Gartenpflege im Mietrecht
Kurz erklärt Gartenpflege im Mietrecht betrifft zwei Fragen: Wer muss den Garten pflegen, und wer trägt die Kosten? Ohne Vereinbarung ist die Pflege Sache des Vermieters, der die Mietsache nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB erhalten muss. Ist es vereinbart, darf er die Kosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV als Betriebskosten umlegen, für öffentlich gewidmete Flächen aber nicht.

Inhalt 4 Abschnitte
Muss der Mieter den Garten pflegen?
Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Mietsache während der Mietzeit in vertragsgemäßem Zustand erhalten. Bei einem mitvermieteten oder gemeinschaftlichen Garten gehört dazu auch die Pflege, solange der Mietvertrag nichts anderes bestimmt. Eine Pflicht des Mieters, Rasen zu mähen oder Hecken zu schneiden, entsteht also nur durch Vereinbarung. Mehr zu den Pflichten des Vermieters unter Instandhaltungspflicht des Vermieters.
Wie weit eine vereinbarte Pflicht reicht, ergibt der Wortlaut. Formularklauseln müssen nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB klar und verständlich sein; Zweifel bei der Auslegung gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Vermieters. Vernachlässigt ein Mieter eine wirksam übernommene Pflicht, kann der Vermieter ihn zur Erfüllung auffordern und bei fortgesetzten Verstößen eine Abmahnung aussprechen.
Gartenpflege im Mietrecht: Welche Kosten sind umlagefähig?
Betriebskosten trägt der Mieter nur, wenn das vereinbart ist (§ 556 Abs. 1 BGB). Die Gartenpflege nennt § 2 Nr. 10 BetrKV ausdrücklich. Dazu gehört die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen samt Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Erfasst sind auch Spielplätze samt neuem Sand sowie Plätze, Zugänge und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten zählen dagegen nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV nicht zu den Betriebskosten.
Auch das Fällen eines morschen, nicht mehr standsicheren Baums gehört zur Gartenpflege. So hat der BGH am 10.11.2021 entschieden (VIII ZR 107/20) und die Revision einer Mieterin zurückgewiesen; umgelegt wurden Fällkosten von 2.494,24 Euro. Dass solche Kosten nur alle paar Jahre anfallen, steht der Umlage nach dem Urteil nicht entgegen, ein mehrjähriger Turnus reicht.
Zahlst Du auch für einen Garten, den Du nicht nutzt?
Bei gemeinschaftlichen Flächen in der Regel ja. Der BGH hat am 26.05.2004 entschieden (VIII ZR 135/03): Mieter dürfen an den Kosten eines Gemeinschaftsgartens auch dann beteiligt werden, wenn sie ihn nicht nutzen; eine gepflegte Anlage verbessere den Wohnwert des ganzen Hauses. Anders bei Gartenteilen, die dem Vermieter oder einem anderen Mieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind: An dieser Gartenpflege im Mietrecht dürfen die ausgeschlossenen Mieter nicht beteiligt werden.
Eine zweite Grenze zog der BGH am 10.02.2016 (VIII ZR 33/15). Sind Garten- oder Parkflächen durch Bebauungsplan oder durch den Vermieter selbst der Öffentlichkeit gewidmet, fehlt der Bezug zur Mietsache, und ihre Pflege ist nicht umlagefähig. Dass eine Anlage nicht eingezäunt ist, genügt dafür allein nicht (Rn. 14).
Gartenpflege im Mietrecht: So prüfst Du die Abrechnung
Der Vermieter muss nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB das Wirtschaftlichkeitsgebot beachten. Über die Belegeinsicht kannst Du prüfen, ob die Gärtnerrechnungen nur laufende Pflege enthalten oder auch Neuanlagen und Reparaturen. Einwendungen musst Du nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen (Einwendungsfrist). Erledigst Du die Gartenarbeit vertraglich selbst, lohnt ein Blick, ob dieselben Arbeiten trotzdem als Gärtnerkosten abgerechnet werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Vereinbarung muss der Vermieter den Garten pflegen (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB).
- Gartenpflegekosten sind umlagefähige Betriebskosten nach § 2 Nr. 10 BetrKV, wenn der Mietvertrag die Umlage vorsieht.
- Auch Mieter, die den Gemeinschaftsgarten nicht nutzen, zahlen mit (BGH, 26.05.2004, VIII ZR 135/03), nicht aber für Gärten anderer zur alleinigen Nutzung.
- Pflege öffentlich gewidmeter Flächen ist nicht umlagefähig (BGH, 10.02.2016, VIII ZR 33/15).
- Das Fällen eines morschen Baums zählt zur Gartenpflege (BGH, 10.11.2021, VIII ZR 107/20).
Häufige Fragen (11)
Wer ist für die Gartenpflege im Mietrecht verantwortlich?
Ohne Regelung im Mietvertrag ist die Gartenpflege im Mietrecht Vermietersache. Er muss die Mietsache nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB in vertragsgemäßem Zustand erhalten, dazu gehört ein mitvermieteter Garten. Der Mieter wird nur dann zur Gartenarbeit verpflichtet, wenn er das wirksam übernommen hat. Unabhängig davon kann der Vermieter die Kosten eines beauftragten Gärtners als Betriebskosten umlegen, wenn der Vertrag die Umlage vorsieht.
Was zählt bei der Gartenpflege im Mietrecht zu den Nebenkosten?
