Gefährdung des Straßenverkehrs
Kurz erklärt Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist eine Straftat nach § 315c StGB. Strafbar macht sich, wer fahruntüchtig fährt oder einen der dort genannten groben Fahrfehler rücksichtslos begeht und dadurch Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet. Es drohen Geldstrafe oder bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe und in der Regel der Entzug der Fahrerlaubnis.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann wird ein Fahrfehler zur Gefährdung des Straßenverkehrs?
§ 315c StGB kennt zwei Wege. Nach Abs. 1 Nr. 1 macht sich strafbar, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol, anderer Rauschmittel oder geistiger oder körperlicher Mängel nicht sicher fahren kann. Ohne konkrete Gefahr bleibt es bei der Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB.
Abs. 1 Nr. 2 zählt sieben Fehler abschließend auf. Dazu gehören die Missachtung der Vorfahrt, falsches Überholen, falsches Fahren an Fußgängerüberwegen und zu schnelles Fahren an unübersichtlichen Stellen oder Kreuzungen. Der Fehler muss grob verkehrswidrig und zugleich rücksichtslos sein.
Fehlt eines dieser Merkmale, liegt oft nur eine Ordnungswidrigkeit vor. Ein einfacher Vorfahrtsverstoß mit Gefährdung kostet nach dem Bußgeldkatalog 100 Euro. Die Grenze zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit ziehen also Schwere des Fehlers und Gefahr.
Was verlangen die Gerichte für eine konkrete Gefahr?
Für die Gefährdung des Straßenverkehrs reicht eine abstrakt gefährliche Fahrweise nicht. Der Bundesgerichtshof verlangt in ständiger Rechtsprechung einen „Beinahe-Unfall“. Es muss nur noch vom Zufall abgehangen haben, ob etwas passiert. Ein Beobachter würde sagen, es sei „noch einmal gut gegangen“ (BGH, Beschluss vom 13.03.2025, 4 StR 391/24). In dem Fall hob der BGH die Verurteilung auf, weil das Urteil diese Gefahr nicht belegte.
Bei Sachen prüft das Gericht zwei Schritte. Zuerst muss die gefährdete fremde Sache einen bedeutenden Wert haben, was bei älteren oder vorgeschädigten Autos fraglich sein kann. Dann muss ihr auch ein bedeutender Schaden gedroht haben. Die Wertgrenze liegt nach der Rechtsprechung bei 750 Euro, gemessen am Verkehrswert und an der drohenden Wertminderung (BGH, Beschluss vom 10.04.2019, 4 StR 86/19).
Welche Strafen drohen bei Gefährdung des Straßenverkehrs, und was passiert mit dem Führerschein?
Bei Vorsatz sieht § 315c Abs. 1 StGB Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei Fahrlässigkeit sind es nach Abs. 3 bis zu zwei Jahre oder Geldstrafe. Bei Fahruntüchtigkeit ist schon der Versuch der Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar.
Schwerer wiegt oft die Maßregel. Nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB gilt der Täter in der Regel als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen. Das Gericht entzieht dann die Fahrerlaubnis und setzt nach § 69a StGB eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Schon während des Verfahrens ist eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111a StPO möglich. Wie es danach weitergeht, steht unter Entziehung der Fahrerlaubnis.
Im Fahreignungsregister bringt die Tat nach Anlage 13 FeV drei Punkte, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wird, sonst zwei. Wer beruflich fährt, muss auch arbeitsrechtliche Folgen bedenken, bis hin zur Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.
Wo setzt die Verteidigung typischerweise an?
Bei der Gefährdung des Straßenverkehrs geht es oft um die Feststellungen. Lag wirklich ein Beinahe-Unfall vor, oder war die Lage nur unangenehm? Ist der Wert des anderen Fahrzeugs und der drohende Schaden belegt? War das Verhalten wirklich rücksichtslos oder nur ein Augenblicksversagen? Und handelte der Fahrer vorsätzlich oder nur fahrlässig?
Oft endet das Verfahren schriftlich mit einem Strafbefehl. Gegen ihn läuft eine Einspruchsfrist von zwei Wochen ab Zustellung (§ 410 Abs. 1 StPO). Vorher lohnt die Akteneinsicht, weil Zeugenaussagen und Skizzen über die konkrete Gefahr entscheiden.
Das Wichtigste in Kürze
- § 315c StGB verlangt Fahruntüchtigkeit oder einen der sieben groben Fehler und eine konkrete Gefahr für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert.
- Der BGH verlangt einen Beinahe-Unfall; bei Sachen liegt die Wertgrenze bei 750 Euro (4 StR 391/24, 4 StR 86/19).
- Bei Vorsatz drohen bis zu fünf Jahre, bei Fahrlässigkeit bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.
- Nach § 69 Abs. 2 Nr. 1 StGB wird die Fahrerlaubnis in der Regel entzogen, die Sperre beträgt sechs Monate bis fünf Jahre.
- Im Fahreignungsregister gibt es drei Punkte mit Entziehung oder Sperre, sonst zwei.
Häufige Fragen (11)
Ist Gefährdung des Straßenverkehrs eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit?
Eine Straftat. § 315c StGB ist ein Vergehen, über das ein Strafgericht entscheidet, nicht die Bußgeldstelle. Am Ende stehen Geldstrafe oder Freiheitsstrafe, und die Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Viele Fahrfehler aus der Liste des § 315c StGB sind ohne grobe Rücksichtslosigkeit oder ohne konkrete Gefahr nur Ordnungswidrigkeiten nach der StVO. Dann gibt es ein Bußgeld statt einer Strafe.
