Jugendarbeitsschutz
Kurz erklärt Jugendarbeitsschutz umfasst die Regeln, die Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bei Arbeit und Ausbildung schützen. Grundlage ist das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Jugendliche dürfen nach § 8 JArbSchG höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich arbeiten; die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren ist nach § 5 JArbSchG bis auf enge Ausnahmen verboten.

Inhalt 4 Abschnitte
- Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
- Wie lange und zu welchen Zeiten dürfen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutz arbeiten?
- Welche Rechte haben Azubis unter 18 im Jugendarbeitsschutz bei Berufsschule, Urlaub und Gesundheit?
- Was gilt im Jugendarbeitsschutz beim Lohn und was passiert bei Verstößen?
- Häufige Fragen
- Quellen
Für wen gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Das Gesetz erfasst alle, die noch nicht 18 Jahre alt sind und in einer Ausbildung, als Arbeitnehmer, als Heimarbeiter oder in einem ähnlichen Verhältnis arbeiten (§ 1 Abs. 1 JArbSchG). Für Volljährige gilt stattdessen das Arbeitszeitgesetz; § 18 Abs. 2 ArbZG verweist für Minderjährige ausdrücklich auf das JArbSchG.
Der Jugendarbeitsschutz unterscheidet zwei Gruppen. Kind ist, wer noch nicht 15 ist; Jugendlicher, wer 15, aber noch nicht 18 ist (§ 2 JArbSchG). Wer noch vollzeitschulpflichtig ist, wird wie ein Kind behandelt (§ 2 Abs. 3).
Kinderarbeit ist nach § 5 JArbSchG verboten. Ab 13 Jahren erlaubt das Gesetz mit Einwilligung der Eltern leichte Tätigkeiten bis zwei Stunden täglich, nicht zwischen 18 und 8 Uhr und nicht vor oder während des Unterrichts. Welche Jobs dazu zählen, listet § 2 der Kinderarbeitsschutzverordnung, etwa Zeitungen austragen, Nachhilfe oder Babysitten. Schulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien höchstens vier Wochen im Kalenderjahr arbeiten (§ 5 Abs. 4).
Wie lange und zu welchen Zeiten dürfen Jugendliche nach dem Jugendarbeitsschutz arbeiten?
Die Grenze liegt bei acht Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche (§ 8 Abs. 1 JArbSchG).
Die Pausenregelung ist strenger als für Erwachsene: 30 Minuten ab mehr als viereinhalb Stunden Arbeit, 60 Minuten ab mehr als sechs Stunden, jede Pause mindestens 15 Minuten lang (§ 11). Zwischen zwei Arbeitstagen müssen zwölf Stunden Freizeit liegen (§ 13).
Nach dem Jugendarbeitsschutz wird nur zwischen 6 und 20 Uhr gearbeitet (§ 14 Abs. 1). Ab 16 Jahren gibt es Ausnahmen, etwa in der Gastronomie bis 22 Uhr, in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr und in Bäckereien ab 5 Uhr; ab 17 Jahren dürfen Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigen. Im Jugendarbeitsschutz gilt die Fünftagewoche (§ 15). Samstags- und Sonntagsarbeit ist nur in bestimmten Branchen zulässig, mindestens zwei Sonntage im Monat bleiben frei (§§ 16, 17).
Welche Rechte haben Azubis unter 18 im Jugendarbeitsschutz bei Berufsschule, Urlaub und Gesundheit?
Für den Berufsschulunterricht muss der Betrieb freistellen (§ 9 JArbSchG). Beginnt der Unterricht vor 9 Uhr, darfst Du vorher nicht arbeiten. Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden von je mindestens 45 Minuten zählt einmal pro Woche als voller Arbeitstag. Ein Entgeltausfall darf dadurch nicht entstehen (Abs. 3).
Der Urlaubsanspruch hängt vom Alter zu Beginn des Kalenderjahres ab: mindestens 30 Werktage für unter 16-Jährige, 27 für unter 17-Jährige und 25 für unter 18-Jährige (§ 19 Abs. 2 JArbSchG). Im Jugendarbeitsschutz soll der Urlaub in den Berufsschulferien liegen.
Vor dem Berufsstart ist eine ärztliche Erstuntersuchung nötig, die höchstens 14 Monate zurückliegen darf (§ 32). Nach einem Jahr folgt die Nachuntersuchung; ohne Bescheinigung darf der Betrieb Dich nach 14 Monaten nicht weiterbeschäftigen (§ 33 Abs. 3).
Was gilt im Jugendarbeitsschutz beim Lohn und was passiert bei Verstößen?
Den Mindestlohn bekommen Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht; sie gelten nach § 22 Abs. 2 MiLoG nicht als Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes. Das betrifft etwa den Ferienjob oder den Minijob mit 16. Wer schon eine Ausbildung abgeschlossen hat, fällt dagegen unter das MiLoG. Für Azubis richtet sich die Bezahlung nach dem Ausbildungsvertrag und dem BBiG.
Die Aufsicht über den Jugendarbeitsschutz liegt bei der nach Landesrecht zuständigen Behörde (§ 51 JArbSchG). In Hamburg ist das die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz. Verstöße des Arbeitgebers sind Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen bis 30.000 Euro (§ 58 Abs. 4 JArbSchG), in leichteren Fällen bis 5.000 Euro (§ 59 Abs. 3). Bei vorsätzlicher Gesundheitsgefährdung oder beharrlicher Wiederholung drohen Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe (§ 58 Abs. 5).
