Rückforderung überzahlter Bezüge
Kurz erklärt Bei der Rückforderung überzahlter Bezüge verlangt der Dienstherr Besoldung oder Versorgung zurück, die er ohne Rechtsgrund gezahlt hat. Im Bund gilt § 12 Abs. 2 BBesG, in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBesG; beide verweisen auf das Bereicherungsrecht des BGB. Der Anspruch verjährt nach drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem die zuständige Stelle von der Überzahlung erfährt.

Inhalt 4 Abschnitte
Wann ist die Rückforderung überzahlter Bezüge durch den Dienstherrn zulässig?
Immer dann, wenn er ohne Rechtsgrund gezahlt hat, etwa eine Zulage nach einem Wechsel des Dienstpostens weiterlief oder die falsche Stufe angesetzt wurde. Rechtsgrundlage ist im Bund § 12 Abs. 2 BBesG, für Versorgungsbezüge im Bund § 52 Abs. 2 BeamtVG. Für Landes- und Kommunalbeamte gilt das Besoldungsrecht ihres Landes, in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBesG. Mehr zum Hamburger Rahmen unter Beamte in Hamburg.
Eine Ausnahme regelt jeweils Absatz 1: Wird die Besoldung durch eine Gesetzesänderung rückwirkend gesenkt, sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten. Überzahlungen können etwa Zulagen oder den Familienzuschlag betreffen.
Kannst Du Dich darauf berufen, das Geld schon ausgegeben zu haben?
Zunächst hilft der Wegfall der Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB. Wer kleine monatliche Beträge über lange Zeit im Rahmen der normalen Lebensführung verbraucht hat, gilt als entreichert (BVerwG, Urteil vom 26.04.2012, 2 C 15.10, Rn. 14). Die Regeln stammen aus der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung des BGB.
Der Einwand entfällt aber, wenn der Mangel so offensichtlich war, dass Du ihn hättest erkennen müssen (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG, § 16 Abs. 2 Satz 2 HmbBesG). Offensichtlich ist er nach dem BVerwG, wenn Dir aufgrund Deiner Kenntnisse auffallen musste, dass die Beträge nicht stimmen können. Bei Änderungen im Dienst oder in der Familie musst Du Deine Bezügemitteilungen prüfen. Bloße Zweifel, die eine Nachfrage erfordern, genügen dagegen nicht (Rn. 17).
Was bedeutet die Billigkeitsentscheidung?
Von der Rückforderung kann aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abgesehen werden; im Bund braucht es dafür die Zustimmung der obersten Dienstbehörde (§ 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG), in Hamburg nicht (§ 16 Abs. 2 Satz 3 HmbBesG). Diese Entscheidung ist untrennbarer Teil des Bescheids zur Rückforderung überzahlter Bezüge. Fehlt sie oder ist sie fehlerhaft, ist der ganze Bescheid rechtswidrig (2 C 15.10, Leitsatz 2).
Liegt der Grund der Überzahlung überwiegend bei der Behörde, ist in der Regel von 30 Prozent der Rückforderung abzusehen (Leitsatz 1). Im entschiedenen Hamburger Fall hatte eine Dienststelle die Versetzung eines Polizeibeamten nicht gemeldet. Daneben zählen Alter, Einkommen und Lebensumstände, etwa für eine Ratenzahlung. Das gehört zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn.
Wie wehrst Du Dich gegen die Rückforderung überzahlter Bezüge?
Gegen den Bescheid ist innerhalb eines Monats Widerspruch möglich (§ 70 Abs. 1 VwGO), sofern das Landesrecht das Vorverfahren nicht abschafft (§ 54 Abs. 2 BeamtStG); im Bund ist es nach § 126 Abs. 2 BBG Pflicht. Widerspruch und Klage haben aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 1 VwGO), solange die Behörde nicht die sofortige Vollziehung anordnet. Nach dem Widerspruchsbescheid bleibt ein Monat für die Klage (§ 74 VwGO).
Prüfenswert ist bei der Rückforderung überzahlter Bezüge auch die Verjährung. Seit 2002 gilt die Dreijahresfrist des § 195 BGB, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem die zuständige Stelle Kenntnis erlangt (Rn. 20 bis 22); unabhängig davon spätestens zehn Jahre nach Entstehung (§ 199 Abs. 4 BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Rechtsgrundlage ist im Bund § 12 Abs. 2 BBesG, in Hamburg § 16 Abs. 2 HmbBesG, für Bundesversorgung § 52 Abs. 2 BeamtVG.
- Bei offensichtlicher Überzahlung entfällt der Einwand der Entreicherung (§ 12 Abs. 2 Satz 2 BBesG).
- Liegt die Verantwortung überwiegend bei der Behörde, ist in der Regel von 30 Prozent der Rückforderung abzusehen (BVerwG 2 C 15.10).
- Der Rückforderungsanspruch verjährt nach 3 Jahren ab Jahresende der Kenntnis, spätestens nach 10 Jahren (§§ 195, 199 Abs. 4 BGB).
- Gegen den Bescheid bleibt 1 Monat für den Widerspruch (§ 70 Abs. 1 VwGO).
Häufige Fragen (10)
Wie lange ist die Rückforderung überzahlter Bezüge möglich?
Drei Jahre, aber mit einem späten Startpunkt. Nach dem Bundesverwaltungsgericht gilt § 195 BGB (2 C 15.10). Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem die zuständige Stelle von der Überzahlung erfährt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erfahren müssen. Unabhängig davon verjährt der Anspruch zehn Jahre nach seiner Entstehung (§ 199 Abs. 4 BGB). Jede Monatszahlung ist dabei ein eigener Anspruch.