Welche Strafe droht Ersttätern bei Gefährdung des Straßenverkehrs?
Das Gesetz unterscheidet nicht nach Ersttätern, das Gericht berücksichtigt fehlende Vorstrafen aber bei der Strafzumessung. Kommt eine Geldstrafe in Betracht, wird sie nach § 40 StGB in fünf bis 360 Tagessätzen verhängt, die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach dem Nettoeinkommen. Unabhängig davon droht nach § 69 StGB die Entziehung der Fahrerlaubnis, die oft stärker belastet als die Strafe.
Ist Gefährdung des Straßenverkehrs ohne Unfall strafbar?
Ja. Ein Unfall ist nicht nötig, eine konkrete Gefahr genügt. Gemeint ist eine Lage, in der es nur noch vom Zufall abhing, ob jemand verletzt oder eine wertvolle Sache beschädigt wurde. Typisch ist ein Ausweichmanöver im letzten Moment. Bleibt es bei einer bloß gefährlichen Fahrweise ohne kritische Situation, fehlt diese Gefahr. Dann kommt höchstens eine Ordnungswidrigkeit oder, bei Alkohol, § 316 StGB in Betracht.
Gibt es für Gefährdung des Straßenverkehrs Punkte in Flensburg?
Ja. Nach Anlage 13 zur Fahrerlaubnis-Verordnung wird die Verurteilung wegen § 315c StGB mit drei Punkten bewertet, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht oder eine isolierte Sperre anordnet. Ohne diese Maßregel sind es zwei Punkte. Die Punkte stehen neben der Strafe und werden nach den Tilgungsfristen des § 29 StVG wieder gelöscht. Bei acht Punkten wird die Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 5 StVG entzogen.
Ist Gefährdung des Straßenverkehrs ein Antragsdelikt?
Nein. § 315c StGB setzt keinen Strafantrag voraus. Die Staatsanwaltschaft muss von Amts wegen ermitteln, sobald sie von einem Verdacht erfährt, etwa durch eine Anzeige oder einen Polizeibericht. Zieht der andere Verkehrsteilnehmer seine Anzeige zurück, beendet das das Verfahren deshalb nicht automatisch. Möglich bleibt eine Einstellung nach den allgemeinen Regeln der Strafprozessordnung, etwa gegen eine Auflage, wenn die Schuld gering ist.
Wann verjährt eine Gefährdung des Straßenverkehrs?
Nach fünf Jahren. Die Verjährungsfrist richtet sich nach der Höchststrafe. Weil § 315c StGB bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe androht, gilt nach § 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB die Fünfjahresfrist. Das gilt auch für die fahrlässige Variante nach Abs. 3 mit bis zu zwei Jahren, weil auch sie über einem Jahr liegt. Ermittlungshandlungen wie die erste Vernehmung unterbrechen die Verjährung nach § 78c StGB.
Ist auch die fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs strafbar?
Ja. § 315c Abs. 3 StGB bestraft zwei Fälle: Wer vorsätzlich handelt, die Gefahr aber nur fahrlässig verursacht, und wer sowohl fahrlässig handelt als auch die Gefahr fahrlässig herbeiführt. Beide Varianten sind mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Typisch ist die Fahrt nach Alkoholgenuss, bei der der Fahrer seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen müssen. Die Regelentziehung nach § 69 StGB gilt auch hier.
Wird der Führerschein bei Gefährdung des Straßenverkehrs sofort abgenommen?
Das ist möglich. Die Polizei kann den Führerschein nach § 94 StPO sicherstellen oder beschlagnahmen. Ein Richter kann die Fahrerlaubnis nach § 111a StPO vorläufig entziehen, wenn dringende Gründe für eine spätere Entziehung sprechen. Die Zeit der vorläufigen Maßnahme wird nach § 69a Abs. 4 bis 6 StGB auf die Mindestsperre angerechnet, die Sperre darf dann aber drei Monate nicht unterschreiten.
Droht nach einer Gefährdung des Straßenverkehrs eine MPU?
Das kommt auf den Anlass an. Bei Alkoholfahrten mit 1,6 Promille oder mehr ordnet die Fahrerlaubnisbehörde vor einer Neuerteilung nach § 13 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe c FeV ein medizinisch-psychologisches Gutachten an. Gleiches gilt nach Buchstabe b bei wiederholten Alkoholverstößen. Ohne Alkohol oder Drogen kann die Behörde ein Gutachten nach § 11 FeV verlangen, wenn Zweifel an der Eignung bestehen. Das prüft sie im Einzelfall.
Was passiert bei einer Gefährdung des Straßenverkehrs in der Probezeit?
Zur Strafe kommen Folgen nach § 2a StVG. Wird die Fahrerlaubnis nach § 69 StGB entzogen, endet die Probezeit vorzeitig. Für eine neue Fahrerlaubnis musst Du nach § 2a Abs. 5 StVG die Teilnahme an einem Aufbauseminar nachweisen, danach läuft die restliche Probezeit weiter. Entzieht das Gericht nicht, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.
Was ist der Unterschied zwischen § 315b und § 315c StGB?
§ 315c StGB erfasst Fehler beim Fahren selbst, also Fahruntüchtigkeit und die sieben groben Verkehrsverstöße. § 315b StGB richtet sich gegen Eingriffe von außen, etwa das Beschädigen von Fahrzeugen, das Bereiten von Hindernissen oder einen ähnlich gefährlichen Eingriff. Ein Autofahrer fällt nur darunter, wenn er sein Fahrzeug bewusst zweckwidrig einsetzt. Beide Normen drohen im Grundfall bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe an, bei § 315b StGB ist der Versuch stets strafbar.
Quellen
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