Geschwindigkeitsmessung per Radar

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Kurz erklärt Bei der Geschwindigkeitsmessung per Radar sendet ein Messgerät Radarwellen aus und berechnet die Geschwindigkeit aus der Frequenzverschiebung der Reflexion. Verwertbar ist die Messung nur mit geeichtem Gerät; die Eichfrist beträgt nach Anlage 7 MessEV ein Jahr. Von jedem Messwert wird eine Toleranz abgezogen: 3 km/h bis 100 km/h, darüber 3 Prozent.

Polizeibeamter in Uniform führt eine Geschwindigkeitsmessung per Radar am Fahrbahnrand einer deutschen Autobahn durch
Inhalt 4 Abschnitte

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung per Radar?

Das Radargerät steht am Straßenrand oder in einem Messfahrzeug und strahlt Radarwellen schräg auf die Fahrbahn. Trifft die Welle auf ein Fahrzeug, wird sie zurückgeworfen. Bewegt sich das Fahrzeug, ändert sich dabei die Frequenz der reflektierten Welle; aus dieser Doppler-Verschiebung errechnet das Gerät die Geschwindigkeit. Überschreitet sie den eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus.

Das unterscheidet Radar von anderen Verfahren. Die Lasermessung misst die Laufzeit von Lichtimpulsen, die Lichtschranke die Zeit zwischen mehreren Lichtstrahlen, die Piezo-Messung Sensoren in der Fahrbahn. Für die Geschwindigkeitsmessung per Radar gibt es Geräte stationär in Säulen, mobil auf Stativen und in Fahrzeugen. Rechtlich ist die Art des Geräts nachrangig. Es kommt darauf an, ob es zugelassen, geeicht und nach Gebrauchsanweisung bedient wurde.

Wann ist eine Radarmessung vor Gericht verwertbar?

Messgeräte für die amtliche Verkehrsüberwachung dürfen nicht ungeeicht verwendet werden (§ 37 MessEG). Die Eichfrist beträgt ein Jahr (Anlage 7 Nr. 12.1 MessEV) und endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch endet (§ 34 Abs. 2 MessEV). Ein im März 2026 geeichtes Gerät darf also bis zum 31.12.2027 messen.

Gerichte behandeln zugelassene Radargeräte als standardisiertes Messverfahren. Das BVerfG hat diese Praxis gebilligt: Das Gericht muss die Messung nur dann genauer prüfen, wenn es konkrete Anhaltspunkte für Fehler gibt. Im Gegenzug hat der Betroffene das Recht, auch Messunterlagen außerhalb der Bußgeldakte einzusehen, um solche Anhaltspunkte zu finden (BVerfG, Beschluss vom 12.11.2020, 2 BvR 1616/18).

Bei der Geschwindigkeitsmessung per Radar wird vom gemessenen Wert eine Toleranz abgezogen. Nach der PTB gelten Verkehrsfehlergrenzen von 3 km/h bei Messwerten bis 100 km/h und 3 Prozent darüber. Mehr dazu unter Toleranzabzug.

Welche Fehlerquellen prüft man bei einer Radarmessung?

Ansatzpunkte ergeben sich aus den Messunterlagen. Geprüft wird, ob die Eichung zur Tatzeit gültig war und ob das Gerät nach der Gebrauchsanweisung aufgestellt wurde, etwa im vorgeschriebenen Winkel zur Fahrbahn. Wichtig ist auch, ob der Messbeamte geschult war; dazu gehört der Schulungsnachweis. Ein Messprotokoll und die Lebensakte des Messgeräts zeigen Reparaturen und Eingriffe.

Typisch für die Geschwindigkeitsmessung per Radar ist die Frage der Zuordnung. Befinden sich mehrere Fahrzeuge im Radarkegel, muss das Foto eindeutig zeigen, welches gemessen wurde; siehe Gleichzeitiges Blitzen mehrerer Fahrzeuge. Reflexionen an Leitplanken, Schildern oder großen Fahrzeugen können nach dem Messprinzip ebenfalls Werte verfälschen. Ob ein solcher Fehler im Einzelfall vorliegt, lässt sich oft nur mit einem technischen Gutachten klären.

