CO2-Kostenaufteilung
Kurz erklärt Die CO2-Kostenaufteilung verteilt den CO2-Preis auf Heizöl, Gas und Wärmelieferungen zwischen Mieter und Vermieter. Grundlage ist das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), das seit dem 01.01.2023 gilt. Bei Wohngebäuden entscheidet ein Zehn-Stufen-Modell nach dem CO2-Ausstoß pro Quadratmeter; fehlt die Aufteilung in der Abrechnung, darfst Du Deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen.

Inhalt 4 Abschnitte
Was regelt das Gesetz zur CO2-Kostenaufteilung?
Auf fossile Brennstoffe wie Erdgas und Heizöl fällt ein CO2-Preis nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz an. Ohne Sonderregel würde er über die Betriebskosten komplett beim Mieter landen. Seit dem 01.01.2023 verteilt das CO2KostAufG diese Kosten nach Verantwortung: Wer im schlecht gedämmten Haus wohnt, soll nicht allein zahlen.
Das Gesetz gilt für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG). Es geht der Heizkostenverordnung und abweichenden Mietvertragsklauseln vor (§ 2 Abs. 5). Vereinbarungen, nach denen Du mehr als Deinen gesetzlichen Anteil trägst, sind unwirksam (§ 6 Abs. 1). Damit der Vermieter rechnen kann, muss der Lieferant auf der Rechnung die Emissionen in Kilogramm CO2 und den CO2-Kostenanteil ausweisen (§ 3 Abs. 1).
Wie wird zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt?
Bei Wohngebäuden ermittelt der Vermieter mit der jährlichen Heizkostenabrechnung den CO2-Ausstoß des Gebäudes in Kilogramm pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr (§ 5 Abs. 1). Diesen Wert ordnet er in die zehn Stufen der Anlage zum CO2KostAufG ein:
| CO2-Ausstoß pro m² und Jahr | Mieter | Vermieter |
|---|---|---|
| unter 12 kg | 100 % | 0 % |
| 12 bis unter 22 kg | 90 bis 80 % | 10 bis 20 % |
| 22 bis unter 32 kg | 70 bis 60 % | 30 bis 40 % |
| 32 bis unter 37 kg | 50 % | 50 % |
| 37 bis unter 52 kg | 40 bis 20 % | 60 bis 80 % |
| ab 52 kg | 5 % | 95 % |
Die Tabelle fasst mittlere Stufen zusammen; jede davon umfasst 5 kg und verschiebt 10 Prozentpunkte. Ein Beispiel: Bei 29 kg tragen Mieter 60 Prozent, der Vermieter 40 Prozent.
Bei Nichtwohngebäuden gilt nach § 8 Abs. 1 eine hälftige Teilung, auch für Wohnungen in einem solchen Gebäude. Der Vermieteranteil halbiert sich nach § 9 Abs. 1, wenn öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz oder ein Anschlusszwang eine wesentliche energetische Modernisierung verhindern; das muss er nachweisen.
Was gilt, wenn die Aufteilung in der Abrechnung fehlt?
Der Vermieter muss in der Heizkostenabrechnung Deinen Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen ausweisen (§ 7 Abs. 3). Fehlt das, darfst Du nach § 7 Abs. 4 CO2KostAufG den auf Dich entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen. Wie Du die übrigen Posten kontrollierst, steht unter Nebenkostenabrechnung prüfen.
Prüfe vor allem drei Werte: die Gesamtemissionen laut Lieferantenrechnung, die Wohnfläche des Gebäudes und die daraus berechnete Stufe.
Was gilt bei einer eigenen Gasetagenheizung?
Versorgst Du Dich selbst mit Wärme, etwa über eine Gasetagenheizung mit eigenem Liefervertrag, drehen sich die Rollen um. Du ermittelst den Ausstoß Deiner Wohnung im Zuge Deiner Abrechnung (§ 5 Abs. 3), und der Vermieter erstattet Dir seinen Anteil (§ 6 Abs. 2). Den Anspruch musst Du innerhalb von zwölf Monaten, nachdem Dein Lieferant abgerechnet hat, in Textform geltend machen. Der Vermieter kann ihn mit der nächsten Nebenkostenabrechnung verrechnen, sonst muss er spätestens zwölf Monate nach Deiner Anzeige zahlen.
