Rückzahlung der Mietkaution

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Kurz erklärt Die Rückzahlung der Mietkaution ist der Anspruch des Mieters, die Sicherheit nach Ende des Mietverhältnisses samt Zinsen zurückzuerhalten. Er folgt aus der Kautionsabrede und § 551 BGB. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht: Der Vermieter muss in angemessener Zeit abrechnen, und mit Zugang dieser Abrechnung wird der Restbetrag fällig.

Hände zählen Geldscheine in einem deutschen Treppenhaus, als Vorbereitung auf die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug
Inhalt 3 Abschnitte

Wann ist die Rückzahlung der Mietkaution fällig?

Eine Frist in Monaten steht nicht im Gesetz. Nach dem Bundesgerichtshof muss sich der Vermieter nach Mietende innerhalb einer angemessenen, nicht allgemein bestimmbaren Frist erklären, ob und welche Ansprüche er gegen Dich erhebt. Mit dieser Erklärung ist die Kaution abgerechnet, und mit ihrem Zugang wird die Rückzahlung fällig (BGH, Urteil vom 24.07.2019, VIII ZR 141/17). Abrechnen kann er auch schlüssig, etwa indem er mit einer Forderung aufrechnet oder Klage erhebt.

Wie lang „angemessen“ ist, hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, ob Schäden begutachtet werden müssen. Eine Grundlage für die Prüfung ist das Wohnungsübergabeprotokoll. Was dort als mangelfrei vermerkt ist, lässt sich später schwer als Schaden geltend machen. Mehr zur Dauer unter Abrechnungsfrist für die Kaution.

Bei der Rückzahlung der Mietkaution bekommst Du die Kaution mit Zinsen zurück. Der Vermieter muss eine Barkaution getrennt von seinem Vermögen anlegen, die Erträge stehen Dir zu und erhöhen die Sicherheit (§ 551 Abs. 3 BGB).

Was darf der Vermieter von der Kaution abziehen?

Die Kaution sichert alle Ansprüche aus dem Mietverhältnis: offene Miete, Schadensersatz wegen Beschädigungen und Nachzahlungen aus noch ausstehenden Betriebskostenabrechnungen. Für Letztere darf der Vermieter einen angemessenen Teil bis zum Ablauf seiner Abrechnungsfrist einbehalten, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05); Details unter Kautionsrückbehalt für Nebenkosten. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch muss der Mieter nicht ersetzen (§ 538 BGB).

Nach der Abrechnung darf sich der Vermieter auch wegen streitiger Forderungen aus der Kaution befriedigen (VIII ZR 141/17). Während des laufenden Mietverhältnisses darf er das dagegen nicht (BGH, Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13).

Für Schadensersatz wegen Beschädigung der Mietsache gilt die kurze Verjährung von sechs Monaten ab Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Gegen die Kaution kann der Vermieter aber auch mit verjährten Forderungen aufrechnen, wenn sie bei Mietende noch nicht verjährt waren (§ 215 BGB; BGH, Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23).

Was kannst Du tun, wenn die Rückzahlung der Mietkaution ausbleibt?

Fordere die Abrechnung schriftlich und mit Frist an, nenne Deine Bankverbindung und verweise auf das Übergabeprotokoll. Bleibt der Vermieter untätig, kommen ein gerichtlicher Mahnbescheid oder eine Klage in Betracht; in Mietsachen ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk die Wohnung liegt, siehe zuständiges Gericht im Mietrecht.

Dein Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem er fällig wurde (§§ 195, 199 BGB). Wurde das Haus verkauft, haftet der neue Eigentümer für die Kaution; kann er nicht zahlen, bleibt der frühere Vermieter verpflichtet (§ 566a BGB, Eigentümerwechsel und Kaution).

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine feste Rückzahlungsfrist gibt es nicht; der Vermieter muss in angemessener Frist abrechnen (BGH, VIII ZR 141/17).
  • Mit Zugang der Abrechnung wird der Rest der Kaution fällig, auch wenn Forderungen streitig sind.
  • Für eine erwartete Betriebskostennachzahlung darf ein angemessener Teil einbehalten werden (BGH, VIII ZR 71/05).
  • Die Zinsen aus der Anlage stehen dem Mieter zu (§ 551 Abs. 3 BGB).
  • Der Rückzahlungsanspruch verjährt in drei Jahren ab Ende des Jahres der Fälligkeit (§§ 195, 199 BGB).

Häufige Fragen (11)

Wie lange darf der Vermieter die Kaution behalten?

So lange, wie er für eine angemessene Prüfung braucht; eine feste Zahl nennt weder das Gesetz noch der BGH. Nach dem Urteil vom 24.07.2019 (VIII ZR 141/17) ist die Frist „nicht allgemein bestimmbar“ und hängt vom Einzelfall ab. Für erwartete Nachzahlungen aus einer noch ausstehenden Betriebskostenabrechnung darf er einen angemessenen Teil bis zum Ablauf seiner Abrechnungsfrist zurückhalten.

Wann erfolgt die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug?

