Gewerbemietvertrag
Kurz erklärt Ein Gewerbemietvertrag regelt die Miete von Räumen, die nicht zum Wohnen, sondern etwa als Laden, Büro, Praxis oder Werkstatt dienen. Nach § 578 BGB gelten für ihn nur ausgewählte Wohnraumregeln, Kündigungsschutz und Mietpreisbremse fehlen. Ohne abweichende Abrede ist er nach § 580a Abs. 2 BGB spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ablauf des nächsten Quartals kündbar.

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Was unterscheidet den Gewerbemietvertrag von der Wohnungsmiete?
Beim Gewerbemietvertrag gilt vor allem die Vertragsfreiheit. § 578 Abs. 1 und 2 BGB zählt abschließend auf, welche Wohnraumregeln für Geschäftsräume entsprechend gelten. Dazu gehören etwa Kauf bricht nicht Miete (§§ 566 ff.), das Vermieterpfandrecht und die Duldung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Nicht dazu gehören die Kautionsgrenze des § 551 BGB, die Mietpreisbremse, die Mieterhöhung bis zur Vergleichsmiete und der Kündigungsschutz.
Kündigen darf der Vermieter deshalb ohne Grund, ohne vertragliche Abrede mit der Quartalsfrist des § 580a Abs. 2 BGB, siehe Kündigung im Gewerbemietrecht. Ein befristeter Gewerbemietvertrag endet mit Zeitablauf und ist ordentlich nicht kündbar. Vorformulierte Klauseln unterliegen trotzdem der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB, auch zwischen Unternehmern (§ 310 Abs. 1 BGB).
Welche Form braucht ein Gewerbemietvertrag?
Seit dem 01.01.2025 genügt für Verträge über mehr als ein Jahr die Textform, also etwa E-Mail oder PDF ohne eigenhändige Unterschrift (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB). Fehlt sie, gilt der Gewerbemietvertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen und wird ordentlich kündbar, frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung (§ 550 BGB). Für ältere Verträge galt die Schriftform nach Art. 229 § 70 EGBGB bis einschließlich 01.01.2026 weiter, bei Änderungen ab 2025 schon die neue Regel.
Klauseln, nach denen die Parteien Formmängel nachträglich heilen müssen, sind unwirksam. Treuwidrig handelt aber, wer sich nur auf den Formmangel einer Nachtragsabrede beruft, die allein ihm Vorteile brachte (BGH, 27.09.2017, XII ZR 114/16). Mehr unter Schriftform des Mietvertrags.
Wie kann die Gewerbemiete steigen?
Die Miete im Gewerbemietvertrag kann nur steigen, wenn der Vertrag es vorsieht oder beide sich neu einigen. Ein Anspruch auf Anpassung an die Vergleichsmiete wie bei Wohnungen besteht nicht. Möglich sind Staffeln oder Wertsicherungsklauseln. Eine automatische Kopplung an den Verbraucherpreisindex ist nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 PrKG zulässig, wenn der Vertrag mindestens zehn Jahre läuft, der Vermieter für zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet oder der Mieter die Laufzeit auf zehn Jahre verlängern kann. Zur Wohnraumvariante siehe Indexmiete.
Betriebskosten zahlst Du nur, soweit der Vertrag sie Dir auferlegt. Über Vorauszahlungen muss der Vermieter in der Regel binnen eines Jahres abrechnen, verliert Nachforderungen danach aber nicht automatisch (BGH, 27.01.2010, XII ZR 22/07). Mehr unter Betriebskostenabrechnung bei Gewerbemiete.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Geschäftsräume gelten nach § 578 BGB nur die dort genannten Wohnraumvorschriften; Kautionsgrenze, Mietpreisbremse und Kündigungsschutz fehlen.
- Ohne Abrede gilt die Kündigungsfrist des § 580a Abs. 2 BGB: spätestens am dritten Werktag eines Quartals zum Ende des nächsten Quartals.
- Seit 01.01.2025 genügt für Verträge über mehr als ein Jahr die Textform (§ 578 Abs. 1 Satz 2 BGB); für Altverträge galt die Schriftform bis einschließlich 01.01.2026.
- Schriftformheilungsklauseln sind unwirksam (BGH, 27.09.2017, XII ZR 114/16).
- Indexklauseln sind nach § 3 PrKG nur bei zehnjähriger Bindung des Vermieters oder Verlängerungsoption des Mieters zulässig.
Häufige Fragen (10)
Wie hoch darf die Kaution bei einem Gewerbemietvertrag sein?
Eine gesetzliche Obergrenze für die Kaution im Gewerbemietvertrag gibt es nicht. Die Begrenzung auf drei Monatsmieten aus § 551 BGB gilt nur für Wohnraum, § 578 BGB verweist nicht darauf. Die Höhe ist Verhandlungssache, möglich sind auch Bürgschaften. Eine sehr hohe Sicherheit in vorformulierten Bedingungen kann aber im Einzelfall nach § 307 BGB unangemessen sein. Ob die Kaution verzinst wird, regelt der Vertrag.
