Coaching-Rechnung nicht bezahlt
Kurz erklärt Ist die Coaching-Rechnung nicht bezahlt, liegt das oft daran, dass der Teilnehmer den Vertrag für unwirksam hält. Ob eine Zahlungspflicht besteht, richtet sich nach § 611 BGB, bei Online-Programmen oft nach § 7 FernUSG. Nach einer Mahnung droht Verzug, gegen einen Mahnbescheid bleiben zwei Wochen für den Widerspruch.

Inhalt 4 Abschnitte
Coaching-Rechnung nicht bezahlt: Darfst Du sie einfach liegen lassen?
Ein wirksamer Coachingvertrag ist meist ein Dienstvertrag. Nach § 611 BGB schuldest Du die vereinbarte Vergütung, auch wenn Dir das Programm nicht gefällt. Ist die Coaching-Rechnung nicht bezahlt, gilt: Geschuldet ist Tätigkeit, kein Erfolg.
Anders liegt es, wenn der Vertrag unwirksam ist oder beendet wurde. Infrage kommen Nichtigkeit nach FernUSG oder § 138 BGB, ein Widerruf nach § 355 BGB (siehe Widerrufsrecht beim Online-Coaching) und eine Anfechtung nach § 123 BGB. Möglich ist auch eine Kündigung bei Diensten höherer Art nach § 627 BGB. Nach einer Kündigung bleibt der Teil der Vergütung geschuldet, der den bisherigen Leistungen entspricht (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB).
Wann musst Du wegen Nichtigkeit gar nichts zahlen?
Vermittelt ein Programm Wissen bei überwiegender räumlicher Trennung und mit Lernkontrolle, ist es Fernunterricht (§ 1 Abs. 1 FernUSG). Ohne ZFU-Zulassung ist der Vertrag nichtig (§ 7 Abs. 1 FernUSG). Im Urteil vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) traf das ein Business-Mentoring für 47.600 Euro; das Gesetz schützt danach auch Unternehmer. Seit III ZR 80/25 (15.01.2026) prüft der BGH jeden Vertrag einzeln; dort waren beide Programme Fernunterricht. Ob der Anbieter Wertersatz bei nichtigem Vertrag verlangen kann, muss er darlegen.
Stand der Gesetzgebung (Oktober 2026): Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat am 27.08.2026 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Fernunterrichts veröffentlicht (aktuelle Fassung: Bearbeitungsstand 05.10.2026). Danach sollen die §§ 1 bis 26 FernUSG zum 01.07.2027 entfallen, auch die Zulassungspflicht; das Gesetz soll mit Ablauf des 30.06.2028 außer Kraft treten. Beschlossen ist das nicht. Bis zur Verkündung gilt das FernUSG unverändert (ZFU, 07.09.2026).
Coaching-Rechnung nicht bezahlt: Wie kann der Coach sie durchsetzen?
Mit einer Mahnung gerätst Du in Verzug (§ 286 Abs. 1 BGB), wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist. Ohne Mahnung tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Rechnungszugang ein, bei Verbrauchern nur mit besonderem Hinweis in der Rechnung (§ 286 Abs. 3 BGB). Dann fallen Verzugszinsen an.
Möglich sind dann Inkasso wegen Coachinggebühren oder ein Mahnbescheid. Widersprechen kannst Du binnen zwei Wochen (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO), gegen einen Vollstreckungsbescheid bleibt der Einspruch binnen zwei Wochen (§§ 700 Abs. 1, 339 Abs. 1 ZPO).
Welche Fehler passieren bei offenen Coaching-Rechnungen häufig?
Schweigen ist der größte Fehler, wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist. Begründe schriftlich, warum Du nicht zahlst. Eine zurückgeholte Lastschrift (acht Wochen nach § 675x BGB) klärt nur das Verhältnis zur Bank, nicht Deine Schuld. Wer Fristen im Mahnverfahren verpasst, bekommt einen vollstreckbaren Titel, selbst wenn der Vertrag nichtig war. Die Forderung des Coachs verjährt in drei Jahren ab Jahresende (§§ 195, 199 BGB). Hast Du schon gezahlt, hilft der Beitrag Geld zurück vom Coach.
Das Wichtigste in Kürze
- Bei einem wirksamen Coachingvertrag schuldest Du die vereinbarte Vergütung nach § 611 BGB, Unzufriedenheit allein reicht für eine Zahlungsverweigerung nicht.
- Ohne ZFU-Zulassung ist ein Fernunterrichtsvertrag nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig; der BGH hat das am 12.06.2025 (III ZR 109/24) auch für Unternehmer bestätigt.
- Nach Kündigung gemäß § 627 BGB bleibt der Teil der Vergütung geschuldet, der den bisherigen Leistungen entspricht (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB).
- Verbraucher geraten ohne Mahnung erst 30 Tage nach Rechnungszugang in Verzug, wenn die Rechnung darauf hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB).
- Gegen einen Mahnbescheid hast Du zwei Wochen für den Widerspruch, gegen den Vollstreckungsbescheid zwei Wochen für den Einspruch.
Häufige Fragen (11)
Was passiert, wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist?
Ist der Vertrag wirksam, gerätst Du nach einer Mahnung in Verzug und schuldest Verzugszinsen sowie erforderliche Mahnkosten. Danach kann der Anbieter Inkasso beauftragen oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Reagierst Du darauf nicht, droht ein Vollstreckungsbescheid und die Zwangsvollstreckung. Ist die Coaching-Rechnung nicht bezahlt, weil Du einen Grund hast, nicht zu zahlen, solltest Du ihn deshalb früh und schriftlich erklären.
