Rotlichtverstoß mit Gefährdung
Kurz erklärt Ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung liegt vor, wenn Du bei Rot fährst und dadurch einen anderen Verkehrsteilnehmer konkret in Gefahr bringst. Verboten ist das nach § 37 Abs. 2 StVO in Verbindung mit § 1 Abs. 2 StVO. Für Autofahrer sieht der Bußgeldkatalog mindestens 200 Euro, 2 Punkte und einen Monat Fahrverbot vor.

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Wann liegt ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung vor?
Rot ordnet nach § 37 Abs. 2 StVO an: „Halt vor der Kreuzung“. Wer trotzdem fährt, begeht einen Rotlichtverstoß. Mit Gefährdung ist er, wenn dabei ein anderer nach § 1 Abs. 2 StVO tatsächlich gefährdet wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Fußgänger zurückspringen oder ein Querverkehr stark bremsen muss. Eine nur denkbare Gefahr reicht nach dem Wortlaut nicht. Kommt es zum Zusammenstoß mit Blechschaden, greift die Variante mit Sachbeschädigung.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet außerdem nach der Dauer der Rotphase. Ab mehr als einer Sekunde Rot spricht man vom qualifizierten Rotlichtverstoß. Beide Merkmale können zusammenkommen.
Welche Strafe droht beim Rotlichtverstoß mit Gefährdung?
Laut Bußgeldkatalog (Anlage zur BKatV, Stand: Oktober 2026) gilt für Kfz-Führer:
| Lfd. Nr. | Tatbestand | Regelsatz | Fahrverbot |
|---|---|---|---|
| 132 | einfacher Rotlichtverstoß | 90 Euro | keins |
| 132.1 | mit Gefährdung | 200 Euro | 1 Monat |
| 132.2 | mit Sachbeschädigung | 240 Euro | 1 Monat |
| 132.3.1 | Rot länger als 1 Sekunde, mit Gefährdung | 320 Euro | 1 Monat |
| 132.3.2 | Rot länger als 1 Sekunde, mit Sachbeschädigung | 360 Euro | 1 Monat |
Alle Varianten mit Gefährdung oder Sachbeschädigung bringen nach Anlage 13 FeV (Nr. 2.2.8) 2 Punkte in Flensburg, der einfache Verstoß einen. Die Beträge gelten für Fahrlässigkeit; bei Vorsatz werden sie nach § 3 Abs. 4a BKatV verdoppelt. Radfahrer zahlen mit Gefährdung nach Lfd. Nr. 132a.1 100 Euro und erhalten einen Punkt.
Was gilt beim Fahrverbot und in der Probezeit?
Das Fahrverbot beim Rotlichtverstoß mit Gefährdung ist ein Regelfahrverbot nach § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV. Die Behörde kann nur ausnahmsweise davon absehen und soll dann die Geldbuße erhöhen (§ 4 Abs. 4 BKatV), siehe Absehen vom Fahrverbot. Hattest Du in den zwei Jahren vor der Tat kein rechtskräftiges Fahrverbot, gilt die Viermonatsfrist beim Fahrverbot nach § 25 Abs. 3 StVG: Das Fahrverbot wird dann spätestens vier Monate nach Rechtskraft wirksam.
In der Probezeit zählt jeder eingetragene Rotlichtverstoß nach Anlage 12 Abschnitt A FeV als schwerwiegende Zuwiderhandlung. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet dann ein Aufbauseminar an, die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre (§ 2a Abs. 2a StVG).
Was ändert sich, wenn es zum Unfall kommt?
Wird ein Mensch verletzt, steht eine fahrlässige Körperverletzung nach § 229 StGB im Raum. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft, und die Ordnungswidrigkeit tritt nach § 21 OWiG hinter die Straftat zurück. Für die Haftung gegenüber dem Unfallgegner zahlt Deine Kfz-Haftpflicht. In der Kasko kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit kürzen (§ 81 Abs. 2 VVG), soweit Dein Vertrag darauf nicht verzichtet. Mehr dazu unter Bußgeld und Verkehrsunfall.
