Geblitzt bei Grün

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Kurz erklärt „Geblitzt bei Grün“ heißt: Eine Ampelanlage hat ausgelöst, obwohl Du bei Grün gefahren bist. Ein Rotlichtverstoß nach § 37 Abs. 2 StVO setzt aber voraus, dass die Ampel schon Rot zeigte. Mögliche Ursachen bei Geblitzt bei Grün sind eine zusätzliche Geschwindigkeitsmessung, eine Fehlauslösung oder ein anderes Fahrzeug. Klären lässt sich das über Anhörung, Beweisfoto und Akteneinsicht.

Deutsches Auto wird an einer Ampel mit deutlich sichtbarem Grünlicht von einem Blitzer erfasst, eine klassische Szene für "Geblitzt bei Grün"
Inhalt 4 Abschnitte

Geblitzt bei Grün: Ist das überhaupt ein Verstoß?

Bei Grün nicht. Nach § 37 Abs. 2 StVO bedeutet Grün: „Der Verkehr ist freigegeben“. Rot ordnet „Halt vor der Kreuzung“ an, und wo eine Haltlinie (Zeichen 294) markiert ist, musst Du dort anhalten. Ein Rotlichtverstoß setzt also voraus, dass die Ampel schon Rot zeigte, als Du die Haltlinie überfahren hast.

Bei Gelb gilt: „Vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten“. Fährst Du bei Gelb weiter, obwohl Du gefahrlos hättest anhalten können, ist das ein Verstoß gegen § 37 StVO. Einen eigenen Tatbestand mit Regelsatz enthält der Bußgeldkatalog dafür nicht, wohl aber für Rot. Wie ein Rotlichtblitzer technisch die Zeit seit Rotbeginn misst, erklärt der eigene Beitrag.

Geblitzt bei Grün: Warum hat es ausgelöst?

Geblitzt bei Grün: Das Foto allein sagt noch nicht, was gemessen wurde. In Betracht kommen vor allem drei Erklärungen:

  • Geschwindigkeit: Manche Anlagen messen zugleich die Geschwindigkeit. Dann geht es um eine Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts, nicht um Rot.
  • Anderes Fahrzeug: Neben oder hinter Dir hat jemand den Verstoß begangen. Wem die Messung zuzuordnen ist, behandelt gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge.
  • Fehlauslösung: Die Anlage löst aus, ohne dass ein Verstoß vorliegt. Ein Bescheid darf darauf nicht gestützt werden.

Ein Sonderfall ist der Grünpfeil. Er erlaubt das Rechtsabbiegen bei Rot erst nach dem Anhalten. Wer ohne Stopp abbiegt, zahlt laut Bußgeldkatalog 70 Euro und bekommt einen Punkt (Anlage BKatV Nr. 133.1, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026).

Was kostet es, wenn die Ampel doch schon Rot war?

Laut Anlage zur BKatV gelten für Kfz-Fahrer diese Regelsätze, Punkte nach Anlage 13 FeV (Stand Oktober 2026):

Lfd. Nr.VerstoßBußgeldPunkteFahrverbot
132Rot nicht befolgt90 Euro1nein
132.1mit Gefährdung200 Euro21 Monat
132.2mit Sachbeschädigung240 Euro21 Monat
132.3Rot länger als 1 Sekunde200 Euro21 Monat
132.3.1länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung320 Euro21 Monat

Die Sekundengrenze entscheidet also über das Fahrverbot. Einzelheiten zum qualifizierten Rotlichtverstoß.

Wie prüfst Du den Vorwurf?

Zuerst kommt meist der Anhörungsbogen. Zur Sache musst Du nichts sagen. Fordere stattdessen das Beweisfoto und die Messdaten an. Nach § 49 OWiG kannst Du Akten einsehen, und das Bundesverfassungsgericht hat Betroffenen auch Zugang zu Messunterlagen außerhalb der Akte zugebilligt (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Mehr dazu unter Akteneinsicht im Bußgeldverfahren.

Achte nach dem Geblitzt bei Grün auf Fristen: Gegen den Bescheid läuft der Einspruch zwei Wochen ab Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG), wird aber unter anderem durch die Anhörung unterbrochen (§ 33 OWiG).

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Rotlichtverstoß liegt nur vor, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltlinie schon Rot zeigte (§ 37 Abs. 2 StVO).
  • Ein Blitz bei Grün kann eine Geschwindigkeitsmessung, ein anderes Fahrzeug oder eine Fehlauslösung sein.
  • Rot kostet 90 Euro und einen Punkt, nach mehr als einer Sekunde Rot 200 Euro, zwei Punkte und einen Monat Fahrverbot (BKatV Nr. 132, 132.3, Stand Oktober 2026).
  • Über § 49 OWiG und BVerfG 2 BvR 1616/18 kommst Du an Foto und Messunterlagen.
  • Einspruch ist binnen zwei Wochen ab Zustellung möglich, die Verfolgung verjährt in der Regel nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

Häufige Fragen (11)

Geblitzt bei Grün: Ist das möglich?

