Teilzeit für Beamte
Kurz erklärt Teilzeit für Beamte bedeutet, dass Beamtinnen und Beamte mit verringerter regelmäßiger Arbeitszeit Dienst leisten und ihre Bezüge anteilig erhalten. Für Landes- und Kommunalbeamte verlangt § 43 BeamtStG, Teilzeit zu ermöglichen; die Einzelheiten regeln die Länder, im Bund die §§ 91 bis 92b BBG. Besoldung und ruhegehaltfähige Dienstzeit sinken im Verhältnis zur Arbeitszeit.

Inhalt 4 Abschnitte
Welches Recht gilt bei Teilzeit für Beamte: Bund oder Land?
Für Landes- und Kommunalbeamte enthält das Beamtenstatusgesetz nur einen Satz: „Teilzeitbeschäftigung ist zu ermöglichen.“ (§ 43 BeamtStG). Stundenzahl, Gründe und Dauer regeln die Landesbeamtengesetze, in Hamburg das Hamburgische Beamtengesetz.
Für Bundesbeamte gilt das Bundesbeamtengesetz mit vier Formen: Antragsteilzeit (§ 91), familienbedingte Teilzeit (§ 92), Familienpflegezeit (§ 92a) und Pflegezeit (§ 92b). Die Zahlen unten stammen aus dem Bundesrecht; die Länder regeln manches anders.
Wann muss der Dienstherr im Bund Teilzeit für Beamte bewilligen?
Bei der Antragsteilzeit „kann“ die Behörde Teilzeit bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit bewilligen, soweit dienstliche Belange nicht entgegenstehen (§ 91 Abs. 1 BBG). Bei dieser Teilzeit für Beamte musst Du keinen Grund nennen. Daneben darfst Du beruflich nur so viel tun, wie Vollzeitkräften als Nebentätigkeit erlaubt ist (§ 91 Abs. 2 BBG).
Betreust Du ein Kind unter 18 oder pflegst Du einen Angehörigen, „wird“ Teilzeit bewilligt, solange keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (§ 92 Abs. 1 BBG). Dann geht auch weniger als die Hälfte. Unterhälftige Teilzeit und Urlaub ohne Besoldung dürfen zusammen 15 Jahre nicht überschreiten, außer in besonders begründeten Fällen. Eine Ablehnung ist im Einzelnen zu begründen (§ 92 Abs. 2 BBG). Für Pflege kommen die Familienpflegezeit mit mindestens 15 Wochenstunden für bis zu 24 Monate (§ 92a BBG) und die Pflegezeit bis sechs Monate (§ 92b BBG) hinzu.
Was bedeutet Teilzeit für Besoldung, Pension und Beihilfe?
Im Bund werden die Dienstbezüge im Verhältnis der Arbeitszeit gekürzt (§ 6 Abs. 1 BBesG), einschließlich Familienzuschlag (§ 1 Abs. 2 BBesG). Ausgenommen sind Urlaubsbezüge für unionsrechtlichen Mindesturlaub, den Du in Vollzeit erworben, aber etwa wegen Krankheit nicht nehmen konntest.
Teilzeitjahre sind nur anteilig ruhegehaltfähig (§ 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG). Zehn Jahre mit halber Stelle zählen wie fünf Jahre Vollzeit für die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Die Beihilfe richtet sich im Bund nach dem Bemessungssatz des § 46 BBhV, eine Kürzung wegen Teilzeit sieht die Vorschrift nicht vor. Für Landesbeamte gilt das Besoldungs- und Versorgungsrecht ihres Landes.
Kann der Dienstherr Deine Teilzeit später ändern?
Er kann Teilzeit für Beamte nur unter Voraussetzungen ändern. Zwingende dienstliche Belange erlauben es, die Dauer zu beschränken oder die Stunden zu erhöhen (§ 91 Abs. 3 BBG). Ist Dir die bisherige Teilzeit nicht mehr zuzumuten, soll die Behörde umgekehrt eine Änderung oder die Rückkehr in Vollzeit zulassen. Wer mit Familienpflichten zurück in Vollzeit will, ist bei Vollzeitstellen vorrangig zu berücksichtigen (§ 92 Abs. 4 BBG).
