Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete

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Kurz erklärt Die Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete ist das Verlangen des Vermieters, die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Geregelt ist sie in §§ 558 bis 558b BGB. Die Miete muss 15 Monate unverändert sein, die Kappungsgrenze begrenzt den Anstieg, und Du hast bis zum Ende des zweiten Monats nach Zugang Zeit für Deine Zustimmung.

Hand steckt einen Briefumschlag in einen Briefkasten eines Mehrfamilienhauses für eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt § 558 BGB zur Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete?

Nach § 558 Abs. 1 BGB kann der Vermieter Deine Zustimmung zu einer höheren Miete verlangen, höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete. Er kann die Miete also nicht einseitig erhöhen. Er braucht Deine Zustimmung oder ein Urteil, das sie ersetzt.

Drei Grenzen gelten gleichzeitig:

  • Wartefrist: Die Miete muss zum Zeitpunkt der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein. Das Verlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung kommen.
  • Vergleichsmiete: Die neue Miete darf die übliche Miete für vergleichbare Wohnungen der letzten sechs Jahre nicht übersteigen.
  • Kappungsgrenze: Innerhalb von drei Jahren darf die Miete um höchstens 20 Prozent steigen, in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnungsversorgung, die das Land per Verordnung bestimmt, um 15 Prozent.

Erhöhungen wegen Modernisierung nach § 559 BGB und Anpassungen der Betriebskosten zählen bei der Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete für Wartefrist und Kappungsgrenze nicht mit. Für eine vereinbarte Staffelmiete oder Indexmiete ist § 558 BGB ausgeschlossen.

Wie muss der Vermieter die Mieterhöhung begründen?

Das Verlangen braucht nach § 558a BGB die Textform. Ein Brief, eine E-Mail oder ein Fax reichen also aus, eine Unterschrift ist nicht nötig. Der Vermieter muss die Erhöhung begründen. Zulässig sind vier Begründungsmittel:

  1. ein Mietspiegel,
  2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank,
  3. ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
  4. drei Vergleichswohnungen mit Miete und Ausstattung.

Gibt es einen qualifizierten Mietspiegel mit Werten für Deine Wohnung, muss der Vermieter diese Werte auch dann nennen, wenn er sich auf ein anderes Mittel stützt (§ 558a Abs. 3 BGB). In Hamburg ist das der Hamburger Mietenspiegel, zuletzt der qualifizierte Mietenspiegel 2025 mit Stichtag 1. April 2025, vorgestellt am 9. Dezember 2025. Ein formell unwirksames Verlangen setzt keine Fristen in Gang. Der Vermieter kann es aber nach § 558b Abs. 3 BGB noch im Prozess nachholen oder nachbessern; dann steht Dir die Zustimmungsfrist erneut zu.

Welche Fristen gelten bei der Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete?

Die Fristen stehen in § 558b BGB. Du hast bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit, über Deine Zustimmung zu entscheiden. Stimmst Du zu, schuldest Du die höhere Miete ab Beginn des dritten Monats nach Zugang.

Ein Rechenbeispiel: Das Verlangen geht Dir am 10. Juni zu. Die Überlegungsfrist endet am 31. August. Die neue Miete gilt ab 1. September.

Stimmst Du der Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete nicht oder nur teilweise zu, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen, im Beispiel bis 30. November. Schweigen gilt nicht als Zustimmung. Wer allerdings mehrmals die erhöhte Miete vorbehaltlos zahlt, stimmt nach verbreiteter Ansicht schlüssig zu. Die Zustimmung zur Mieterhöhung erteilst Du deshalb am besten ausdrücklich und schriftlich.

Welche Rechte hast Du als Mieter?

Du darfst prüfen, ob Wartefrist, Kappungsgrenze und Mietspiegelwert stimmen. Häufige Fehler sind falsche Wohnflächen, eine zu hohe Einordnung in die Spanne oder eine Erhöhung vor Ablauf der Sperrfrist. Eine Teilzustimmung bis zum belegten Betrag ist möglich.

Nach § 561 BGB steht Dir ein Sonderkündigungsrecht des Mieters zu. Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Dann tritt die Erhöhung nicht ein.

Hamburg hat mit der Kappungsgrenzenverordnung vom 8. August 2023 (HmbGVBl. 2023 S. 267) das gesamte Stadtgebiet als Gemeinde bestimmt, in der die Versorgung mit Mietwohnungen besonders gefährdet ist. Dort gilt vom 1. September 2023 bis 31. August 2028 eine Kappungsgrenze von 15 Prozent (Stand: Oktober 2026). Davon zu trennen ist die Mietpreisbremse für neue Mietverträge, die auf einer eigenen Verordnung nach § 556d BGB beruht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB setzt voraus, dass die Miete seit 15 Monaten unverändert ist.
  • Die Kappungsgrenze liegt bei 20 Prozent in drei Jahren, in Hamburg bis 31.08.2028 bei 15 Prozent.
  • Das Verlangen braucht nach § 558a BGB Textform und eine Begründung, etwa per Mietspiegel.
  • Du hast bis zum Ende des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit für die Zustimmung (§ 558b BGB).
  • Nach einer Mieterhöhung kannst Du nach § 561 BGB außerordentlich kündigen.

