Resturlaub bei Kündigung

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Kurz erklärt Resturlaub bei Kündigung ist der Urlaub, den Du bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommen hast. Wie viel Dir zusteht, richtet sich nach § 5 BUrlG und dem Austrittsdatum. Kann der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden, muss der Arbeitgeber ihn nach § 7 Abs. 4 BUrlG in Geld abgelten.

Mitarbeiter packt persönliche Gegenstände in Umzugskarton, ein Zeichen für Resturlaub bei Kündigung am Arbeitsplatz
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Wie viel Resturlaub bei Kündigung steht Dir zu?

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer Sechstagewoche (§ 3 BUrlG), umgerechnet 20 Arbeitstage bei fünf Arbeitstagen pro Woche. Den vollen Anspruch erwirbst Du nach sechs Monaten im Betrieb (§ 4 BUrlG).

Entscheidend ist dann das Austrittsdatum. § 5 Abs. 1 BUrlG gibt Dir nur ein Zwölftel des Jahresurlaubs je vollem Monat. Das gilt, wenn Du vor Ablauf der sechs Monate gehst oder nach erfüllter Wartezeit in der ersten Jahreshälfte ausscheidest. Endet das Arbeitsverhältnis nach erfüllter Wartezeit am 01.07. oder später, steht Dir der volle gesetzliche Jahresurlaub zu. Ob das auch für vertraglichen Mehrurlaub gilt, regelt Dein Arbeits- oder Tarifvertrag.

Ein Rechenbeispiel: Bei 20 gesetzlichen Urlaubstagen und Ende zum 31.05. ergeben sich 5/12, also 8,33 Tage. Nach § 5 Abs. 2 BUrlG wird erst ab einem halben Tag aufgerundet, es bleiben 8 Tage. Was ein früherer Arbeitgeber im selben Jahr schon gewährt hat, wird angerechnet (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Deshalb musst Du Dir beim Ausscheiden eine Urlaubsbescheinigung geben lassen (§ 6 Abs. 2 BUrlG).

Musst Du den Urlaub in der Kündigungsfrist nehmen?

In der Regel ja, denn Urlaub geht vor Geld. Der Arbeitgeber legt den Urlaub fest und muss Deine Wünsche berücksichtigen, soweit keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Wie das praktisch läuft, beschreibt Urlaub nach Kündigung nehmen.

Häufig stellt der Arbeitgeber bis zum Ende frei und rechnet den Urlaub an. Das erfüllt den Anspruch, wenn die Freistellung unwiderruflich erklärt wird und erkennbar ist, dass Urlaubsentgelt gezahlt wird (BAG, Urteil vom 20.08.2019, 9 AZR 468/18). Nach einer fristlosen Kündigung gilt das nur, wenn er die Urlaubsvergütung vor Antritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 455/13).

Wirst Du während des Urlaubs krank und legst ein ärztliches Attest vor, werden diese Tage nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Sie bleiben dann als Resturlaub offen.

Wann wird der Resturlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Nur wenn der Resturlaub bei Kündigung bis zum Ende nicht mehr genommen werden kann. Dann wandelt § 7 Abs. 4 BUrlG ihn in einen Anspruch auf Urlaubsabgeltung um. Das ist ein reiner Geldanspruch, der nicht mehr den Urlaubsfristen des BUrlG unterliegt (BAG, Urteil vom 19.06.2012, 9 AZR 652/10). Prüfe deshalb, ob Dein Arbeits- oder Tarifvertrag Ausschlussfristen enthält.

Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kannst Du im laufenden Arbeitsverhältnis nicht verzichten. Das gilt nach BAG, Urteil vom 03.06.2025, 9 AZR 104/24, selbst für einen gerichtlichen Vergleich, wenn das Ende schon feststeht. Wichtig ist das bei jedem Aufhebungsvertrag mit Abgeltungsklausel.

Beim Arbeitslosengeld zählt die Abgeltung mit: Der Anspruch ruht für die Zeit des abgegoltenen Urlaubs (§ 157 Abs. 2 SGB III). Stirbt der Arbeitnehmer, geht der Abgeltungsanspruch auf die Erben über (BAG, Urteil vom 22.01.2019, 9 AZR 45/16).

Was passiert mit Urlaubsansprüchen aus Vorjahren?