Stand Oktober 2026: Durch die Reform des Gebäudemodernisierungsgesetzes regelt das CO2KostAufG nun auch Gas-, Öl- und Flüssiggasheizungen, die nach § 43 dieses Gesetzes eingebaut und betrieben werden. Für sie sieht § 5a CO2KostAufG ab dem 01.01.2028 eine hälftige Teilung bestimmter Kosten vor.
Das Wichtigste in Kürze
- Das CO2KostAufG gilt für Abrechnungszeiträume ab dem 01.01.2023 und geht abweichenden Vertragsklauseln vor (§§ 2, 6, 11 CO2KostAufG).
- Bei Wohngebäuden zahlt der Mieter je nach CO2-Ausstoß zwischen 100 Prozent (unter 12 kg/m²) und 5 Prozent (ab 52 kg/m²), Stufen laut Anlage zum Gesetz.
- Fehlen Einstufung und CO2-Anteil in der Heizkostenabrechnung, darfst Du Deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4).
- Bei eigener Gasetagenheizung erstattet der Vermieter seinen Anteil; Du musst ihn binnen zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform verlangen (§ 6 Abs. 2).
Häufige Fragen (11)
Wer zahlt die CO2-Kosten, Mieter oder Vermieter?
Beide, je nach Energiezustand des Gebäudes. Bei Wohngebäuden erfolgt die CO2-Kostenaufteilung in zehn Stufen. In einem sehr gut gedämmten Haus mit weniger als 12 kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr zahlst Du alles, in einem sehr schlechten Haus ab 52 kg nur 5 Prozent. Bei Nichtwohngebäuden gilt eine Teilung von 50 zu 50 nach § 8 Abs. 1.
Wie wird die CO2-Kostenaufteilung berechnet?
Der Vermieter teilt die gesamten Emissionen aus den Lieferantenrechnungen durch die Wohnfläche des Gebäudes. Das Ergebnis in kg CO2 pro Quadratmeter und Jahr, gerundet auf eine Nachkommastelle, ordnet er in die Tabelle der Anlage ein (§ 5 Abs. 1 und 2). Den Vermieteranteil zieht er von den CO2-Kosten ab, den Rest verteilt er nach dem üblichen Heizkostenschlüssel auf die Mieter (§ 7 Abs. 1).
Wo stehen die CO2-Kosten in der Heizkostenabrechnung?
Sie müssen gesondert ausgewiesen sein. § 7 Abs. 3 CO2KostAufG verlangt, dass der Vermieter Deinen Anteil an den CO2-Kosten, die Einstufung des Gebäudes und die Berechnungsgrundlagen angibt. Ein bloßer Gesamtbetrag für Gas oder Heizöl reicht nicht. Findest Du diese Angaben nicht, darfst Du Deinen Heizkostenanteil um 3 Prozent kürzen. Eine Rückfrage beim Vermieter ist trotzdem sinnvoll, weil die Angaben manchmal in einer Anlage stehen.
Was mache ich, wenn die CO2-Kostenaufteilung in der Abrechnung fehlt?
Du kannst den auf Dich entfallenden Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen (§ 7 Abs. 4 CO2KostAufG). Teile dem Vermieter schriftlich mit, dass und warum Du kürzt. Das Kürzungsrecht ersetzt nicht die richtige Aufteilung: Bei einem schlecht gedämmten Gebäude kann Dein Erstattungsbetrag deutlich höher sein. Dann lohnt es sich, die vollständigen Angaben einzufordern und nachrechnen zu lassen.
Gilt die CO2-Kostenaufteilung auch bei einer Gasetagenheizung?
