Begriffe mit G

  • Garagenmietvertrag

    Ein Garagenmietvertrag ist ein Mietvertrag über eine Garage oder einen Stellplatz. Wird die Garage unabhängig von einer Wohnung vermietet, gelten die allgemeinen Mietregeln des BGB ohne den besonderen Wohnraumschutz. Bei monatlicher Miete kann jede Seite nach § 580a Abs. 1 Nr. 3 BGB spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen.

  • Gartenpflege im Mietrecht

    Gartenpflege im Mietrecht betrifft zwei Fragen: Wer muss den Garten pflegen, und wer trägt die Kosten? Ohne Vereinbarung ist die Pflege Sache des Vermieters, der die Mietsache nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB erhalten muss. Ist es vereinbart, darf er die Kosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlegen, für öffentlich gewidmete Flächen aber nicht.

  • Geblitzt bei Grün

    „Geblitzt bei Grün“ heißt: Eine Ampelanlage hat ausgelöst, obwohl Du bei Grün gefahren bist. Ein Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 StVO setzt aber voraus, dass die Ampel schon Rot zeigte. Mögliche Ursachen bei Geblitzt bei Grün sind eine zusätzliche Geschwindigkeitsmessung, eine Fehlauslösung oder ein anderes Fahrzeug. Klären lässt sich das über Anhörung, Beweisfoto und Akteneinsicht.

  • Geblitzt im Ausland

    Geblitzt im Ausland bedeutet, dass Du in einem anderen Staat bei einem Verkehrsverstoß gemessen wirst und einen ausländischen Bescheid bekommst. Stammt er aus einem EU-Staat, kann eine rechtskräftige Geldsanktion ab 70 Euro nach §§ 87 ff. IRG in Deutschland vollstreckt werden. Punkte in Flensburg entstehen dadurch nicht.

  • Geblitzt in der 30er-Zone

    Geblitzt in der 30er-Zone heißt, dass eine Messung Dich in einer Tempo-30-Zone oder auf einer Tempo-30-Strecke schneller als erlaubt erfasst hat. Die Folgen richten sich nach § 3 StVO, Zeichen 274.1 und Tabelle 1 der Bußgeldkatalog-Verordnung. Ab 31 km/h zu viel nach Toleranzabzug sieht der Katalog innerorts ein Fahrverbot vor.

  • Geblitzt in der Baustelle

    Geblitzt in der Baustelle bedeutet: Wer dort zu schnell fährt, verstößt gegen eine durch Verkehrszeichen angeordnete Höchstgeschwindigkeit (§ 41 StVO mit Zeichen 274). Einen eigenen Baustellenzuschlag kennt der Bußgeldkatalog nicht: Es gelten die normalen Sätze der Tabelle 1 im Anhang der BKatV. Außerorts droht einem Pkw-Fahrer ab 41 km/h zu viel ein Monat Fahrverbot.

  • Geblitzt in der Probezeit

    Geblitzt in der Probezeit bedeutet: Ein Fahranfänger wird in den ersten zwei Jahren nach Erwerb des Führerscheins beim Zuschnellfahren gemessen. Maßgeblich sind § 2a StVG und Anlage 12 zur Fahrerlaubnis-Verordnung. Wird der Verstoß ins Fahreignungsregister eingetragen, ordnet die Behörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

  • Geblitzt mit dem Leasingfahrzeug

    Geblitzt mit dem Leasingfahrzeug: Das Bußgeld trifft wie bei jedem anderen Fahrer die Person am Steuer, nicht die Leasinggesellschaft. Ist die Leasinggesellschaft Halterin, schreibt die Behörde zuerst sie an. Nach § 33 Abs. 4 OWiG unterbricht das die sechsmonatige Verjährung des § 26 Abs. 3 StVG gegenüber dem Fahrer aber nicht.

  • Geblitzt mit dem Motorrad

    Geblitzt mit dem Motorrad heißt, dass eine Messanlage Dein Kraftrad mit zu hoher Geschwindigkeit erfasst hat. Weil Krafträder nach § 12 Abs. 5 FZV nur hinten ein Kennzeichen tragen, hängt viel vom Foto und von der Fahrerermittlung ab. Es gelten dieselben Bußgelder wie für Pkw, die Verfolgung verjährt in der Regel nach sechs Monaten.

