BGH erklärt Coaching-Vertrag für ungültig: Wir holen Dein Geld zurück!

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Online-Coachings als Fernunterricht gelten, weil Wissen online, planmäßig, strukturiert und ohne persönlichen Kontakt mit Erfolgskontrolle vermittelt wird – und sie daher ohne die erforderliche Zulassung nach dem FernUSG unwirksam sind.

Das bedeutet für Dich: Wer in den letzten drei Jahren ein solches Online-Programm ohne Zulassung gebucht und bezahlt hat, kann sein Geld vollständig zurückfordern – selbst wenn die Leistung bereits genutzt wurde.

 

CleverLaw prüft kostenlos, ob auch Dein Coaching-Vertrag unwirksam ist und setzt Deine Rückforderungsansprüche durch. Schnell, transparent und rechtssicher.

Deine Rechte

Geld zurück fürs Online-Coaching: Das musst Du wissen

Ein wegweisendes BGH-Urteil schafft Klarheit: Viele Online-Coaching-Verträge sind unwirksam und das gezahlte Geld kann zurückgefordert werden.

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

  • Online-Coaching-Verträge sind unwirksam, weil die Anbieter keine gesetzlich erforderliche Zulassung nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) haben
  • Das gilt auch dann, wenn die Leistung bereits genutzt wurde – Du musst nichts zurückgeben und kannst trotzdem Dein Geld zurückfordern
  • Der BGH entschied zugunsten der Verbraucher und bestätigte: Ohne Zulassung kein Anspruch auf Bezahlung
  • Wer die letzten drei Jahre ein solches Online-Programm gebucht hat, kann sein Geld zurückfordern
  • Die Rechtslage ist eindeutig: Ohne staatliche Zulassung sind die Verträge nichtig

CleverLaw prüft kostenlos, ob auch Dein Vertrag betroffen ist.

So funktioniert’s

So einfach unterstützen wir Dich bei Coaching-Verträgen

In nur drei simplen Schritten kannst Du Deinen Coaching-Vertrag kostenlos prüfen lassen und Dein Geld zurückfordern. Als Rechtsanwalt in Hamburg stehen wir für regionale Nähe und sind bundesweit tätig.

1

Formular ausfüllen

Du übermittelst uns alle wichtigen Daten zu Deinem Coaching-Vertrag. Das dauert nur wenige Minuten und ist vollständig digital.

2

Kostenlose Prüfung

Unsere erfahrenen Anwälte prüfen Deinen Coaching-Vertrag kostenlos und sagen Dir, ob Du aus dem Vertrag rauskommst und ob Du Dein Geld zurückfordern kannst. Du erhältst eine klare Einschätzung ohne versteckte Kosten.

3

Geld zurück und Vertrag kündigen

Wir leiten alle nötigen rechtlichen Schritte ein, um Deine gezahlten Beträge zurückzufordern und den Vertrag zu beenden. Du musst Dich um nichts kümmern – wir übernehmen die gesamte Korrespondenz.

Digitale Abläufe sparen Zeit, persönliche Ansprechpartner sichern Nähe. CleverLaw kombiniert moderne Prozesse mit individueller Betreuung, um Dir optimal zu helfen.

Der Fall vor dem BGH: 47.600 € zurück – so lief's

Ein Teilnehmer buchte ein „Business-Mentoring-Programm Finanzielle Fitness“ für 47.600 €. Nach kurzer Zeit kündigte er und wollte seine erste Zahlung (23.800 €) zurück. Der Anbieter weigerte sich und forderte sogar die zweite Rate.

Was dann passierte:

Warum? Das Coaching war Fernunterricht ohne Zulassung – also unwirksam.

Das Ergebnis:

Wann gilt etwas als Fernunterricht?

Der BGH sagt: Wenn Wissen…

  • online vermittelt wird
  • strukturiert aufgebaut ist (Module, Lektionen, Wochenpläne)
  • mit Lernkontrolle kommt (Hausaufgaben, Tests, Feedback)

 

Wichtig: Auch Live-Calls zählen als Fernunterricht, wenn sie aufgezeichnet werden!

Welche Coachings sind betroffen?

Viele! Der Name ist egal – entscheidend ist, wie das Coaching abläuft.

Typische Beispiele:

Business & Geld

  • Business-Mentoring-Programme
  • Finanz-Coachings
  • Selbstständigkeits-Kurse

Persönlichkeit & Mindset

  • Life-Coaching-Programme
  • Mindset-Coachings
  • Erfolgs-Coachings

Gesundheit & Fitness

  • Online-Fitness-Programme mit Trainingsplänen
  • Ernährungs-Coachings mit Wochenplänen
Wann ist es KEIN Fernunterricht?

  • Reine Einzelgespräche ohne Lernmaterial
  • Reine Motivations-Calls ohne Wissensvermittlung
  • Präsenz-Workshops vor Ort

Kosten & Rechtsschutz 

Was kostet das Ganze?