Geblitzt bei Grün kommt vor, ein Rotlichtverstoß ist das aber nicht. Entweder hat die Anlage Deine Geschwindigkeit gemessen, ein anderes Fahrzeug erfasst oder fehlerhaft ausgelöst. Ob wirklich etwas gegen Dich vorliegt, zeigt erst der Anhörungsbogen oder Bescheid. Kommt innerhalb der Verjährungsfrist von sechs Monaten nichts, ist das Verfahren in der Regel erledigt.

Geblitzt bei Grün: Was soll ich jetzt tun?

Erst einmal abwarten, ob Post kommt. Notiere Dir Ort, Uhrzeit, Fahrstreifen und gegebenenfalls Beifahrer als Zeugen. Kommt ein Anhörungsbogen, gib nur die Pflichtangaben zur Person an und fordere das Beweisfoto und die Messdaten an. Erst danach lässt sich beurteilen, ob ein Einspruch gegen einen späteren Bescheid Aussicht hat.

Blitzt ein Rotlichtblitzer auch bei Gelb?

Ein Rotlichtverstoß setzt Rot voraus, bei Gelb liegt er nicht vor. Gelb ordnet nach § 37 Abs. 2 StVO an, vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen zu warten. Wer bei Gelb noch durchfährt, obwohl er gefahrlos hätte bremsen können, handelt zwar regelwidrig. Einen Regelsatz für Gelb nennt der Bußgeldkatalog aber nicht.

Geblitzt bei Grün: Gibt es trotzdem Punkte?

Für das Fahren bei Grün nicht. Punkte entstehen nur, wenn wirklich ein Verstoß festgestellt wird und das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). Stellt sich heraus, dass die Anlage Deine Geschwindigkeit gemessen hat, richten sich Bußgeld und Punkte nach der gemessenen Überschreitung.

Was ist, wenn ich bei Grün losgefahren bin und die Ampel daneben Rot war?

Entscheidend ist die Ampel für Deinen Fahrstreifen. Für jeden markierten Fahrstreifen kann ein eigenes Lichtzeichen gelten (§ 37 Abs. 2 Nr. 4 StVO). Bist Du versehentlich auf das Grün der Nachbarspur losgefahren, während Dein Signal Rot zeigte, liegt ein Rotlichtverstoß vor. Ob dann vom Fahrverbot abgesehen werden kann, hängt vom Einzelfall ab.

Geblitzt bei Grün: Wie lange dauert es, bis Post kommt?

Eine gesetzliche Frist für die Anhörung gibt es nicht. Die Behörde muss aber innerhalb der Verfolgungsverjährung von sechs Monaten handeln (§ 26 Abs. 3 Satz 1 StVG), sonst darf sie den Verstoß nicht mehr verfolgen. Die Frist wird durch bestimmte Maßnahmen unterbrochen, etwa die erste Anhörung (§ 33 Abs. 1 OWiG), und beginnt dann neu.

Kann ich die Messdaten der Ampelanlage einsehen?

Ja. Neben der Akteneinsicht nach § 49 OWiG hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Betroffene auch Zugang zu Messunterlagen haben können, die nicht in der Akte liegen (Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18). Dazu können etwa Rohmessdaten gehören. Den Antrag stellst Du bei der Bußgeldstelle, möglichst früh im Verfahren.

Was passiert, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht zu erkennen ist?

Dann muss die Behörde den Fahrer anders ermitteln, etwa über den Halter. Der Halter muss als Zeuge zwar Angaben zur Person machen, aber keinen nahen Angehörigen belasten (§ 52 StPO über § 46 OWiG). Gelingt die Ermittlung nicht, kann die Behörde unter Umständen eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO prüfen.

Ist ein Rotlichtverstoß bei weniger als einer Sekunde billiger?

Ja. Bis zu einer Sekunde Rot sieht der Bußgeldkatalog für Kfz-Fahrer 90 Euro und einen Punkt vor (Nr. 132, Stand Oktober 2026). Bei mehr als einer Sekunde Rot steigt der Regelsatz auf 200 Euro, dazu kommen zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot (Nr. 132.3). Gefährdung oder Sachbeschädigung erhöhen die Beträge weiter.

Gilt bei einer defekten oder ausgefallenen Ampel Rot?

Ist die Ampel ganz ausgefallen, fehlt das Lichtzeichen, das nach § 37 Abs. 1 StVO Vorrang hätte; dann gelten Verkehrszeichen und die allgemeinen Vorfahrtsregeln. Zeigt eine Anlage widersprüchliche Signale, solltest Du das mit Fotos und Zeugen festhalten. Ein Verstoß setzt voraus, dass für Dich erkennbar Rot galt.

Lohnt sich ein Einspruch gegen einen Rotlichtbescheid?

Das hängt von Foto, Messung und Akte ab. Prüfenswert sind die Zuordnung zum richtigen Fahrstreifen, die gemessene Rotzeit und die Eichung der Anlage. Gerade bei der Grenze von einer Sekunde entscheidet die Messung über das Fahrverbot. Der Einspruch muss binnen zwei Wochen ab Zustellung bei der Bußgeldstelle eingehen (§ 67 Abs. 1 OWiG).

Quellen

  1. § 37 StVO Wechsellichtzeichen, Dauerlichtzeichen und Grünpfeil
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog, Nr. 132 bis 133)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 13 FeV Punktebewertung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18 (Zugang zu Messunterlagen)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 26 StVG Verjährung (Abs. 3: sechs Monate)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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