Ratenkauf und Buy now, pay later

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Kurz erklärt Ratenkauf und Buy now, pay later bedeuten, dass Du den Kaufpreis in Teilbeträgen oder später über einen Zahlungsdienst zahlst. Rechtlich ist das ein Zahlungsaufschub oder eine Finanzierungshilfe nach §§ 506 bis 508 BGB. Ab dem 20.11.2026 gilt das Verbraucherkreditrecht auch für viele zinsfreie Modelle, inklusive Widerrufsrecht und Kreditwürdigkeitsprüfung.

Person auf dem Sofa beim Online-Coaching mit Laptop und Smartphone, passend zum Ratenkauf und Buy now, pay later
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Regeln gelten für Ratenkauf und Buy now, pay later?

Ein Ratenkauf ist juristisch ein Teilzahlungsgeschäft: Du bekommst die Ware sofort und zahlst in festen Raten (§ 506 Abs. 3 BGB). Bei Buy now, pay later bezahlt ein Zahlungsdienst den Händler, Du zahlst später oder gestückelt an den Dienst. Beides ist eine Finanzierungshilfe nach § 506 BGB.

Dafür gelten weite Teile des Rechts der Verbraucherdarlehen: Pflichtinformationen, Widerrufsrecht nach § 495 BGB und vorzeitige Zahlung nach § 500 Abs. 2 BGB. Bis zum 19.11.2026 erfasst § 506 Abs. 1 BGB aber nur entgeltliche Angebote. Ausgenommen sind zudem Beträge unter 200 Euro und kurze Stundungen bis drei Monate mit geringen Kosten (§ 506 Abs. 4 in Verbindung mit § 491 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 und 3 BGB). Bei Onlinebestellungen kommt das Widerrufsrecht aus dem Fernabsatzvertrag hinzu.

Was ändert sich bei Ratenkauf und Buy now, pay later ab dem 20. November 2026?

Das Gesetz vom 12.05.2026 zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 (BGBl. 2026 I Nr. 139) streicht das Wort „entgeltlich“ in § 506 Abs. 1 BGB und die 200-Euro-Grenze. Damit fallen bei Ratenkauf und Buy now, pay later auch zinsfreie Modelle unter das Verbraucherkreditrecht.

Für Raten- und Rechnungskauf bleibt vor allem ein Zahlungsziel ausgenommen, das der Händler selbst gewährt: kostenlos, höchstens 50 Tage, ohne Drittfinanzierer (§ 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 BGB n. F.). Größere Anbieter von Online-Diensten, die keine kleinen oder mittleren Unternehmen sind, dürfen dafür höchstens 14 Tage einräumen. Weitere Ausnahmen nennt § 506 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 bis 4 BGB n. F., etwa die unentgeltliche Stundung einer schon bestehenden Forderung. Neu ist auch: Das Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss, wenn Du richtig belehrt wurdest. Für Verträge, die vor dem 20.11.2026 bestanden, gilt in der Regel altes Recht (Art. 229 § 71 EGBGB n. F.).

Was gilt, wenn Du ein Coaching in Raten finanzierst?

Finanziert ein Dritter das Coaching und wirkt der Anbieter beim Abschluss mit, liegt ein verbundener Vertrag vor (§ 358 Abs. 3 BGB). Widerrufst Du das Coaching, entfällt auch das Darlehen. Über den Einwendungsdurchgriff nach § 359 Abs. 1 BGB darfst Du die Raten verweigern, soweit Du dem Coach nichts schuldest, etwa bei Nichtigkeit des Coachingvertrags nach § 7 Abs. 1 FernUSG. Bei Altverträgen gilt das erst ab 200 Euro finanziertem Entgelt.

Was passiert, wenn Du eine Rate nicht zahlst?

