Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels

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Kurz erklärt Der Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels bedeutet: Wer eine Wohnung mit einem bekannten Mangel mietet, kann deswegen nicht mindern und keinen Schadensersatz verlangen. Das regelt § 536b BGB. Bei grob fahrlässiger Unkenntnis gilt der Ausschluss nur, wenn der Vermieter nicht arglistig war. Wer die Wohnung in Kenntnis des Mangels übernimmt, muss sich seine Rechte vorbehalten.

Mieterpaar begutachtet einen defekten Heizkörper in einer leeren Wohnung, ein Beispiel für den Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels
Inhalt 4 Abschnitte

Was regelt der Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels nach § 536b BGB?

Die Vorschrift unterscheidet drei Fälle. Kennst Du den Mangel schon bei Vertragsschluss, stehen Dir die Rechte aus §§ 536 und 536a BGB nicht zu, also weder Mietminderung noch Schadensersatz (§ 536b Satz 1 BGB). Ist Dir der Mangel grob fahrlässig unbekannt geblieben, behältst Du diese Rechte nur, wenn der Vermieter ihn arglistig verschwiegen hat (Satz 2).

Der dritte Fall betrifft die Übergabe: Nimmst Du eine mangelhafte Wohnung an, obwohl Du den Mangel kennst, kannst Du Minderung und Schadensersatz nur geltend machen, wenn Du Dir Deine Rechte bei der Annahme vorbehältst (Satz 3). Über § 543 Abs. 4 BGB gilt das auch für die fristlose Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs.

Der Gedanke hinter dem Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels: Wer sehenden Auges einen bestimmten Zustand akzeptiert, soll nicht später den Preis drücken. Was genau ein Mietmangel ist, hängt deshalb auch davon ab, welcher Zustand vereinbart wurde.

Welche Ausnahmen gibt es vom Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels?

Die wichtigste betrifft die Gesundheit. Nach § 569 Abs. 1 Satz 2 BGB kannst Du wegen einer erheblichen Gesundheitsgefährdung auch dann fristlos kündigen, wenn Du die gefährliche Beschaffenheit bei Vertragsschluss gekannt oder auf Deine Rechte verzichtet hast. Wie das Kündigungsrecht funktioniert, erklärt die fristlose Kündigung des Mietvertrags.

Die zweite Ausnahme vom Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels ist Arglist. Hat der Vermieter einen Mangel bewusst verschwiegen, schützt ihn grobe Fahrlässigkeit des Mieters nicht (§ 536b Satz 2 BGB). Auch eine vertragliche Klausel, die Mängelrechte ausschließt, kann er dann nach § 536d BGB nicht nutzen.

Der Anspruch auf Beseitigung des Mangels aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ist in § 536b BGB nicht genannt. Ob er trotz Kenntnis besteht, hängt davon ab, ob der vorgefundene Zustand als vertragsgemäß vereinbart wurde.

Verliere ich mein Minderungsrecht, wenn ich die Miete weiterzahle?

Nicht automatisch. Für Mängel, die erst nach Einzug auftreten oder bekannt werden, ist § 536b BGB nicht entsprechend anwendbar. Das hat der VIII. Zivilsenat des BGH für Mieten entschieden, die seit dem Inkrafttreten des Mietrechtsreformgesetzes am 01.09.2001 fällig werden, auch bei älteren Verträgen (BGH, Urteil vom 16.07.2003, VIII ZR 274/02). Ob Du mindern kannst, richtet sich dann nach § 536c BGB, also vor allem nach der rechtzeitigen Mängelanzeige. Einen Verlust des Rechts prüft das Gericht nur noch unter den strengeren Voraussetzungen der Verwirkung (§ 242 BGB) oder eines stillschweigenden Verzichts.

