Radarwarner und Blitzer-Apps

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Kurz erklärt Radarwarner und Blitzer-Apps zeigen Geschwindigkeitskontrollen an oder stören sie. Wer ein Fahrzeug führt, darf solche Geräte nach § 23 Abs. 1c StVO weder betreiben noch betriebsbereit mitführen; bei Smartphones und Navis ist die Warnfunktion verboten. Laut Bußgeldkatalog kostet ein Verstoß 75 Euro und einen Punkt in Flensburg (Stand Oktober 2026).

Im Auto eine Hand mit Smartphone, dessen Display eine Karte zeigt, im Kontext von Radarwarner und Blitzer-Apps
Inhalt 3 Abschnitte

Radarwarner und Blitzer-Apps: Was verbietet § 23 Abs. 1c StVO genau?

Die Vorschrift hat drei Sätze. Satz 1: Wer ein Fahrzeug führt, darf kein technisches Gerät betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Radarwarner und Blitzer-Apps: Satz 2 nennt ausdrücklich Radarwarn- und Laserstörgeräte. Satz 3 erfasst Geräte mit mehreren Zwecken, etwa Smartphones und Navigationsgeräte: Sie darfst Du nutzen, die Warnfunktion vor Kontrollen aber nicht (§ 23 StVO).

Daraus ergibt sich ein Unterschied. Beim klassischen Radarwarner reicht schon das betriebsbereite Mitführen, auch wenn er gerade nicht piept. Beim Handy kommt es darauf an, ob die Blitzer-App oder die Blitzerwarnung im Navi während der Fahrt aktiv ist. Radarwarner und Blitzer-Apps zu kaufen oder zu besitzen verbietet die Norm nicht, sie richtet sich nur an den, der ein Fahrzeug führt.

Das Verbot betrifft fest installierte Blitzer ebenso wie den mobilen Blitzer. Von der Handy-Regel in § 23 Abs. 1a StVO ist es zu trennen: Wer das Telefon zum Bedienen der App in die Hand nimmt, riskiert zusätzlich einen Verstoß wegen Handy am Steuer.

Darf der Beifahrer eine Blitzer-App nutzen?

Für den Fahrer ist das riskant. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat am 07.02.2023 (2 ORbs 35 Ss 9/23) ein Bußgeld gegen einen Autofahrer bestätigt, auf dessen Mittelkonsole das Smartphone seiner Beifahrerin mit aktiver Blitzer-App lag. Verboten ist nach dem Beschluss auch die Nutzung der App eines anderen Insassen, soweit sich der Fahrer deren Warnfunktion zunutze macht (Pressemitteilung des OLG Karlsruhe). Das Amtsgericht hatte 100 Euro festgesetzt.

Ob der Beifahrer selbst eine Ordnungswidrigkeit begeht, ließ das Gericht offen. Nutzt er die App nur für sich und gibt keine Warnungen weiter, hängt die Bewertung vom Einzelfall ab.

Radarwarner und Blitzer-Apps: Welches Bußgeld und welche Punkte drohen?

Laut Anlage zur BKatV, lfd. Nr. 247 (Stand Oktober 2026), kostet es 75 Euro, ein Gerät zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen. Die Nummer steht im Abschnitt für vorsätzliche Verstöße, der Regelsatz geht also schon von Vorsatz aus (§ 1 Abs. 2 BKatV). Hinzu kommen Gebühr und Auslagen nach § 107 OWiG, siehe Gebühren und Auslagen im Bußgeldbescheid.

Weil die Geldbuße mindestens 60 Euro beträgt, wird der Verstoß im Fahreignungsregister eingetragen und mit einem Punkt bewertet (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG, Anlage 13 FeV Nr. 3.2.15), mehr unter Punkte in Flensburg. Ein Fahrverbot sieht der Katalog nicht vor. In der Probezeit zählt der Verstoß als weniger schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Anlage 12 Abschnitt B zur FeV, also als B-Verstoß.

Gegen einen Bußgeldbescheid kannst Du binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 67 OWiG). Ob er Aussicht hat, hängt davon ab, was die Polizei zur Nutzung der App während der Fahrt tatsächlich festgestellt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • § 23 Abs. 1c StVO verbietet Fahrern, Radarwarner und Störgeräte zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen.
  • Bei Smartphones und Navis ist nur die Warnfunktion vor Kontrollen verboten, nicht das Gerät.
  • Der Regelsatz beträgt 75 Euro und ein Punkt in Flensburg (BKatV lfd. Nr. 247, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026).
  • Auch die App des Beifahrers kann dem Fahrer zugerechnet werden, wenn er die Warnungen nutzt (OLG Karlsruhe, 2 ORbs 35 Ss 9/23).
  • In der Probezeit ist der Verstoß ein B-Verstoß nach Anlage 12 FeV.

Häufige Fragen (11)

Sind Radarwarner und Blitzer-Apps in Deutschland verboten?

Für Fahrer während der Fahrt ja. § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO verbietet, die Funktion eines Smartphones oder Navis zu verwenden, die vor Verkehrsüberwachungsmaßnahmen warnt. Radarwarner und Blitzer-Apps herunterzuladen oder zu besitzen ist dagegen nicht verboten. Wer nicht fährt, etwa als Fußgänger, ist von der Vorschrift nicht betroffen. Für Beifahrer gilt eine Besonderheit, weil die Nutzung dem Fahrer zugerechnet werden kann.

Was kosten Radarwarner und Blitzer-Apps als Strafe?