Nach § 7 Abs. 3 BUrlG muss Urlaub im Kalenderjahr genommen werden, übertragener Urlaub bis zum 31.03. des Folgejahres. Er verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber Dich vorher konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen. Außerdem muss er Dich klar auf den drohenden Verfall von Urlaub hingewiesen hat (BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15). Fehlt der Hinweis, wandert der Urlaub ins nächste Jahr.

Auch die Verjährung beginnt erst, wenn der Arbeitgeber diese Hinweise erteilt hat (BAG, Urteil vom 20.12.2022, 9 AZR 266/20). Bei einer Kündigung kann deshalb mehr Resturlaub offen sein als gedacht. Ausnahmen gelten bei langer Krankheit, wo eigene Fristen laufen. Für Beamte gelten andere Regeln, siehe Erholungsurlaub für Beamte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer nach 6 Monaten Betriebszugehörigkeit ab dem 01.07. ausscheidet, behält den vollen gesetzlichen Jahresurlaub (§ 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG).
  • Bei Ausscheiden in der ersten Jahreshälfte gibt es 1/12 des Jahresurlaubs je vollem Monat.
  • Nicht genommener Urlaub ist bei Ende des Arbeitsverhältnisses in Geld abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Auf den gesetzlichen Mindesturlaub kann im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht verzichtet werden, auch nicht im gerichtlichen Vergleich (BAG, 03.06.2025, 9 AZR 104/24).
  • Urlaub verfällt nur nach Aufforderung und Hinweis des Arbeitgebers (BAG, 19.02.2019, 9 AZR 541/15).

Häufige Fragen (11)

Wie berechnet man Resturlaub bei Kündigung?

Mit der Zwölftelregel, wenn Du in der ersten Jahreshälfte oder vor Ablauf von sechs Monaten gehst. Du teilst den Jahresurlaub durch 12 und multiplizierst mit den vollen Beschäftigungsmonaten im Austrittsjahr (§ 5 Abs. 1 BUrlG). Davon ziehst Du die bereits genommenen Tage ab. Ein Bruchteil ab einem halben Tag wird nach § 5 Abs. 2 BUrlG aufgerundet. Scheidest Du nach der Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte aus, gilt der volle gesetzliche Urlaub.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung in der Probezeit?

Er wird anteilig berechnet. Wer vor Ablauf der sechsmonatigen Wartezeit ausscheidet, hat nach § 5 Abs. 1 Buchst. b BUrlG Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat. Bei 20 Urlaubstagen und vier vollen Monaten sind das 6,67 Tage, aufgerundet 7 Tage. Diese Tage kannst Du in der kurzen Kündigungsfrist nehmen. Gelingt das nicht, werden sie ausgezahlt.

Kann der Arbeitgeber den Resturlaub bei Kündigung verweigern?

Nur aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen vorrangiger Wünsche anderer Beschäftigter (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Eine bloße Übergabe von Aufgaben reicht dafür nicht automatisch. Kann der Urlaub bis zum letzten Arbeitstag nicht mehr gewährt werden, entsteht der Abgeltungsanspruch. Selbst in den Urlaub gehen, ohne dass er genehmigt ist, solltest Du nicht. Das kann arbeitsrechtliche Folgen bis zur Kündigung haben.

Wann muss der Urlaub nach einer Kündigung ausgezahlt werden?

Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Abgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG entsteht am letzten Tag und wird in der Regel mit der letzten Gehaltsabrechnung gezahlt. Die Höhe richtet sich nach dem durchschnittlichen Verdienst der letzten 13 Wochen (§ 11 Abs. 1 BUrlG). Die Abgeltung für den Resturlaub bei Kündigung ist Arbeitsentgelt und wird wie Lohn abgerechnet. Zahlt der Arbeitgeber nicht, bleibt die Klage beim Arbeitsgericht.

Bekomme ich auch bei einer Eigenkündigung meinen Resturlaub?

Ja. Für den Urlaubsanspruch spielt es keine Rolle, wer kündigt. § 7 Abs. 4 BUrlG knüpft nur daran an, dass der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr gewährt werden kann. Das gilt bei Eigenkündigung, Arbeitgeberkündigung und Aufhebungsvertrag gleichermaßen. Wer selbst kündigt, sollte den Urlaub aber früh beantragen, damit er noch in der Kündigungsfrist genommen werden kann.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung und Krankheit?

