Regelfahrverbot
Kurz erklärt Ein Regelfahrverbot ist ein Fahrverbot, das der Bußgeldkatalog für bestimmte Verkehrsverstöße im Normalfall vorsieht. Grundlage sind § 25 StVG und § 4 BKatV: Bei groben oder beharrlichen Pflichtverletzungen und bei Fahrten unter Alkohol oder Drogen folgt in der Regel ein Fahrverbot von einem bis drei Monaten. Vom Regelfahrverbot kann nur ausnahmsweise abgesehen werden.

Inhalt 4 Abschnitte
Bei welchen Verstößen sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot vor?
§ 4 Abs. 1 BKatV zählt die Tatbestände auf, bei denen ein Fahrverbot wegen grober Pflichtverletzung in der Regel in Betracht kommt, und verweist auf die laufenden Nummern des Bußgeldkatalogs. Wird das Regelfahrverbot angeordnet, ist in der Regel die dort genannte Dauer festzusetzen. Einige häufige Fälle für Pkw (Anlage und Anhang zur BKatV, Stand Oktober 2026):
| Verstoß | Lfd. Nr. | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| innerorts 31 bis 40 km/h zu schnell | 11.3.6 | 260 Euro | 1 Monat |
| außerorts 41 bis 50 km/h zu schnell | 11.3.7 | 320 Euro | 1 Monat |
| Rotlicht länger als 1 Sekunde | 132.3 | 200 Euro | 1 Monat |
| Handy am Steuer mit Gefährdung | 246.2 | 150 Euro | 1 Monat |
| 0,5 Promille, erster Verstoß | 241 | 500 Euro | 1 Monat |
| 0,5 Promille bei einer Voreintragung | 241.1 | 1.000 Euro | 3 Monate |
Die Alkoholfälle beruhen auf § 24a StVG; für sie ordnet § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG das Fahrverbot ausdrücklich als Regelfolge an, ergänzt durch § 4 Abs. 3 BKatV. Weitere Fälle zeigen die Beiträge zum Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung und zum qualifizierten Rotlichtverstoß.
Was bedeutet beharrlich nach § 4 Abs. 2 BKatV?
Ein Regelfahrverbot droht auch ohne einzelnen groben Verstoß. Ist gegen Dich wegen mindestens 26 km/h zu viel bereits eine Geldbuße rechtskräftig festgesetzt, beginnt eine Jahresfrist. Überschreitest Du innerhalb eines Jahres seit dieser Rechtskraft erneut um mindestens 26 km/h, kommt in der Regel ein Fahrverbot in Betracht. Beim ersten Mal beträgt das Regelfahrverbot in der Regel einen Monat.
Ein Beispiel: Der erste Bescheid über 27 km/h zu viel wird am 10.03.2026 rechtskräftig. Wer am 02.02.2027 erneut 26 km/h zu schnell fährt, liegt innerhalb der Jahresfrist. Maßgeblich ist der Tag der Rechtskraft, nicht der Tag der ersten Tat.
Wann kann vom Regelfahrverbot abgesehen werden?
Die Hürde für ein Absehen vom Regelfahrverbot ist hoch. Die Einstufung im Katalog indiziert eine grobe Pflichtverletzung. Abweichen kann das Gericht nur, wenn der Fall erheblich vom Normalfall abweicht oder eine besondere Härte vorliegt. Das muss es eingehend mit Tatsachen begründen (BayObLG, Beschluss vom 13.11.2023, 201 ObOWi 1169/23). Mit Gründen wie fehlender Rücksichtslosigkeit oder einem guten Verhalten nach dem Unfall hob das Gericht dort ein Absehen auf.
Bei Alkohol ist es noch strenger: Ein Absehen vom Regelfahrverbot kommt nur bei einem Härtefall ganz außergewöhnlicher Art in Betracht. Eine Fahrt über lediglich 200 Meter reichte nicht (BayObLG, Beschluss vom 28.09.2023, 202 ObOWi 780/23). Wird ausnahmsweise abgesehen, soll die Geldbuße angemessen erhöht werden (§ 4 Abs. 4 BKatV). Typische Angriffspunkte erklären die Beiträge zum Absehen vom Fahrverbot, zum Augenblicksversagen und zur Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.
