Teilzeit in der Elternzeit
Kurz erklärt Teilzeit in der Elternzeit bedeutet, dass Du während der Elternzeit mit verringerter Stundenzahl weiterarbeitest, höchstens 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt. Geregelt ist das in § 15 Abs. 4 bis 7 BEEG. Den Anspruch musst Du bis zum dritten Geburtstag sieben Wochen, danach 13 Wochen vor Beginn in Textform mitteilen.

Inhalt 4 Abschnitte
Wie viel Teilzeit in der Elternzeit ist erlaubt?
Nach § 15 Abs. 4 BEEG darfst Du während der Elternzeit nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats erwerbstätig sein. Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber oder eine Selbständigkeit braucht die Zustimmung Deines Arbeitgebers. Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern.
Dieselbe Grenze gilt für das Elterngeld: Wer nicht mehr als 32 Wochenstunden arbeitet, gilt nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG als nicht voll erwerbstätig. Hast Du schon vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet, kannst Du diese Stunden nach § 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG unverändert fortsetzen, soweit die 32 Stunden eingehalten sind.
Wann hast Du einen Anspruch auf Teilzeit in der Elternzeit?
Für Teilzeit in der Elternzeit kennt das Gesetz zwei Wege. Zuerst sollen Ihr Euch nach § 15 Abs. 5 BEEG innerhalb von vier Wochen einigen. Klappt das nicht, hast Du nach Abs. 6 während der gesamten Elternzeit zweimal einen Anspruch auf Verringerung, wenn die Voraussetzungen des Abs. 7 vorliegen:
- Der Arbeitgeber beschäftigt in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer, Auszubildende nicht mitgezählt.
- Das Arbeitsverhältnis besteht ohne Unterbrechung länger als sechs Monate.
- Die Arbeitszeit soll für mindestens zwei Monate auf 15 bis 32 Wochenstunden sinken.
- Keine dringenden betrieblichen Gründe stehen entgegen.
- Du hast den Anspruch rechtzeitig in Textform mitgeteilt.
Einvernehmliche Lösungen zählen dabei nicht mit. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass im Konsensverfahren vereinbarte Teilzeit nicht auf die zwei Ansprüche angerechnet wird und der Anspruch auch die Verteilung der Stunden umfasst (Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11). In kleineren Betrieben bleibt nur die Einigung; einen allgemeinen Teilzeitanspruch regelt dann gegebenenfalls das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Welche Fristen gelten für Antrag und Ablehnung?
Für Teilzeit bis zum dritten Geburtstag musst Du den Anspruch sieben Wochen vor Beginn mitteilen, für die Zeit zwischen drittem Geburtstag und achtem Lebensjahr 13 Wochen vorher (§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG). Der Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit muss Beginn und Umfang nennen, die gewünschte Verteilung soll er enthalten. Ein Beispiel mit Puffer: Soll die Teilzeit am 1. Juni beginnen, endet die Siebenwochenfrist Mitte April; sicherer ist ein Antrag Anfang April.
Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das bis zum dritten Geburtstag innerhalb von vier Wochen, danach innerhalb von acht Wochen nach Zugang in Textform und mit Begründung tun. Versäumt er das, gilt Deine Teilzeit nach § 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG als festgelegt, auch die gewünschte Verteilung. Bei rechtzeitiger Ablehnung kannst Du vor dem Arbeitsgericht klagen (Satz 7). Mehr zu den Formalien unter Elternzeit beantragen.
Bist Du in der Elternteilzeit vor einer Kündigung geschützt?
Ja. Der Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG gilt nach Abs. 2 Nr. 1 auch, wenn Du während der Elternzeit bei demselben Arbeitgeber in Teilzeit arbeitest. Eine Kündigung ist dann nur ausnahmsweise mit Zulässigkeitserklärung der zuständigen Landesbehörde möglich. Einzelheiten unter Kündigungsschutz in der Elternzeit.
Für Beamtinnen und Beamte gilt das BEEG nicht unmittelbar. Im Bund regelt die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung die Elternzeit, in Hamburg die Hamburgische Elternzeitverordnung, die in § 1 ebenfalls Teilzeit bis 32 Wochenstunden zulässt. Mehr unter Elternzeit für Beamte.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Elternzeit darfst Du bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeiten (§ 15 Abs. 4 BEEG).
- Ein Anspruch besteht zweimal, bei mehr als 15 Arbeitnehmern, über sechs Monaten Beschäftigung und 15 bis 32 Stunden für mindestens zwei Monate (§ 15 Abs. 6, 7 BEEG).
- Mitteilung in Textform sieben Wochen vor Beginn bis zum dritten Geburtstag, danach 13 Wochen.
- Lehnt der Arbeitgeber nicht fristgerecht in Textform ab (vier beziehungsweise acht Wochen), gilt Deine Teilzeit als festgelegt.
- Der Kündigungsschutz nach § 18 BEEG gilt auch während der Elternteilzeit beim selben Arbeitgeber.
Häufige Fragen (11)
Kann der Arbeitgeber Teilzeit in der Elternzeit ablehnen?
Ja, aber nur aus dringenden betrieblichen Gründen und nur fristgerecht. Die Ablehnung muss bis zum dritten Geburtstag innerhalb von vier Wochen, danach innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags in Textform und mit Begründung kommen (§ 15 Abs. 7 BEEG). Schon das Wort „dringend“ zeigt, dass die einfachen betrieblichen Gründe des § 8 Abs. 4 TzBfG nicht genügen. Gegen eine Ablehnung kannst Du vor dem Arbeitsgericht klagen.
Welche Gründe kann der Arbeitgeber für die Ablehnung nennen?
