Tiere und Ladung im Fahrzeug

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Kurz erklärt Tiere und Ladung im Fahrzeug müssen so verstaut und gesichert sein, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen (§ 22 Abs. 1 StVO). Außerdem dürfen sie Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen (§ 23 Abs. 1 StVO). Beim Pkw kostet ungesicherte Ladung laut Bußgeldkatalog 35 Euro, mit Gefährdung 60 Euro und einen Punkt.

Tiere und Ladung im Fahrzeug: Deutscher Kombi mit geöffnetem Kofferraum, in dem ein Hund in einer Transportbox neben Umzugskartons gesichert ist, als Beispiel f
Inhalt 4 Abschnitte

Welche Pflichten gelten für Tiere und Ladung im Fahrzeug?

Zwei Vorschriften greifen ineinander. Nach § 22 Abs. 1 StVO sind Ladung, Sicherungsgeräte und Ladeeinrichtungen so zu verstauen, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen oder herabfallen. Maßstab sind die anerkannten Regeln der Technik. Mehr dazu unter Ladungssicherung.

§ 23 Abs. 1 StVO macht den Fahrer verantwortlich: Weder Besetzung noch Tiere, Ladung oder Geräte dürfen seine Sicht oder sein Gehör beeinträchtigen. Fahrzeug, Ladung und Besetzung müssen vorschriftsmäßig sein, und die Verkehrssicherheit darf durch die Ladung nicht leiden. Für Gewichtsgrenzen gilt zusätzlich das Thema Überladung.

Wie wird ein ungesicherter Hund eingeordnet?

Eine eigene Gurtpflicht für Tiere gibt es nicht; die Gurtpflicht betrifft nur Menschen. Ausdrücklich nennt der Bußgeldkatalog Tiere nur in Nr. 107.1: Wer nicht dafür sorgt, dass Tiere Sicht oder Gehör nicht beeinträchtigen, zahlt 10 Euro.

Liegt ein Hund lose auf der Rückbank oder im Kofferraum, kommt außerdem ein Verstoß gegen die Sicherungspflicht in Betracht, etwa als nicht gesicherte Ladung (Nr. 102.2) oder als Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit durch die Ladung (Nr. 107.2). Welcher Tatbestand für Tiere und Ladung im Fahrzeug passt, hängt von der Situation ab und steht im Bescheid. Zur Sicherung kommen etwa Transportbox, Trenngitter oder ein Geschirr am Gurtschloss in Betracht. Weitere Pflichten von Tierhaltern beschreibt Bußgeld für Hundehalter.

Welche Bußgelder und Punkte drohen bei Tieren und Ladung im Fahrzeug?

Laut Anlage zur BKatV, Punkte nach Anlage 13 FeV (Stand Oktober 2026):

Lfd. Nr.VerstoßBußgeldPunkte
102.2Ladung im Pkw nicht gesichert35 Euro0
102.2.1dasselbe mit Gefährdung60 Euro1
102.1Ladung bei Lkw oder Bus nicht gesichert60 Euro1
107.1Sicht oder Gehör durch Tiere oder Ladung beeinträchtigt10 Euro0
107.2Verkehrssicherheit leidet durch Ladung oder Besetzung25 Euro0
108dasselbe, Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt80 Euro1

Punkte gibt es erst ab 60 Euro, wie das Fahreignungs-Bewertungssystem vorsieht (§ 28 Abs. 3 Nr. 3 StVG). In der Probezeit zählen Ladungsverstöße zu den weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen (Anlage 12 FeV, Abschnitt B).

Wer haftet: Fahrer, Halter oder Verlader?

In erster Linie haftet für Tiere und Ladung im Fahrzeug der Fahrer, denn § 23 Abs. 1 StVO richtet sich an ihn. Der Halter darf die Fahrt nach § 31 Abs. 2 StVZO nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind. Bei einem Bußgeldverfahren gegen Berufskraftfahrer kann deshalb neben dem Fahrer auch das Unternehmen in den Blick geraten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ladung muss so gesichert sein, dass sie auch bei Vollbremsung oder Ausweichen nicht verrutscht oder herabfällt (§ 22 Abs. 1 StVO).
  • Tiere, Ladung und Mitfahrer dürfen Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigen (§ 23 Abs. 1 StVO, BKatV Nr. 107.1: 10 Euro).
  • Ungesicherte Ladung im Pkw kostet 35 Euro, mit Gefährdung 60 Euro und einen Punkt (BKatV Nr. 102.2, 102.2.1, Stand Oktober 2026).
  • Für einen ungesicherten Hund nennt der Katalog keinen eigenen Tatbestand; geahndet wird nach den Regeln zu Ladung und Verkehrssicherheit.
  • Auch der Halter darf eine Fahrt mit nicht vorschriftsmäßiger Ladung nicht zulassen (§ 31 Abs. 2 StVZO).

Häufige Fragen (11)

Tiere und Ladung im Fahrzeug: Darf ein Hund ungesichert mitfahren?

Nein, jedenfalls nicht so, dass er bei einer Vollbremsung durch den Innenraum fliegen kann. Die StVO verlangt, dass Ladung und Besetzung die Verkehrssicherheit nicht gefährden und Sicht und Gehör des Fahrers frei bleiben (§§ 22, 23 StVO). Eine bestimmte Sicherungsart schreibt das Gesetz aber nicht vor; Box, Trenngitter oder Geschirr kommen in Betracht.

Tiere und Ladung im Fahrzeug: Wie hoch ist das Bußgeld für einen ungesicherten Hund?