Im Verfahren lohnt bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung die genaue Prüfung, ob die Gefährdung belegt ist. Beruht sie nur auf der Schilderung eines Zeugen, kommt es auf dessen Aussage an. Die Verfolgungsverjährung beträgt sechs Monate (§ 26 Abs. 3 StVG).
Das Wichtigste in Kürze
- Mit Gefährdung kostet der Rotlichtverstoß 200 Euro, 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot (BKatV Lfd. Nr. 132.1, Stand Oktober 2026).
- Bei mehr als einer Sekunde Rot und Gefährdung steigt der Regelsatz auf 320 Euro, mit Sachbeschädigung auf 360 Euro.
- Gefährdung heißt, ein anderer war tatsächlich in Gefahr (§ 1 Abs. 2 StVO); die bloße Möglichkeit reicht nicht.
- In der Probezeit ist jeder eingetragene Rotlichtverstoß ein A-Verstoß mit Aufbauseminar (Anlage 12 FeV, § 2a StVG).
- Wird jemand verletzt, ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen § 229 StGB.
Häufige Fragen (11)
Was bedeutet Rotlichtverstoß mit Gefährdung?
Es bedeutet, dass beim Überfahren der roten Ampel ein anderer Verkehrsteilnehmer konkret in Gefahr geraten ist. Die Bußgeldnummern 132.1 und 132.3.1 verweisen dafür auf § 1 Abs. 2 StVO, der verbietet, andere zu gefährden. Dazu zählt etwa ein Fußgänger, der ausweichen muss, oder ein Auto, das stark abbremsen muss. Behinderung oder Belästigung allein reichen für diese Stufe nicht.
Wie viele Punkte gibt es für einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung?
Zwei Punkte. Anlage 13 FeV ordnet unter Nr. 2.2.8 alle Rotlichtverstöße von Kfz-Führern mit Gefährdung, mit Sachbeschädigung oder bei mehr als einer Sekunde Rot den Zwei-Punkte-Verstößen zu. Der einfache Rotlichtverstoß ohne diese Merkmale bringt einen Punkt. Bei Radfahrern gibt es auch mit Gefährdung einen Punkt, weil Lfd. Nr. 132a.1 unter Nr. 3.2.19 der Anlage fällt.
Gibt es beim einfachen Rotlichtverstoß mit Gefährdung ein Fahrverbot?
Ja, in der Regel einen Monat. Auch wenn die Ampel weniger als eine Sekunde Rot zeigte, sieht die BKatV bei Gefährdung nach Lfd. Nr. 132.1 ein Fahrverbot vor, § 4 Abs. 1 Nr. 3 BKatV nennt die Nummer ausdrücklich. Ohne Gefährdung und ohne Sachbeschädigung bleibt der einfache Verstoß dagegen bei 90 Euro und einem Punkt ohne Fahrverbot.
Was kostet ein Rotlichtverstoß mit Unfall?
Bei reinem Blechschaden sieht der Bußgeldkatalog 240 Euro und einen Monat Fahrverbot vor, bei mehr als einer Sekunde Rot 360 Euro (Lfd. Nr. 132.2 und 132.3.2, Stand: Oktober 2026). Hinzu kommen 2 Punkte. Wird ein Mensch verletzt, geht es um eine mögliche Straftat nach § 229 StGB. Dann entscheidet ein Strafgericht über Geldstrafe und Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis.
Was ist der Unterschied zwischen einfachem und qualifiziertem Rotlichtverstoß mit Gefährdung?