  • Geblitzt mit fremdem Auto

    Wenn Du geblitzt mit fremdem Auto wurdest, haftest Du als Fahrer selbst für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Der Halter erhält zwar Post, muss aber nicht für Dich zahlen. Verweigert er die Mithilfe bei der Fahrerermittlung, droht ihm eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Der Verstoß verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

  • Geblitzt ohne Brief

    „Geblitzt ohne Brief“ beschreibt die Lage, dass nach einer Messung weder Anhörungsbogen noch Bußgeldbescheid ankommt. Ob die Sache damit erledigt ist, entscheidet die Verfolgungsverjährung: Für Verkehrsverstöße nach § 24 Abs. 1 StVG beträgt sie in der Regel sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG). Anhörung und Bescheid unterbrechen diese Frist nach § 33 OWiG und lassen sie neu beginnen.

  • Geblitzt: was tun?

    Geblitzt: was tun? Diese Frage führt Dich in ein Bußgeldverfahren nach OWiG und StVG. Meist erhältst Du erst einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen, dann den Bußgeldbescheid. Die Verfolgung verjährt bei Verkehrsverstößen nach § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten. Für den Einspruch gegen den Bescheid hast Du zwei Wochen Zeit.

  • Gebot fairen Verhandelns

    Das Gebot fairen Verhandelns ist eine Rücksichtnahmepflicht bei Verhandlungen über einen Aufhebungsvertrag. Das Bundesarbeitsgericht leitet das Gebot fairen Verhandelns aus § 311 Abs. 2 Nr. 1 und § 241 Abs. 2 BGB ab. Schafft oder nutzt der Arbeitgeber eine psychische Drucksituation, die eine freie Entscheidung erheblich erschwert, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam.

  • Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid

    Die Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid sind die Verfahrenskosten, die die Bußgeldbehörde zusätzlich zur Geldbuße festsetzt. Geregelt in § 107 OWiG, beträgt die Gebühr 5 Prozent der Geldbuße (mindestens 25 Euro, höchstens 7.500 Euro, Stand: Oktober 2026). Hinzu kommen Auslagen, wie 3,50 Euro für die Zustellung.

  • Gefährdung des Straßenverkehrs

    Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat nach § 315c StGB. Strafbar macht sich, wer fahruntüchtig fährt oder einen der dort genannten groben Fahrfehler rücksichtslos begeht und dadurch Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Es drohen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

  • Gefährdungsbeurteilung

    Die Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers, die Gefahren der Arbeit für die Beschäftigten zu ermitteln und daraus Schutzmaßnahmen abzuleiten. Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ist § 5 ArbSchG, der ausdrücklich auch psychische Belastungen nennt; § 6 ArbSchG verlangt eine Dokumentation. Der Betriebsrat bestimmt nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mit.

  • Gefälschter Bußgeldbescheid

    Ein gefälschter Bußgeldbescheid ist ein Schreiben, eine E-Mail oder SMS, die eine amtliche Geldbuße nur vortäuscht, um Geld oder Daten zu erbeuten. Echte Bescheide nennen nach § 66 OWiG Tat, Zeit, Ort und Beweismittel und werden nach § 51 OWiG zugestellt. Bist Du unsicher, frag vor jeder Zahlung direkt bei der genannten Behörde nach.

  • Gegendarstellung zur Abmahnung

    Eine Gegendarstellung zur Abmahnung ist Deine schriftliche Erklärung, mit der Du der Abmahnung des Arbeitgebers widersprichst oder den Sachverhalt aus Deiner Sicht schilderst. Nach § 83 Abs. 2 BetrVG muss der Arbeitgeber sie auf Verlangen zur Personalakte nehmen. Eine gesetzliche Frist dafür gibt es nicht.

