Rauchen in der Mietwohnung

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Kurz erklärt Rauchen in der Mietwohnung gehört nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch, solange der Mietvertrag nichts anderes wirksam regelt. Schadensersatz schuldet der Mieter nach § 280 BGB erst, wenn Nikotinschäden nicht mehr durch Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind. Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 BGB).

Rauchen in der Mietwohnung: Eine Person raucht auf dem Balkon einer deutschen Mietwohnung, ein Aschenbecher auf einem kleinen Tisch
Inhalt 3 Abschnitte

Ist Rauchen in der Mietwohnung erlaubt?

Ja, Rauchen in der Mietwohnung ist erlaubt, wenn der Mietvertrag es nicht wirksam untersagt. Der BGH hat entschieden, dass sich ein Mieter, der in der Wohnung raucht und dadurch Ablagerungen verursacht, grundsätzlich nicht vertragswidrig verhält (Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05). Veränderungen durch vertragsgemäßen Gebrauch hat er nach § 538 BGB nicht zu vertreten. Mehr dazu unter Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch.

Ein Verbot von Rauchen in der Mietwohnung setzt eine echte Vereinbarung voraus. Im Fall VIII ZR 37/07 stand im Vertrag nur „Bitte möglichst nicht rauchen“. Das reichte nicht, weil darin kein Bindungswille zu erkennen war. Ein Vermieter kann das Rauchen auch nicht nachträglich einseitig verbieten. Die Hausordnung kann aber Regeln für Treppenhaus und Gemeinschaftsflächen enthalten.

Wann haftet der Mieter beim Rauchen in der Mietwohnung für Nikotinschäden?

Die Grenze zog der BGH mit Urteil vom 05.03.2008 (VIII ZR 37/07). Rauchen überschreitet den vertragsgemäßen Gebrauch erst, wenn es Verschlechterungen verursacht, die sich nicht mehr durch Schönheitsreparaturen beseitigen lassen. Tapezieren, Streichen von Wänden und Decken sowie das Lackieren von Türen sind Schönheitsreparaturen. Im entschiedenen Fall verlor die Vermieterin, weil ihre Klauseln zu den Schönheitsreparaturen unwirksam waren und die Schäden mit solchen Arbeiten zu beheben waren.

Beim Auszug kommt es deshalb auf zwei Fragen an. Hat der Mieter wirksam die Schönheitsreparaturen übernommen? Und gehen die Schäden über das hinaus, was Malerarbeiten beheben? Erst dann kann der Vermieter Schadensersatz verlangen und gegebenenfalls mit der Mietkaution aufrechnen. Er muss seine Ansprüche innerhalb von sechs Monaten nach Rückgabe geltend machen, sonst verjähren sie (§ 548 Abs. 1 BGB, siehe Verjährung im Mietrecht).

Was gilt bei Rauchgeruch im Treppenhaus und auf dem Balkon?

Auch erlaubtes Rauchen in der Mietwohnung verpflichtet zur Rücksicht. Nach dem BGH kann ein Mieter aus § 241 Abs. 2 BGB gehalten sein, einfache und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen, etwa über die Fenster zu lüften (Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 186/14). Eine dadurch verursachte Geruchsbelästigung kann eine Störung des Hausfriedens sein, besonders wenn sie ein unerträgliches oder gesundheitsgefährdendes Ausmaß erreicht. Das kann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags nach § 569 Abs. 2 BGB tragen, in der Regel nach einer Abmahnung. Im Düsseldorfer Fall hob der BGH das Räumungsurteil aber auf, weil die Tatsachen nicht sauber festgestellt waren.

