Möblierte Wohnung

  • Zuletzt aktualisiert:
  • 3 Min. Lesezeit

Kurz erklärt Eine möblierte Wohnung wird zusammen mit Einrichtungsgegenständen vermietet, für die Vermieter einen Möblierungszuschlag verlangen können. Für sie gelten grundsätzlich die Mietpreisbremse (§ 556d BGB) und der Kündigungsschutz wie bei leeren Wohnungen. Ausnahmen bestehen nach § 549 Abs. 2 BGB für möblierte Zimmer in der Wohnung des Vermieters und für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch.

Möblierte Wohnung mit Sofa und Couchtisch in einem hellen Wohnzimmer, bereit zum Einzug oder zur Besichtigung
Inhalt 3 Abschnitte

Welche Regeln gelten für eine möblierte Wohnung?

Möbliert heißt nicht rechtlos. Mietest Du eine möblierte Wohnung auf Dauer, gilt das normale Wohnraummietrecht mit Kündigungsschutz, Regeln zur Mieterhöhung und Mietpreisbremse. Für eine möblierte Wohnung gilt: Die Möbel sind Teil der Mietsache. Gehen sie durch normalen Gebrauch kaputt, muss der Vermieter sie nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB instand halten, und ein erheblicher Mietmangel kann eine Minderung nach § 536 BGB rechtfertigen.

Ausnahmen regelt § 549 Abs. 2 BGB. Ohne Mietpreisbremse, ohne Regeln zur Mieterhöhung und ohne den Kündigungsschutz der §§ 573 ff. BGB bleiben vor allem zwei Fälle: Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist (Nr. 1), und Wohnraum, der Teil der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung ist und den er überwiegend möblieren muss (Nr. 2). Die zweite Ausnahme gilt nicht, wenn Du dort dauerhaft mit Familie oder Partner lebst. Für Nr. 2 verkürzt sich die Kündigungsfrist: Gekündigt werden kann spätestens am 15. eines Monats zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB). Eine Befristung ist sonst nur als Zeitmietvertrag mit einem der Gründe aus § 575 BGB möglich.

Wie hoch darf der Möblierungszuschlag bei einer möblierten Wohnung sein?

Für die möblierte Wohnung kennt das geltende Recht keine feste Obergrenze. Die Bundesregierung schreibt selbst, dass die Höhe des Möblierungszuschlags „bisher nicht geregelt“ ist und er nicht im Mietvertrag ausgewiesen werden muss (BT-Drs. 21/6807). Begrenzt wird die Gesamtmiete trotzdem: In Gebieten mit Mietpreisbremse darf sie bei Mietbeginn die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen (§ 556d Abs. 1 BGB). In Hamburg gilt dafür die Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 25.11.2025 (HmbGVBl. 2025, 684) vom 01.01.2026 bis 31.12.2029.

Um die Miete zu prüfen, kannst Du vom Vermieter Auskunft über die maßgeblichen Tatsachen verlangen (§ 556g Abs. 3 BGB). Zu viel gezahlte Miete bekommst Du nur zurück, wenn Du den Verstoß rügst (§ 556g Abs. 2 BGB). Rügst Du später als 30 Monate nach Mietbeginn oder nach Vertragsende, gilt das nur für die danach fällig werdende Miete. Mehr dazu unter Rüge nach der Mietpreisbremse.

Was plant der Gesetzgeber beim möblierten Wohnen?

Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete (BR-Drs. 265/26 vom 01.05.2026, BT-Drs. 21/6807 vom 01.07.2026) liegt dem Bundestag vor; der Rechtsausschuss hat am 14.10.2026 Sachverständige angehört. Danach soll ein neuer § 556d Abs. 1a BGB den Zuschlag auf monatlich höchstens 1 Prozent des geschätzten Zeitwerts der Möbel begrenzen. Bei voll ausgestatteten Wohnungen soll ein Zuschlag bis 10 Prozent der Miete für die unmöblierte Wohnung als angemessen vermutet werden. Vermieter sollen den Zuschlag vor Vertragsschluss angeben müssen, sonst gilt die Wohnung bis zwei Jahre nach Nachholung als unmöbliert vermietet. Die Ausnahme für den vorübergehenden Gebrauch soll in der Regel auf sechs Monate begrenzt werden. Beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist das Gesetz nicht; bis dahin gilt die bisherige Rechtslage.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für dauerhaft vermietete möblierte Wohnungen gelten Mietpreisbremse und Kündigungsschutz wie für leere Wohnungen.
  • Ausgenommen sind Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch und möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 und 2 BGB).
  • Für möblierte Zimmer in der Vermieterwohnung gilt die Kündigung bis zum 15. zum Monatsende (§ 573c Abs. 3 BGB).
  • Die Höhe des Möblierungszuschlags ist bisher nicht gesetzlich geregelt; in Hamburg gilt die Mietpreisbremse vom 01.01.2026 bis 31.12.2029.
  • Der Regierungsentwurf (BR-Drs. 265/26, BT-Drs. 21/6807) sieht 1 Prozent des Zeitwerts pro Monat als Obergrenze vor, beschlossen ist er nicht.

Häufige Fragen (11)

Gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen?

Ja, grundsätzlich schon. § 556d BGB unterscheidet nicht zwischen möblierten und unmöblierten Wohnungen. Ausgenommen sind nach § 549 Abs. 2 BGB aber Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch und möblierter Wohnraum innerhalb der Wohnung des Vermieters, wenn Du dort nicht dauerhaft mit Familie oder Partner lebst. In Hamburg gilt die Mietpreisbremse nach der Mietpreisbegrenzungsverordnung vom 01.01.2026 bis 31.12.2029.

Wie hoch darf der Möblierungszuschlag sein?

Eine gesetzliche Obergrenze gibt es derzeit nicht. Die Bundesregierung stellt in ihrem Gesetzentwurf fest, dass die Höhe bisher nicht geregelt ist (BT-Drs. 21/6807). In Gebieten mit Mietpreisbremse begrenzt § 556d Abs. 1 BGB aber die gesamte Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete plus 10 Prozent. Nach dem Entwurf soll der Zuschlag künftig höchstens 1 Prozent des Zeitwerts der Möbel pro Monat betragen, beschlossen ist das noch nicht.

Muss der Möblierungszuschlag im Mietvertrag ausgewiesen werden?

Nach geltendem Recht nicht, das räumt auch die Bundesregierung in BT-Drs. 21/6807 ein. Du kannst aber nach § 556g Abs. 3 BGB Auskunft über die Tatsachen verlangen, die für die zulässige Miethöhe maßgeblich sind. Der Regierungsentwurf sieht eine neue Pflicht vor: Vermieter sollen die Höhe des Zuschlags vor Vertragsschluss unaufgefordert mitteilen, sonst soll die Wohnung bei der Mietpreisbremse als unmöbliert gelten.

Welche Kündigungsfrist gilt für eine möblierte Wohnung?

In der Regel dieselbe wie für jede Wohnung. Als Mieter kündigst Du spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats (§ 573c Abs. 1 BGB). Anders ist es bei einem möblierten Zimmer in der Wohnung, die der Vermieter selbst bewohnt: Dort ist die Kündigung bis zum 15. eines Monats zum Monatsende zulässig (§ 573c Abs. 3 BGB). Ein berechtigtes Interesse braucht der Vermieter dann nicht.

Haben Mieter einer möblierten Wohnung Kündigungsschutz?

Ja, wenn die Wohnung auf Dauer vermietet ist. Der Vermieter braucht dann ein berechtigtes Interesse nach § 573 BGB, etwa Eigenbedarf, und Du kannst der Kündigung bei einer Härte nach § 574 BGB widersprechen. Diese Schutzregeln gelten nach § 549 Abs. 2 BGB nicht für Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch und nicht für ein möbliertes Zimmer in der Wohnung des Vermieters, sofern Du dort nicht dauerhaft mit Familie oder Partner wohnst.

Was muss eine möblierte Wohnung enthalten?