Nach § 2 Nr. 10 BetrKV die Pflege gärtnerisch angelegter Flächen samt Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Dazu kommen Spielplätze samt neuem Sand sowie Plätze, Zugänge und Zufahrten, die nicht dem öffentlichen Verkehr dienen. Auch das Beseitigen von Verunreinigungen durch Dritte zählt nach BGH VIII ZR 33/15 (Rn. 15) dazu. Reparaturen und Instandsetzungen gehören nach § 1 Abs. 2 Nr. 2 BetrKV nicht dazu.
Muss ich Gartenpflege zahlen, wenn ich den Garten nicht nutzen darf?
Bei einem Gemeinschaftsgarten in der Regel schon. Der BGH hat am 26.05.2004 (VIII ZR 135/03) entschieden, dass alle Mieter an den Kosten gemeinschaftlicher Flächen beteiligt werden dürfen, weil eine gepflegte Anlage den Wohnwert des Hauses insgesamt hebt. Anders ist es bei Flächen, die einem anderen Mieter oder dem Vermieter zur alleinigen Nutzung überlassen sind. Deren Pflegekosten dürfen den übrigen Mietern nicht angelastet werden.
Darf der Vermieter Baumfällkosten auf die Mieter umlegen?
Ja, jedenfalls bei einem kranken oder nicht mehr standsicheren Baum. Der BGH hat am 10.11.2021 (VIII ZR 107/20) entschieden, dass das Fällen eines morschen Baums zu den umlagefähigen Kosten der Gartenpflege nach § 2 Nr. 10 BetrKV gehört. Dass solche Kosten nicht jährlich anfallen, steht der Umlage nicht entgegen. Voraussetzung bleibt, dass der Mietvertrag die Umlage der Gartenpflegekosten vorsieht.
Gartenpflege im Mietrecht: Gibt es eine Obergrenze für die Kosten?
Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht. Der Vermieter muss aber nach § 556 Abs. 3 Satz 1 BGB den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten, darf also keine unnötig teuren Leistungen auf Dich abwälzen. Ob die Kosten angemessen sind, lässt sich über Belegeinsicht, Vergleichsangebote und die Entwicklung gegenüber den Vorjahren prüfen.
Muss ich als Mieter eines Einfamilienhauses die Hecke schneiden?
Nur, wenn der Mietvertrag Dir die Gartenpflege wirksam überträgt. Fehlt eine solche Regel, bleibt die Pflege nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB beim Vermieter. Steht im Vertrag nur allgemein „Gartenpflege“, kommt es auf die Auslegung an; Zweifel bei Formularklauseln gehen nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Vermieters. Starke Rückschnitte sind nach § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG vom 1. März bis 30. September verboten, schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben erlaubt.
Was passiert, wenn der Mieter die Gartenpflege im Mietrecht nicht macht?
Hat der Mieter die Pflege wirksam übernommen, kann der Vermieter Erfüllung verlangen. Bei wiederholten Verstößen kommt eine Abmahnung in Betracht. Entsteht ein Schaden, etwa weil Pflanzen eingehen, kann der Vermieter Schadensersatz nach § 280 BGB verlangen; Ersatz statt der Leistung setzt nach § 281 Abs. 1 BGB in der Regel eine erfolglose Fristsetzung voraus. Ob ein Verstoß eine Kündigung trägt, hängt vom Gewicht im Einzelfall ab.
Kann ich Gartenpflege von der Steuer absetzen?
Gartenpflege kann als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a Abs. 2 EStG begünstigt sein. Die Steuerermäßigung beträgt 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro im Jahr, und gilt nach § 35a Abs. 5 Satz 2 EStG nur für Arbeitskosten. Als Mieter kommt es darauf an, ob Dein Anteil an den Gartenpflegekosten nachgewiesen ist, etwa in der Nebenkostenabrechnung. Die Einzelheiten klärst Du am besten mit Steuerberatung oder Finanzamt.
Darf ich als Mieter den Garten umgestalten?
Kleine Veränderungen im Rahmen des vertragsgemäßen Gebrauchs sind in der Regel möglich, größere Eingriffe wie das Fällen von Bäumen oder das Anlegen eines Teichs nur mit Zustimmung des Vermieters. Maßgeblich ist, was der Mietvertrag zur Gartennutzung regelt. Bei Auszug musst Du die Mietsache nach § 546 Abs. 1 BGB zurückgeben; eigenmächtige Veränderungen können dann einen Rückbau oder Schadensersatz nach sich ziehen.
Dürfen Kosten für den Spielplatz in die Nebenkosten?
Ja, die Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand nennt § 2 Nr. 10 BetrKV ausdrücklich als Teil der Gartenpflege. Nach der Linie des BGH aus VIII ZR 135/03 kommt es bei gemeinschaftlichen Anlagen nicht darauf an, ob Du den Spielplatz selbst nutzt, etwa weil Du keine Kinder hast. Ist der Spielplatz dagegen der Öffentlichkeit gewidmet, fehlt nach VIII ZR 33/15 der Bezug zur Mietsache.
Wie lange habe ich Zeit, Gartenkosten in der Abrechnung zu beanstanden?
Einwendungen gegen die Betriebskostenabrechnung musst Du nach § 556 Abs. 3 Satz 5 BGB spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Zugang der Abrechnung mitteilen. Danach sind sie ausgeschlossen, es sei denn, Du hast die Verspätung nicht zu vertreten (§ 556 Abs. 3 Satz 6 BGB). Umgekehrt muss der Vermieter die Abrechnung bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitteilen.
Quellen
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