Ja. Wer selbst einen Liefervertrag hat, ermittelt den CO2-Ausstoß der Wohnung nach § 5 Abs. 3 CO2KostAufG und bekommt den Vermieteranteil erstattet (§ 6 Abs. 2). Die Angaben dafür stehen auf der Rechnung Deines Versorgers, der nach § 3 dazu verpflichtet ist. Den Anspruch musst Du innerhalb von zwölf Monaten nach der Lieferantenabrechnung in Textform beim Vermieter geltend machen, sonst geht er verloren.
Gilt das CO2-Kostenaufteilungsgesetz auch bei Fernwärme?
In vielen Fällen ja. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 gilt es auch für die gewerbliche Lieferung von Wärme. Wärme aus Anlagen, die dem Europäischen Emissionshandel unterliegen, ist ebenfalls erfasst (§ 2 Abs. 4). Ausgenommen sind nach derselben Vorschrift Wärmelieferungen an Gebäude, die erstmals nach dem 01.01.2023 einen Wärmeanschluss erhalten haben. Ob CO2-Kosten anfallen, zeigt die Rechnung des Wärmelieferanten.
Ab wann gilt die CO2-Kostenaufteilung?
Das Gesetz ist am 01.01.2023 in Kraft getreten (§ 12 CO2KostAufG). Angewendet wird es auf Abrechnungszeiträume, die am oder nach diesem Tag beginnen (§ 11 Abs. 2). Läuft Dein Abrechnungsjahr etwa vom 01.07. bis 30.06., galt die Aufteilung erstmals für den Zeitraum ab Juli 2023. CO2-Kosten für Brennstoffe, die vor 2023 in Rechnung gestellt wurden, bleiben außen vor.
Gilt die Aufteilung auch für Gewerbemieter?
Ja, aber nach einer anderen Regel. Für Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen, sind Vereinbarungen unwirksam, nach denen der Mieter mehr als 50 Prozent der CO2-Kosten trägt (§ 8 Abs. 1 CO2KostAufG). Versorgt sich der Gewerbemieter selbst, erstattet der Vermieter 50 Prozent (§ 8 Abs. 2). § 8 Abs. 4 kündigt ein Stufenmodell an; im aktuellen Gesetzestext (Stand Oktober 2026) gilt weiter die hälftige Teilung.
Fallen bei einer Wärmepumpe CO2-Kosten an?
In der Regel nicht im Sinne des Gesetzes. Das CO2KostAufG gilt nach § 2 Abs. 1 für Gebäude, in denen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung genutzt werden, für die nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz Standardwerte für Emissionsfaktoren festgelegt sind. Eine Wärmepumpe verbraucht Strom statt solcher Brennstoffe im Gebäude. Bei Hybridanlagen mit Gaskessel betrifft die Aufteilung den Gasanteil.
Kann der Vermieter seinen Anteil wegen Denkmalschutz kürzen?
Ja, unter Voraussetzungen. Stehen öffentlich-rechtliche Vorgaben wie Denkmalschutz, ein Anschluss- und Benutzungszwang oder eine Erhaltungssatzung einer wesentlichen energetischen Verbesserung entgegen, halbiert sich sein Anteil (§ 9 Abs. 1). Verhindern sie zugleich die Verbesserung von Gebäude und Heizung, entfällt die Aufteilung ganz (§ 9 Abs. 2). Die Umstände muss der Vermieter Dir nachweisen (§ 9 Abs. 3).
Darf der Mietvertrag die CO2-Kosten komplett auf den Mieter umlegen?
Nein. Vereinbarungen, nach denen Du mehr als den Anteil aus der Stufentabelle zahlst, sind in Wohngebäuden nach § 6 Abs. 1 CO2KostAufG unwirksam. Für Altverträge vor 2023 stellt § 11 Abs. 1 klar, dass Umlageklauseln für Brennstoffkosten den Vermieteranteil an den CO2-Kosten nicht umfassen. Eine Klausel im Mietvertrag ändert an der gesetzlichen Aufteilung deshalb nichts.
Quellen
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