Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel

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Kurz erklärt Eine Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel ist ein Erhöhungsverlangen des neuen Vermieters nach dem Kauf der Wohnung. Ein Sonderrecht dafür gibt es nicht: Der Käufer tritt nach § 566 BGB in den bestehenden Vertrag ein und darf nur nach §§ 557 bis 560 BGB erhöhen. Für das Erhöhungsverlangen gelten dieselben Fristen und Kappungsgrenzen wie zuvor.

Person betrachtet Klingelschilder an einem deutschen Mehrfamilienhaus, vor dem Hintergrund einer Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel
Inhalt 4 Abschnitte

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Darf der neue Eigentümer einfach erhöhen?

Nein. Mit dem Eigentumsübergang tritt der Erwerber in Deinen Mietvertrag ein, wie er ist (§ 566 Abs. 1 BGB, siehe Kauf bricht nicht Miete). Einen neuen Mietvertrag musst Du nicht unterschreiben, und eine Pflicht zu höherer Miete entsteht durch den Verkauf nicht.

Der neue Vermieter hat genau die Möglichkeiten, die der alte hatte. Nach § 557 Abs. 3 BGB kann er eine Erhöhung nur nach §§ 558 bis 560 BGB verlangen, also bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, nach einer Modernisierung oder bei Betriebskosten. Steht im Vertrag eine Staffelmiete oder eine Indexmiete, gilt diese weiter, und eine Erhöhung nach § 558 BGB ist dann ausgeschlossen. Eine Kündigung, um mehr Miete zu bekommen, verbietet § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Ab wann darf der Käufer sie verlangen?

Vermieter wird der Käufer erst mit seiner Eintragung im Grundbuch. Vorher kann er aber schon handeln, wenn der Verkäufer ihn ermächtigt. Dann darf der Käufer im eigenen Namen ein Erhöhungsverlangen nach § 558a BGB stellen, auch ohne die Ermächtigung offenzulegen (BGH, Urteil vom 19.03.2014, VIII ZR 203/13). Die Klage der Mieterin auf Rückzahlung der Erhöhungsbeträge blieb dort ohne Erfolg.

Für die Sperrfristen zählt die Miete, nicht der Vermieter. Weil der Vertrag weiterläuft, muss die Miete beim Wirksamwerden der Erhöhung seit 15 Monaten unverändert sein. Das Verlangen ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich (§ 558 Abs. 1 BGB). Hat der Verkäufer vor acht Monaten erhöht, muss der Käufer mit der Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel warten.

Welche Grenzen gelten für die Höhe?

Die Miete darf höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete erreichen und sich innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 Prozent erhöhen, in Gebieten mit Verordnung um 15 Prozent (Kappungsgrenze, § 558 Abs. 3 BGB). Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten bleiben dabei außer Betracht. Für Hamburg nennt der Hamburger Mietenspiegel 2025 die Grenze von 15 Prozent in drei Jahren. In diese drei Jahre fallen auch Erhöhungen, die noch der Voreigentümer verlangt hat.

Die Mietpreisbremse des § 556d BGB betrifft nur die Miete bei Beginn eines neuen Mietverhältnisses. Für Deinen laufenden Vertrag ändert ein Verkauf daran nichts.

Wie gehst Du mit dem Erhöhungsverlangen um?

Das Verlangen braucht Textform und eine Begründung, etwa mit dem Mietspiegel, drei Vergleichswohnungen oder einem Gutachten (§ 558a BGB). Prüfe bei einer Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel auch, ob der Absender Vermieter ist oder eine Ermächtigung hat.