Für den Streit unter Nachbarn auf dem Balkon gilt das Urteil vom 16.01.2015 (V ZR 110/14). Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen hingenommen werden. Bei wesentlichen läuft es in der Regel auf eine Regelung nach Zeiten hinaus: Der eine darf zu bestimmten Zeiten rauchen, der andere hat rauchfreie Zeiten. Gesundheitsschädlicher Rauch muss nicht geduldet werden, der klagende Mieter muss das aber belegen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rauchen in der Mietwohnung ist ohne wirksame Vereinbarung vertragsgemäßer Gebrauch (BGH VIII ZR 124/05).
  • Schadensersatz schuldet der Mieter erst, wenn Schäden nicht mehr durch Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind (BGH VIII ZR 37/07).
  • Wer raucht, muss zumutbar lüften; starke Geruchsbelästigung im Haus kann den Hausfrieden stören (BGH VIII ZR 186/14).
  • Bei wesentlicher Belästigung auf dem Balkon läuft es meist auf rauchfreie und Raucherzeiten hinaus (BGH V ZR 110/14).
  • Ersatzansprüche des Vermieters verjähren sechs Monate nach Rückgabe der Wohnung (§ 548 Abs. 1 BGB).

Häufige Fragen (10)

Darf der Vermieter das Rauchen in der Mietwohnung verbieten?

Nicht einseitig. Ohne vertragliche Vereinbarung gehört das Rauchen in der Wohnung nach dem BGH zum vertragsgemäßen Gebrauch (VIII ZR 124/05). Ein Verbot muss also im Mietvertrag vereinbart sein, und zwar mit erkennbarem Bindungswillen. Eine bloße Bitte wie „möglichst nicht rauchen“ genügt nicht (VIII ZR 37/07). Für Treppenhaus, Keller und andere Gemeinschaftsflächen kann die Hausordnung Rauchverbote vorsehen.

Kann das Rauchen in der Mietwohnung nachträglich verboten werden?

Nur mit Deiner Zustimmung. Ein Mietvertrag lässt sich nachträglich lediglich durch eine Vereinbarung ändern. Eine einseitige Mitteilung des Vermieters oder eine neue Hausordnung kann das Rauchen in Deinen eigenen Räumen nicht untersagen. Anders liegt es bei Pflichten zur Rücksichtnahme, die schon kraft Gesetzes gelten. Dazu gehört nach dem BGH etwa, Geruchsbelästigungen im Treppenhaus durch Lüften über die Fenster zu vermeiden (VIII ZR 186/14).

Muss ich nach dem Rauchen in der Mietwohnung beim Auszug renovieren?

Das hängt vor allem vom Mietvertrag ab. Hast Du die Schönheitsreparaturen wirksam übernommen, musst Du sie bei Fälligkeit ausführen, auch wenn die Abnutzung vom Rauchen kommt. Ist die Klausel unwirksam, schuldest Du für normale Rauchspuren nichts, weil Rauchen vertragsgemäßer Gebrauch ist. Gehen die Schäden über Malerarbeiten hinaus, kommt nach BGH VIII ZR 37/07 Schadensersatz in Betracht, unabhängig von der Renovierungsklausel.

Darf der Vermieter die Kaution wegen Nikotinschäden durch Rauchen in der Mietwohnung einbehalten?

Nur soweit ihm ein Anspruch zusteht. Er kann mit Schadensersatz aufrechnen, wenn die Ablagerungen nicht mehr durch übliche Schönheitsreparaturen zu beseitigen sind oder Du wirksam übernommene Renovierungen nicht erledigt hast. Normale Rauchspuren ohne wirksame Klausel rechtfertigen keinen Einbehalt. Der Vermieter muss den Schaden darlegen und beweisen. Seine Ersatzansprüche verjähren nach sechs Monaten (§ 548 Abs. 1 BGB).

Ist Rauchen auf dem Balkon erlaubt?

