Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen

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Kurz erklärt Eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen ordnet die Behörde mit Zeichen 274 an, sie geht der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach § 3 StVO vor. Rechtsgrundlage sind § 41 Abs. 1 StVO und Anlage 2 lfd. Nr. 49. Wer sie überschreitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, Geldbuße und Punkte richten sich nach Lfd. Nr. 11 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung.

Ein dunkles deutsches Auto fährt unter einer blauen Schilderbrücke hindurch, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen anzeigt, im Vordergrund e
Inhalt 4 Abschnitte

Ab wo und bis wohin gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen?

Vorschriftzeichen stehen nach § 41 Abs. 2 StVO dort, wo oder von wo an die Anordnung zu befolgen ist. Zusatzzeichen können die Begrenzung auch einschränken, etwa auf nasse Fahrbahn (Anlage 2 lfd. Nr. 49.1).

Das Ende ist nach Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 55, durch die Zeichen 278 bis 282 gekennzeichnet. Ohne Endzeichen endet die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen nur, wenn ein Zusatzzeichen ihre Länge angibt. Oder das Schild steht zusammen mit einem Gefahrzeichen, und die Örtlichkeit zeigt zweifelsfrei, wo die Gefahr endet. Innerorts gilt eine durch Zeichen 274 erlaubte Geschwindigkeit über 50 km/h für alle Fahrzeuge (lfd. Nr. 49 Nr. 2). Außerorts bleiben die Grenzen für Lkw und andere Fahrzeugarten nach § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO unberührt, wenn das Schild mehr erlaubt. Mehr zu den Folgen: Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts.

Wann ist ein Verkehrszeichen wirksam, auch wenn Du es übersehen hast?

Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt in Form einer Allgemeinverfügung (§ 35 Satz 2 VwVfG). Bekanntgegeben wird es durch das Aufstellen. Nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz wirkt es gegenüber jedem Betroffenen, auch wenn er es gar nicht wahrnimmt. Voraussetzung: Ein durchschnittlicher Kraftfahrer kann es bei Sorgfalt nach § 1 StVO „mit einem raschen und beiläufigen Blick“ erfassen. So fasst das BVerwG seine Rechtsprechung im Urteil vom 06.04.2016 (3 C 10.15) zusammen. Für den fließenden Verkehr gelten dabei strengere Maßstäbe als für Haltverbote.

Übersehen allein schützt Dich bei einer Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen also nicht. War das Schild aber etwa durch Bewuchs verdeckt oder so ungünstig angebracht, dass es bei normaler Aufmerksamkeit nicht erkennbar war, kann es an der wirksamen Bekanntgabe fehlen. Klären lässt sich das mit Fotos und Messakte, siehe Bußgeldbescheid prüfen lassen.

Was gilt bei fehlerhafter oder überflüssiger Beschilderung?

Behörden dürfen Verkehrszeichen nach § 39 Abs. 1 und § 45 Abs. 9 StVO nur anordnen, wo das aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Ein Verstoß dagegen macht das Schild rechtswidrig, aber nicht unwirksam. Nach § 43 Abs. 2 VwVfG bleibt ein Verwaltungsakt wirksam, bis er aufgehoben ist, unwirksam ist nur ein nichtiger nach § 43 Abs. 3, § 44 VwVfG. Im Bußgeldverfahren hilft der Einwand, die Begrenzung sei überflüssig, deshalb für sich genommen nicht weiter. Mehr dazu unter fehlerhafte Beschilderung.

Wer ein Schild selbst angreifen will, legt Widerspruch ein und klagt vor dem Verwaltungsgericht. Die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO beginnt nach dem BVerwG erst, wenn Du dem Verkehrszeichen zum ersten Mal begegnest (Urteil vom 23.09.2010, 3 C 37.09). Zum Verfahren dort siehe Klagefrist vor dem Verwaltungsgericht.

Welche Folgen hat es, wenn Du die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen überschreitest?