Ab wann gilt das Fahrverbot?
Nach § 25 Abs. 2 StVG wird das Fahrverbot wirksam, wenn der Führerschein nach Rechtskraft in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens einen Monat nach Rechtskraft. Ist in den zwei Jahren vor der Tat kein Fahrverbot rechtskräftig geworden und wird auch bis zur Entscheidung keins rechtskräftig, wird es nach § 25 Abs. 3 StVG spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam. Diese Viermonatsfrist beim Fahrverbot erlaubt, den Zeitraum zu planen. Mehrere Fahrverbote laufen nacheinander (§ 25 Abs. 4 StVG).
Gegen den Bußgeldbescheid mit Regelfahrverbot bleiben zwei Wochen ab Zustellung für den Einspruch (§ 67 Abs. 1 OWiG). Wer trotz wirksamen Fahrverbots fährt, begeht eine Straftat nach § 21 StVG.
Das Wichtigste in Kürze
- § 4 BKatV legt fest, bei welchen Verstößen ein Fahrverbot in der Regel anzuordnen ist; die Dauer folgt aus dem Bußgeldkatalog.
- Pkw innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell: in der Regel ein Monat Fahrverbot (Lfd. Nr. 11.3.6 und 11.3.7, Stand Oktober 2026).
- Zweimal mindestens 26 km/h zu schnell innerhalb eines Jahres ab Rechtskraft führt in der Regel zu einem Monat Fahrverbot (§ 4 Abs. 2 BKatV).
- Ein Absehen verlangt eine erhebliche Abweichung vom Normalfall oder eine besondere Härte; dann soll die Geldbuße steigen (§ 4 Abs. 4 BKatV).
- Ohne Fahrverbot in den letzten zwei Jahren wird das neue spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam (§ 25 Abs. 3 StVG).
Häufige Fragen (11)
Ab wie viel km/h gilt ein Regelfahrverbot?
Für Pkw sieht der Bußgeldkatalog ein Regelfahrverbot innerorts ab 31 km/h und außerorts ab 41 km/h zu schnell vor, jeweils zunächst für einen Monat (Lfd. Nr. 11.3.6 und 11.3.7, Stand Oktober 2026). Bei höheren Überschreitungen steigt die Dauer auf bis zu drei Monate. Unabhängig davon droht ein Fahrverbot schon ab 26 km/h, wenn Du innerhalb eines Jahres zweimal so schnell warst (§ 4 Abs. 2 BKatV).
Was bedeutet das Regelfahrverbot bei 26 km/h?
Die Grenze von 26 km/h stammt aus § 4 Abs. 2 BKatV. Wer bereits rechtskräftig wegen mindestens 26 km/h zu viel belangt wurde, für den läuft ab Rechtskraft eine Frist von einem Jahr. Fährt er in dieser Zeit erneut so schnell, handelt er in der Regel beharrlich. Dann kommt ein Fahrverbot in Betracht, beim ersten Mal in der Regel für einen Monat. Eine einzelne Überschreitung um 26 km/h führt für sich allein noch nicht dazu.
Kann man ein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln?
Nur ausnahmsweise. Einen Anspruch auf Umwandlung des Regelfahrverbots gibt es nicht. Sieht das Gericht wegen besonderer Umstände von einem Regelfahrverbot ab, soll es nach § 4 Abs. 4 BKatV die Geldbuße angemessen erhöhen. Voraussetzung ist, dass der Fall erheblich vom Normalfall abweicht oder das Fahrverbot eine besondere Härte bedeuten würde. Diese Umstände müssen konkret belegt und vom Gericht eingehend begründet werden.
Gibt es bei 0,5 Promille immer ein Fahrverbot?
In der Regel ja. Wer mit 0,5 Promille oder mehr oder mit 0,25 mg/l Atemalkohol fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 1 StVG. § 25 Abs. 1 Satz 2 StVG ordnet dann in der Regel ein Fahrverbot an: beim ersten Mal 500 Euro und einen Monat, bei einer Voreintragung 1.000 Euro und drei Monate (Lfd. Nr. 241 und 241.1 BKatV). Ein Absehen kommt nur bei ganz außergewöhnlichen Härtefällen in Betracht.
