Trunkenheit im Verkehr

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Kurz erklärt Trunkenheit im Verkehr begeht, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Strafbar ist das nach § 316 StGB mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, auch bei Fahrlässigkeit. Mit dem Auto entzieht das Gericht in der Regel zusätzlich die Fahrerlaubnis (§ 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB).

Polizeikontrolle eines Fahrers an einem dunklen Abend, der im Verdacht der Trunkenheit im Verkehr steht
Inhalt 4 Abschnitte

Ab wie viel Promille liegt eine Trunkenheit im Verkehr vor?

§ 316 StGB nennt keine Promillezahl. Strafbar ist, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge Alkohol oder anderer Rauschmittel nicht sicher fahren kann. Die Grenzen haben die Gerichte entwickelt. Für Kraftfahrzeuge gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit; schon ab 0,3 Promille kann relative Fahruntüchtigkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien oder ein typischer Fahrfehler. So fasst es das Bundesverwaltungsgericht unter Verweis auf den BGH (4 StR 297/90) zusammen (Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15).

Die Abgrenzung zu den Promillegrenzen im Bußgeldrecht ist wichtig. Wer ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führt, begeht keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 500 Euro und einen Monat Fahrverbot beim ersten Mal vor (Lfd. Nr. 241, Stand: Oktober 2026). Gefährdet der Fahrer dabei andere oder fremde Sachen von bedeutendem Wert, greift die strengere Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c StGB. Fahrzeug im Sinne des § 316 StGB sind auch Fahrrad und E-Scooter, siehe Alkohol auf dem Fahrrad.

Welche Strafe droht bei Trunkenheit im Verkehr?

Der Strafrahmen reicht von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, für Vorsatz wie für Fahrlässigkeit (§ 316 Abs. 1 und 2 StGB). Die Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen; das Gesetz erlaubt 5 bis 360 Tagessätze, deren Höhe sich nach dem Nettoeinkommen richtet (§ 40 StGB). Häufig endet das Verfahren ohne Hauptverhandlung mit einem Strafbefehl. Die Verjährung beträgt drei Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB).

Im Fahreignungsregister bringt die Tat drei Punkte in Flensburg, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre angeordnet wurde, sonst zwei (Anlage 13 FeV, Nr. 1.8 und 2.1.8). Die Eintragung wird bei einer Entziehung erst nach zehn Jahren getilgt, sonst nach fünf (§ 29 Abs. 1 Satz 2 StVG).

Was passiert mit Deinem Führerschein?

Wer mit einem Kraftfahrzeug wegen § 316 StGB verurteilt wird, gilt nach § 69 Abs. 2 Nr. 2 StGB in der Regel als ungeeignet. Das Gericht ordnet die Entziehung der Fahrerlaubnis an und legt eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest, in Ausnahmefällen für immer (§ 69a Abs. 1 StGB). Wurde in den letzten drei Jahren schon einmal eine Sperre verhängt, beträgt sie mindestens ein Jahr (Abs. 3).

Oft nimmt die Polizei den Führerschein schon am Tatabend mit. Die vorläufige Entziehung nach § 111a StPO verkürzt das Mindestmaß der späteren Sperre, die aber nicht unter drei Monate fallen darf (§ 69a Abs. 4 StGB). Bei Radfahrern greift § 69 StGB nicht, weil die Trunkenheit im Verkehr nicht mit einem Kraftfahrzeug begangen wurde. Für Berufskraftfahrer reichen die Folgen oft bis in den Job, siehe Kündigung wegen Verlust des Führerscheins.

Wann musst Du zur MPU?

Nach Ablauf der Sperre stellt die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis nicht automatisch wieder aus. Nach § 13 Satz 1 Nr. 2 FeV ordnet sie eine MPU unter anderem an, wenn ein Fahrzeug mit 1,6 Promille oder mehr geführt wurde, bei wiederholten Alkoholverstößen oder wenn sonst Tatsachen Alkoholmissbrauch nahelegen. Die 1,6-Promille-Grenze gilt für jedes Fahrzeug, also auch für das Fahrrad.

Unter 1,6 Promille genügt eine einmalige Trunkenheitsfahrt allein nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass die Behörde die Neuerteilung dann nicht allein wegen dieser Fahrt von einer MPU abhängig machen darf. Anders ist es, wenn zusätzliche Tatsachen künftigen Alkoholmissbrauch nahelegen (Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15).

Das Wichtigste in Kürze

  • Trunkenheit im Verkehr ist eine Straftat nach § 316 StGB mit Geldstrafe oder bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe, auch fahrlässig.
  • Mit dem Kraftfahrzeug gilt ab 1,1 Promille absolute Fahruntüchtigkeit, ab 0,3 Promille mit Ausfallerscheinungen relative.
  • In der Regel folgen Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperre von sechs Monaten bis fünf Jahren (§§ 69, 69a StGB).
  • Im Fahreignungsregister stehen drei Punkte bei Entziehung, die Tilgungsfrist beträgt dann zehn Jahre.
  • Eine MPU ist nach § 13 FeV ab 1,6 Promille Pflicht; darunter nur bei zusätzlichen Tatsachen (BVerwG 3 C 24.15).

Häufige Fragen (11)

Ist Trunkenheit im Verkehr eine Straftat?

Ja. § 316 StGB droht Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr an, bei Trunkenheit im Verkehr handelt es sich um ein Vergehen. Zuständig sind Polizei, Staatsanwaltschaft und Strafgericht. Davon zu unterscheiden ist die Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG: Wer ab 0,5 Promille ohne Ausfallerscheinungen ein Kraftfahrzeug führt, erhält einen Bußgeldbescheid statt eines Strafverfahrens.