Der Verstoß gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen (Zeichen 274) ist nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO eine Ordnungswidrigkeit. Geldbuße, Punkte und ein mögliches Fahrverbot ergeben sich aus Lfd. Nr. 11 der Anlage zur BKatV in Verbindung mit Tabelle 1, gestaffelt nach Höhe der Überschreitung und nach innerorts oder außerorts. Die konkreten Beträge prüfst Du nach aktuellem Bußgeldkatalog, Stand Oktober 2026. Vom gemessenen Wert wird vorher der Toleranzabzug abgezogen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Zeichen 274 gilt nach § 41 Abs. 2 StVO ab dem Schild bis zum Endzeichen 278 bis 282, ohne Endzeichen nur in den Fällen der Anlage 2 lfd. Nr. 55.
  • Nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz ist ein Schild wirksam, wenn es mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassbar ist (BVerwG 3 C 10.15).
  • Ein überflüssiges Schild ist zwar rechtswidrig, bleibt aber nach § 43 Abs. 2 VwVfG wirksam, solange es nicht aufgehoben ist.
  • Die Jahresfrist für eine Klage gegen ein Verkehrszeichen beginnt mit der ersten Begegnung (BVerwG 3 C 37.09).
  • Geldbuße und Punkte richten sich nach Lfd. Nr. 11 der Anlage zur BKatV mit Tabelle 1.

Häufige Fragen (10)

Wie lange gilt eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen?

Bis zu einem Zeichen, das die Begrenzung aufhebt, also Zeichen 278 bis 282 nach Anlage 2 zur StVO. Ohne Endzeichen endet sie nach lfd. Nr. 55 nur, wenn ein Zusatzzeichen die Länge der Strecke angibt oder das Schild zusammen mit einem Gefahrzeichen steht und sich aus der Örtlichkeit eindeutig ergibt, wo die Gefahr endet. Ein Tempo-30-Zonenschild gilt dagegen bis zum Zeichen 274.2 für das Ende der Zone.

Hebt eine Kreuzung die Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen auf?

Die StVO sieht das für Zeichen 274 nicht vor. Nach Anlage 2 lfd. Nr. 55 endet eine streckenbezogene Begrenzung durch die Zeichen 278 bis 282 oder in den dort genannten Ausnahmefällen. Eine Kreuzung oder Einmündung nennt die Anlage nicht als Ende. Anders ist es bei Haltverboten nach Zeichen 283 und 286, die nach lfd. Nr. 61 bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung gelten. Wer nach einer Kreuzung beschleunigt, sollte also auf ein Endzeichen achten.

Was ist, wenn das Schild der Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen verdeckt war?

Dann kann die Begrenzung Dir gegenüber unwirksam sein. Ein Verkehrszeichen wirkt nach dem Sichtbarkeitsgrundsatz nur, wenn ein durchschnittlicher Kraftfahrer es mit einem raschen und beiläufigen Blick erfassen kann (BVerwG, 06.04.2016, 3 C 10.15). Hängen Äste davor oder verdeckt ein Fahrzeug das Schild, fehlt es daran möglicherweise. Dokumentiere die Stelle zeitnah mit Fotos, denn die Behörde wird anführen, das Schild sei gut sichtbar gewesen.

Gilt ein Tempolimit mit Zusatzzeichen „bei Nässe“ auch bei feuchter Straße?

Das Zusatzzeichen verbietet nach Anlage 2 lfd. Nr. 49.1 zur StVO, bei nasser Fahrbahn die angegebene Geschwindigkeit zu überschreiten. Entscheidend ist also, ob die Fahrbahn nass ist, nicht ob es gerade regnet. Eine nur stellenweise feuchte Straße kann im Einzelfall Streit auslösen. Im Bußgeldverfahren muss die Behörde den Zustand der Fahrbahn zur Tatzeit belegen, etwa durch das Messfoto oder Angaben im Messprotokoll.

Muss ich ein Tempolimit beachten, das ich für unnötig halte?

Ja. Auch ein Schild, das nach § 45 Abs. 9 StVO nicht hätte aufgestellt werden dürfen, bleibt nach § 43 Abs. 2 VwVfG wirksam, bis es aufgehoben ist. Unbeachtlich ist nur ein nichtiges Verkehrszeichen nach § 44 VwVfG, also bei einem besonders schwerwiegenden und offensichtlichen Fehler. Willst Du das Schild loswerden, bleiben Widerspruch und Klage vor dem Verwaltungsgericht. Bis zur Entscheidung gilt die Begrenzung weiter.

