Impressumspflicht für Coaches
Kurz erklärt Die Impressumspflicht für Coaches ist Deine gesetzliche Pflicht, auf Websites und geschäftlichen Social-Media-Profilen bestimmte Anbieterinformationen bereitzuhalten. Grundlage ist § 5 DDG. Zu den Pflichtangaben gehören Dein Name, eine ladungsfähige Anschrift und Deine E-Mail-Adresse. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder bis 50.000 Euro nach § 33 DDG nach sich ziehen.

Inhalt 4 Abschnitte
Gilt die Impressumspflicht für Coaches auch für Dich?
Ja, sobald Du Dein Coaching online anbietest. Nach § 5 Abs. 1 DDG müssen Anbieter geschäftsmäßiger, in der Regel entgeltlicher digitaler Dienste bestimmte Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar halten. Das Digitale-Dienste-Gesetz hat 2024 das Telemediengesetz abgelöst, der frühere § 5 TMG heißt jetzt § 5 DDG.
Die Impressumspflicht für Coaches erfasst Deine Website, Verkaufsseiten, Webinar-Landingpages, Online-Kursplattformen und geschäftlich genutzte Profile auf Instagram, LinkedIn oder YouTube. Es kommt nicht darauf an, ob Du über die Seite direkt verkaufst. Es reicht, dass sie Deinem entgeltlichen Business-Coaching oder Life-Coaching dient. Rein private Seiten ohne geschäftlichen Bezug sind nicht erfasst.
Welche Angaben gehören in Dein Impressum?
§ 5 Abs. 1 DDG nennt für Einzelunternehmer vor allem:
- vollständiger Vor- und Nachname und die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist; ein Postfach genügt dafür nicht
- Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, darunter zwingend die E-Mail-Adresse
- bei einer GmbH oder UG Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Registergericht und Registernummer
- eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, wenn Du eine hast
- bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten die zuständige Aufsichtsbehörde
- bei reglementierten Berufen, etwa Psychotherapeuten, Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regeln
Wer Lehrgänge als Fernunterricht anbietet, braucht nach dem Fernunterrichtsschutzgesetz eine ZFU-Zulassung. In diesem Fall kann auch die Angabe der Zentralstelle als Aufsichtsbehörde verlangt sein. Betreibst Du einen Blog, Podcast oder Newsletter mit journalistisch-redaktionellen Inhalten, verlangt § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zusätzlich einen inhaltlich Verantwortlichen mit Anschrift.
Wo muss das Impressum platziert werden?
Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein. Der BGH hat am 20.07.2006 (I ZR 228/03) entschieden, dass zwei Klicks über die Links „Kontakt“ und „Impressum“ genügen können.
Auf Instagram, TikTok oder LinkedIn gibt es kein eigenes Impressumsfeld. Eine gängige Lösung ist ein Link in der Profilbeschreibung, der direkt zum Impressum Deiner Website führt und als „Impressum“ erkennbar ist. Ein bloßer Linktree ohne Impressumspunkt ist riskant. Achte darauf, dass auch Deine Datenschutzerklärung erreichbar ist. Die Pflichten aus der DSGVO stehen neben dem Impressum, dazu mehr unter Datenschutz im Coaching.
Folgen bei Verstößen gegen die Impressumspflicht für Coaches
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG. Die Geldbuße für eine verletzte Impressumspflicht für Coaches kann nach § 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG bis zu 50.000 Euro betragen. Daneben drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, weil das Impressum zu den wesentlichen Informationen im Sinne von § 5b Abs. 4 UWG zählt.
Verkaufst Du an Verbraucher, kommen weitere Pflichten hinzu, etwa die Widerrufsbelehrung beim Online-Coaching-Vertrag und der Hinweis zur Verbraucherschlichtung nach § 36 VSBG. Von Letzterem sind Unternehmer mit zehn oder weniger Beschäftigten teilweise befreit.
Das Wichtigste in Kürze
- Coaches, die online entgeltliche Leistungen anbieten, brauchen ein Impressum nach § 5 DDG, auch auf geschäftlichen Social-Media-Profilen.
- Pflicht sind mindestens vollständiger Name, ladungsfähige Anschrift und E-Mail-Adresse (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 und 2 DDG).
- Das Impressum muss leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein; zwei Klicks können genügen (BGH I ZR 228/03).
- Ein fehlendes Impressum kann mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG).
- Blogs und Newsletter mit redaktionellen Inhalten brauchen zusätzlich einen Verantwortlichen nach § 18 Abs. 2 MStV.
Häufige Fragen (10)
Gilt die Impressumspflicht für Coaches auch ohne Website?
Ja, wenn er seine Leistungen über andere digitale Dienste anbietet. Ein geschäftlich genutztes Instagram-, LinkedIn- oder YouTube-Profil kann ein digitaler Dienst im Sinne von § 5 DDG sein. Dann muss das Impressum von dort leicht erreichbar sein, etwa über einen klar bezeichneten Link in der Profilbeschreibung. Auch Profile auf Coaching-Plattformen und Kursanbietern brauchen Anbieterangaben.