Welche Kündigungsfrist gilt für einen Gewerbemietvertrag?
Bei unbefristeten Verträgen ohne besondere Abrede gilt § 580a Abs. 2 BGB: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres zugehen und wirkt zum Ende des nächsten Vierteljahres. Geht sie Anfang Januar zu, endet der Vertrag Ende Juni. Plane Feiertage und den Zugang mit einigen Tagen Puffer ein. Befristete Verträge sind ordentlich nicht kündbar.
Braucht der Vermieter einen Grund, um Gewerberäume zu kündigen?
Nein. Die Vorschriften über das berechtigte Interesse des Vermieters (§ 573 BGB) und die Sozialklausel gelten für Geschäftsräume nicht, weil § 578 BGB nicht auf sie verweist. Ein unbefristeter Gewerbemietvertrag kann daher ohne Begründung mit der vereinbarten oder gesetzlichen Frist gekündigt werden. Eigenbedarf muss der Vermieter nicht darlegen. Schutz bietet nur eine feste Laufzeit.
Kann ich einen Gewerbemietvertrag wegen Geschäftsaufgabe kündigen?
Ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht wegen Geschäftsaufgabe, Krankheit oder schlechter Umsätze gibt es nicht. Das wirtschaftliche Risiko der Nutzung trägt der Mieter. Bei befristeten Verträgen bleiben nur eine einvernehmliche Aufhebung, eine Untervermietung oder ein Nachmieter, wenn der Vertrag das zulässt. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis zur Untervermietung, gibt § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB ein außerordentliches Kündigungsrecht mit gesetzlicher Frist, wenn in der Person des Untermieters kein wichtiger Grund vorliegt und der Vertrag das nicht wirksam ausschließt.
Gilt die Mietpreisbremse für Gewerberäume?
Nein. Die Mietpreisbremse der §§ 556d ff. BGB gilt nur für Wohnraum in angespannten Wohnungsmärkten. Beim Gewerbemietvertrag ist die Miethöhe frei verhandelbar. Grenzen ziehen nur das allgemeine Zivilrecht, etwa die Sittenwidrigkeit nach § 138 BGB bei einem auffälligen Missverhältnis mit weiteren Umständen, und eine vertraglich vereinbarte Indexierung nach dem Preisklauselgesetz.
Darf der Vermieter die Gewerbemiete einfach erhöhen?
Nicht einseitig, wenn der Vertrag nichts dazu regelt. Ein Mieterhöhungsverlangen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete wie bei Wohnungen gibt es nicht. Möglich sind vereinbarte Staffeln, Indexklauseln nach § 3 PrKG oder Leistungsvorbehalte. Ohne solche Regel bleibt bei unbefristeten Verträgen nur die Kündigung verbunden mit dem Angebot eines neuen Vertrags zu höherer Miete.
Ist ein Gewerbemietvertrag per E-Mail wirksam?
Ja. Seit dem 01.01.2025 reicht für Gewerbemietverträge über mehr als ein Jahr die Textform nach § 578 Abs. 1 Satz 2 BGB, also eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger mit Namen des Erklärenden. E-Mail oder PDF genügen. Wichtig ist, dass alle wesentlichen Vertragsbestandteile, auch spätere Nachträge, in dieser Form festgehalten sind. Sonst gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Muss der Vermieter bei Gewerbemiete über Nebenkosten abrechnen?
Ja, wenn Du Vorauszahlungen leistest. Der BGH verlangt eine Abrechnung in angemessener Frist, regelmäßig binnen eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums (XII ZR 22/07). Anders als bei Wohnraum verliert der Vermieter Nachforderungen nach Fristablauf aber nicht automatisch. Du kannst aber eine Abrechnung einfordern und Einsicht in die Belege verlangen.
Welches Gericht ist für Streit aus einem Gewerbemietvertrag zuständig?
Das hängt vom Streitwert ab. Die ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts gilt nur für Wohnraum (§ 23 Nr. 2 Buchst. a GVG). Bei Gewerberäumen entscheidet bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro das Amtsgericht, darüber das Landgericht (§ 23 Nr. 1 GVG). Örtlich zuständig ist das Gericht, in dessen Bezirk die Räume liegen (§ 29a ZPO). Vor dem Landgericht besteht Anwaltszwang.
Kann ein Gewerbemietvertrag mit Option verlängert werden?
Ja, wenn er eine Verlängerungsoption enthält. Sie gibt der berechtigten Vertragspartei das Recht, die Laufzeit durch einseitige Erklärung um einen festgelegten Zeitraum zu verlängern. Form und Frist der Ausübung stehen im Vertrag und sind genau einzuhalten. Halte die Ausübung beweisbar fest, etwa mit Zugangsnachweis. Eine verpasste Optionsfrist lässt sich in der Regel nicht nachholen.
Quellen
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