrag; für digitale Kurse von Verbrauchern gelten §§ 327 ff. BGB. Nach Vertragsende kannst Du nach § 327p Abs. 3 BGB Deine eigenen hochgeladenen oder erstellten Inhalte herausverlangen.

  • Rechtsanwaltskosten bei Rückforderung

    Rechtsanwaltskosten bei Rückforderung sind die Gebühren, die anfallen, wenn Du gezahltes Geld von einem Coach oder Anbieter zurückverlangst. Außergerichtlich trägst Du sie zunächst selbst und bekommst sie nur unter Verzugsvoraussetzungen nach §§ 280, 286 BGB ersetzt. Im Prozess zahlt nach § 91 ZPO die unterliegende Partei.

  • Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerde ist das Rechtsmittel gegen ein Urteil oder einen Beschluss des Amtsgerichts im Bußgeldverfahren. Sie ist in § 79 OWiG geregelt und führt zum Oberlandesgericht, das nur Rechtsfehler prüft. Einzulegen ist sie binnen einer Woche, zu begründen binnen eines weiteren Monats; bei Geldbußen bis 250 Euro ohne Fahrverbot braucht sie in der Regel eine Zulassung.

  • Rechtskraft des Bußgeldbescheids

    Rechtskraft bedeutet, dass ein Bußgeldbescheid nicht mehr mit einem Einspruch angegriffen werden kann und verbindlich feststeht. Nach § 67 Abs. 1 OWiG bleiben für den Einspruch zwei Wochen ab Zustellung. Mit der Rechtskraft wird der Bescheid vollstreckbar (§ 89 OWiG), ein angeordnetes Fahrverbot kann wirksam werden und die Eintragung im Fahreignungsregister folgt.

  • Rechtsschutzversicherung bei Vertragsstreit

    Eine Rechtsschutzversicherung bei Vertragsstreit übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten, wenn Du Dich über einen Vertrag streitest, etwa mit einem Coaching-Anbieter. Der Versicherer leistet nach § 125 VVG im vereinbarten Umfang. Entscheidend ist, dass der Rechtsschutzfall nach Versicherungsbeginn und einer etwaigen Wartezeit eingetreten ist und der Baustein Vertragsrecht vereinbart wurde.

  • Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht

    Deine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten bei Streitigkeiten aus Deinem Arbeitsverhältnis, zum Beispiel bei einer Kündigung. Die Leistungspflicht ergibt sich aus § 125 VVG und Deinem Vertrag. Da Du vor dem Arbeitsgericht in erster Instanz Deinen Anwalt selbst zahlst (§ 12a ArbGG), ist eine Rechtsschutzversicherung im Arbeitsrecht besonders wertvoll.

  • Rechtsüberholen

    Rechtsüberholen bedeutet, ein Fahrzeug auf der rechten Seite zu passieren. Grundsätzlich ist das verboten, denn § 5 Abs. 1 StVO schreibt das Linksüberholen vor. Es gibt jedoch Ausnahmen nach § 5 Abs. 7 und § 7 StVO. Unerlaubtes Rechtsüberholen kostet außerorts 100 Euro und einen Punkt, bei Gefährdung droht sogar eine Straftat.

  • Rechtsweg im Beamtenrecht

    Der Rechtsweg im Beamtenrecht bestimmt, welches Gericht über Streit aus dem Beamtenverhältnis entscheidet. Nach § 54 BeamtStG für Landes- und Kommunalbeamte und § 126 BBG für Bundesbeamte sind das die Verwaltungsgerichte. Vor jeder Klage ist in der Regel ein Widerspruchsverfahren nötig; Widerspruch und Klage haben jeweils eine Frist von einem Monat.

  • Regelfahrverbot

    Ein Regelfahrverbot ist ein Fahrverbot, das der Bußgeldkatalog für bestimmte Verkehrsverstöße im Normalfall vorsieht. Grundlage sind § 25 StVG und § 4 BKatV: Bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen und bei Fahrten unter Alkohol oder Drogen folgt in der Regel ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Vom Regelfahrverbot kann nur ausnahmsweise abgesehen werden.

  • Reisekosten für Beamte

    Reisekosten für Beamte sind die Erstattung der notwendigen Kosten einer angeordneten oder genehmigten Dienstreise, etwa Fahrtkosten, Tagegeld und Übernachtungsgeld. Für Bundesbeamte gilt das Bundesreisekostengesetz, für Landesbeamte das Landesrecht, in Hamburg das HmbRKG. Der Antrag muss innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten gestellt werden.