Du hast bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang Zeit für Deine Zustimmung zur Mieterhöhung. Stimmst Du zu, zahlst Du ab dem dritten Kalendermonat mehr (§ 558b Abs. 1 BGB). Lehnst Du ab, kann der Vermieter innerhalb von drei weiteren Monaten auf Zustimmung klagen (§ 558b Abs. 2 BGB). Alternativ kannst Du nach § 561 BGB bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen; dann tritt die Erhöhung nicht ein. Ein Erhöhungsverlangen allein ist keine Kündigung durch den Vermieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Käufer übernimmt den Mietvertrag unverändert (§ 566 Abs. 1 BGB); ein neuer Vertrag ist nicht nötig.
  • Erhöhen darf der neue Vermieter nur nach §§ 557 bis 560 BGB, also wie der alte Vermieter.
  • Vor der Grundbucheintragung kann der Käufer mit Ermächtigung des Verkäufers ein Erhöhungsverlangen stellen (BGH VIII ZR 203/13).
  • Die Jahressperrfrist, die 15 Monate und die Kappungsgrenze rechnen Erhöhungen des Voreigentümers mit (§ 558 Abs. 1 und 3 BGB); in Hamburg 15 Prozent in drei Jahren (Mietenspiegel 2025).
  • Für Deine Zustimmung hast Du Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB).

Häufige Fragen (11)

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Darf der neue Vermieter sofort erhöhen?

Nicht sofort, nur unter den normalen Voraussetzungen. Der Käufer übernimmt den Vertrag nach § 566 BGB, ohne neue Rechte zu bekommen. Ein Verlangen nach § 558 BGB ist frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung möglich, und die Miete muss beim Wirksamwerden seit 15 Monaten unverändert sein. Erhöhungen wegen Modernisierung oder Betriebskosten zählen dabei nicht mit. Hat der Voreigentümer kürzlich erhöht, muss der neue Vermieter warten.

Brauche ich nach einem Eigentümerwechsel einen neuen Mietvertrag?

Nein. Dein bisheriger Vertrag gilt mit dem neuen Eigentümer weiter, weil er nach § 566 Abs. 1 BGB in alle Rechte und Pflichten eintritt. Legt Dir der neue Vermieter einen neuen Vertrag vor, bist Du nicht verpflichtet, ihn zu unterschreiben. Unterschreibst Du doch, können neue Bedingungen gelten, etwa eine höhere Miete oder andere Klauseln. Lass einen solchen Entwurf deshalb vorher prüfen und vergleiche ihn genau mit Deinem alten Vertrag.

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Kann der Käufer sie verlangen, bevor er im Grundbuch steht?

Ja, wenn der Verkäufer ihn dazu ermächtigt hat. Der BGH hat 2014 entschieden, dass der Käufer dann im eigenen Namen ein Erhöhungsverlangen nach § 558a BGB stellen darf (VIII ZR 203/13). Die Ermächtigung muss dem Mieter dafür nicht offengelegt werden. Fehlt jede Ermächtigung, ist der Käufer vor der Eintragung noch nicht Vermieter. Du darfst nachfragen, auf welcher Grundlage er handelt, und bis zur Klärung abwarten.

Zählt die Mieterhöhung des alten Vermieters bei der Kappungsgrenze mit?

Ja. Die Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB bezieht sich auf die Miete Deiner Wohnung in den letzten drei Jahren, nicht auf die Person des Vermieters. Weil der Mietvertrag nach dem Verkauf unverändert weiterläuft, rechnen Erhöhungen des Voreigentümers mit. Ausgenommen sind Erhöhungen wegen Modernisierung und Betriebskosten. In Hamburg liegt die Grenze nach dem Mietenspiegel 2025 bei 15 Prozent in drei Jahren.

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Wie viel darf die Miete steigen?

Höchstens bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete und höchstens um 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit Verordnung um 15 Prozent (§ 558 Abs. 3 BGB). Beide Grenzen gelten zugleich, die niedrigere entscheidet. Nach einer Modernisierung kann zusätzlich eine Erhöhung nach § 559 BGB kommen, die eigenen Regeln folgt. Wie hoch die Vergleichsmiete für Deine Wohnung ist, ergibt sich etwa aus dem örtlichen Mietspiegel.

Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel: Muss ich dem neuen Vermieter zustimmen?

