Begriffe mit T

  • Tätowierungen bei Beamten

    Tätowierungen bei Beamten sind erlaubt, können aber im sichtbaren Bereich eingeschränkt oder untersagt werden, soweit Funktionsfähigkeit der Verwaltung oder Vertrauen in die Amtsführung es erfordern. Grundlage ist seit 07.07.2021 § 34 Abs. 2 BeamtStG für Landesbeamte, im Bund § 61 Abs. 2 BBG. Tattoos mit verfassungsfeindlichem Inhalt können bis zur Entfernung aus dem Dienst führen.

  • Tarifliche Kündigungsfrist

    Eine tarifliche Kündigungsfrist ist eine Kündigungsfrist, die ein Tarifvertrag abweichend vom Gesetz festlegt. Nach § 622 Abs. 4 BGB dürfen Tarifparteien die gesetzlichen Fristen verlängern und auch verkürzen. Die Frist gilt bei beiderseitiger Tarifbindung, bei Allgemeinverbindlichkeit oder wenn der Arbeitsvertrag im Geltungsbereich des Tarifvertrags auf ihn verweist.

  • Tarifvertrag

    Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband, der Arbeitsbedingungen wie Lohn, Arbeitszeit und Urlaub regelt. Grundlage ist das Tarifvertragsgesetz (TVG). Seine Regeln gelten nach § 4 Abs. 1 TVG unmittelbar und zwingend, wenn beide Seiten tarifgebunden sind, Abweichungen sind nur zu Deinen Gunsten erlaubt.

  • Tatbestandsnummer

    Die Tatbestandsnummer (TBNR) ist eine sechsstellige Kennziffer, mit der Behörden einen Verkehrsverstoß im Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog bezeichnen. Der Katalog erscheint beim Kraftfahrt-Bundesamt, aktuell als 15.1 Auflage mit Stand 22.08.2024. Die Nummer verweist auf Tatbeschreibung, Regelbuße und Punkte; maßgeblich für den Betrag bleibt der Bußgeldkatalog der BKatV.

  • Tateinheit und Tatmehrheit

    Tateinheit und Tatmehrheit unterscheiden sich danach, ob eine einzige Handlung mehrere Bußgeldvorschriften oder eine Vorschrift mehrfach verletzt (Tateinheit) oder ob mehrere selbständige Handlungen vorliegen (Tatmehrheit). Geregelt ist das in §§ 19 und 20 OWiG. Bei Tateinheit wird nur eine Geldbuße festgesetzt, bei Tatmehrheit jede Geldbuße gesondert, also zusammengerechnet.

  • Tatkündigung

    Eine Tatkündigung ist eine Kündigung, die der Arbeitgeber auf eine nachgewiesene Pflichtverletzung oder Straftat des Arbeitnehmers stützt, nicht nur auf einen Verdacht. Rechtsgrundlage ist § 626 BGB für die fristlose oder § 1 Abs. 2 KSchG für die ordentliche Kündigung. Fristlos muss der Arbeitgeber binnen zwei Wochen ab Kenntnis kündigen.

  • Teilnahmezertifikat ohne Zulassung

    Ein Teilnahmezertifikat ohne Zulassung ist eine Bescheinigung, die ein Kurs- oder Coachinganbieter selbst ausstellt, ohne dass der Lehrgang von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht zugelassen ist. Das Wort „Zertifikat“ ist gesetzlich nicht geschützt. Ist der Kurs Fernunterricht, braucht er nach § 12 FernUSG eine Zulassung, sonst ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

  • Teilzeit für Beamte

    Teilzeit für Beamte bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte mit verringerter regelmäßiger Arbeitszeit Dienst leisten und ihre Bezüge anteilig erhalten. Für Landes- und Kommunalbeamte verlangt § 43 BeamtStG, Teilzeit zu ermöglichen; die Einzelheiten regeln die Länder, im Bund die §§ 91 bis 92b BBG. Besoldung und ruhegehaltfähige Dienstzeit sinken im Verhältnis zur Arbeitszeit.