Muss ich als Coach meine Privatadresse angeben?
Wenn Du keine andere Geschäftsadresse hast, in der Regel ja. § 5 Abs. 1 Nr. 1 DDG verlangt die Anschrift, unter der Du niedergelassen bist. Ein Postfach reicht nicht. Eine Alternative ist eine Geschäftsadresse in einem Bürogebäude oder Coworking-Space, unter der Du tatsächlich erreichbar bist und Post zugestellt werden kann. Eine reine Weiterleitungsadresse ist rechtlich nicht sicher.
Reicht ein Kontaktformular statt E-Mail-Adresse?
Nein. § 5 Abs. 1 Nr. 2 DDG verlangt Angaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme ausdrücklich einschließlich der Adresse für die elektronische Post. Ein Kontaktformular kannst Du zusätzlich anbieten, es ersetzt die E-Mail-Adresse aber nicht. Eine Telefonnummer ist nach dem Wortlaut nicht zwingend, schadet aber nicht und erleichtert die Kontaktaufnahme.
Wie hoch ist das Bußgeld bei Verstößen gegen die Impressumspflicht für Coaches?
Bis zu 50.000 Euro. Wer vorsätzlich oder fahrlässig die Pflichtangaben nach § 5 DDG nicht, nicht richtig oder nicht vollständig bereithält, handelt nach § 33 Abs. 2 Nr. 1 DDG ordnungswidrig. Den Rahmen von 50.000 Euro legt § 33 Abs. 6 Nr. 3 DDG fest. Daneben drohen Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände mit Unterlassungsanspruch.
Gehört die Umsatzsteuer-ID ins Impressum eines Coaches?
Nur, wenn Du eine hast. § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG verlangt die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Wirtschafts-Identifikationsnummer, sofern sie Dir erteilt wurde. Die normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum und sollte dort aus Sicherheitsgründen auch nicht stehen. Als Kleinunternehmer ohne USt-ID entfällt die Angabe.
Muss ich Zertifikate im Impressum nennen?
Nein, private Coaching-Zertifikate sind keine Pflichtangabe. Pflicht sind Angaben zu Kammer, Berufsbezeichnung und Berufsrecht nur bei reglementierten Berufen nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 DDG, etwa bei approbierten Psychotherapeuten. Wer zulassungspflichtig tätig ist, muss die Aufsichtsbehörde nennen. Werbung mit Titeln oder Zertifikaten muss allerdings wahr sein, sonst droht eine Abmahnung wegen Irreführung nach § 5 UWG.
Wie erfülle ich die Impressumspflicht für Coaches auf Instagram?
Instagram hat kein eigenes Impressumsfeld. Eine gängige Lösung ist ein Link in der Bio, der als „Impressum“ erkennbar ist und direkt zu den Angaben führt. Nach BGH I ZR 228/03 können zwei Klicks bis zum Impressum genügen. Ein Linktree sollte deshalb einen eigenen Punkt „Impressum“ enthalten. Alternativ kannst Du die Pflichtangaben vollständig in die Profilbeschreibung schreiben.
Was kostet eine Abmahnung wegen eines fehlenden Impressums?
Feste Beträge gibt es nicht. Ein abmahnender Mitbewerber kann nach § 13 Abs. 3 UWG Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen, die sich am Streitwert orientieren. Allerdings ist der Kostenersatz für Mitbewerber bei Verstößen gegen Informationspflichten im Internet nach § 13 Abs. 4 Nr. 1 UWG ausgeschlossen. Verbände können dagegen weiterhin eine Pauschale verlangen. Prüfe jede Abmahnung vor der Unterschrift.
Gilt die Impressumspflicht für Coaches auch nebenberuflich?
Ja. Für die Impressumspflicht für Coaches ist entscheidend, dass Du Dein Angebot geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt anbietest, nicht ob Du hauptberuflich coachst. Auch wer neben dem Angestelltenjob einige Klienten betreut und dafür eine Website oder ein Profil nutzt, braucht ein vollständiges Impressum. Ausgenommen sind nur rein private Seiten ohne Bezug zu Deinem Angebot.
Was ist der Unterschied zwischen Impressum und Datenschutzerklärung?
Das Impressum sagt, wer hinter dem Angebot steht, und folgt aus § 5 DDG. Die Datenschutzerklärung informiert darüber, welche personenbezogenen Daten Du verarbeitest, und folgt aus Art. 13 DSGVO. Beide sind Pflicht und sollten getrennt verlinkt sein. Gerade im Coaching, wo oft sensible Gesundheits- oder Lebensdaten anfallen, ist die Datenschutzerklärung besonders sorgfältig zu formulieren.
Quellen
Weitere Begriffe in Online-Coaching-Recht
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