Der Resturlaub bei Kündigung wird abgegolten, wenn Du bis zum Ende krank bist. Der Urlaub kann dann nicht mehr gewährt werden, und § 7 Abs. 4 BUrlG greift. Bei Langzeiterkrankten verfällt Urlaub aus Vorjahren erst nach besonderen Fristen. Wer während eines genehmigten Urlaubs krank wird und ein Attest vorlegt, bekommt diese Tage nicht angerechnet (§ 9 BUrlG). Sie werden später gewährt oder abgegolten.

Muss der Arbeitgeber Urlaub bei fristloser Kündigung auszahlen?

Ja, nicht genommener Urlaub ist auch nach einer fristlosen Kündigung abzugelten. Endet das Arbeitsverhältnis sofort, kann kein Urlaub mehr gewährt werden. Eine vorsorgliche Freistellung nach der fristlosen Kündigung erfüllt den Anspruch nur, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung vor Antritt zahlt oder vorbehaltlos zusagt (BAG, Urteil vom 10.02.2015, 9 AZR 455/13). Sonst bleibt der Abgeltungsanspruch bestehen.

Gilt die Regel zur zweiten Jahreshälfte auch bei Austritt zum 30.06.?

Nein. Wer zum 30.06. ausscheidet, scheidet noch in der ersten Jahreshälfte aus und bekommt nach § 5 Abs. 1 Buchst. c BUrlG nur 6/12 des Jahresurlaubs. Erst ein Ende am 01.07. oder später führt nach erfüllter Wartezeit zum vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Bei vertraglichem Mehrurlaub kann der Arbeitsvertrag eine anteilige Kürzung vorsehen. Den gesetzlichen Mindesturlaub darf er nicht kürzen.

Was passiert mit dem Resturlaub bei Kündigung nach der Elternzeit?

Er bleibt erhalten und wird abgegolten, wenn er nicht mehr genommen werden kann. Urlaub, den Du vor der Elternzeit nicht vollständig erhalten hast, ist nach der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr zu gewähren (§ 17 Abs. 2 BEEG). Endet das Arbeitsverhältnis während oder mit Ablauf der Elternzeit, hat der Arbeitgeber den noch nicht gewährten Urlaub abzugelten (§ 17 Abs. 3 BEEG). Der Arbeitgeber darf den Urlaub um ein Zwölftel je vollem Monat Elternzeit kürzen, außer bei Teilzeit bei ihm (§ 17 Abs. 1 BEEG).

Darf ich mir den Urlaub auszahlen lassen, statt ihn zu nehmen?

Ein Wahlrecht hast Du nicht. Solange das Arbeitsverhältnis läuft, ist Urlaub in Freizeit zu gewähren. Die Abgeltung ist nach § 7 Abs. 4 BUrlG nur zulässig, wenn der Urlaub wegen der Beendigung nicht mehr genommen werden kann. Eine Vereinbarung, den gesetzlichen Urlaub vorab in Geld abzulösen, ist nach § 13 Abs. 1 BUrlG unwirksam. Bei vertraglichem Mehrurlaub sind abweichende Regeln möglich.

Wer zahlt den Resturlaub bei einem direkten Jobwechsel?

Der alte Arbeitgeber zahlt die Abgeltung für den Urlaub, den Du bei ihm nicht mehr nehmen konntest. Der neue Arbeitgeber muss für dasselbe Jahr keinen Urlaub doppelt gewähren, soweit der alte ihn bereits gewährt hat (§ 6 Abs. 1 BUrlG). Damit das nachvollziehbar ist, muss Dir der alte Arbeitgeber beim Ausscheiden eine Bescheinigung über gewährten oder abgegoltenen Urlaub aushändigen (§ 6 Abs. 2 BUrlG).

Quellen

  1. § 5 BUrlG Teilurlaub
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 7 BUrlG Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 19.02.2019, 9 AZR 541/15 (Mitwirkungsobliegenheiten beim Verfall)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 20.08.2019, 9 AZR 468/18 (Freistellungserklärung des Arbeitgebers)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 157 SGB III Ruhen bei Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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