Ab wann ist es Trunkenheit im Verkehr?

Mit dem Auto ab 1,1 Promille immer, weil dann absolute Fahruntüchtigkeit vorliegt. Schon ab 0,3 Promille reicht es, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzukommen, etwa Schlangenlinien, ein Unfall ohne äußeren Anlass oder deutliche Gleichgewichtsstörungen. Diese Grenzen beruhen auf der Rechtsprechung, die das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15, zusammenfasst.

Wie viele Punkte gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?

Drei Punkte, wenn das Gericht die Fahrerlaubnis entzieht oder eine isolierte Sperre anordnet (Anlage 13 FeV, Nr. 1.8). Ohne Entziehung sind es zwei Punkte (Nr. 2.1.8). Die Eintragung bleibt bei einer Entziehung zehn Jahre im Fahreignungsregister, sonst fünf Jahre (§ 29 Abs. 1 Satz 2 StVG). Ab acht Punkten wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie lange ist der Führerschein bei Trunkenheit im Verkehr weg?

Das Gericht setzt bei einer Entziehung eine Sperre von sechs Monaten bis zu fünf Jahren fest (§ 69a Abs. 1 StGB). Bei einer früheren Sperre in den letzten drei Jahren sind es mindestens zwölf Monate. Die Zeit einer vorläufigen Entziehung wird angerechnet, das Mindestmaß sinkt aber nicht unter drei Monate. Danach musst Du die Fahrerlaubnis neu beantragen, gegebenenfalls mit MPU.

Wie viele Tagessätze gibt es bei Trunkenheit im Verkehr?

Eine feste Zahl gibt es nicht. Das Gesetz erlaubt 5 bis 360 Tagessätze, ein Tagessatz entspricht etwa dem Nettoeinkommen eines Tages (§ 40 StGB). Wie viele das Gericht verhängt, hängt von Promillewert, Vorsatz oder Fahrlässigkeit, Vorstrafen und den Umständen der Fahrt ab. Beträge aus Online-Tabellen sind keine verbindliche Grundlage, entscheidend ist die Strafzumessung im Einzelfall.

Wann verjährt Trunkenheit im Verkehr?

Nach drei Jahren. Weil § 316 StGB höchstens ein Jahr Freiheitsstrafe androht, gilt die kürzeste Verjährungsfrist des § 78 Abs. 3 Nr. 5 StGB. Sie beginnt mit Beendigung der Tat und kann durch Ermittlungshandlungen wie eine Vernehmung oder einen Strafbefehl unterbrochen werden (§ 78c StGB). Davon zu trennen ist die Tilgungsfrist der Eintragung im Fahreignungsregister.

Kann man Trunkenheit im Verkehr mit dem Fahrrad begehen?

Ja. § 316 StGB spricht von einem Fahrzeug, dazu gehören Fahrrad und E-Scooter. Strafbar ist die Fahrt, wenn Du nicht mehr sicher fahren kannst. Eine Fahrerlaubnis entzieht das Strafgericht nicht, doch ab 1,6 Promille verlangt die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU (§ 13 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c FeV).

Was bedeutet fahrlässige Trunkenheit im Verkehr?

Fahrlässig handelt, wer seine Fahruntüchtigkeit hätte erkennen können, sie aber nicht erkannt hat, etwa weil er die Wirkung des Alkohols unterschätzt hat. § 316 Abs. 2 StGB stellt das unter dieselbe Strafe wie den Vorsatz. Vorsatz liegt vor, wenn jemand weiß oder billigend in Kauf nimmt, dass er nicht mehr sicher fahren kann. Bei der Strafzumessung wiegt Vorsatz in der Regel schwerer.

Wann gibt es bei Trunkenheit im Verkehr eine Freiheitsstrafe?

Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr ist möglich, die Geldstrafe aber der gesetzliche Regelfall bei kurzen Strafen. Freiheitsstrafen unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände sie unerlässlich machen (§ 47 Abs. 1 StGB). In Betracht kommen sie vor allem bei Wiederholungstätern. Eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann zur Bewährung ausgesetzt werden (§ 56 StGB).

Was passiert bei Trunkenheit im Verkehr mit Unfall?

Verursachst Du alkoholbedingt einen Unfall, liegt meist mehr als § 316 StGB vor. Werden Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, greift § 315c StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe. Bei Verletzten kommen Körperverletzungsdelikte hinzu. Zivilrechtlich kann die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5.000 Euro zurückfordern, wenn der Vertrag eine entsprechende Obliegenheit enthält (§ 5 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 KfzPflVV).

Ist Trunkenheit im Verkehr in der Probezeit besonders schlimm?

Ja. § 316 StGB ist eine schwerwiegende Zuwiderhandlung nach Anlage 12 FeV. Weil die Fahrerlaubnis meist entzogen wird, endet die Probezeit vorzeitig, und bei der Neuerteilung beginnt eine neue Probezeit für die Restdauer (§ 2a Abs. 1 StVG). Die neue Fahrerlaubnis gibt es nach § 2a Abs. 5 StVG erst mit Nachweis eines Aufbauseminars. Für Fahranfänger gilt zudem ohnehin die 0,0-Promille-Grenze des § 24c StVG.

Quellen

  1. § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 69 StGB Entziehung der Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 69a StGB Sperre für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. § 13 FeV Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerwG, Urteil vom 06.04.2017, 3 C 24.15 (MPU unter 1,6 Promille)
    UrteilBundesverwaltungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. Anlage 13 zu § 40 FeV (Punktebewertung)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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