  • Gehaltserhöhung

    Eine Gehaltserhöhung ist die Anhebung des vereinbarten Arbeitsentgelts. Einen allgemeinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht; er kann aus Tarifvertrag, Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder dem Gleichbehandlungsgrundsatz folgen. Erhöht der Arbeitgeber Gehälter nach einer erkennbaren Regel, darf er Einzelne nicht ohne sachlichen Grund ausnehmen. Ungleiches Entgelt wegen des Geschlechts verbietet § 3 EntgTranspG.

  • Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber

    Eine Gehaltskürzung durch den Arbeitgeber liegt vor, wenn er weniger als die vereinbarte Vergütung zahlen will. Einseitig ist das in der Regel unzulässig, denn nach § 611a Abs. 2 BGB schuldet er den vereinbarten Lohn. Möglich ist eine Kürzung nur per Vereinbarung, wirksamem Vorbehalt oder Änderungskündigung, gegen die Du binnen drei Wochen klagen musst.

  • Geld-zurück-Garantie

    Eine Geld-zurück-Garantie ist das Versprechen eines Anbieters, den Preis zu erstatten, wenn Du unzufrieden bist oder ein zugesagtes Ergebnis ausbleibt. Beim Coaching ist sie ein freiwilliges vertragliches Versprechen nach § 311 Abs. 1 BGB, dessen Bedingungen der Anbieter festlegt. Sie gilt zusätzlich zu Deinen gesetzlichen Rechten und kann den 14-tägigen Widerruf nicht einschränken.

  • Geld zurück vom Coach

    „Geld zurück vom Coach“ beschreibt die Rückforderung bereits gezahlter Coachinggebühren. Rechtsgrundlage ist § 812 BGB, wenn der Vertrag nach § 7 FernUSG nichtig ist oder angefochten wurde, nach einem Widerruf dagegen §§ 355, 357 BGB. Rückforderungsansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB), deshalb lohnt eine frühe Prüfung.

  • Geldbuße

    Eine Geldbuße ist die Geldsanktion für eine Ordnungswidrigkeit, im Alltag meist Bußgeld genannt. Nach § 17 Abs. 1 OWiG beträgt sie mindestens 5 Euro und höchstens 1.000 Euro, soweit ein Gesetz nichts anderes bestimmt. Im Straßenverkehr gelten höhere Obergrenzen. Anders als eine Geldstrafe ist die Geldbuße keine Kriminalstrafe und macht Dich nicht vorbestraft.

  • Geldbuße gegen Unternehmen

    Eine Geldbuße gegen Unternehmen richtet sich gegen die juristische Person oder Personenvereinigung selbst, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit zu deren Lasten oder Vorteil begangen hat. Grundlage ist § 30 OWiG. Bei vorsätzlichen Straftaten reicht der Rahmen bis zehn Millionen Euro, zusätzlich soll der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft werden.

  • Geldbuße im Disziplinarrecht

    Die Geldbuße im Disziplinarrecht ist die zweitmildeste Disziplinarmaßnahme gegen Beamtinnen und Beamte nach dem Verweis. Im Bund regelt sie § 7 BDG: Sie darf höchstens eine Monatsbesoldung betragen. Nach drei Jahren seit dem Dienstvergehen darf sie nicht mehr verhängt werden, und drei Jahre nach Unanfechtbarkeit gilt ein Verwertungsverbot.

  • Gemeinschaftsflächen und Keller

    Gemeinschaftsflächen und Keller sind Räume außerhalb der Wohnung, die Mieter allein oder gemeinsam nutzen, etwa Kellerabteil, Fahrradkeller, Waschküche oder Dachboden. Ob sie mitvermietet sind, entscheidet der Mietvertrag (§ 535 BGB). Nicht zum Wohnen bestimmte Nebenräume kann der Vermieter nach § 573b BGB gesondert kündigen, um Wohnraum zu schaffen.

  • Gerichtsstand bei Online-Verträgen

    Der Gerichtsstand bei Online-Verträgen legt fest, welches Gericht örtlich über einen Streit aus einem Online-Vertrag entscheidet. Nach §§ 12, 13 ZPO wird jemand an seinem Wohnsitz verklagt. Gerichtsstandsklauseln in AGB binden Verbraucher nach § 38 ZPO in der Regel nicht, und für Fernunterricht ist nach § 26 FernUSG ausschließlich das Gericht am Wohnsitz des Teilnehmers zuständig.

