Geblitzt mit fremdem Auto

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Kurz erklärt Wenn Du geblitzt mit fremdem Auto wurdest, haftest Du als Fahrer selbst für Bußgeld, Punkte und Fahrverbot. Der Halter erhält zwar Post, muss aber nicht für Dich zahlen. Verweigert er die Mithilfe bei der Fahrerermittlung, droht ihm eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO. Der Verstoß verjährt nach sechs Monaten (§ 26 Abs. 3 StVG).

Person entfernt sich von einem geparkten fremden Auto auf einer deutschen Straße nahe einer Radarfalle, Geblitzt mit fremdem Auto
Inhalt 3 Abschnitte

Geblitzt mit fremdem Auto: Wer zahlt, Fahrer oder Halter?

Im deutschen Bußgeldrecht haftet die Person, die gefahren ist. Eine Halterhaftung für Verstöße im fließenden Verkehr gibt es nicht. Nur bei Halt- und Parkverstößen kann die Behörde dem Halter nach § 25a StVG die Verfahrenskosten auferlegen, wenn sich der Fahrer nicht ermitteln lässt.

Weil die Behörde zunächst nur das Kennzeichen kennt, landet der erste Brief beim Halter. Je nach Lage ist das ein Anhörungsbogen als Betroffener oder ein Zeugenfragebogen. Die Behörde vergleicht dann das Beweisfoto mit dem Halter. Passt es nicht, ermittelt sie weiter, etwa im Umfeld des Halters.

Bußgeld, Punkte und ein mögliches Fahrverbot sind die Folgen für den Fahrer, wenn er geblitzt mit fremdem Auto wurde. Fährt er noch in der Probezeit, gelten für ihn zusätzlich die Regeln des § 2a StVG, also etwa ein Aufbauseminar bei einem schwerwiegenden Verstoß. Mehr dazu unter geblitzt in der Probezeit.

Musst Du als Halter den Fahrer nennen?

Als Betroffener musst Du Dich nicht selbst belasten. Nach § 55 OWiG genügt es, wenn Dir Gelegenheit zur Äußerung gegeben wird. Angaben zur Sache sind freiwillig. Als Zeuge darfst Du die Aussage verweigern, wenn der Fahrer ein naher Angehöriger ist, etwa Ehepartner, Verlobte, Kinder oder Geschwister (§ 52 StPO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 OWiG).

Schweigen hat aber einen Preis. Lässt sich der Fahrer nicht feststellen, kann die Behörde nach § 31a StVZO ein Fahrtenbuch anordnen. Der Verwaltungsgerichtshof München betont, dass den Halter eine Obliegenheit zur Mitwirkung trifft. Ein „doppeltes Recht“, im Bußgeldverfahren zu schweigen und zugleich vom Fahrtenbuch verschont zu bleiben, gibt es nicht (Beschluss vom 23.04.2025, 11 CS 25.283).

Finger weg von falschen Namen. Wer wider besseres Wissen einen Unbeteiligten als Fahrer angibt, riskiert eine Strafbarkeit wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB.

Fristen und Fallstricke, wenn Du geblitzt mit fremdem Auto wurdest

Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 StVG sechs Monate ab dem Tattag. Wichtig ist § 33 Abs. 4 OWiG: Eine Unterbrechung wirkt nur gegenüber der Person, auf die sich die Handlung bezieht. Die Anhörung des Halters hält die Frist gegen den tatsächlichen Fahrer also nicht auf. Ermittelt die Behörde ihn spät, kann die Tat schon verjährt sein.

Gefährlich wird es, wenn der Fahrer keine Fahrerlaubnis hatte oder einem Fahrverbot unterlag. Dann macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG auch der Halter strafbar, der das Fahren angeordnet oder zugelassen hat. Schon Fahrlässigkeit genügt nach § 21 Abs. 2 Nr. 1 StVG. Für den Fahrer selbst gilt Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Bei Miet- und Firmenwagen läuft die Fahrerermittlung über den Vermieter oder das Unternehmen. Einzelheiten stehen unter Mietwagen geblitzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bußgeld, Punkte und Fahrverbot treffen den Fahrer, nicht den Halter.
  • Angehörige dürfen nach § 52 StPO die Aussage verweigern, riskieren aber ein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO.
  • Die Anhörung des Halters unterbricht die Verjährung gegen den Fahrer nicht (§ 33 Abs. 4 OWiG).
  • Wer jemanden ohne Fahrerlaubnis fahren lässt, macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG strafbar.
  • Einen Unbeteiligten wider besseres Wissen als Fahrer zu nennen, kann nach § 164 StGB strafbar sein.

Häufige Fragen (11)

Wer zahlt das Bußgeld, wenn man geblitzt mit fremdem Auto wurde?

Der Fahrer. Das Bußgeld richtet sich gegen die Person, die geblitzt mit fremdem Auto wurde, nicht gegen den Eigentümer oder Halter. Als Halter musst Du nur dann mit Kosten rechnen, wenn es um einen Halt- oder Parkverstoß geht und sich der Fahrer nicht ermitteln lässt (§ 25a StVG). Untereinander könnt Ihr natürlich vereinbaren, wer am Ende bezahlt. Für die Behörde zählt das aber nicht.

Bekommt der Halter die Punkte, wenn man geblitzt mit fremdem Auto wurde?

Nein. Punkte werden im Fahreignungsregister nur für die Person eingetragen, gegen die eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist. Das ist der Fahrer. Als Halter bekommst Du nur dann Punkte, wenn die Behörde Dich selbst als Fahrer ansieht und Du den Bescheid rechtskräftig werden lässt. Prüfe deshalb das Foto genau, bevor Du einen an Dich gerichteten Bescheid bezahlst.

