Begriffe mit J

  • Jugendarbeitsschutz

    Jugendarbeitsschutz umfasst die Regeln, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Arbeit und Ausbildung schützen. Grundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Jugendliche dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten; die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist nach § 5 JArbSchG bis auf enge Ausnahmen verboten.