Gegen eine Ablehnung hilft der Widerspruch; im Bund ist das Vorverfahren vor jeder Klage Pflicht (§ 126 Abs. 2 BBG), siehe Widerspruchsverfahren im Beamtenrecht. Für Tarifbeschäftigte gilt das Arbeitsrecht, siehe Anspruch auf Teilzeit.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Landes- und Kommunalbeamte schreibt § 43 BeamtStG nur vor, Teilzeit zu ermöglichen; die Details stehen im Landesbeamtengesetz.
- Im Bund ist Antragsteilzeit nach § 91 BBG eine Ermessensentscheidung bis zur Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit.
- Familienbedingte Teilzeit nach § 92 BBG darf nur aus zwingenden dienstlichen Belangen abgelehnt werden; unterhälftige Teilzeit und Beurlaubung zusammen höchstens 15 Jahre.
- Dienstbezüge sinken im Bund nach § 6 Abs. 1 BBesG im Verhältnis der Arbeitszeit, auch der Familienzuschlag.
- Teilzeitjahre zählen nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG nur anteilig zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit.
Häufige Fragen (11)
Besteht ein Anspruch auf Teilzeit für Beamte?
Das hängt vom Grund ab. Im Bund gibt es einen echten Anspruch bei familienbedingter Teilzeit. Betreust Du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Du einen Angehörigen, darf der Dienstherr nur aus zwingenden dienstlichen Belangen ablehnen (§ 92 Abs. 1 BBG). Ohne besonderen Grund entscheidet er nach Ermessen (§ 91 BBG). In den Ländern regeln die Landesbeamtengesetze die Voraussetzungen jeweils selbst.
Gibt es Teilzeit für Beamte ohne Grund?
Im Bund geht das über die sogenannte Antragsteilzeit nach § 91 Abs. 1 BBG. Du kannst die Arbeitszeit bis auf die Hälfte reduzieren, ohne Gründe zu nennen. Allerdings darf die Behörde ablehnen, wenn dienstliche Belange entgegenstehen, also schon bei gewichtigen organisatorischen Gründen. Außerdem verpflichtest Du Dich, daneben nur begrenzt beruflich tätig zu werden. Landesbeamte finden die entsprechende Regel in ihrem Landesbeamtengesetz.
Wie wirkt sich Teilzeit für Beamte auf die Pension aus?
Teilzeit mindert die Pension, weil die Teilzeitjahre nur anteilig ruhegehaltfähig sind. Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG zählt etwa ein Jahr mit 50 Prozent Arbeitszeit wie ein halbes Jahr Vollzeit. Wer lange in Teilzeit arbeitet, erreicht deshalb einen niedrigeren Ruhegehaltssatz. Das gilt im Bund; die Länder haben eigene Versorgungsgesetze mit vergleichbaren Regeln. Eine Versorgungsauskunft Deines Dienstherrn zeigt Dir die Auswirkung konkret.
Bekommen Beamte in Teilzeit den vollen Familienzuschlag?
Im Bund nein. Der Familienzuschlag gehört nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 BBesG zu den Dienstbezügen, und diese werden bei Teilzeit nach § 6 Abs. 1 BBesG im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt. Bei 60 Prozent Arbeitszeit erhältst Du also 60 Prozent des Familienzuschlags. Für Landesbeamte kommt es auf das jeweilige Landesbesoldungsgesetz an; die Bezügemitteilung weist den gekürzten Betrag aus.
Wie viele Stunden müssen Beamte in Teilzeit mindestens arbeiten?