Was gilt, wenn der Fehler bei der Behörde lag?
Dann muss das bei der Billigkeitsentscheidung zu Deinen Gunsten zählen. Ist die Überzahlung überwiegend der Behörde zuzurechnen, hält das Bundesverwaltungsgericht ein Absehen von etwa 30 Prozent der Summe im Regelfall für angemessen (2 C 15.10, Leitsatz 1). Den Einwand der offensichtlichen Überzahlung beseitigt ein Behördenfehler dagegen nicht. Er wirkt nur bei der Frage, wie viel Du am Ende zurückzahlen musst.
Darf der Dienstherr die Überzahlung einfach vom Gehalt abziehen?
Nur eingeschränkt. Im Bund darf der Dienstherr gegenüber Ansprüchen auf Bezüge nur mit dem pfändbaren Teil aufrechnen oder etwas zurückbehalten (§ 11 Abs. 2 BBesG). Eine Ausnahme gilt bei Schadensersatz wegen vorsätzlicher unerlaubter Handlung. Für Landesbeamte enthält das jeweilige Landesbesoldungsgesetz die maßgebliche Regel. Vor jeder Verrechnung braucht es zudem eine Rückforderungsentscheidung, die Du mit Widerspruch angreifen kannst.
Kann ich die Rückzahlung in Raten leisten?
Das ist möglich und gehört zur Billigkeitsentscheidung nach § 12 Abs. 2 Satz 3 BBesG beziehungsweise § 16 Abs. 2 Satz 3 HmbBesG. Nach dem Bundesverwaltungsgericht sollen dabei die Modalitäten der Rückabwicklung und ihre Auswirkungen auf Deine Lebensumstände im Mittelpunkt stehen, also Alter, Leistungsfähigkeit und Einkommen. Stell einen begründeten Antrag mit Angaben zu Einnahmen und festen Ausgaben. Eine Ratenzusage ersetzt aber nicht die Prüfung, ob die Forderung überhaupt besteht.
Gilt die Rückforderung überzahlter Bezüge auch für zu viel gezahlte Pension?
Im Bund regelt das § 52 BeamtVG mit denselben Grundsätzen wie bei der Besoldung: Bereicherungsrecht, keine Entreicherung bei offensichtlichem Mangel, Billigkeitsentscheidung. Beträge unter fünf Euro werden nicht zurückgefordert (§ 52 Abs. 3 BeamtVG). Ein Anwendungsfall sind Ruhensvorschriften, wenn neben der Pension Einkommen oder eine Rente fließt. Landesbeamte im Ruhestand richten sich nach dem Versorgungsgesetz ihres Landes.
Muss ich meine Bezügemitteilung kontrollieren?
Zur Rückforderung überzahlter Bezüge: Ja, zumindest bei Veränderungen. Zur Treuepflicht gehört nach dem Bundesverwaltungsgericht, die Besoldungsmitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu prüfen (2 C 15.10, Rn. 17). Dazu zählen Versetzung, Teilzeit, Heirat, Scheidung oder Geburt eines Kindes. Wer dann eine auffällige Abweichung übersieht, kann sich später kaum auf den Verbrauch des Geldes berufen.
Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen die Rückforderung überzahlter Bezüge?
Ein Monat ab Bekanntgabe des Bescheids (§ 70 Abs. 1 VwGO). Das gilt nur, wenn eine ordnungsgemäße Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist. Fehlt sie oder ist sie falsch, verlängert sich die Frist auf ein Jahr (§ 58 Abs. 2 VwGO). Ob vor der Klage überhaupt ein Widerspruchsverfahren stattfindet, richtet sich für Landesbeamte nach § 54 Abs. 2 BeamtStG und dem Landesrecht, im Bund nach § 126 Abs. 2 BBG.
Muss ich zahlen, solange mein Widerspruch läuft?
In der Regel nicht. Widerspruch und Anfechtungsklage haben nach § 80 Abs. 1 VwGO aufschiebende Wirkung, der Bescheid darf vorerst nicht vollstreckt werden. Ordnet die Behörde aber ausdrücklich die sofortige Vollziehung an (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO), entfällt dieser Schutz. Dann kannst Du beim Verwaltungsgericht beantragen, die aufschiebende Wirkung wiederherzustellen. Prüfe den Bescheid deshalb auf einen solchen Zusatz.
Gilt die Rückforderung überzahlter Bezüge auch bei rückwirkenden Gesetzesänderungen?
Nein. Werden Bezüge durch ein Gesetz rückwirkend gesenkt, auch durch eine neue Einstufung des Amtes, sind die Unterschiedsbeträge nicht zu erstatten. Das steht im Bund in § 12 Abs. 1 BBesG und in Hamburg in § 16 Abs. 1 HmbBesG, für Bundesversorgung in § 52 Abs. 1 BeamtVG. Die Regel schützt Dein Vertrauen in bereits gezahlte Beträge, gilt aber nur für gesetzliche Änderungen und nicht für Rechenfehler.
Was passiert mit Bezügen, die nach dem Tod eines Beamten überwiesen wurden?
Sie gelten als unter Vorbehalt gezahlt. Die Bank muss sie auf Rückforderung an die zahlende Stelle zurücküberweisen, soweit noch Guthaben vorhanden ist (§ 12 Abs. 3 BBesG, § 16 Abs. 3 HmbBesG). Haben Angehörige das Geld bereits abgehoben oder darüber verfügt, müssen sie den Betrag selbst erstatten (jeweils Absatz 4). Ansprüche gegen die Erben bleiben daneben bestehen. Hinterbliebene sollten den Tod deshalb zügig melden.
Quellen
Weitere Begriffe in Beamtenrecht
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