  • Remonstration

    Die Remonstration ist der Einwand eines Beamten gegen eine dienstliche Anordnung, die er für rechtswidrig hält. Für Landes- und Kommunalbeamte regelt sie § 36 BeamtStG, für Bundesbeamte § 63 BBG. Wird die Anordnung nach zweistufiger Prüfung bestätigt, muss der Beamte sie ausführen und ist von der persönlichen Verantwortung befreit, außer bei erkennbar strafbarem Verhalten.

  • Renovierung beim Auszug

    Renovierung beim Auszug meint die Frage, ob ein Mieter die Wohnung bei der Rückgabe streichen oder tapezieren muss. Gesetzlich ist das nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB Sache des Vermieters; nur eine wirksame Vertragsklausel kann es auf den Mieter übertragen. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren nach § 548 BGB sechs Monate nach Rückgabe.

  • Resturlaub bei Kündigung

    Resturlaub bei Kündigung ist der Urlaub, den Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommen hast. Wie viel Dir zusteht, richtet sich nach § 5 BUrlG und dem Austrittsdatum. Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgelten.

  • Rettungsgasse

    Die Rettungsgasse ist eine freie Gasse für Polizei- und Hilfsfahrzeuge, die Fahrzeuge auf Autobahnen und mehrstreifigen Außerortsstraßen bilden müssen, sobald der Verkehr stockt. Die Pflicht steht in § 11 Abs. 2 StVO. Wer keine Gasse bildet, zahlt laut Bußgeldkatalog mindestens 200 Euro und erhält zwei Punkte sowie einen Monat Fahrverbot.

  • Rettungswagen und Sondersignal

    Rettungswagen und Sondersignal: Fährt ein Rettungswagen mit Blaulicht und Einsatzhorn, müssen alle anderen Verkehrsteilnehmer nach § 38 Abs. 1 StVO sofort freie Bahn schaffen. Davon zu trennen sind die Sonderrechte des Einsatzfahrzeugs nach § 35 StVO. Wer keine freie Bahn schafft, riskiert laut Bußgeldkatalog mindestens 240 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot.

  • Rohmessdaten

    Rohmessdaten sind die Daten, die ein Blitzer während der Messung erfasst und aus denen er den Geschwindigkeitswert bildet. Nach BVerfG 2 BvR 1616/18 kannst Du Zugang zu vorhandenen Daten verlangen. Eine Pflicht zur Speicherung besteht nicht: Laut BGH 4 StR 235/25 vom 02.07.2026 macht ihr Fehlen die Messung nicht unverwertbar.

  • Rotlichtblitzer

    Ein Rotlichtblitzer ist eine fest installierte Überwachungsanlage an einer Ampel. Sie fotografiert Fahrzeuge, die bei Rot über die Haltlinie fahren, und hält die Dauer der Rotphase fest. Grundlage ist § 37 Abs. 2 StVO. Laut Bußgeldkatalog kostet einfaches Rotlicht 90 Euro und einen Punkt, ab einer Sekunde Rot drohen 200 Euro und ein Monat Fahrverbot.

  • Rotlichtverstoß

    Ein Rotlichtverstoß liegt vor, wenn Du als Verkehrsteilnehmer eine rote Ampel missachtest und weiterfährst, statt anzuhalten. Grundlage ist § 37 Abs. 2 StVO, die Folgen regelt der Bußgeldkatalog. Für Autofahrer kostet der einfache Verstoß 90 Euro und einen Punkt; war die Ampel schon länger als eine Sekunde rot, drohen 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.

  • Rotlichtverstoß als Fußgänger

    Ein Rotlichtverstoß als Fußgänger liegt vor, wenn Du eine Fußgängerampel bei Rot überquerst oder beim Wechsel auf Rot nicht zügig weitergehst. Das regelt § 37 Abs. 2 StVO. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 5 Euro vor, mit Sachbeschädigung 10 Euro (Stand: Oktober 2026). Punkte in Flensburg gibt es dafür nicht.

  • Rotlichtverstoß mit Gefährdung

    Ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung liegt vor, wenn Du bei Rot fährst und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer konkret in Gefahr bringst. Verboten ist das nach § 37 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 1 Abs. 2 StVO. Für Autofahrer sieht der Bußgeldkatalog mindestens 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

  • Rückforderung überzahlter Bezüge

    Bei der Rückforderung überzahlter Bezüge verlangt der Dienstherr Besoldung oder Versorgung zurück, die er ohne Rechtsgrund gezahlt hat. Im Bund gilt § 12 Abs. 2 BBesG, in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBesG; beide verweisen auf das Bereicherungsrecht des BGB. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die zuständige Stelle von der Überzahlung erfährt.