Gibt es ein Regelfahrverbot für Handy am Steuer?
Nicht beim einfachen Verstoß. Wer beim Führen eines Fahrzeugs ein elektronisches Gerät rechtswidrig benutzt, zahlt nach Lfd. Nr. 246.1 BKatV 100 Euro ohne Fahrverbot. Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 150 Euro und ein Monat Fahrverbot (246.2), bei Sachbeschädigung 200 Euro und ein Monat (246.3), jeweils Stand Oktober 2026. Ein Fahrverbot kann sich außerdem aus Beharrlichkeit ergeben, wenn sich Verstöße häufen.
Kann ich mir aussuchen, wann ich das Fahrverbot antrete?
Teilweise. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot und kommt bis zur Entscheidung auch keins hinzu, wird das neue Fahrverbot nach § 25 Abs. 3 StVG spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam. Innerhalb dieser Zeit kannst Du den Führerschein abgeben, wann es passt. Gilt die Ausnahme nicht, beginnt das Fahrverbot mit der Abgabe, spätestens einen Monat nach Rechtskraft.
Reichen berufliche Gründe, um ein Fahrverbot abzuwenden?
Nur selten. Dass ein Fahrverbot beruflich lästig ist oder Urlaub kostet, reicht nicht. Gerichte verlangen eine besondere Härte, die über die üblichen Folgen hinausgeht, und eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung. Dazu können ein konkret drohender Verlust des Arbeitsplatzes oder der wirtschaftlichen Existenz gehören, wenn er belegt ist. Hilfreich sind nachprüfbare Unterlagen, etwa eine konkrete Erklärung des Arbeitgebers zu den Folgen.
Was passiert, wenn ich trotz Fahrverbot fahre?
Das ist eine Straftat. Nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wird bestraft, wer ein Kraftfahrzeug führt, obwohl ihm das nach § 25 StVG verboten ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Auch Fahrlässigkeit ist strafbar (§ 21 Abs. 2 StVG). Strafbar macht sich zudem ein Halter, der das Fahren erlaubt. Neben der Strafe drohen weitere Folgen bis zur Entziehung der Fahrerlaubnis.
Gilt ein Fahrverbot auch für das Fahrrad oder den E-Scooter?
Für das Fahrrad nicht, denn § 25 StVG verbietet das Führen von Kraftfahrzeugen. E-Scooter sind dagegen Elektrokleinstfahrzeuge und damit Kraftfahrzeuge im Sinne des § 1 Abs. 1 eKFV. Ein Fahrverbot erfasst sie deshalb, wenn es für Kraftfahrzeuge jeder Art ausgesprochen wurde. Die Behörde kann das Verbot nach § 25 Abs. 1 StVG auch auf bestimmte Arten von Kraftfahrzeugen beschränken.
Wie lange dauert ein Regelfahrverbot?
Zwischen einem und drei Monaten. § 25 Abs. 1 StVG erlaubt Fahrverbote in diesem Rahmen, der Bußgeldkatalog legt die Regeldauer je Tatbestand fest. Viele Verstöße führen zu einem Monat, hohe Geschwindigkeitsüberschreitungen und wiederholte Alkoholfahrten zu drei Monaten. Bei Beharrlichkeit beträgt das erste Fahrverbot in der Regel einen Monat (§ 4 Abs. 2 Satz 1 BKatV). Mehrere Fahrverbote laufen nacheinander.
Was ist der Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis?
Beim Fahrverbot bleibt die Fahrerlaubnis bestehen, Du darfst nur für ein bis drei Monate nicht fahren und bekommst den Führerschein danach zurück. Die Entziehung der Fahrerlaubnis beendet sie dagegen. Sie folgt etwa aus Strafurteilen wegen Trunkenheit nach § 69 StGB oder bei acht Punkten im Fahreignungsregister. Für eine neue Fahrerlaubnis musst Du dann einen Antrag stellen und häufig Sperrfristen und Auflagen beachten.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
Kostenlose Fallprüfung
Schildere uns Deinen Fall. Wir prüfen kostenlos und unverbindlich, welche Möglichkeiten Du hast.