Kann ich die Zahlung verweigern, wenn das Coaching schlecht war?
Meist nicht. Ein Coachingvertrag ist in der Regel ein Dienstvertrag nach § 611 BGB, geschuldet ist das Tätigwerden, kein bestimmter Erfolg. Schlechte Qualität berechtigt daher nicht automatisch zur Kürzung. Anders kann es sein, wenn vereinbarte Leistungen gar nicht erbracht wurden, wenn Du getäuscht wurdest oder wenn Du nach § 627 BGB kündigst. Dann zahlst Du nach § 628 BGB nur den Anteil für bereits erbrachte Leistungen.
Muss ich ein Coaching ohne ZFU-Zulassung bezahlen?
Wenn das Programm Fernunterricht im Sinne des § 1 Abs. 1 FernUSG ist, ist der Vertrag ohne Zulassung nach § 7 Abs. 1 FernUSG nichtig. Dann besteht keine Zahlungspflicht. Ob Fernunterricht vorliegt, prüft der BGH seit III ZR 80/25 für jeden Vertrag einzeln: Wissensvermittlung, überwiegende räumliche Trennung und Überwachung des Lernerfolgs. Reine Einzelberatung ohne Lernkontrolle kann herausfallen.
Ab wann bin ich in Verzug, wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist?
Mit einer Mahnung nach Fälligkeit (§ 286 Abs. 1 BGB) oder ohne Mahnung, wenn ein Zahlungstermin nach dem Kalender bestimmt ist. Spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung tritt Verzug ein; bei Verbrauchern aber nur, wenn die Rechnung auf diese Folge ausdrücklich hinweist (§ 286 Abs. 3 BGB). Kein Verzug liegt vor, solange Du die Verzögerung nicht zu vertreten hast (§ 286 Abs. 4 BGB).
Wie hoch sind die Verzugszinsen bei einer offenen Coaching-Rechnung?
Bist Du Verbraucher, beträgt der Verzugszins fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr (§ 288 Abs. 1 BGB). Hast Du das Coaching als Unternehmer gebucht, sind es bei Entgeltforderungen neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Gegenüber Unternehmern kann der Anbieter zusätzlich eine Pauschale von 40 Euro verlangen; gegenüber Verbrauchern gibt es diese Pauschale nicht (§ 288 Abs. 5 BGB).
Was tun bei einem Mahnbescheid, wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist?
Prüfe sofort das Zustelldatum. Der Mahnbescheid nennt eine Frist von zwei Wochen, in der Du zahlen oder ganz oder teilweise widersprechen kannst (§ 692 Abs. 1 Nr. 3 ZPO). Der Widerspruch braucht keine Begründung und wirkt, solange kein Vollstreckungsbescheid verfügt ist (§ 694 Abs. 1 ZPO). Danach muss der Coach seinen Anspruch in einem normalen Klageverfahren begründen und beweisen.
Kann der Coach Inkassogebühren verlangen, wenn die Coaching-Rechnung nicht bezahlt ist?
Inkassokosten sind nur als Verzugsschaden ersatzfähig. Voraussetzung ist also, dass Du zum Zeitpunkt der Beauftragung bereits in Verzug warst und die Forderung überhaupt besteht. War der Coachingvertrag nichtig oder wirksam widerrufen, gibt es auch keinen Anspruch auf Inkassokosten. Überhöhte oder doppelt berechnete Positionen kannst Du bestreiten und Dir die Berechnung vorlegen lassen.
Kann ich die Lastschrift für das Coaching zurückholen?
Bei einer SEPA-Basislastschrift kannst Du binnen acht Wochen ab Belastung die Erstattung von Deiner Bank verlangen, ohne Gründe zu nennen (§ 675x Abs. 2 und 4 BGB). Damit ist aber nur die Bankbuchung rückgängig gemacht. Ob Du dem Coach Geld schuldest, bleibt offen. Ist der Vertrag wirksam, gerätst Du mit der Rückbuchung in Zahlungsrückstand, und Rücklastschriftkosten können als Verzugsschaden hinzukommen.
Wann verjährt eine Forderung aus einem Coachingvertrag?
Die Vergütungsforderung des Coachs verjährt in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist und der Coach davon wusste (§ 199 Abs. 1 BGB). Eine Rechnung aus März 2026 verjährt also in der Regel mit Ablauf des 31.12.2029. Ein Mahnbescheid hemmt die Verjährung (§ 204 Abs. 1 Nr. 3 BGB).
Gilt das FernUSG auch, wenn ich das Coaching für meine Firma gebucht habe?
Ja. Der BGH hat am 12.06.2025 entschieden, dass das FernUSG nicht nur Verbraucher, sondern auch Unternehmer schützt (III ZR 109/24). Auch wer ein Business-Coaching für die eigene Selbstständigkeit bucht, kann sich daher auf die Nichtigkeit nach § 7 Abs. 1 FernUSG berufen. Das Widerrufsrecht nach § 355 BGB steht dagegen nur Verbrauchern zu.
Muss ich nach einer Kündigung die restlichen Raten zahlen?
Nach einer wirksamen Kündigung nach § 627 BGB nur noch den Teil, der den bis dahin erbrachten Leistungen entspricht (§ 628 Abs. 1 Satz 1 BGB). Bereits im Voraus gezahlte Beträge für spätere Zeiträume muss der Coach erstatten. Ob § 627 BGB greift, hängt davon ab, ob Dienste höherer Art auf Grund besonderen Vertrauens vorliegen und kein dauerndes Dienstverhältnis mit festen Bezügen besteht.
Quellen
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