Das Gesetz verlangt dringende betriebliche Gründe (§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG). Sie müssen schwerer wiegen als die betrieblichen Gründe, mit denen ein Arbeitgeber außerhalb der Elternzeit Teilzeit nach § 8 Abs. 4 TzBfG ablehnen kann, also mehr als eine wesentliche Beeinträchtigung von Organisation oder Arbeitsablauf. Der Arbeitgeber muss seine Gründe in der Ablehnung nennen und im Streitfall darlegen und beweisen.
Muss der Antrag auf Teilzeit in der Elternzeit schriftlich sein?
Nein, Textform genügt. § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BEEG verlangt nur die Mitteilung in Textform, eine E-Mail reicht also. Früher verlangte das BEEG Schriftform; für das Elternzeitverlangen ließ das Bundesarbeitsgericht damals ein Telefax nicht genügen (Urteil vom 10.05.2016, 9 AZR 145/15). Mit der heutigen Textform ist diese Strenge überholt. Sorge trotzdem für einen Nachweis, wann der Antrag zugegangen ist.
Wie viele Stunden sind bei Teilzeit in der Elternzeit erlaubt?
Höchstens 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats (§ 15 Abs. 4 BEEG). Für den Anspruch gegen den Arbeitgeber muss die neue Arbeitszeit zwischen 15 und 32 Wochenstunden liegen (§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BEEG). Weniger als 15 Stunden sind möglich, aber nur, wenn Ihr Euch einigt. Die 32-Stunden-Grenze gilt auch für den Bezug von Elterngeld nach § 1 Abs. 6 BEEG.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber auf den Teilzeitantrag nicht reagiert?
Dann gilt die Zustimmung zur Teilzeit in der Elternzeit als erteilt. Lehnt der Arbeitgeber nicht spätestens vier Wochen nach Zugang, bei Elternzeit nach dem dritten Geburtstag acht Wochen danach, in Textform ab, gilt die Verringerung nach Deinen Wünschen als festgelegt (§ 15 Abs. 7 Satz 5 BEEG). Für die Verteilung der Stunden gilt dasselbe nach Satz 6. Halte das Datum des Zugangs Deines Antrags deshalb genau fest.
Wie oft kann ich in der Elternzeit Teilzeit beantragen?
Den Anspruch auf Verringerung hast Du während der gesamten Elternzeit zweimal (§ 15 Abs. 6 BEEG). Teilzeitregelungen, auf die Ihr Euch einvernehmlich geeinigt habt, werden darauf nicht angerechnet (BAG, Urteil vom 19.02.2013, 9 AZR 461/11). Du kannst also zuerst eine Einigung versuchen, ohne einen Deiner zwei Ansprüche zu verbrauchen. Weitere Änderungen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich.
Gilt der Kündigungsschutz auch bei Teilzeit in der Elternzeit?
Er gilt, wenn Du die Teilzeit bei demselben Arbeitgeber leistest (§ 18 Abs. 2 Nr. 1 BEEG). Der Arbeitgeber darf Dir dann nur mit vorheriger Zulässigkeitserklärung der zuständigen Landesbehörde kündigen. Arbeitest Du in Teilzeit bei einem anderen Arbeitgeber, schützt § 18 BEEG nur das ruhende Arbeitsverhältnis, nicht den Nebenjob. Gegen eine Kündigung gilt die Klagefrist von drei Wochen nach § 4 KSchG.
Bekomme ich Elterngeld, wenn ich in der Elternzeit in Teilzeit arbeite?
Elterngeld gibt es, solange Du nicht mehr als 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt arbeitest, denn dann bist Du nach § 1 Abs. 6 Nr. 1 BEEG nicht voll erwerbstätig. Dein Teilzeitverdienst wird aber angerechnet, sodass das Basiselterngeld sinkt. Für Eltern in Teilzeit kann ElterngeldPlus günstiger sein, weil es länger gezahlt wird. Teile der Elterngeldstelle Beginn und Umfang Deiner Teilzeit mit.
Habe ich in einem kleinen Betrieb Anspruch auf Elternteilzeit?
Einen gesetzlichen Anspruch nach § 15 Abs. 6 und 7 BEEG nur, wenn der Arbeitgeber in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt, Auszubildende nicht mitgezählt. Darunter bleibt die Einigung nach § 15 Abs. 5 BEEG. Lehnt der Arbeitgeber ab, muss er das zwar innerhalb von vier Wochen begründen, Du kannst die Teilzeit aber nicht einklagen. Deine bisherige Teilzeit darfst Du in jedem Fall fortführen.
Darf ich in der Elternzeit bei einem anderen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten?
Das ist mit Zustimmung Deines Arbeitgebers möglich (§ 15 Abs. 4 Satz 3 BEEG). Er kann sie nur innerhalb von vier Wochen nach Deinem Antrag aus dringenden betrieblichen Gründen in Textform verweigern. Schweigt er, ist die Verweigerung ausgeschlossen. Auch hier gilt die Grenze von 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt, und für die Selbständigkeit gelten dieselben Regeln.
Kann ich die Elternteilzeit vorzeitig beenden?
In der Regel nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Für die Elternzeit selbst sieht § 16 Abs. 3 BEEG Ausnahmen vor: Bei Geburt eines weiteren Kindes oder besonderer Härte kann der Arbeitgeber die vorzeitige Beendigung nur binnen vier Wochen aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen. Ein einseitiges Recht, mitten in der vereinbarten Teilzeit zur Vollzeit zurückzukehren, gibt das Gesetz nicht. Endet die Elternzeit, kehrst Du nach § 15 Abs. 5 Satz 5 BEEG zur vorherigen Arbeitszeit zurück.
Quellen
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