Nach einer Mahnung gerätst Du in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB) und schuldest Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Beim Ratenkauf und Buy now, pay later darf der Kreditgeber den ganzen Rest aber nicht sofort verlangen. Nötig sind zwei offene Raten in Folge, ein Rückstand von 10 Prozent des Nennbetrags (5 Prozent bei mehr als drei Jahren Laufzeit) und eine erfolglose Zweiwochenfrist (§ 498 Abs. 1 BGB). Danach können Inkasso und ein Mahnbescheid folgen; zum Ablauf siehe Mahnbescheid widersprechen und Schufa-Eintrag nach Inkasso.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ratenkauf und Buy now, pay later sind Finanzierungshilfen nach § 506 BGB, für die weitgehend das Verbraucherdarlehensrecht gilt.
  • Ab dem 20.11.2026 fallen nach dem Gesetz vom 12.05.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139) auch zinsfreie Modelle und Beträge unter 200 Euro darunter.
  • Ausgenommen bleibt nur ein Zahlungsziel des Händlers selbst von höchstens 50 Tagen ohne Drittfinanzierer, bei großen Online-Anbietern höchstens 14 Tage.
  • Bei verbundenen Verträgen wirken Widerruf und Einwendungen gegen den Verkäufer oder Coach auch gegenüber dem Finanzierer (§§ 358, 359 BGB).
  • Den Restbetrag darf der Kreditgeber erst fällig stellen, wenn mindestens zwei Raten offen sind und eine Zweiwochenfrist erfolglos blieb (§ 498 Abs. 1 BGB).

Häufige Fragen (11)

Was sind Ratenkauf und Buy now, pay later rechtlich?

Rechtlich ist ein Ratenkauf über einen Zahlungsdienst eine Finanzierungshilfe. Der Dienst bezahlt den Händler, Du zahlst ihm den Betrag in Raten zurück. Ist der Ratenkauf entgeltlich, gelten nach § 506 Abs. 1 BGB schon heute die Regeln für Verbraucherdarlehen, etwa Widerrufsrecht und Pflichtangaben. Ab dem 20.11.2026 gilt das auch für zinsfreie Varianten, soweit keine der neuen Ausnahmen greift.

Was kostet Ratenkauf und Buy now, pay later?

Das hängt vom Angebot ab. Manche Modelle sind zinsfrei, andere verlangen einen Sollzins oder feste Gebühren. Bei entgeltlichen Angeboten muss der Anbieter vor Vertragsschluss den effektiven Jahreszins und den Gesamtbetrag nennen; diese Pflichtangaben folgen aus Art. 247 EGBGB in Verbindung mit § 506 BGB. Fehlen sie, kann sich der geschuldete Betrag nach § 507 Abs. 2 BGB verringern.

Kann man Ratenkauf und Buy now, pay later widerrufen?

Ja, bei einer Finanzierungshilfe, die unter das Verbraucherkreditrecht fällt, hast Du ein Widerrufsrecht nach § 495 BGB. Die Frist beträgt 14 Tage und beginnt erst mit Vertragsschluss und ordnungsgemäßer Information. Für Verträge ab dem 20.11.2026 erlischt das Widerrufsrecht spätestens nach zwölf Monaten und 14 Tagen, wenn Du richtig belehrt wurdest. Den Kauf selbst kannst Du daneben nach Fernabsatzrecht widerrufen.

Kann ich den Ratenkauf vorzeitig bezahlen?

Das ist jederzeit möglich. Nach § 500 Abs. 2 BGB kannst Du die Schuld aus einem Verbraucherdarlehen jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig tilgen; über § 506 Abs. 1 BGB gilt das auch für Finanzierungshilfen. Bei vorzeitiger Zahlung ermäßigen sich die Gesamtkosten nach § 501 BGB entsprechend der verbleibenden Laufzeit. Bei zinsfreien Raten sparst Du dadurch nichts, Du bist die Verpflichtung aber früher los. Ob der Anbieter eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf, regelt § 502 BGB nur für gebundene Sollzinsen.

Warum lehnt der Anbieter meinen Ratenkauf ab?