Das Gesetz definiert nicht, was eine möblierte Wohnung enthalten muss. Was zur Ausstattung gehört, ergibt sich aus Deinem Mietvertrag, am besten aus einer Inventarliste mit Zustand der Gegenstände. Alles, was dort steht, schuldet der Vermieter als Teil der Mietsache in gebrauchsfähigem Zustand (§ 535 Abs. 1 BGB). Der Regierungsentwurf unterscheidet künftig zwischen teilweise und voll ausgestattetem Wohnraum, eine feste Liste enthält aber auch er nicht.

Darf eine möblierte Wohnung befristet vermietet werden?

Nur in engen Grenzen. Ein Zeitmietvertrag über Wohnraum ist nach § 575 Abs. 1 BGB nur zulässig, wenn der Vermieter einen der gesetzlichen Gründe hat, etwa späteren Eigenbedarf, und Dir diesen bei Vertragsschluss schriftlich mitteilt. Sonst gilt der Vertrag als unbefristet. Anders ist es bei Wohnraum zum vorübergehenden Gebrauch, etwa für einen kurzen Projektaufenthalt (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Diese Ausnahme will der Regierungsentwurf in der Regel auf sechs Monate begrenzen.

Wer zahlt, wenn ein Möbelstück kaputtgeht?

Bei normaler Abnutzung der Vermieter. Die Möbel gehören zur Mietsache, die er nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss. Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch hast Du nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Beschädigst Du ein Möbelstück schuldhaft, etwa durch einen Unfall beim Umzug, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen. Ein defektes Möbelstück kann ein Mangel sein, der eine Minderung nach § 536 BGB auslöst.

Kann ich zu viel gezahlte Miete für eine möblierte Wohnung zurückfordern?

Ja, wenn die Miete gegen die Mietpreisbremse verstößt und Du den Verstoß rügst. Zurückfordern kannst Du nach § 556g Abs. 2 BGB die nach Zugang der Rüge fällige zu hohe Miete. Rügst Du innerhalb von 30 Monaten nach Mietbeginn und solange das Mietverhältnis läuft, umfasst der Anspruch die gesamte überhöhte Miete seit Beginn. Die Rüge muss in Textform erfolgen (§ 556g Abs. 4 BGB).

Gilt der Kündigungsschutz auch für ein möbliertes WG-Zimmer?

Das hängt davon ab, wer Dein Vermieter ist. Wohnt der Vermieter selbst in der Wohnung und hat er das Zimmer überwiegend zu möblieren, entfällt nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 BGB der Kündigungsschutz der §§ 573 ff. BGB. Mietest Du das Zimmer dagegen vom Eigentümer, der nicht mit Dir zusammenwohnt, oder lebst Du dort dauerhaft mit Deinem Partner, gelten die allgemeinen Schutzregeln. Maßgeblich ist der konkrete Vertrag.

Ab wann gelten die neuen Regeln zum Möblierungszuschlag?

Das steht noch nicht fest, weil das Gesetz bislang nicht beschlossen ist (Stand Oktober 2026). Der Regierungsentwurf BT-Drs. 21/6807 vom 01.07.2026 sieht vor, dass die Regeln zum Möblierungszuschlag und zum vorübergehenden Gebrauch am ersten Tag des vierten Kalendermonats nach der Verkündung in Kraft treten. Für Verträge, die vorher geschlossen wurden, sieht der Entwurf eine Übergangsregel vor. Bis zur Verkündung gilt das bisherige Recht.

Quellen

  1. § 549 BGB Auf Wohnraummietverhältnisse anwendbare Vorschriften
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 556g BGB Rechtsfolgen; Auskunft über die Miete
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. hib 542/2026 vom 02.07.2026: Bundesregierung plant Neuregelungen im Mietrecht
    BehördeDeutscher Bundestag · abgerufen am 28.10.2026

Redaktion

Redaktion Kanzlei CleverLaw

Redaktion Rechtslexikon

Zur Redaktionsrichtlinie

Weitere Begriffe in Mietrecht

Kostenlose Fallprüfung

Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.