Grundsätzlich ja, Mietrecht und Gesetz verbieten es nicht. Fühlen sich Nachbarn gestört, gilt der Maßstab des BGH aus dem Urteil vom 16.01.2015 (V ZR 110/14). Unwesentliche Beeinträchtigungen müssen sie hinnehmen. Bei wesentlicher Belästigung ist eine Gebrauchsregelung nach Zeiten zu finden. Gesundheitsschädlicher Rauch muss nicht geduldet werden, der klagende Nachbar muss das aber erst darlegen, weil die Nichtraucherschutzgesetze für das Rauchen im Freien keine solche Gefahr annehmen.

Kann mir wegen Rauchens gekündigt werden?

Das Rauchen allein ist kein Kündigungsgrund, wenn es vertragsgemäß ist. Eine Kündigung kann aber in Betracht kommen, wenn Du zumutbare Rücksichtspflichten verletzt und Rauch den Hausfrieden nachhaltig stört. Dann ist eine fristlose Kündigung nach § 569 Abs. 2 BGB oder eine ordentliche nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB denkbar, regelmäßig nach einer Abmahnung. Im bekanntesten Fall (VIII ZR 186/14) hob der BGH das Räumungsurteil auf.

Kann ich die Miete mindern, wenn der Nachbar ständig raucht?

Das ist möglich, wenn der Rauch die Tauglichkeit Deiner Wohnung erheblich mindert. Dann liegt ein Mangel nach § 536 Abs. 1 BGB vor, und die Miete mindert sich kraft Gesetzes. Eine unerhebliche Beeinträchtigung reicht nach § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB nicht. Du solltest den Mangel dem Vermieter anzeigen (§ 536c BGB) und Häufigkeit und Intensität dokumentieren, etwa in einem Protokoll mit Datum und Uhrzeit.

Was kann ich tun, wenn der Nachbar auf dem Balkon raucht und der Rauch zu mir zieht?

Zuerst das Gespräch suchen und feste Zeiten vereinbaren. Das entspricht dem, worauf der BGH in V ZR 110/14 abstellt: eine Gebrauchsregelung, die beiden Seiten Zeiten auf dem Balkon lässt. Hilft das nicht, kannst Du Deinen Vermieter einschalten, der Dir die Wohnung nach § 535 Abs. 1 BGB in vertragsgemäßem Zustand erhalten muss. Gegen den Nachbarn direkt kommt bei wesentlichen Beeinträchtigungen ein Unterlassungsanspruch aus Besitzschutz nach § 862 BGB in Betracht.

Wie lange hat der Vermieter Zeit, Nikotinschäden geltend zu machen?

Sechs Monate ab Rückgabe der Wohnung. Nach § 548 Abs. 1 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in dieser Frist. Eine bloße Zahlungsaufforderung hält die Verjährung nicht auf. Gehemmt wird sie etwa durch Verhandlungen über den Anspruch (§ 203 BGB) oder durch Klage und Mahnbescheid (§ 204 BGB). Läuft die Frist ohne solche Schritte ab, kann der Mieter die Einrede der Verjährung erheben.

Darf ich in der Mietwohnung Shisha rauchen?

Für die Wasserpfeife gelten im Grundsatz dieselben Maßstäbe wie für Zigaretten. Ohne wirksames vertragliches Verbot gehört sie zum Gebrauch der Wohnung, die Rücksichtspflichten gegenüber Mitbewohnern bleiben aber bestehen. Verursacht der Rauch Schäden, die über Schönheitsreparaturen hinausgehen, haftest Du nach den Grundsätzen des BGH aus VIII ZR 37/07.

Quellen

  1. BGH, Urteil vom 05.03.2008, VIII ZR 37/07 (Rauchen und Schadensersatz)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  2. BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05 (Rauchen vertragsgemäß)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  3. BGH, Urteil vom 18.02.2015, VIII ZR 186/14 (Zigarettengeruch im Treppenhaus)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  4. BGH, Urteil vom 16.01.2015, V ZR 110/14 (Rauchen auf dem Balkon)
    UrteilBundesgerichtshof · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 538 BGB Abnutzung der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 548 BGB Verjährung der Ersatzansprüche
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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