Nur, wenn das Verlangen formell und inhaltlich berechtigt ist. Prüfe Textform, Begründung, Sperrfristen, Kappungsgrenze und Vergleichsmiete. Du hast Zeit bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach Zugang (§ 558b Abs. 2 BGB). Eine Teilzustimmung ist möglich, wenn nur ein Teil berechtigt ist. Ohne Zustimmung muss der Vermieter klagen. Schweigen gilt nicht als Zustimmung, vorbehaltlose Zahlung der erhöhten Miete kann aber als Zustimmung gewertet werden.

Kann der neue Eigentümer kündigen, wenn ich die Mieterhöhung ablehne?

Nein. Eine Kündigung zum Zweck der Mieterhöhung ist nach § 573 Abs. 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen. Lehnst Du ein Erhöhungsverlangen ab, bleibt dem Vermieter nur die Klage auf Zustimmung innerhalb von drei weiteren Monaten (§ 558b Abs. 2 Satz 2 BGB). Eine Kündigung braucht weiterhin ein berechtigtes Interesse, etwa Eigenbedarf. Nach einer Umwandlung in Eigentumswohnungen gelten zusätzlich Sperrfristen nach § 577a BGB.

Gilt meine Staffelmiete auch beim neuen Eigentümer?

Ja. Die Staffelmietvereinbarung ist Teil des Mietvertrags und bindet den Käufer nach § 566 BGB genauso wie den Verkäufer. Die Miete steigt dann zu den vereinbarten Terminen und Beträgen. Während der Laufzeit einer Staffelmiete ist eine Erhöhung bis zur Vergleichsmiete nach § 558 BGB ausgeschlossen, wie der Hamburger Mietenspiegel 2025 auch für die Indexmiete erläutert. Bei einer Mieterhöhung nach Eigentümerwechsel kann der neue Vermieter diese Vereinbarung nicht einseitig ändern.

Gilt die Mietpreisbremse nach einem Verkauf der Wohnung?

Für Deinen laufenden Vertrag nicht. Die Mietpreisbremse des § 556d BGB begrenzt die Miete zu Beginn eines neuen Mietverhältnisses in Gebieten mit Verordnung auf höchstens 10 Prozent über der Vergleichsmiete. Ein Verkauf ist kein neuer Mietbeginn, weil der Vertrag weiterläuft. Für Erhöhungen während des Mietverhältnisses gelten die Regeln des § 558 BGB mit der Kappungsgrenze. Beide Instrumente werden oft verwechselt.

An wen zahle ich die Miete nach dem Verkauf der Wohnung?

An den neuen Eigentümer, sobald er im Grundbuch eingetragen ist und Du davon weißt. Zahlungen an den alten Vermieter sind nach § 566c BGB wirksam, soweit sie den Monat betreffen, in dem Du vom Eigentumsübergang erfährst, nach dem 15. Tag auch den Folgemonat. Lass Dir die neue Kontoverbindung schriftlich bestätigen, am besten vom Verkäufer und vom Käufer gemeinsam. So vermeidest Du, doppelt zahlen zu müssen.

Kann ich nach einer Mieterhöhung durch den neuen Vermieter kündigen?

Ja, Du hast ein Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB. Es greift bei Erhöhungen nach § 558 oder § 559 BGB. Kündigen kannst Du bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Verlangens, und zwar zum Ablauf des übernächsten Monats. Kündigst Du, tritt die Erhöhung nicht ein. Die Kündigung muss nach § 568 Abs. 1 BGB schriftlich mit Unterschrift erfolgen, eine E-Mail reicht nicht.

Quellen

  1. § 566 BGB Kauf bricht nicht Miete
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 558 BGB Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 558b BGB Zustimmung zur Mieterhöhung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Hamburger Mietenspiegel 2025 (Broschüre, Kappungsgrenze 15 Prozent)
    BehördeFreie und Hansestadt Hamburg · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 561 BGB Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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