Im Gewerbemietrecht sieht es ähnlich aus. Übt ein Mieter eine Verlängerungsoption vorbehaltlos aus, verliert er dadurch nicht seine Rechte aus §§ 536, 536a BGB für die Zukunft (BGH, Urteil vom 05.11.2014, XII ZR 15/12). Wer sichergehen will, zahlt dennoch ausdrücklich unter Vorbehalt.

Wie schütze ich meine Rechte bei der Wohnungsübergabe?

Halte jeden erkennbaren Mangel im Wohnungsübergabeprotokoll fest und ergänze ausdrücklich: „Rechte wegen dieser Mängel bleiben vorbehalten.“ Der Vorbehalt muss bei der Annahme erklärt werden, also spätestens bei der Schlüsselübergabe. Ein späterer Hinweis genügt nach dem Wortlaut von Satz 3 nicht.

Vereinbare mit dem Vermieter möglichst schriftlich, bis wann er einen bekannten Mangel beseitigt. Dann ist klar, dass der mangelhafte Zustand nicht der vereinbarte ist. Kommt er dem nicht nach, kannst Du je nach Fall Abhilfe verlangen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kenntnis des Mangels bei Vertragsschluss schließt Minderung und Schadensersatz aus (§ 536b Satz 1 BGB).
  • Bei grob fahrlässiger Unkenntnis bleiben die Rechte nur bei arglistigem Verschweigen des Vermieters (§ 536b Satz 2 BGB).
  • Wer die Wohnung in Kenntnis des Mangels annimmt, muss sich die Rechte bei der Annahme vorbehalten (§ 536b Satz 3 BGB).
  • Bei erheblicher Gesundheitsgefährdung bleibt die fristlose Kündigung trotz Kenntnis möglich (§ 569 Abs. 1 Satz 2 BGB).
  • Für später bekannt gewordene Mängel gilt § 536b BGB nicht entsprechend; maßgeblich ist § 536c BGB (BGH VIII ZR 274/02).

Häufige Fragen (10)

Kann ich trotz Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels die Miete mindern, wenn ich den Mangel beim Einzug kannte?

In der Regel nicht. Kanntest Du den Mangel schon bei Vertragsschluss, stehen Dir nach § 536b Satz 1 BGB weder Minderung noch Schadensersatz zu. Hast Du den Mangel erst bei der Übergabe bemerkt, kannst Du Deine Rechte retten, indem Du sie Dir bei der Annahme ausdrücklich vorbehältst (Satz 3). Am besten schreibst Du den Vorbehalt ins Übergabeprotokoll.

Was ist ein Vorbehalt bei der Wohnungsübergabe?

Eine Erklärung, dass Du die Wohnung zwar übernimmst, Deine Rechte wegen bekannter Mängel aber behalten willst. § 536b Satz 3 BGB verlangt diesen Vorbehalt, wenn Du eine mangelhafte Wohnung in Kenntnis des Mangels annimmst. Eine bestimmte Form schreibt das Gesetz nicht vor, zum Beweis solltest Du ihn schriftlich im Protokoll festhalten und vom Vermieter gegenzeichnen lassen.

Was bedeutet grob fahrlässige Unkenntnis eines Mangels?

Grob fahrlässig handelst Du, wenn Du einen Mangel nicht bemerkst, der bei der Besichtigung ganz offensichtlich gewesen wäre. Dann behältst Du Minderung und Schadensersatz nach § 536b Satz 2 BGB nur, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Ob eine Unkenntnis grob fahrlässig war, beurteilt das Gericht im Einzelfall anhand der Besichtigungssituation.

Verliere ich das Minderungsrecht, wenn ich monatelang die volle Miete zahle?

Nicht allein dadurch. Der BGH hat 2003 entschieden, dass § 536b BGB für später entdeckte Mängel nicht entsprechend gilt (VIII ZR 274/02). Ob Du mindern darfst, richtet sich nach § 536c BGB, vor allem nach Deiner Mängelanzeige. Ein Verlust kommt nur unter den strengen Voraussetzungen der Verwirkung oder eines stillschweigenden Verzichts in Betracht. Gegen den Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels ist eine Zahlung unter Vorbehalt sicherer.