Beim Rotlichtverstoß mit Gefährdung liegt der Unterschied in der Dauer der Rotphase. Einfach ist der Verstoß, wenn die Ampel beim Überfahren der Haltlinie höchstens eine Sekunde Rot zeigte; dann kostet er mit Gefährdung 200 Euro. Qualifiziert ist er bei mehr als einer Sekunde Rot; mit Gefährdung sieht Lfd. Nr. 132.3.1 dann 320 Euro vor. Fahrverbot von einem Monat und 2 Punkte gelten in beiden Fällen.
Kann man das Fahrverbot bei Rotlicht mit Gefährdung umwandeln?
Nur ausnahmsweise. Nach § 4 Abs. 4 BKatV kann die Behörde oder das Gericht vom Regelfahrverbot absehen und soll dann die Geldbuße angemessen erhöhen. Das kommt in Betracht, wenn das Fahrverbot eine unverhältnismäßige Härte wäre oder der Fall deutlich vom Regelfall abweicht. Einen Anspruch darauf hast Du nicht. Entscheidend sind Deine Umstände und wie sie belegt sind.
Was passiert bei einem Rotlichtverstoß mit Gefährdung in der Probezeit?
Er gilt als schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Anlage 12 Abschnitt A FeV. Die Fahrerlaubnisbehörde ordnet nach § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG ein Aufbauseminar an, und die Probezeit verlängert sich nach Abs. 2a um zwei Jahre. Bußgeld, Punkte und Fahrverbot kommen unabhängig davon hinzu. Ein weiterer schwerer Verstoß nach dem Seminar führt zu Verwarnung und Empfehlung einer verkehrspsychologischen Beratung.
Wie wird die Gefährdung bewiesen?
Als Beweismittel kommen Aussagen von Polizeibeamten oder Zeugen und Videoaufnahmen in Betracht. Ein Blitzerfoto zeigt dagegen in erster Linie Fahrzeug und Ampel, nicht die Reaktion anderer. Die Behörde muss konkret darlegen, wer wie gefährdet wurde. Fehlt das, bleibt möglicherweise nur der einfache Verstoß. Ob die Angaben tragen, zeigt die Ermittlungsakte, die Du über Akteneinsicht erhältst.
Zahlt die Versicherung nach einem Unfall bei Rot?
Die Kfz-Haftpflicht reguliert den Schaden des Unfallgegners; Deine Schadenfreiheitsklasse kann sich danach verschlechtern. Für Deinen eigenen Schaden kommt nur die Vollkasko in Betracht. Sie darf ihre Leistung nach § 81 Abs. 2 VVG kürzen, wenn Du den Unfall grob fahrlässig verursacht hast. Es gibt Tarife, die auf diesen Einwand verzichten. Was für Dich gilt, steht in Deinen Versicherungsbedingungen.
Gilt der Rotlichtverstoß mit Gefährdung auch für Radfahrer?
Ja, mit eigenen Sätzen. Radfahrer und Fahrer von E-Scootern zahlen bei Gefährdung nach Lfd. Nr. 132a.1 BKatV 100 Euro, bei Sachbeschädigung 120 Euro. War die Ampel länger als eine Sekunde rot, sind es mit Gefährdung 160 Euro und mit Sachbeschädigung 180 Euro (Stand: Oktober 2026). Ein Fahrverbot sieht der Katalog für sie nicht vor, wohl aber einen Punkt.
Wann verjährt ein Rotlichtverstoß mit Gefährdung?
Die Verfolgungsverjährung beträgt nach § 26 Abs. 3 Satz 1 StVG sechs Monate. Maßnahmen wie die Anhörung oder der Bußgeldbescheid unterbrechen sie, danach beginnt sie neu (§ 33 Abs. 1 und 3 OWiG). In der Regel ist die Verfolgung spätestens zwei Jahre nach der Tat verjährt (§ 33 Abs. 3 Satz 2 OWiG). Liegt eine Straftat vor, etwa wegen eines Verletzten, gelten die längeren Fristen des Strafrechts.
Quellen
Weitere Begriffe in Bußgeldverfahren
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