  • Teilzeit in der Elternzeit

    Teilzeit in der Elternzeit bedeutet, dass Du während der Elternzeit mit verringerter Stundenzahl weiterarbeitest, höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Geregelt ist das in § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG. Den Anspruch musst Du bis zum dritten Geburtstag sieben Wochen, danach 13 Wochen vor Beginn in Textform mitteilen.

  • Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

    Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. Es gibt Beschäftigten nach sechs Monaten in Betrieben mit mehr als 15 Arbeitnehmern einen Anspruch auf weniger Arbeitszeit (§ 8 TzBfG) und erlaubt Befristungen ohne Sachgrund in der Regel bis zwei Jahre (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Gegen eine unwirksame Befristung musst Du binnen drei Wochen klagen (§ 17 TzBfG).

  • Telefonwerbung und Cold Calls

    Telefonwerbung und Cold Calls sind Werbeanrufe eines Unternehmens ohne vorherige Anfrage des Angerufenen. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG sind sie gegenüber Verbrauchern nur mit vorheriger ausdrücklicher Einwilligung zulässig, gegenüber Unternehmern mit zumindest mutmaßlicher Einwilligung. Telefonwerbung und Cold Calls ohne Einwilligung bei Verbrauchern können bis zu 300.000 Euro Bußgeld kosten.

  • Testimonials und Erfahrungsberichte

    Testimonials und Erfahrungsberichte sind Kundenstimmen, mit denen Anbieter etwa für ein Coaching werben. Rechtlich sind sie Werbung und fallen unter das UWG, vor allem unter das Irreführungsverbot des § 5 UWG und die Regeln zu Verbraucherbewertungen in § 5b Abs. 3 UWG. Gefälschte oder ungeprüft als echt ausgegebene Bewertungen sind nach dem Anhang zum UWG stets unzulässig.

  • Tiere und Ladung im Fahrzeug

    Tiere und Ladung im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen (§ 22 Abs. 1 StVO). Außerdem dürfen sie Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen (§ 23 Abs. 1 StVO). Beim Pkw kostet ungesicherte Ladung laut Bußgeldkatalog 35 Euro, mit Gefährdung 60 Euro und einen Punkt.

  • Tilgungsfrist für Punkte

    Die Tilgungsfrist für Punkte legt fest, wie lange eine Eintragung im Fahreignungsregister in Flensburg gespeichert bleibt. Geregelt ist sie in § 29 StVG. Ordnungswidrigkeiten mit einem Punkt werden nach zwei Jahren und sechs Monaten tilgungsreif, solche mit zwei Punkten nach fünf Jahren. Die Frist beginnt mit der Rechtskraft, danach folgt in der Regel ein Jahr Überliegefrist.

  • Tod des Mieters

    Stirbt ein Mieter, endet der Mietvertrag nicht automatisch. Nach § 563 BGB treten Ehegatte, Lebenspartner, Kinder oder andere Personen aus dem gemeinsamen Haushalt in den Vertrag ein, sonst wird er nach § 564 BGB mit den Erben fortgesetzt. Erben und Vermieter können dann innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen.

  • Toleranzabzug

    Der Toleranzabzug ist der Betrag, um den die Bußgeldbehörde eine gemessene Geschwindigkeit zu Deinen Gunsten verringert, bevor sie die Überschreitung berechnet. Grundlage sind die Verkehrsfehlergrenzen geeichter Messgeräte nach Vorgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent. Erst der verbleibende Wert entscheidet nach Bußgeldkatalog über Bußgeld, Punkte und Fahrverbot.

  • Trading-Coaching

    Trading-Coaching ist ein bezahltes Programm, das Wissen und Strategien für den Handel mit Aktien, Devisen oder Kryptowerten vermitteln soll. Läuft ein Trading-Coaching überwiegend über Videos und Aufzeichnungen, kann es Fernunterricht nach § 1 FernUSG sein. Fehlt dann die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig und gezahlte Gebühren lassen sich in der Regel zurückfordern.