  • Rücklastschrift und Chargeback

    Rücklastschrift und Chargeback sind Verfahren, mit denen Du eine Zahlung über Deine Bank zurückholen kannst. Bei einer SEPA-Lastschrift hast Du nach § 675x BGB einen Anspruch auf Erstattung, den Du innerhalb von acht Wochen geltend machen musst. Bei Kreditkarten erfolgt die Rückbuchung nach den Regeln der Kartenorganisationen. Dein Geld ist dann zwar zurück, der Coachingvertrag besteht aber weiter.

  • Rücknahme der Kündigung

    Die Rücknahme der Kündigung ist der Versuch, eine ausgesprochene Kündigung wieder aus der Welt zu schaffen. Einseitig gelingt das nur, wenn der Widerruf spätestens gleichzeitig mit der Kündigung zugeht (§ 130 Abs. 1 Satz 2 BGB). Danach ist die Rücknahme nur ein Angebot, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, und der andere kann es annehmen oder ablehnen.

  • Rücknahme des Einspruchs

    Mit der Rücknahme des Einspruchs ziehst Du Deinen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid zurück. Der Bescheid wird dann rechtskräftig, Geldbuße, Punkte und ein Fahrverbot gelten wie festgesetzt. Möglich ist das nach § 71 OWiG in Verbindung mit § 411 Abs. 3 StPO bis zur Verkündung des Urteils im ersten Rechtszug.

  • Rücktritt vom Vertrag

    Der Rücktritt vom Vertrag wandelt einen gegenseitigen Vertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis um: Beide Seiten geben die empfangenen Leistungen zurück. Ein gesetzliches Rücktrittsrecht gibt § 323 BGB, wenn die andere Seite eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbringt und eine angemessene Frist erfolglos verstreicht. Erklärt wird der Rücktritt gegenüber dem Vertragspartner (§ 349 BGB).

  • Rückzahlung der Mietkaution

    Die Rückzahlung der Mietkaution ist der Anspruch des Mieters, die Sicherheit nach Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen zurückzuerhalten. Er folgt aus der Kautionsabrede und § 551 BGB. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht: Der Vermieter muss in angemessener Zeit abrechnen, und mit Zugang dieser Abrechnung wird der Restbetrag fällig.

  • Rückzahlung von Fortbildungskosten

    Die Rückzahlung von Fortbildungskosten ist die vertragliche Pflicht, vom Arbeitgeber bezahlte Weiterbildungskosten zu erstatten, wenn Du vor Ablauf einer Bindungsfrist ausscheidest. Ein Gesetz dafür gibt es nicht; vorformulierte Klauseln prüfen Gerichte nach § 307 Abs. 1 BGB. Ist die Klausel unangemessen, entfällt sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vollständig.

  • Rüge nach der Mietpreisbremse

    Die Rüge nach der Mietpreisbremse ist die Erklärung des Mieters, dass die vereinbarte Miete gegen §§ 556d ff. BGB verstößt. Ohne Rüge kann er zu viel gezahlte Miete nach § 556g Abs. 2 BGB nicht zurückverlangen. Bei Verträgen ab April 2020 gibt es nach einer Rüge in Textform binnen 30 Monaten die Überzahlung ab Vertragsbeginn zurück.

  • Ruhegehalt

    Dein Ruhegehalt ist die Pension, die Du als Beamter nach Eintritt in den Ruhestand von Deinem Dienstherrn erhältst. Für Bundesbeamte regelt das Beamtenversorgungsgesetz Dein Ruhegehalt, für Hamburger Beamte das Landesgesetz. Je Dienstjahr gibt es 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent. Mindestens fünf Dienstjahre sind im Bund nötig.

  • Ruhegehaltfähige Dienstzeit

    Die ruhegehaltfähige Dienstzeit ist die Zeit, die bei der Berechnung des Ruhegehalts eines Beamten mitzählt. Für Bundesbeamte regeln das §§ 6 bis 13 BeamtVG, die Länder haben eigene Versorgungsgesetze. Im Bund bringt jedes Jahr 1,79375 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge, höchstens 71,75 Prozent, die nach 40 Jahren erreicht sind (§ 14 Abs. 1 BeamtVG).

  • Ruhezeit

    Die Ruhezeit ist die ununterbrochene arbeitsfreie Zeit zwischen dem Ende eines Arbeitstags und dem nächsten Arbeitsbeginn. Nach § 5 Abs. 1 ArbZG muss sie mindestens elf Stunden betragen. Kürzer darf sie nur in bestimmten Branchen, aufgrund eines Tarifvertrags oder bei Rufbereitschaft sein, und dann nur mit Ausgleich; Jugendliche brauchen zwölf Stunden.