Gilt § 536b BGB auch bei Schimmel, den ich bei der Besichtigung gesehen habe?

Grundsätzlich schon, wenn Du den Schimmel bei Vertragsschluss erkannt hast; dann sind Minderung und Schadensersatz nach § 536b Satz 1 BGB ausgeschlossen. Geht von dem Schimmel aber eine erhebliche Gesundheitsgefährdung aus, kannst Du nach § 569 Abs. 1 Satz 2 BGB trotzdem fristlos kündigen. Ob eine solche Gefährdung vorliegt, ist im Einzelfall zu klären, oft mit Gutachten.

Kann sich der Vermieter auf den Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels berufen, wenn er den Mangel verschwiegen hat?

Bei Arglist nicht. Hat der Vermieter einen Mangel bewusst verschwiegen, bleiben Dir Deine Rechte nach § 536b Satz 2 BGB auch bei eigener grober Fahrlässigkeit erhalten. Und eine Vertragsklausel, die Mängelrechte ausschließt oder beschränkt, kann er nach § 536d BGB nicht anwenden. Kanntest Du den Mangel aber tatsächlich, hilft Dir die Arglist für diesen Mangel nicht.

Muss der Vermieter einen bekannten Mangel trotzdem beseitigen?

Das hängt vom Vertrag ab. § 536b BGB schließt nur Minderung und Schadensersatz nach §§ 536, 536a BGB aus, den Anspruch auf Mangelbeseitigung aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB nennt die Vorschrift nicht. Entscheidend ist, welchen Zustand ihr vereinbart habt. Hat der Vermieter die Reparatur zugesagt, ist der mangelhafte Zustand gerade nicht der vertragsgemäße.

Gilt der Gewährleistungsausschluss bei Kenntnis des Mangels auch für die fristlose Kündigung?

Teilweise. Für das Kündigungsrecht wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs nach § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ordnet § 543 Abs. 4 BGB die entsprechende Anwendung von § 536b BGB an. Wer den Mangel kannte, kann darauf also grundsätzlich nicht kündigen. Eine Ausnahme gilt bei erheblicher Gesundheitsgefährdung nach § 569 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Was gilt bei einer Vertragsverlängerung im Gewerbemietrecht?

Die vorbehaltlose Ausübung einer Verlängerungsoption führt nicht dazu, dass Du für die Zukunft Deine Mängelrechte verlierst. Das hat der XII. Zivilsenat des BGH am 05.11.2014 entschieden (XII ZR 15/12). Auch eine einvernehmlich erhöhte Betriebskostenvorauszahlung rechtfertigt allein keine entsprechende Anwendung von § 536b BGB. Im Einzelfall kann § 242 BGB aber eine Rolle spielen.

Wie formuliere ich den Vorbehalt im Übergabeprotokoll?

Beschreibe jeden Mangel konkret, mit Ort und Ausmaß, etwa „Riss in der Scheibe des Badfensters, ca. 20 cm“. Ergänze darunter einen Satz wie „Der Mieter behält sich wegen der aufgeführten Mängel alle Rechte vor.“ Lass das Protokoll von beiden Seiten unterschreiben und mache Fotos mit Datum. So kannst Du den Vorbehalt bei der Annahme im Sinne von § 536b Satz 3 BGB beweisen.

Quellen

  1. § 536b BGB Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 536c BGB Mängelanzeige durch den Mieter
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 569 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund (Abs. 1 Satz 2)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 543 BGB Außerordentliche fristlose Kündigung (Abs. 4)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. BGH, Urteil vom 05.11.2014, XII ZR 15/12 (Verlängerungsoption ohne Vorbehalt)
    UrteilRechtsinformationsportal des Bundes · abgerufen am 28.10.2026

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