  • Geringfügig Beschäftigte und Urlaub

    Geringfügig Beschäftigte und Urlaub: Auch im Minijob hast Du Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Das Bundesurlaubsgesetz gilt für alle Arbeitnehmer, und Minijobber dürfen als Teilzeitkräfte nicht schlechter behandelt werden (§ 4 TzBfG). Der Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG) wird auf Deine Arbeitstage umgerechnet: Bei zwei Arbeitstagen pro Woche sind das 8 Urlaubstage im Jahr.

  • Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen

    Eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen ordnet die Behörde mit Zeichen 274 an, sie geht der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 StVO vor. Rechtsgrundlage sind § 41 Abs. 1 StVO und Anlage 2 lfd. Nr. 49. Wer sie überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, Geldbuße und Punkte richten sich nach Lfd. Nr. 11 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.

  • Geschwindigkeitsmessung per Radar

    Bei der Geschwindigkeitsmessung per Radar sendet ein Messgerät Radarwellen aus und berechnet die Geschwindigkeit aus der Frequenzverschiebung der Reflexion. Verwertbar ist die Messung nur mit geeichtem Gerät; die Eichfrist beträgt nach Anlage 7 MessEV ein Jahr. Von jedem Messwert wird eine Toleranz abgezogen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung liegt vor, wenn Du schneller fährst als erlaubt oder als es die Verhältnisse zulassen. Rechtsgrundlage ist § 3 StVO, die Höhe des Bußgelds ergibt sich aus der Tabelle 1 im Anhang zur Bußgeldkatalog-Verordnung. Ab 21 km/h zu viel gibt es mindestens einen Punkt, ein Fahrverbot droht innerorts ab 31 km/h.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung auf der Autobahn liegt vor, wenn Du ein dort angeordnetes Tempolimit oder die Höchstgeschwindigkeit für Dein Fahrzeug nach § 18 Abs. 5 StVO überschreitest. Für Pkw ohne Anhänger gibt es keine allgemeine Grenze, nur die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h. Geahndet wird nach der Außerorts-Spalte des Bußgeldkatalogs, ab 41 km/h mit Fahrverbot.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts liegt vor, wenn Du außerhalb geschlossener Ortschaften schneller fährst als erlaubt, mit dem Pkw ohne Schild also über 100 km/h. Das Tempolimit steht in § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO. Nach dem Bußgeldkatalog gibt es ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg und ab 41 km/h zusätzlich ein Fahrverbot.

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts

    Eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts liegt vor, wenn Du in einer geschlossenen Ortschaft schneller fährst als erlaubt, ohne Schild über 50 km/h nach § 3 Abs. 3 StVO. Die Folgen regelt der Bußgeldkatalog: Mit dem Pkw gibt es ab 21 km/h einen Punkt, ab 31 km/h zusätzlich ein Fahrverbot. Der Verstoß verjährt nach § 26 Abs. 3 StVG in sechs Monaten.

  • Gesundheitliche Eignung

    Gesundheitliche Eignung heißt, dass Du die gesundheitlichen Anforderungen Deiner Beamtenlaufbahn heute erfüllst und voraussichtlich bis zur Altersgrenze erfüllen wirst. Rechtsgrundlage sind Art. 33 Abs. 2 GG, § 9 BeamtStG für Länder und § 9 BBG für den Bund. Verneint werden darf sie nur, wenn vorzeitige Dienstunfähigkeit oder jahrelange erhebliche Fehlzeiten überwiegend wahrscheinlich sind.

  • Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels

    Der Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels bedeutet: Wer eine Wohnung mit einem bekannten Mangel mietet, kann deswegen nicht mindern und keinen Schadensersatz verlangen. Das regelt § 536b BGB. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis gilt der Ausschluss nur, wenn der Vermieter nicht arglistig war. Wer die Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte vorbehalten.

  • Gewerbemietvertrag

    Ein Gewerbemietvertrag regelt die Miete von Räumen, die nicht zum Wohnen, sondern etwa als Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt dienen. Nach § 578 BGB gelten für ihn nur ausgewählte Wohnraumregeln, Kündigungsschutz und Mietpreisbremse fehlen. Ohne abweichende Abrede ist er nach § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals kündbar.