Kann man gegen eine Geschwindigkeitsbegrenzung durch Verkehrszeichen klagen?

Ja, mit Widerspruch und Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht. Weil Verkehrszeichen keine Rechtsbehelfsbelehrung tragen, gilt die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO. Sie beginnt nach dem BVerwG nicht mit dem Aufstellen, sondern wenn Du Dich der Regelung zum ersten Mal gegenübersiehst (Urteil vom 23.09.2010, 3 C 37.09). Das Gericht prüft dann, ob die Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO vorlagen. Ein laufendes Bußgeldverfahren bleibt davon unberührt.

Ab wann gilt ein Tempolimit, wenn unter dem Schild eine Entfernung steht?

Erst ab der angegebenen Stelle. Vorschriftzeichen stehen nach § 41 Abs. 2 Satz 1 StVO grundsätzlich dort, wo die Anordnung zu befolgen ist. Stehen sie aus Gründen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs vorher, gibt nach Satz 2 ein Zusatzzeichen die Entfernung zum maßgeblichen Ort an, etwa „200 m“. Bis dahin gilt die bisherige Höchstgeschwindigkeit. Du solltest aber rechtzeitig abbremsen, damit Du die Begrenzung am angegebenen Punkt einhältst.

Gilt ein Tempolimit über der Fahrbahn nur für meine Spur?

Wenn es über einem einzelnen Fahrstreifen hängt, in der Regel ja. Gelten Verkehrszeichen nur für einzelne markierte Fahrstreifen, sind sie nach § 39 Abs. 2 StVO in der Regel über diesen angebracht. Nach Anlage 2 lfd. Nr. 49 kann Zeichen 274 außerdem in eine Fahrstreifentafel integriert sein, dann bezieht sich die Höchstgeschwindigkeit nur auf den jeweiligen Fahrstreifen. Auf Autobahnen mit Wechselverkehrszeichen kann deshalb jede Spur eine eigene Begrenzung haben.

Wie hoch ist das Bußgeld bei Überschreitung eines Tempolimits?

Das richtet sich nach Lfd. Nr. 11 der Anlage zur Bußgeldkatalog-Verordnung in Verbindung mit Tabelle 1. Maßgeblich sind die Höhe der Überschreitung nach Toleranzabzug, der Ort innerorts oder außerorts und die Fahrzeugart. Ab einer Geldbuße von 60 Euro wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen und mit Punkten bewertet, höhere Überschreitungen können ein Regelfahrverbot nach § 4 BKatV auslösen. Prüfe die Beträge nach aktuellem Bußgeldkatalog, Stand Oktober 2026.

Gilt ein Tempolimit-Schild auch für Lkw, wenn es eine höhere Geschwindigkeit erlaubt?

Außerorts nein. Nach Anlage 2 lfd. Nr. 49 Nr. 3 zur StVO bleiben die für bestimmte Fahrzeugarten geltenden Höchstgeschwindigkeiten unberührt, wenn das Schild eine höhere Geschwindigkeit zulässt. Steht also 100 km/h auf der Landstraße, darf ein Lkw über 3,5 Tonnen trotzdem nur so schnell fahren, wie § 3 Abs. 3 Nr. 2 StVO für ihn erlaubt. Innerorts gilt eine über 50 km/h erlaubte Geschwindigkeit nach lfd. Nr. 49 Nr. 2 dagegen für alle Fahrzeuge.

Quellen

  1. § 41 StVO Vorschriftzeichen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. Anlage 2 zur StVO, lfd. Nr. 49 und 55 (Zeichen 274, Ende der Streckenverbote)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 45 StVO Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Abs. 9)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. BVerwG, Urteil vom 06.04.2016, 3 C 10.15 (Sichtbarkeitsgrundsatz)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  5. BVerwG, Urteil vom 23.09.2010, 3 C 37.09 (Anfechtungsfrist bei Verkehrszeichen)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 28.10.2026
  6. Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), Lfd. Nr. 11
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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