Instandhaltungspflicht des Vermieters
Kurz erklärt Die Instandhaltungspflicht des Vermieters verpflichtet ihn, die Wohnung während der gesamten Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu erhalten. Sie folgt aus § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB. Tritt ein Mangel auf, muss er ihn auf eigene Kosten beseitigen; der Anspruch des Mieters darauf verjährt während der Mietzeit nicht.

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Was umfasst die Instandhaltungspflicht des Vermieters nach § 535 BGB?
Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten. § 555a Abs. 1 BGB fasst Instandhaltung und Instandsetzung als Erhaltungsmaßnahmen zusammen. Gemeint ist vorbeugende Wartung ebenso wie die Reparatur nach einem Defekt.
Maßstab der Instandhaltungspflicht des Vermieters ist der vereinbarte, sonst der übliche Zustand. Abnutzung durch normales Wohnen hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten, siehe Abnutzung durch vertragsgemäßen Gebrauch. Die Kosten trägt deshalb der Vermieter. Auch eine Ursache aus der Sphäre des Mieters ändert daran nichts, solange er den vertragsgemäßen Gebrauch nicht überschritten hat (BGH, Urteil vom 28.05.2008, VIII ZR 271/07, Schwarzstaubablagerungen).
Welche Teile der Instandhaltungspflicht des Vermieters darf er auf Dich abwälzen?
Ganz abbedingen lässt sich die Erhaltungspflicht bei Wohnraum nicht, zwei Ausnahmen gibt es aber. Über eine Kleinreparaturklausel kann der Mieter an den Kosten kleiner Reparaturen an Teilen beteiligt werden, die seinem häufigen Zugriff ausgesetzt sind. Nach der Rechtsprechung des BGH braucht sie Höchstgrenzen je Reparatur und für einen Zeitraum, sonst ist sie nach § 307 BGB unwirksam.
Die zweite Ausnahme sind Schönheitsreparaturen. Sie lassen sich per Vertrag übertragen, bei einer unrenoviert übergebenen Wohnung ohne angemessenen Ausgleich ist eine solche Klausel unwirksam. Dann bleibt es bei § 535 BGB. Verschlechtert sich der Zustand wesentlich, kannst Du eine Renovierung verlangen, trägst aber in der Regel die Hälfte der Kosten (BGH, Urteil vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18).
Wie setzt Du den Anspruch durch?
Am Anfang steht die Mängelanzeige nach § 536c BGB. Die Mietminderung tritt kraft Gesetzes ein, solange der Mangel besteht (§ 536 BGB). Bei Verstößen gegen die Instandhaltungspflicht des Vermieters kannst Du zusätzlich in begrenztem Umfang einen Teil der Miete zurückhalten. Gerät der Vermieter mit der Reparatur in Verzug, darfst Du den Mangel nach § 536a Abs. 2 BGB selbst beseitigen lassen, siehe Ersatzvornahme durch den Mieter.
Zeit spielt dabei gegen den Vermieter. Der Anspruch des Mieters auf Mangelbeseitigung ist während der Mietzeit unverjährbar (BGH, Urteil vom 17.02.2010, VIII ZR 104/09). Im Fall ging es um eine fehlende Schallisolierung, die die Mieterin Jahre nach ihrer ersten Rüge erneut verlangte.
Musst Du Reparaturen in der Wohnung dulden?
Erhaltungsmaßnahmen musst Du nach § 555a Abs. 1 BGB dulden. Der Vermieter muss sie rechtzeitig ankündigen, außer die Einwirkung ist unerheblich oder die sofortige Durchführung zwingend erforderlich, etwa bei einem Rohrbruch (§ 555a Abs. 2 BGB). Deine Aufwendungen ersetzt er in angemessenem Umfang, auf Verlangen per Vorschuss (§ 555a Abs. 3 BGB).
Davon zu trennen ist die Modernisierung mit eigener Modernisierungsankündigung. Fällt durch Erhaltungsarbeiten etwa die Heizung aus, kann für diese Zeit eine Minderung greifen.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB muss der Vermieter die Wohnung während der gesamten Mietzeit im vertragsgemäßen Zustand erhalten.
- Normale Abnutzung hat der Mieter nach § 538 BGB nicht zu vertreten; die Reparaturkosten trägt der Vermieter.
- Der Anspruch auf Mangelbeseitigung verjährt während der Mietzeit nicht (BGH, 17.02.2010, VIII ZR 104/09).
- Abwälzen lassen sich nur Kleinreparaturen mit Höchstgrenzen und Schönheitsreparaturen, nicht aber bei unrenoviert überlassener Wohnung ohne Ausgleich.
- Erhaltungsmaßnahmen musst Du nach § 555a BGB dulden; der Vermieter muss sie in der Regel rechtzeitig ankündigen.
Häufige Fragen (10)
Was umfasst die Instandhaltungspflicht des Vermieters in der Wohnung?
Alles, was zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört und ohne Dein Verschulden kaputtgeht. Dazu zählen Heizung, Warmwasser, Elektrik, Fenster, Türen, Sanitäranlagen und mitvermietete Geräte wie eine Einbauküche. Ausgenommen sind Schäden, die Du schuldhaft verursacht hast, und Kosten, die wirksam über eine Kleinreparaturklausel auf Dich übertragen wurden. Was mitvermietet ist, ergibt sich aus dem Mietvertrag und der Übergabe.
Wie schnell muss der Vermieter einen Mangel beheben?