  • Gewerkschaft

    Eine Gewerkschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Arbeitnehmern, der deren Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen gegenüber Arbeitgebern vertritt, vor allem durch Tarifverträge und Arbeitskämpfe. Geschützt wird sie durch die Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG. Tarifverträge gelten nach §§ 3, 4 TVG unmittelbar nur für Mitglieder, wenn auch der Arbeitgeber tarifgebunden ist.

  • Gleichbehandlungsgrundsatz

    Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet dem Arbeitgeber, vergleichbare Beschäftigte bei einer selbst gesetzten Regel ohne sachlichen Grund schlechter zu stellen. Er ist von der Rechtsprechung entwickelt und steht neben AGG, § 4 TzBfG und Entgelttransparenzgesetz. Wer übergangen wurde, kann die vorenthaltene Leistung verlangen; Verjährung nach § 195 BGB in drei Jahren.

  • Gleichstellung mit Schwerbehinderten

    Die Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen gibt Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von 30 oder 40 auf Antrag weitgehend dieselben Rechte im Arbeitsleben wie schwerbehinderten Menschen, vor allem den besonderen Kündigungsschutz. Sie erteilt die Agentur für Arbeit nach § 2 Abs. 3 und § 151 SGB IX. Wirksam wird sie mit dem Tag des Antragseingangs.

  • Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge

    Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge liegt vor, wenn sich bei einer Geschwindigkeitsmessung zwei oder mehr Fahrzeuge im Messbereich befinden. Die Messung darf nur verwertet werden, wenn sie eindeutig einem Fahrzeug zugeordnet werden kann. Zweifel daran gehen zulasten der Behörde. Gegen den Bußgeldbescheid bleibt Dir dafür eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 OWiG).

  • Grillen auf dem Balkon

    Ob Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, regelt kein eigenes Gesetz. Maßgeblich sind Mietvertrag und Hausordnung, sonst das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme unter Hausbewohnern. Rauch müssen Nachbarn nach dem Maßstab des § 906 BGB hinnehmen, wenn er sie nur unwesentlich stört. Ein wirksames Verbot kann der Vermieter nach Abmahnung per Unterlassungsklage durchsetzen (§ 541 BGB).

  • Grundsteuer als Nebenkosten

    Die Grundsteuer als Nebenkosten bedeutet, dass Dein Vermieter die Grundsteuer auf Dich umlegen darf, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Grundlage dafür sind § 556 Abs. 1 BGB und § 2 Nr. 1 BetrKV. Seit dem 01.01.2025 gilt die reformierte Grundsteuer, und für Nachforderungen aus rückwirkenden Bescheiden gibt es kurze Fristen.

  • Gruppencoaching

    Gruppencoaching ist ein Coaching, bei dem mehrere Teilnehmer gemeinsam betreut werden, heute meist online in Live-Calls, Videokursen und Chatgruppen. Ob dafür das Fernunterrichtsschutzgesetz gilt, entscheidet § 1 FernUSG. Fehlt bei einem Fernlehrgang die ZFU-Zulassung, ist der Vertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig.

  • Gütetermin

    Der Gütetermin ist die erste mündliche Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, in der der Vorsitzende allein mit beiden Seiten eine gütliche Einigung sucht. Geregelt ist er in § 54 ArbGG. Bei einer Kündigungsschutzklage soll er nach § 61a Abs. 2 ArbGG innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden; scheitert er, folgt der Kammertermin.

  • Gurtpflicht

    Die Gurtpflicht verlangt, dass jede Person im Fahrzeug während der Fahrt den vorgeschriebenen Sicherheitsgurt anlegt. Rechtsgrundlage ist § 21a Abs. 1 StVO, der auch Ausnahmen nennt. Wer nicht angeschnallt ist, zahlt laut Bußgeldkatalog 30 Euro (Lfd. Nr. 100, Stand: Oktober 2026). Für ungesicherte Kinder haftet der Fahrer mit höheren Beträgen.