Laut Bußgeldkatalog 75 Euro und ein Punkt in Flensburg (Anlage BKatV lfd. Nr. 247, Anlage 13 FeV, Stand Oktober 2026). Dazu kommen beim Bußgeldbescheid eine Gebühr von mindestens 25 Euro und Auslagen wie die Zustellkosten (§ 107 OWiG). Ein Fahrverbot ist nicht vorgesehen. Bei Voreintragungen oder besonderen Umständen kann das Gericht von den Regelsätzen abweichen; im Fall des OLG Karlsruhe waren es 100 Euro.

Darf mein Beifahrer eine Blitzer-App benutzen?

Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass der Fahrer ordnungswidrig handelt, wenn er sich die Warnfunktion der App eines anderen Insassen zunutze macht (Beschluss vom 07.02.2023, 2 ORbs 35 Ss 9/23). Im Fall lag das Handy der Beifahrerin mit laufender App in der Mittelkonsole. Ob der Beifahrer selbst ein Bußgeld riskiert, hat das Gericht offen gelassen. Für den Fahrer bleibt die Nutzung im Auto deshalb riskant.

Wie kann die Polizei eine Blitzer-App nachweisen?

In der Regel durch eigene Wahrnehmung bei einer Kontrolle: Die Beamten sehen das Display mit laufender App oder hören Warntöne und halten das im Protokoll fest, manchmal mit Foto. Im Karlsruher Fall schloss das Gericht auch daraus auf die Kenntnis des Fahrers, dass er das Handy bei der Kontrolle zur Seite schob. Zur Sache musst Du keine Angaben machen; ob die Beweise reichen, zeigt erst die Akte.

Ist ein Radarwarner im Auto erlaubt, wenn er ausgeschaltet ist?

Nicht unbedingt. § 23 Abs. 1c Satz 1 StVO verbietet bei Geräten, die speziell zum Anzeigen oder Stören von Messungen bestimmt sind, schon das betriebsbereite Mitführen. Ob ein ausgeschalteter, aber angeschlossener oder griffbereiter Radarwarner betriebsbereit ist, hängt von den Umständen ab. Das Verbot setzt also nicht erst beim Einschalten an. Wer ein solches Gerät transportieren muss, sollte es so verstauen, dass es während der Fahrt nicht nutzbar ist.

Welche Radarwarner und Blitzer-Apps sind erlaubt?

Keine, solange Du damit während der Fahrt vor Kontrollen gewarnt wirst. § 23 Abs. 1c StVO unterscheidet nicht nach Anbieter, App-Namen oder Bezahlmodell, sondern nach der Funktion. Auch Navigations-Apps mit eingebauter Blitzerwarnung fallen darunter, wenn die Funktion eingeschaltet ist. Die übrigen Funktionen, etwa die Routenführung, darfst Du im Rahmen von § 23 Abs. 1a StVO weiter nutzen.

Gibt es Punkte für Radarwarner und Blitzer-Apps?

Ja, einen Punkt. Der Regelsatz von 75 Euro liegt über der Eintragungsgrenze von 60 Euro (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG), und Anlage 13 FeV bewertet den Verstoß gegen § 23 Abs. 1c StVO mit einem Punkt. Die Eintragung wird zwei Jahre und sechs Monate nach Rechtskraft tilgungsreif (§ 29 Abs. 1 StVG).

Ist eine Blitzer-App in der Probezeit ein A- oder B-Verstoß?

Ein B-Verstoß. Anlage 12 zur FeV listet in Abschnitt A die schwerwiegenden Zuwiderhandlungen; § 23 Abs. 1c StVO ist dort nicht genannt, er fällt deshalb unter Abschnitt B. Ein einzelner B-Verstoß löst in der Probezeit noch keine Maßnahme aus. Erst bei zwei B-Verstößen ordnet die Fahrerlaubnisbehörde ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2 und 2a StVG).

Darf ich die Blitzerwarnung in Google Maps, CarPlay oder Android Auto nutzen?

Während der Fahrt nicht. Nach § 23 Abs. 1c Satz 3 StVO dürfen Geräte mit mehreren Zwecken genutzt werden, die Funktion zur Anzeige von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen aber nicht. Es kommt nicht darauf an, ob die Warnung über das Handy, das Fahrzeugdisplay oder eine Sprachansage kommt. Schalte die Blitzerwarnung in den Einstellungen ab, wenn Du die Navigation weiter nutzen willst.

Sind Laserstörer oder Radarstörer verboten?

Ja. Geräte, die Geschwindigkeitsmessungen stören, nennt § 23 Abs. 1c Satz 2 StVO ausdrücklich. Wer sie beim Führen eines Fahrzeugs betreibt oder betriebsbereit mitführt, handelt ordnungswidrig. Der Bußgeldkatalog fasst Anzeige- und Störgeräte unter lfd. Nr. 247 zusammen, die Rechtsfolge ist also gleich. Daneben bleibt ein etwaiger Geschwindigkeitsverstoß gesondert zu prüfen.

Kann ich gegen ein Bußgeld wegen Blitzer-App Einspruch einlegen?

Ja, binnen zwei Wochen nach Zustellung des Bußgeldbescheids (§ 67 Abs. 1 OWiG). Angriffspunkte können sein, ob die App wirklich während der Fahrt lief, ob das Gerät betriebsbereit war und wem es gehörte. Vor einer Entscheidung lohnt die Akteneinsicht. Ob ein Einspruch Aussicht hat, hängt von der Beweislage im Einzelfall ab.

Quellen

  1. § 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden (Abs. 1c)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. Anlage zur BKatV (Bußgeldkatalog), lfd. Nr. 247
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. Anlage 13 zu § 40 FeV Punktebewertung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. Anlage 12 zu § 34 FeV (A- und B-Verstöße)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 07.02.2023, 2 ORbs 35 Ss 9/23 (Pressemitteilung vom 16.02.2023)
    UrteilOberlandesgericht Karlsruhe · abgerufen am 27.10.2026

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