Häufige Fragen (10)

Wie oft ist eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete zulässig?

Faktisch höchstens alle 15 Monate. Das Erhöhungsverlangen darf frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung gestellt werden, und die neue Miete darf erst gelten, wenn die alte 15 Monate unverändert war (§ 558 Abs. 1 BGB). Zusätzlich deckelt die Kappungsgrenze den Anstieg über drei Jahre. Modernisierungsumlagen und Betriebskostenanpassungen bleiben bei dieser Rechnung außen vor.

Wie viel darf die Miete in 3 Jahren steigen?

Nach § 558 Abs. 3 BGB höchstens 20 Prozent, in Gebieten mit besonders gefährdeter Wohnungsversorgung höchstens 15 Prozent. Welche Gebiete das sind, legt die jeweilige Landesregierung per Verordnung fest. In Hamburg gilt die 15-Prozent-Grenze für das gesamte Stadtgebiet, derzeit befristet bis 31. August 2028. Die Grenze gilt nur für Erhöhungen nach § 558 BGB, nicht für Modernisierungen.

Muss ich jeder Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete zustimmen?

Nur, wenn sie berechtigt ist. Liegt die verlangte Miete innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete und sind Form, Wartefrist und Kappungsgrenze eingehalten, kann der Vermieter Deine Zustimmung einklagen. Dann trägst Du meist auch die Prozesskosten. Ist die Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete fehlerhaft oder zu hoch, darfst Du ganz oder teilweise ablehnen. Eine Prüfung vor Ablauf der Zustimmungsfrist lohnt sich deshalb häufig.

Was passiert, wenn ich auf die Mieterhöhung nicht reagiere?

Schweigen ist keine Zustimmung. Die Miete bleibt zunächst gleich. Der Vermieter kann aber nach Ablauf der Überlegungsfrist innerhalb von drei Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Verlierst Du den Prozess, musst Du die höhere Miete rückwirkend ab dem dritten Monat nach Zugang zahlen und die Kosten tragen. Reagiere deshalb rechtzeitig und begründet.

Kann der Vermieter die Miete ohne Mietspiegel erhöhen?

Ja. § 558a Abs. 2 BGB erlaubt neben dem Mietspiegel auch eine Mietdatenbank, ein Sachverständigengutachten oder drei Vergleichswohnungen. Gibt es aber einen qualifizierten Mietspiegel mit Angaben für Deine Wohnung, muss der Vermieter diese Werte zusätzlich mitteilen. In Hamburg ist der Hamburger Mietenspiegel deshalb fast immer zu beachten, selbst wenn der Vermieter Vergleichswohnungen nennt.

Wie berechnet man eine Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete nach Mietspiegel?

Zuerst wird die Wohnung im Mietspiegel nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung eingeordnet. Das ergibt ein Feld mit Mittelwert und Spanne. Liegt die verlangte Miete je Quadratmeter innerhalb der Spanne, genügt das für die Begründung (§ 558a Abs. 4 BGB). Anschließend prüfst Du, ob die Kappungsgrenze überschritten wird. Maßgeblich ist der niedrigere der beiden Werte.

Ab wann muss ich die erhöhte Miete zahlen?

Ab Beginn des dritten Kalendermonats nach Zugang des Erhöhungsverlangens, sofern Du zustimmst oder verurteilt wirst (§ 558b Abs. 1 BGB). Geht das Schreiben im Juni zu, zahlst Du die neue Miete ab September. Auf das Datum des Schreibens kommt es nicht an, sondern auf den Zugang bei Dir. Bis dahin bleibt die alte Miete fällig.

Darf der Vermieter die Miete per E-Mail erhöhen?

Ja. Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558a Abs. 1 BGB braucht nur die Textform. Eine E-Mail genügt, wenn sie den Vermieter erkennen lässt und die Erhöhung begründet. Bei mehreren Mietern muss das Verlangen an alle gerichtet sein. Anders ist es bei der Kündigung: Sie braucht nach § 568 BGB die strengere Schriftform mit eigenhändiger Unterschrift.

Kann ich nach einer Mieterhöhung kündigen?

Ja. § 561 BGB gibt Dir ein Sonderkündigungsrecht. Du kannst bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsverlangens zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigst Du, tritt die Erhöhung nicht ein. Das lohnt sich vor allem, wenn Du ohnehin einen Umzug planst. Die Kündigung braucht die Schriftform mit Unterschrift.

Gilt die Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete auch bei Staffelmiete?

Nein. Bei einer wirksam vereinbarten Staffelmiete ist eine Erhöhung nach § 558 BGB während der Laufzeit der Staffeln ausgeschlossen (§ 557a Abs. 2 BGB). Dasselbe gilt bei einer Indexmiete nach § 557b BGB. Der Vermieter erhält die vereinbarten Steigerungen, kann aber nicht zusätzlich auf die Vergleichsmiete erhöhen. Erst nach Ablauf aller Staffeln ist § 558 BGB wieder anwendbar.

Quellen

  1. § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 558a BGB Form und Begründung der Mieterhöhung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Hamburger Mietenspiegel
    BehördeFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 27.10.2026

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