Erstprüfung: Komplett kostenlos

Wir schauen uns Deinen Fall an und sagen Dir ehrlich, ob Du Chancen hast – ohne dass Du einen Cent zahlst. Kein Kleingedrucktes, keine versteckten Gebühren. Du gehst null Risiko ein.

Hast Du eine Rechtsschutzversicherung?

Perfekt! Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten bei Verbraucherschutz-Fällen – und genau das ist hier der Fall.

Was wir für Dich tun:

  • Wir prüfen, ob Deine Versicherung zahlt
  • Wir kümmern uns um die Abwicklung mit der Versicherung
  • Du musst Dich um nichts kümmern

In den meisten Fällen trägt die Versicherung alle Kosten – von der Anwaltsberatung bis zum Gerichtsverfahren.

Keine Rechtsschutzversicherung? Auch okay!

Auch ohne Versicherung lohnt sich der Kampf um Dein Geld. Warum?

Wie hoch sind die Erfolgschancen?

Sehr gut! Das BGH-Urteil ist eindeutig und bundesweit gültig.

…dann ist der Vertrag mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unwirksam.

Das Beste: Selbst wenn der Anbieter sich erst weigert – am Ende gewinnen die Verbraucher. Das hat der BGH klar entschieden.

Unser Team

Warum solltest Du CleverLaw beauftragen?

CleverLaw steht für klare, verbraucherorientierte Beratung mit transparenten Einschätzungen und effektiver Durchsetzung Deiner Ansprüche. Wir kennen das BGH-Urteil genau und wissen, wie man es auf Deinen Fall anwendet.

Unsere Kanzlei arbeitet mit modernen digitalen Prozessen und kurzen Kommunikationswegen. Alles läuft online – Du füllst ein kurzes Formular aus, wir prüfen Deinen Vertrag kostenlos und melden uns binnen 24 bis 48 Stunden mit einer ehrlichen Einschätzung. Keine Termine vor Ort, kein Papierkram, keine unnötigen Verzögerungen.

Transparenz ist dabei nicht verhandelbar: Du erfährst von Anfang an, ob Dein Fall Aussicht auf Erfolg hat und welche Kosten auf Dich zukommen könnten. Keine versteckten Gebühren, keine nachträglichen Überraschungen. In vielen Fällen trägt am Ende der Coaching-Anbieter die Kosten – nicht Du.

Bei CleverLaw sprichst Du mit echten Anwälten, nicht mit einem Callcenter. Du hast einen festen Ansprechpartner, der sich Zeit für Deine Fragen nimmt und Dich persönlich durch den gesamten Prozess begleitet. Wir vertreten Dich bundesweit – egal, wo der Coaching-Anbieter sitzt.

Das BGH-Urteil schafft eine klare Rechtslage. Wenn Dein Coaching die Kriterien für Fernunterricht erfüllt und keine staatliche Zulassung vorliegt, stehen die Erfolgschancen sehr gut. Wir setzen Deine Ansprüche konsequent durch – außergerichtlich und notfalls vor Gericht.

Nichant Makar

Rechtsanwalt

Rawina Gavri

Rechtsanwältin

Hol Dir Dein Geld zurück – kostenlos prüfen lassen

Das BGH-Urteil gilt. Viele Coaching-Verträge sind unwirksam. Wir prüfen kostenlos, ob auch Du betroffen bist – und holen Dein Geld zurück.

Füll einfach das Formular aus. Dauert 2 Minuten.

FAQ

Häufige Fragen

Ja! Das BGH-Urteil ist eindeutig: Ohne Zulassung darf der Anbieter kein Geld verlangen – auch wenn Du alle Videos geschaut und viel gelernt hast.

Bis zu 3 Jahre rückwirkend. Verträge aus 2023, 2024 und 2025 sind noch nicht verjährt. Je früher Du Dich meldest, desto besser.

Nichts. Die Erstprüfung ist kostenlos und unverbindlich. Weitere Kosten entstehen nur, wenn Du uns beauftragst – und das sagen wir Dir vorher klar und transparent.

Alle, die als Fernunterricht gelten: Online-Videos + strukturierte Module + Lernkontrolle = Fernunterricht = Zulassung nötig. Wir prüfen Deinen Fall individuell.

Ja! Der BGH sagt: Auch Live-Calls sind Fernunterricht, wenn sie aufgezeichnet werden oder später abrufbar sind.

Dann gehen wir vor Gericht. Das BGH-Urteil ist auf Deiner Seite – die Chancen stehen sehr gut.

Nein. Du darfst alle Inhalte behalten, die Du schon hast. Videos, Unterlagen, Aufzeichnungen – alles bleibt bei Dir.

Ja. Auch wenn Du zufrieden warst und viel gelernt hast – der Vertrag war ohne Zulassung unwirksam. Du hast trotzdem Anspruch auf Rückerstattung.