Wie gehst Du gegen die Geschwindigkeitsmessung per Radar vor?

Gegen den Bußgeldbescheid kannst Du innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Für die Prüfung brauchst Du die Akte: Die Akteneinsicht nach § 49 OWiG umfasst die Bußgeldakte, Messdaten und Unterlagen zum Gerät kannst Du zusätzlich anfordern. Bleibt die Behörde untätig, ist ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 62 OWiG möglich.

Kein Mittel gegen den Blitzer ist ein Radarwarner. Wer beim Fahren ein Gerät zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen betreibt oder betriebsbereit mitführt, verstößt gegen § 23 Abs. 1c StVO. Das kostet laut Bußgeldkatalog 75 Euro und einen Punkt (Lfd. Nr. 247 BKatV, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026); siehe Radarwarner und Blitzer-Apps.

Das Wichtigste in Kürze

  • Radargeräte messen die Geschwindigkeit über die Frequenzverschiebung der reflektierten Welle (Doppler-Effekt).
  • Die Eichfrist beträgt ein Jahr (Anlage 7 Nr. 12.1 MessEV) und endet mit Ablauf des Kalenderjahres (§ 34 Abs. 2 MessEV).
  • Abgezogen werden 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber (Verkehrsfehlergrenzen nach PTB).
  • Als standardisiertes Messverfahren prüft das Gericht nur bei konkreten Anhaltspunkten genauer, Du darfst aber Messunterlagen einsehen (BVerfG, 12.11.2020, 2 BvR 1616/18).
  • Ein Radarwarner kostet 75 Euro und einen Punkt (Lfd. Nr. 247 BKatV, § 23 Abs. 1c StVO).

Häufige Fragen (10)

Wie funktioniert die Geschwindigkeitsmessung per Radar bei Blitzern?

Der Blitzer sendet Radarwellen mit bekannter Frequenz aus. Fährt ein Auto durch den Strahl, wird die Welle reflektiert, und ihre Frequenz verschiebt sich je nach Geschwindigkeit. Diese Doppler-Verschiebung rechnet das Gerät in km/h um. Liegt der Wert über dem eingestellten Grenzwert, löst die Kamera aus und fotografiert Fahrzeug und Fahrer. Die Messung dauert nur Bruchteile einer Sekunde, das Foto dient vor allem der Zuordnung.

Wie viel wird bei der Geschwindigkeitsmessung per Radar abgezogen?

Bis zu einem Messwert von 100 km/h werden 3 km/h abgezogen, darüber 3 Prozent des Messwerts. Das entspricht den Verkehrsfehlergrenzen, die die Physikalisch-Technische Bundesanstalt für Geschwindigkeitsüberwachungsgeräte festgelegt hat. Bei 128 km/h gemessen bleiben also rund 124 km/h; Maßgeblich für das Bußgeld ist erst der Wert nach Abzug.

Wie genau ist die Geschwindigkeitsmessung per Radar?

Zugelassene Geräte müssen nach den PTB-Anforderungen die Verkehrsfehlergrenzen von 3 km/h bis 100 km/h und 3 Prozent darüber mit sehr hoher statistischer Sicherheit einhalten. Die PTB prüft das bei der Bauartprüfung mit eigenen Referenzanlagen. Ungenauigkeiten entstehen eher durch die Anwendung als durch die Technik, etwa wenn das Gerät nicht nach Gebrauchsanweisung aufgestellt wurde oder mehrere Fahrzeuge im Messbereich waren. Diese Punkte lassen sich nur anhand der Akte prüfen.

Wie oft müssen Radarblitzer geeicht werden?

Einmal pro Jahr. Anlage 7 Nr. 12.1 MessEV legt für Geschwindigkeitsmessgeräte der amtlichen Verkehrsüberwachung eine Eichfrist von einem Jahr fest. Nach § 34 Abs. 2 MessEV endet sie aber erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie rechnerisch abläuft. Nach einer Reparatur oder einem Eingriff, der die messtechnischen Eigenschaften berührt, kann die Eichung vorzeitig enden (§ 37 Abs. 2 MessEG). Den Eichschein kannst Du über die Akteneinsicht anfordern.