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht ausfülle?

Zunächst nichts Unmittelbares. Als Betroffener musst Du keine Angaben zur Sache machen. Die Behörde ermittelt dann selbst, etwa durch einen Fotoabgleich oder Nachfragen bei Nachbarn. Findet sie den Fahrer nicht und hat der Halter nicht mitgewirkt, kann sie ein Fahrtenbuch nach § 31a StVZO anordnen. Angaben zu Deiner Person, etwa Name und Anschrift, sind dagegen Pflicht, ihre Verweigerung ist nach § 111 OWiG bußgeldbewehrt.

Muss ich den Fahrer nennen, wenn es mein Sohn war?

Nein. Kinder sind in gerader Linie verwandt, deshalb hast Du nach § 52 Abs. 1 Nr. 3 StPO ein Zeugnisverweigerungsrecht, das über § 46 Abs. 1 OWiG auch im Bußgeldverfahren gilt. Dasselbe gilt für Ehepartner, Verlobte, Geschwister und Enkel. Die Behörde kann aber, wenn der Fahrer unbekannt bleibt, ein Fahrtenbuch anordnen, weil das Verwaltungsrecht der Gefahrenabwehr dient.

Kann man ein Fahrtenbuch vermeiden?

Am sichersten durch Mitwirkung an der Fahrerermittlung. § 31a StVZO setzt voraus, dass die Feststellung des Fahrers nicht möglich war. Nach dem VGH München kommt es dafür auf einen angemessenen Ermittlungsaufwand der Behörde an (Beschluss vom 23.04.2025, 11 CS 25.283). Wirkt der Halter nicht mit, sinkt dieser Aufwand. Hat die Behörde naheliegende Ermittlungen unterlassen, lässt sich die Auflage angreifen. Zuständig ist das Verwaltungsgericht.

Was passiert, wenn der Fahrer keinen Führerschein hatte?

Dann wird es für beide ernst. Der Fahrer begeht eine Straftat nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, es drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Der Halter macht sich nach § 21 Abs. 1 Nr. 2 StVG strafbar, wenn er das Fahren angeordnet oder zugelassen hat. Schon fahrlässiges Zulassen ist nach Abs. 2 Nr. 1 strafbar, etwa wenn Du Dir den Führerschein nicht zeigen lässt. In bestimmten Fällen kann das Fahrzeug eingezogen werden.

Darf ich einfach einen anderen Namen als Fahrer angeben?

Nein, wenn Du weißt, dass die Person nicht gefahren ist. Wer einen anderen bei der Behörde wider besseres Wissen verdächtigt, um ein Verfahren gegen ihn herbeizuführen, kann sich nach § 164 StGB strafbar machen. Es drohen bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafe. Erlaubt ist es dagegen, keine Angaben zur Sache zu machen oder sich auf ein bestehendes Zeugnisverweigerungsrecht zu berufen.

Wie lange hat die Behörde Zeit, den richtigen Fahrer zu ermitteln?

Sechs Monate ab dem Tattag, das ist die Verfolgungsverjährung nach § 26 Abs. 3 StVG. Sie wird nur gegenüber der Person unterbrochen, gegen die sich eine Ermittlungshandlung richtet (§ 33 Abs. 4 OWiG). Ein Anhörungsbogen an den Halter verlängert die Frist für den wirklichen Fahrer nicht, wenn dieser geblitzt mit fremdem Auto wurde. Wird dieser erst nach mehr als sechs Monaten erstmals angehört, kann ein Bußgeld gegen ihn nicht mehr festgesetzt werden.

Was gilt, wenn ich geblitzt mit fremdem Auto in der Probezeit wurde?

Für Dich gelten dieselben Folgen wie mit dem eigenen Auto. Entscheidend ist, wer fährt, nicht wem das Auto gehört. Ist der Verstoß in der Probezeit eintragungspflichtig und schwerwiegend, ordnet die Fahrerlaubnisbehörde nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein Aufbauseminar an. Die Probezeit verlängert sich dann nach § 2a Abs. 2a StVG um zwei Jahre. Den Halter berührt das nicht.

Was passiert bei einem Firmenwagen, wenn man geblitzt mit fremdem Auto wurde?

Dann ist meist das Unternehmen oder der Vermieter Halter und bekommt den Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Es kann den Fahrer anhand von Fahrtenbuch, Mietvertrag oder Dienstplan benennen. Der Fahrer erhält danach selbst einen Anhörungsbogen. Kann das Unternehmen den Fahrer nicht nennen, droht ihm ebenfalls eine Fahrtenbuchauflage nach § 31a StVZO, die auch für Ersatzfahrzeuge gelten kann.

Kann ich als Halter selbst Einspruch einlegen, wenn der Bescheid an mich ging?

Ja. Richtet sich der Bußgeldbescheid gegen Dich, obwohl Du nicht gefahren bist, kannst Du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 Abs. 1 OWiG). Die Behörde muss dann beweisen, dass Du am Steuer saßt, meist anhand des Fotos. Zahlst Du stattdessen, wird der Bescheid rechtskräftig, und die Punkte landen in Deinem Konto, obwohl ein anderer gefahren ist.

Quellen

  1. § 25a StVG Kostentragungspflicht des Halters
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 52 StPO Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 31a StVZO Fahrtenbuch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 33 OWiG Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 21 StVG Fahren ohne Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. VGH München, Beschluss vom 23.04.2025, 11 CS 25.283 (Fahrtenbuch, Mitwirkungsobliegenheit)
    UrteilBayerische Staatskanzlei (Bayern.Recht) · abgerufen am 27.10.2026

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