  • TraffiStar S350

    Der TraffiStar S350 ist ein Geschwindigkeitsmessgerät der Firma Jenoptik, das Fahrzeuge mit einem Laserscanner über Laufzeitmessungen erfasst. Oberlandesgerichte behandeln Messungen damit als standardisiertes Messverfahren. Der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes hob 2019 eine Verurteilung auf, weil das Gerät keine Rohmessdaten speicherte; gegen den Bußgeldbescheid bleiben zwei Wochen für den Einspruch.

  • Transfergesellschaft

    Eine Transfergesellschaft ist eine betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit, in die Beschäftigte bei einem Personalabbau wechseln, statt gekündigt zu werden. Grundlage ist § 111 SGB III: Die Agentur für Arbeit zahlt dort Transferkurzarbeitergeld für längstens zwölf Monate. Der Wechsel erfolgt meist über einen dreiseitigen Vertrag mit Altarbeitgeber und Transfergesellschaft.

  • Trennung und Mietwohnung

    Bei einer Trennung und Mietwohnung bleibt der Mietvertrag zunächst unverändert: Wer unterschrieben hat, haftet weiter für die Miete, auch nach dem Auszug. Einen gemeinsamen Vertrag könnt Ihr meist nur zusammen kündigen. Ehegatten haben nach § 1568a BGB die Möglichkeit, den Vertrag anlässlich der Scheidung auf einen Partner zu überleiten.

  • Trennungsgeld

    Trennungsgeld ist ein Ausgleich für Mehrkosten, wenn Beamte, Richter oder Soldaten aus dienstlichen Gründen an einen anderen Ort versetzt oder abgeordnet werden und nicht sofort umziehen. Im Bund regelt das die Trennungsgeldverordnung (TGV). Den Antrag musst Du binnen einer Ausschlussfrist von einem Jahr nach Beginn der Maßnahme schriftlich oder elektronisch stellen.

  • Treppenhausreinigung

    Die Treppenhausreinigung ist die Säuberung der gemeinsam genutzten Flure, Treppen und Zugänge eines Mietshauses. Mieter müssen nur putzen, wenn Mietvertrag oder einbezogene Hausordnung das vorsehen. Beauftragt der Vermieter eine Firma, darf er die Kosten nach § 2 Nr. 9 BetrKV nur umlegen, wenn die Umlage vereinbart ist.

  • Treuepflicht des Arbeitnehmers

    Die Treuepflicht des Arbeitnehmers ist die Pflicht, auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen. Heute heißt sie meist Rücksichtnahmepflicht und folgt aus § 241 Abs. 2 BGB. Typische Ausprägungen sind das Wettbewerbsverbot und die Verschwiegenheit. Ein schwerer Verstoß kann eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen.

  • Trunkenheit im Verkehr

    Trunkenheit im Verkehr begeht, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Strafbar ist das nach § 316 StGB mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, auch bei Fahrlässigkeit. Mit dem Auto entzieht das Gericht in der Regel zusätzlich die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB).

  • Turboklausel

    Eine Turboklausel erlaubt Dir in einem Aufhebungs- oder Abwicklungsvertrag, das Arbeitsverhältnis vor dem vereinbarten Ende zu verlassen. Das ersparte Gehalt fließt ganz oder teilweise in eine höhere Abfindung. Die Erklärung des vorzeitigen Ausscheidens ist eine Kündigung und braucht die Schriftform des § 623 BGB. Ein früheres Ende kann Arbeitslosengeld kosten.

  • TVöD

    Der TVöD ist der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, den der Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände mit ver.di und dem dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart haben. Er gilt für Arbeitnehmer des Bundes und kommunaler Arbeitgeber (§ 1 Abs. 1 TVöD). Für Beamte gilt er nicht, ihre Besoldung regelt das Gesetz.