Was erkennt ein Radarblitzer?

In erster Linie die Geschwindigkeit. Die Kamera hält Kennzeichen, Fahrzeug und Fahrer fest, je nach Anlage von vorn oder von hinten. Gurtpflicht oder Handynutzung erfasst das Radar selbst nicht. Ist darauf aber etwas erkennbar, kann die Behörde auch das verfolgen. Ob ein Foto zur Identifizierung des Fahrers reicht, entscheidet im Streitfall das Gericht anhand der Bildqualität.

Kann eine Radarmessung durch andere Fahrzeuge verfälscht werden?

Das ist möglich und ein typischer Prüfpunkt. Der Radarstrahl ist kegelförmig. Fahren mehrere Fahrzeuge gleichzeitig hindurch oder werfen große Flächen wie Lkw, Leitplanken oder Schilder die Wellen zurück, kann die Zuordnung unsicher werden. Gebrauchsanweisungen können deshalb Vorgaben enthalten, wann eine Messung zu verwerfen ist. Ob das im Einzelfall beachtet wurde, prüft ein Sachverständiger anhand des Fotos und der Messdaten.

Kann man gegen die Geschwindigkeitsmessung per Radar Einspruch einlegen?

Ja, gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung (§ 67 Abs. 1 OWiG). Der Einspruch muss nicht begründet werden; sinnvoll ist er vor allem, wenn sich nach Akteneinsicht konkrete Zweifel an der Messung oder der Fahreridentifizierung ergeben. Weil Radar als standardisiertes Messverfahren gilt, musst Du diese Zweifel selbst aufzeigen. Bedenke auch, dass nach einem Einspruch eine höhere Geldbuße möglich ist, wenn das Gericht urteilt.

Habe ich ein Recht auf die Rohmessdaten?

Ja, grundsätzlich auf Zugang zu den vorhandenen Messdaten, auch wenn sie nicht in der Bußgeldakte liegen. Das BVerfG hat im Beschluss vom 12.11.2020 (2 BvR 1616/18) entschieden, dass das Recht auf ein faires Verfahren Einsicht in solche Unterlagen gewähren kann, etwa Messreihe, Lebensakte und Schulungsnachweise. Grenzen bestehen, wenn die Daten keinen Bezug zum Vorwurf haben. Den Antrag solltest Du früh an die Bußgeldbehörde richten, nicht erst in der Hauptverhandlung.

Sind Radarwarner in Deutschland erlaubt?

Nein, nicht beim Fahren. § 23 Abs. 1c StVO verbietet es, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigt oder stört. Bei Smartphones und Navis darf die entsprechende Funktion nicht verwendet werden, etwa eine Blitzer-App (§ 23 Abs. 1c Satz 3 StVO). Der Bußgeldkatalog sieht dafür 75 Euro und einen Punkt vor (Lfd. Nr. 247 BKatV, Stand Oktober 2026).

Was kostet es, mit 20 km/h zu viel per Radar geblitzt zu werden?

Für Pkw innerorts 70 Euro, außerorts 60 Euro, jeweils ohne Punkt (Tabelle 1c Nr. 11.3.3 BKatV, Stand Oktober 2026). Entscheidend ist der Wert nach Toleranzabzug: Wer mit 73 km/h statt 50 gemessen wird, dem werden 70 km/h vorgeworfen, also genau 20 km/h zu viel. Ab 21 km/h steigt das Bußgeld innerorts auf 115 Euro und es gibt einen Punkt. Hinzu kommen die Gebühr nach § 107 Abs. 1 OWiG und Auslagen.

Quellen

  1. § 37 MessEG Eichpflicht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. Anlage 7 MessEV Eichfristen (Nr. 12.1 Geschwindigkeitsmessgeräte)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 34 MessEV Eichfrist
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. PTB Referenzanlagen, Verkehrsfehlergrenzen
    BehördePhysikalisch-Technische Bundesanstalt · abgerufen am 28.10.2026
  5. Anhang BKatV Tabelle 1 (Geschwindigkeit)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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