Fällig wird die Rückzahlung der Mietkaution, sobald Dir die Abrechnung des Vermieters zugeht (BGH, VIII ZR 141/17). Darin erklärt er, ob und welche Ansprüche er gegen Dich erhebt. Was danach übrig bleibt, muss er auszahlen. Rechnet er gar nicht ab, kannst Du ihn nach Ablauf einer angemessenen Frist auffordern und notfalls gerichtlich auf Abrechnung und Rückzahlung in Anspruch nehmen.

Darf der Vermieter die Kaution wegen der Nebenkostenabrechnung einbehalten?

Ja, aber nur einen angemessenen Teil und nur, wenn eine Nachforderung zu erwarten ist (BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05). Die Kaution sichert auch Ansprüche, die erst nach dem Auszug aus der Betriebskostenabrechnung entstehen. Ist nach den bisherigen Abrechnungen eher ein Guthaben zu erwarten, spricht viel gegen einen Einbehalt. Nach der Abrechnung ist der Rest auszuzahlen.

Bekomme ich Zinsen auf meine Mietkaution?

Ja. Der Vermieter muss eine Barkaution bei einem Kreditinstitut zum üblichen Zinssatz für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist anlegen, getrennt von seinem Vermögen (§ 551 Abs. 3 BGB). Die Erträge stehen Dir zu und erhöhen die Kaution. Haben Vermieter und Mieter eine andere Anlageform vereinbart, etwa ein Sparbuch auf Deinen Namen, gilt diese. Bei Studenten- und Jugendwohnheimen entfällt die Verzinsungspflicht.

Darf der Vermieter die Kaution für Schönheitsreparaturen verwenden?

Nur wenn Du sie wirksam schuldest. Ob eine Klausel zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag wirksam ist, hängt von ihrer genauen Formulierung ab und sollte vor einem Abzug geprüft werden. Normale Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch hast Du nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Besteht ein wirksamer Anspruch, kann der Vermieter damit gegen die Kaution aufrechnen.

Kann der Vermieter nach sechs Monaten noch Schäden von der Kaution abziehen?

Unter Umständen ja. Seine Ersatzansprüche wegen Veränderungen oder Verschlechterungen verjähren zwar sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB). Nach § 215 BGB kann er aber mit einer verjährten Forderung aufrechnen, wenn sie bei Eintritt der Aufrechnungslage noch nicht verjährt war. Der BGH hat das für Schäden an der Wohnung bestätigt, weil die Kautionsabrede die Aufrechnung gerade ermöglichen soll; die Revision des Vermieters hatte Erfolg (Urteil vom 10.07.2024, VIII ZR 184/23).

Was tun, wenn die Rückzahlung der Mietkaution ausbleibt?

Fordere ihn schriftlich auf, über die Kaution abzurechnen und den Restbetrag binnen einer konkreten Frist zu überweisen. Lege eine Kopie des Übergabeprotokolls bei. Reagiert er nicht, kannst Du einen Mahnbescheid beantragen oder beim Amtsgericht klagen, in dessen Bezirk die Wohnung liegt. Mit Verzug schuldet er zusätzlich Verzugszinsen. Eine Rechtsschutzversicherung für Mietrecht kann die Kosten tragen.

Wann verjährt der Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution?

In der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§ 195 BGB). Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist und Du von den Umständen wusstest (§ 199 Abs. 1 BGB). Fällig wird er nach der Rechtsprechung mit Zugang der Abrechnung des Vermieters. Wann die Frist genau läuft, hängt deshalb davon ab, wann und wie abgerechnet wurde.

Wer übernimmt die Rückzahlung der Mietkaution, wenn das Haus verkauft wurde?

Der neue Eigentümer. Er tritt nach § 566a BGB in die Rechte und Pflichten aus der Sicherheitsleistung ein, auch wenn er die Kaution vom Verkäufer gar nicht erhalten hat. Kannst Du sie bei Mietende vom Erwerber nicht erlangen, bleibt der frühere Vermieter zur Rückzahlung verpflichtet. Hebe deshalb den Nachweis über die gezahlte Kaution auf.

Darf der Vermieter während der Mietzeit auf die Kaution zugreifen?

Wegen streitiger Forderungen nicht. Der BGH hat entschieden, dass der Vermieter die Mietsicherheit im laufenden Mietverhältnis nicht verwerten darf, wenn die Forderung bestritten ist, etwa nach einer Mietminderung (Urteil vom 07.05.2014, VIII ZR 234/13). Eine abweichende Vertragsklausel ist nach § 551 Abs. 4 BGB unwirksam. Hat er dennoch zugegriffen, kannst Du verlangen, dass er den Betrag wieder auf das Kautionskonto einzahlt.

Wie hoch darf die Mietkaution höchstens sein?

Höchstens drei Monatsmieten ohne die als Pauschale oder Vorauszahlung ausgewiesenen Betriebskosten, also drei Nettokaltmieten (§ 551 Abs. 1 BGB). Du darfst eine Barkaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, die erste zu Beginn des Mietverhältnisses (§ 551 Abs. 2 BGB). Eine höhere Kaution ist unwirksam, soweit sie die Grenze übersteigt, und kann zurückverlangt werden.

Quellen

  1. § 551 BGB Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 18.01.2006, VIII ZR 71/05 (Einbehalt für Betriebskosten)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026

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