Eine feste gesetzliche Frist gibt es nicht. Der Vermieter muss in angemessener Zeit handeln, und was angemessen ist, hängt von der Dringlichkeit ab. Ein Heizungsausfall im Winter oder ein Wasserrohrbruch verlangt eine sofortige Reaktion, ein klemmender Rollladen erlaubt mehr Zeit. Setze ihm eine konkrete Frist. Lässt er sie verstreichen, gerät er in Verzug, und Du kannst weitere Rechte geltend machen.
Muss der Vermieter eine kaputte Waschmaschine reparieren?
Nur wenn sie mitvermietet ist, greift die Instandhaltungspflicht des Vermieters. Gehört die Waschmaschine laut Vertrag oder Übergabeprotokoll zur Wohnung, ist sie Teil der Mietsache, und der Vermieter muss sie instand halten. Steht sie dort nur, weil der Vormieter sie zurückgelassen hat, kommt es auf die Absprache bei der Übernahme an. Deine eigene Maschine reparierst Du selbst. Ob eine Kleinreparaturklausel die Kosten kleiner Reparaturen erfasst, hängt von ihrem Wortlaut ab.
Wer zahlt die Reparatur, wenn ich den Schaden verursacht habe?
Dann trägst Du die Kosten. Die Erhaltungspflicht des Vermieters endet dort, wo Du die Grenze des vertragsgemäßen Gebrauchs überschreitest und den Schaden zu vertreten hast. Das betrifft etwa ein beim Umzug zerbrochenes Waschbecken. Normale Abnutzung zählt nicht dazu (§ 538 BGB). Ob Deine private Haftpflichtversicherung zahlt, hängt davon ab, ob ihr Tarif Mietsachschäden einschließt.
Lässt sich die Instandhaltungspflicht des Vermieters vertraglich ausschließen?
Die Instandhaltungspflicht des Vermieters lässt sich bei Wohnraum nicht vollständig ausschließen. Eine Klausel, die dem Mieter sämtliche Reparaturen auferlegt, benachteiligt ihn unangemessen und ist nach § 307 BGB unwirksam. Zulässig sind begrenzte Kleinreparaturklauseln und unter Voraussetzungen die Übertragung der Schönheitsreparaturen. Das Recht zur Mietminderung lässt sich bei Wohnraum nach § 536 Abs. 4 BGB ohnehin nicht zum Nachteil des Mieters einschränken.
Erfasst die Instandhaltungspflicht des Vermieters auch die Gemeinschaftsflächen?
Ja, soweit Du sie mitbenutzen darfst. Treppenhaus, Aufzug, Kellerräume, Hof und Zugänge gehören zum vertragsgemäßen Gebrauch, wenn der Vertrag oder die Hausordnung ihre Nutzung vorsieht. Fällt etwa der Aufzug in einem Haus mit Mietwohnungen in den oberen Etagen dauerhaft aus, kann das ein Mangel Deiner Wohnung sein. Die Kosten der laufenden Wartung können als Betriebskosten umgelegt werden, Reparaturen dagegen nicht.
Kann ich die Reparatur selbst beauftragen und die Kosten abziehen?
Nur unter den Voraussetzungen des § 536a Abs. 2 BGB, also bei Verzug des Vermieters oder wenn die sofortige Beseitigung zur Erhaltung der Mietsache notwendig ist. Wer vorher eigenmächtig handelt, bekommt die Kosten nach der Rechtsprechung des BGH nicht ersetzt. Willst Du mit dem Erstattungsanspruch gegen die Miete aufrechnen, musst Du das nach § 556b Abs. 2 BGB mindestens einen Monat vor Fälligkeit in Textform ankündigen.
Muss der Vermieter renovieren, wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde?
Nicht automatisch. Nach dem BGH richtet sich die Instandhaltungslast nach dem Zustand bei Übergabe, also auch nach einem unrenovierten Zustand. Verschlechtert sich dieser wesentlich, kannst Du eine Renovierung verlangen, musst Dich aber in der Regel an der Hälfte der Kosten beteiligen (Urteil vom 08.07.2020, VIII ZR 163/18). Der Vermieter kann umgekehrt verlangen, dass Du Dich an den Kosten beteiligst, wenn er den frisch renovierten Zustand herstellt.
Was unterscheidet die Instandhaltungspflicht des Vermieters von der Modernisierung?
Instandhaltung erhält oder stellt den bisherigen Zustand wieder her, Modernisierung verbessert ihn darüber hinaus, etwa durch Energieeinsparung oder bessere Ausstattung. Die Kosten der Instandhaltung trägt der Vermieter allein. Bei einer Modernisierung kann er unter den Voraussetzungen des § 559 BGB die Miete erhöhen. Ersetzt er ein abgenutztes Bauteil durch ein moderneres, gehören die ohnehin fälligen Erhaltungskosten nach § 559 Abs. 2 BGB nicht zu den umlagefähigen Kosten.
Wann verjährt mein Anspruch auf Reparatur?
Während des laufenden Mietverhältnisses gar nicht. Der BGH hat entschieden, dass der Anspruch auf Mangelbeseitigung unverjährbar ist, solange die Mietzeit läuft (Urteil vom 17.02.2010, VIII ZR 104/09). Anders sieht es bei Geldansprüchen aus: Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen, etwa nach einer berechtigten Ersatzvornahme, verjähren nach § 548 Abs. 2 BGB in sechs Monaten nach Beendigung des Mietverhältnisses.
Quellen
Weitere Begriffe in Mietrecht
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