Einen eigenen Regelsatz für Hunde gibt es nicht. Je nach Fall wendet die Behörde die Tatbestände für ungesicherte Ladung (Pkw: 35 Euro, mit Gefährdung 60 Euro und ein Punkt) oder für Beeinträchtigungen nach § 23 StVO an (10 bis 25 Euro, bei wesentlicher Beeinträchtigung 80 Euro und ein Punkt). Stand ist der Bußgeldkatalog im Oktober 2026.

Darf der Hund auf dem Beifahrersitz oder Schoß sitzen?

Auf dem Schoß des Fahrers nicht, weil Sicht und Bewegungsfreiheit leiden; das verbietet § 23 Abs. 1 StVO. Auf dem Beifahrersitz kommt es auf die Sicherung an. Ein gesicherter Hund verstößt nicht automatisch gegen eine Vorschrift. Entscheidend ist, dass er Dich beim Fahren nicht ablenkt oder behindert.

Was kostet ungesicherte Ladung im Pkw?

Der Bußgeldkatalog sieht 35 Euro vor, wenn Ladung im Pkw nicht so gesichert ist, dass sie bei Vollbremsung oder Ausweichen an Ort und Stelle bleibt (Nr. 102.2, Stand Oktober 2026). Kommt eine Gefährdung hinzu, sind es 60 Euro und ein Punkt (Nr. 102.2.1). Erzeugt nur die Ladung vermeidbaren Lärm, sind es 10 Euro (Nr. 103).

Wie weit darf Ladung hinten aus dem Auto herausragen?

Bis zu 1,50 m, bei Fahrten bis 100 km bis zu 3 m (§ 22 Abs. 4 Satz 1 StVO). Ragt die Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler hinaus, musst Du das Ende kenntlich machen, etwa mit einer hellroten Fahne von mindestens 30 x 30 cm. Fehlt die Kennzeichnung, sieht der Bußgeldkatalog 25 Euro vor (Nr. 106).

Muss ich Gepäck im Kofferraum sichern?

Ja, auch Gepäck ist Ladung im Sinne des § 22 Abs. 1 StVO. Es muss so verstaut sein, dass es bei einer Vollbremsung nicht nach vorn rutscht oder umfällt. Schwere Gegenstände gehören nach unten und möglichst an die Rückbank, ein Gepäcknetz oder Spanngurte helfen. Wie das geschieht, lässt das Gesetz offen, maßgeblich sind die anerkannten Regeln der Technik.

Was ist, wenn mich ein Hund oder Gepäck an der Sicht nach hinten hindert?

Dann verletzt Du die Pflicht aus § 23 Abs. 1 Satz 1 StVO, dafür zu sorgen, dass Sicht und Gehör nicht durch Tiere oder Ladung beeinträchtigt werden. Der Bußgeldkatalog sieht dafür 10 Euro vor (Nr. 107.1, Stand Oktober 2026). Leidet die Verkehrssicherheit wesentlich, können nach Nr. 108 bis zu 80 Euro und ein Punkt anfallen.

Ist es strafbar, den Hund im heißen Auto zu lassen?

Das ist keine Frage der StVO, sondern des Tierschutzrechts. Wer ein Tier hält, muss es nach § 2 Nr. 1 TierSchG angemessen unterbringen. Leidet ein Hund im aufgeheizten Auto erheblich, kommen Bußgeld nach dem Tierschutzgesetz und bei schweren Fällen eine Straftat nach § 17 TierSchG in Betracht. Wie die Behörde das bewertet, hängt vom Einzelfall ab.

Zahlt die Versicherung, wenn Tiere und Ladung im Fahrzeug einen Schaden verursachen?

Für Schäden Dritter haftet zunächst die Kfz-Haftpflichtversicherung. Ob sie später Rückgriff nimmt oder die Kaskoversicherung wegen grober Fahrlässigkeit kürzt, hängt von den Vertragsbedingungen und dem konkreten Verschulden ab. Eine pauschale Antwort gibt es nicht. Prüfe im Schadensfall Deine Versicherungsbedingungen und lass eine Kürzung im Zweifel rechtlich prüfen.

Bekomme ich für ungesicherte Ladung Punkte in der Probezeit?

Punkte gibt es nur bei den Tatbeständen ab 60 Euro, etwa mit Gefährdung oder beim Lkw. In der Probezeit zählen Ladungsverstöße nicht zu den schwerwiegenden Zuwiderhandlungen nach Abschnitt A der Anlage 12 FeV, sondern zu Abschnitt B. Erst zwei weniger schwerwiegende Verstöße führen zum Aufbauseminar (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 StVG).

Haftet auch der Halter, wenn der Fahrer Tiere und Ladung im Fahrzeug nicht sichert?

Ja, unter Umständen. Nach § 31 Abs. 2 StVZO darf der Halter die Inbetriebnahme nicht anordnen oder zulassen, wenn er weiß oder wissen muss, dass Ladung oder Besetzung nicht vorschriftsmäßig sind. Das betrifft vor allem Fuhrparks und Firmenfahrzeuge. Der Fahrer bleibt daneben für seine eigene Pflicht aus § 23 Abs. 1 StVO verantwortlich.

Quellen

  1. § 22 StVO Ladung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 23 StVO Sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. Anlage BKatV (Bußgeldkatalog, Nr. 102 bis 108)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  4. Anlage 13 FeV Punktebewertung (Nr. 3.2.14, 3.2.15)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 31 StVZO Verantwortung für den Betrieb der Fahrzeuge
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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