Bei der Antragsteilzeit im Bund mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit, denn § 91 Abs. 1 BBG erlaubt Teilzeit nur „bis zur Hälfte“. Weniger ist bei familienbedingter Teilzeit nach § 92 BBG möglich, dann aber zusammen mit Beurlaubungen höchstens 15 Jahre. Die Familienpflegezeit verlangt mindestens 15 Wochenstunden (§ 92a BBG). Landesbeamte prüfen die Untergrenze in ihrem Landesbeamtengesetz.
Dürfen Beamte in der Elternzeit in Teilzeit arbeiten?
Ja. Im Bund ist während der Elternzeit auf Antrag Teilzeit bis zu 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt zu bewilligen, wenn keine zwingenden dienstlichen Belange entgegenstehen (§ 7 Abs. 1 MuSchEltZV). In Hamburg regelt § 1 der Hamburgischen Elternzeitverordnung ebenfalls eine Teilzeit von bis zu 32 Stunden. Die Elternzeit selbst bleibt dabei unbezahlt; bezahlt wird nur der Dienst, den Du tatsächlich leistest.
Kann der Dienstherr einen Teilzeitantrag ablehnen?
Er kann Teilzeit für Beamte ablehnen, aber nicht beliebig. Bei der Antragsteilzeit im Bund genügt, dass dienstliche Belange entgegenstehen (§ 91 Abs. 1 BBG). Bei familienbedingter Teilzeit braucht der Dienstherr zwingende dienstliche Belange und muss die Ablehnung im Einzelnen begründen (§ 92 Abs. 2 BBG). Gegen den Bescheid kannst Du Widerspruch einlegen. Achte auf die Monatsfrist in der Rechtsbehelfsbelehrung.
Dürfen Teilzeitbeamte eine Nebentätigkeit ausüben?
Nur begrenzt. Wer im Bund Antragsteilzeit nach § 91 BBG nimmt, verpflichtet sich, außerhalb des Beamtenverhältnisses berufliche Verpflichtungen nur in dem Umfang einzugehen, der Vollzeitbeschäftigten für Nebentätigkeiten gestattet ist. Maßstab bleibt die volle regelmäßige Arbeitszeit. Bei familienbedingter Freistellung dürfen nur Nebentätigkeiten genehmigt werden, die dem Zweck der Freistellung nicht zuwiderlaufen (§ 92 Abs. 3 BBG).
Kann ich als Beamter vorzeitig von Teilzeit in Vollzeit zurück?
Möglich ist das, wenn Dir die Teilzeit im bisherigen Umfang nicht mehr zuzumuten ist und dienstliche Belange nicht entgegenstehen; dann soll die Behörde den Wechsel zulassen (§ 91 Abs. 3 Satz 2 BBG). Ein typischer Grund ist eine veränderte finanzielle Lage. Wer wegen Familienpflichten in Teilzeit war, ist bei der Besetzung von Vollzeitstellen nach § 92 Abs. 4 BBG vorrangig zu berücksichtigen.
Gibt es bei Teilzeit für Beamte weniger Beihilfe?
Im Bund nicht. Die Beihilfe wird nach § 46 BBhV als Prozentsatz der beihilfefähigen Aufwendungen gezahlt, im Grundsatz 50 Prozent für die beihilfeberechtigte Person und 70 Prozent ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern. Eine Kürzung nach dem Umfang der Arbeitszeit enthält die Vorschrift nicht. Weniger Besoldung bei gleicher Krankenversicherung belastet Dein Budget aber trotzdem stärker. Landesbeamte prüfen ihre Landesbeihilfeverordnung.
Wie lange darf ein Beamter in Teilzeit bleiben?
Bei der Antragsteilzeit im Bund wird Teilzeit für die jeweils beantragte Dauer bewilligt (§ 91 Abs. 1 BBG); eine feste Obergrenze nennt die Norm nicht. Für Teilzeit mit weniger als der Hälfte der Arbeitszeit aus familiären Gründen gilt nach § 92 Abs. 1 BBG zusammen mit Urlaub ohne Besoldung eine Höchstdauer von 15 Jahren, mit Ausnahmen in besonders begründeten Fällen.
Quellen
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