Kreditgeber müssen vor Abschluss Deine Kreditwürdigkeit prüfen (§ 505a BGB). Mit dem Gesetz vom 12.05.2026 werden die Anforderungen ab dem 20.11.2026 verschärft und auf Finanzierungshilfen ohne Entgelt erstreckt. Bestehen erhebliche Zweifel an Deiner Rückzahlungsfähigkeit, darf der Vertrag nach § 505a Abs. 1 BGB nicht geschlossen werden. Einen Anspruch auf Abschluss hast Du nicht. Welche Daten über Dich verarbeitet wurden, kannst Du mit einem Auskunftsantrag nach Art. 15 DSGVO erfragen.

Was passiert, wenn ich eine Rate nicht bezahle?

Du gerätst in Verzug und schuldest Verzugszinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB) sowie erforderliche Mahnkosten. Den gesamten Restbetrag darf der Kreditgeber erst verlangen, wenn zwei aufeinanderfolgende Raten offen sind, der Rückstand die Schwelle des § 498 Abs. 1 BGB erreicht und eine zweiwöchige Nachfrist erfolglos geblieben ist. Melde Dich bei Ratenkauf und Buy now, pay later früh, wenn Du absehbar nicht zahlen kannst.

Gilt das Widerrufsrecht auch bei Kauf auf Rechnung?

Beim Kauf auf Rechnung mit kostenlosem Zahlungsziel bestand bisher kein Kreditwiderrufsrecht, weil § 506 BGB nur entgeltliche Finanzierungshilfen erfasste. Ab dem 20.11.2026 kommt es darauf an, wer stundet. Gewährt der Händler selbst höchstens 50 Tage ohne Kosten, bleibt es dabei. Übernimmt ein Zahlungsdienst die Forderung, kann künftig Kreditrecht gelten. Das Widerrufsrecht für die Ware selbst bleibt davon unberührt.

Kann ich die Raten stoppen, wenn die Ware mangelhaft ist?

Bei einem verbundenen Vertrag kannst Du nach § 359 Abs. 1 BGB die Zahlung an den Finanzierer verweigern, soweit Du auch gegenüber dem Verkäufer nicht zahlen müsstest. Bei Mängeln gilt aber eine Einschränkung: Kannst Du Nacherfüllung verlangen, darfst Du erst verweigern, wenn diese fehlgeschlagen ist. Teile dem Finanzierer die Einwendung schriftlich mit, damit kein Verzug unterstellt wird.

Darf ein Coach mir einen Ratenkauf über einen Drittanbieter anbieten?

Ja, das ist zulässig. Rechtlich entsteht dann in der Regel ein verbundener Vertrag nach § 358 Abs. 3 BGB, weil der Kredit das Coaching finanziert und der Coach beim Abschluss mitwirkt. Für Dich hat das Vorteile: Ein Widerruf des Coachingvertrags beendet auch die Finanzierung, und Einwendungen wie die Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG kannst Du dem Finanzierer entgegenhalten.

Gelten die neuen Regeln zu Ratenkauf und Buy now, pay later auch für Altverträge?

In der Regel nein. Nach Art. 229 § 71 Abs. 1 EGBGB n. F. bleibt für Verträge, die vor dem 20.11.2026 bestanden, das bisherige Recht anwendbar. Nur für unbefristete Verträge ordnet Abs. 2 einzelne neue Vorschriften auch für Altverträge an. Entscheidend ist also das Datum des Vertragsschlusses, nicht das der letzten Rate.

Gilt der Verbraucherschutz beim Ratenkauf auch für Selbstständige?

Nein, das Verbraucherkreditrecht schützt nur Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. Kaufst Du überwiegend für Deine gewerbliche oder selbstständige Tätigkeit, entfallen Widerrufsrecht und Einwendungsdurchgriff nach diesen Regeln. Bei Existenzgründern gilt eine Ausnahme: § 513 BGB erstreckt die Vorschriften auf Finanzierungen für die Aufnahme einer Tätigkeit bis 75.000 Euro.

Quellen

  1. § 506 BGB Zahlungsaufschub, sonstige Finanzierungshilfe
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 358 BGB Verbundene Verträge
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 359 BGB Einwendungen bei verbundenen Verträgen
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 498 BGB Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 27.10.2026
  5. Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2225 über Verbraucherkreditverträge vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139
    GesetzBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz · abgerufen am 27.10.2026

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