Das Wichtigste in Kürze
- Das JArbSchG gilt für alle unter 18 Jahren; Kinder unter 15 und Vollzeitschulpflichtige dürfen nur ausnahmsweise arbeiten (§§ 2, 5 JArbSchG).
- Jugendliche arbeiten höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden wöchentlich, in der Regel zwischen 6 und 20 Uhr (§§ 8, 14 JArbSchG).
- Ein Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden zählt einmal pro Woche als voller Arbeitstag, ohne Entgeltausfall (§ 9 JArbSchG).
- Der Mindesturlaub beträgt je nach Alter 25 bis 30 Werktage (§ 19 Abs. 2 JArbSchG).
- Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung haben keinen Anspruch auf Mindestlohn (§ 22 Abs. 2 MiLoG).
Häufige Fragen (10)
Was ist im Jugendarbeitsschutzgesetz grundsätzlich verboten?
Verboten ist zunächst die Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren, abgesehen von engen Ausnahmen wie leichten Tätigkeiten ab 13 Jahren mit Einwilligung der Eltern (§ 5 JArbSchG). Für Jugendliche untersagt das Gesetz unter anderem gefährliche Arbeiten (§ 22), Akkordarbeit (§ 23), Arbeit nach 20 Uhr ohne Ausnahmeregel (§ 14) und mehr als fünf Arbeitstage pro Woche (§ 15).
Bis wann gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz?
Bis zum 18. Geburtstag. Ab dann gelten das Arbeitszeitgesetz und die übrigen Regeln für Erwachsene. Eine Ausnahme enthält § 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 JArbSchG: Das Arbeitsverbot vor einem Berufsschulunterricht, der vor 9 Uhr beginnt, gilt auch für Volljährige, die noch berufsschulpflichtig sind. Wie lange die Berufsschulpflicht auch im Jugendarbeitsschutz gilt, regelt das jeweilige Landesschulrecht.
Wer gilt laut Jugendarbeitsschutzgesetz als Jugendlicher?
Jugendlicher ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist (§ 2 Abs. 2 JArbSchG). Jünger ist man Kind im Sinne des Gesetzes. Eine wichtige Besonderheit regelt § 2 Abs. 3: Wer zwar schon 15 ist, aber noch der Vollzeitschulpflicht unterliegt, für den gelten die strengeren Regeln für Kinder. Für den Ferienjob nach der neunten Klasse kann das den Unterschied machen.
Wie viele Stunden dürfen Jugendliche in der Woche arbeiten?
Höchstens 40 Stunden in der Woche und acht Stunden am Tag (§ 8 Abs. 1 JArbSchG). Gerechnet wird von Montag bis Sonntag, Pausen zählen nicht mit (§ 4). Fällt wegen eines Brückentags Arbeit aus, darf sie innerhalb von fünf Wochen nachgeholt werden, solange der Durchschnitt 40 Stunden nicht übersteigt und kein Tag länger als achteinhalb Stunden dauert (§ 8 Abs. 2).
Wann muss die Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz gemacht werden?
Bevor Du ins Berufsleben einsteigst. Die Untersuchung darf beim Beginn höchstens 14 Monate zurückliegen, und dem Arbeitgeber muss die ärztliche Bescheinigung vorliegen (§ 32 Abs. 1 JArbSchG). Keine Erstuntersuchung braucht es für eine geringfügige oder höchstens zwei Monate dauernde Beschäftigung mit leichten Arbeiten (§ 32 Abs. 2). Die Kosten trägt nach § 44 JArbSchG das Land.
Wann ist die Nachuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz fällig?
Ein Jahr nach Beginn der ersten Beschäftigung muss die Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung vorliegen; die Untersuchung darf dann höchstens drei Monate alt sein (§ 33 Abs. 1 JArbSchG). Fehlt sie, fordert der Arbeitgeber Dich schriftlich auf. Nach 14 Monaten darf er Dich ohne Bescheinigung nicht weiterbeschäftigen (§ 33 Abs. 3). Für den Arzttermin wirst Du bezahlt freigestellt (§ 43).
Wie viel Urlaub haben Azubis unter 18?
Mindestens 25 bis 30 Werktage, je nach Alter am 1. Januar: 30 Werktage, wer dann noch nicht 16 ist, 27 Werktage unter 17 und 25 Werktage unter 18 (§ 19 Abs. 2 JArbSchG). Werktage sind alle Tage außer Sonn- und Feiertagen. Liegt der Urlaub außerhalb der Berufsschulferien und besuchst Du an einem Urlaubstag die Schule, gibt es dafür einen zusätzlichen Urlaubstag (§ 19 Abs. 3).
Dürfen Jugendliche am Wochenende arbeiten?
Nur in bestimmten Bereichen. Samstagsarbeit erlaubt § 16 Abs. 2 JArbSchG etwa im Einzelhandel, in Bäckereien, im Friseurhandwerk, in Gaststätten oder Krankenhäusern; mindestens zwei Samstage im Monat sollen frei bleiben. Sonntags ist die Liste kürzer, unter anderem Gastronomie, Krankenhäuser und Sport (§ 17). Im Jugendarbeitsschutz bekommt, wer am Wochenende arbeitet, dafür einen anderen freien Tag in derselben Woche.
Gilt der Mindestlohn für Schüler im Ferienjob?
Für Minderjährige ohne abgeschlossene Berufsausbildung nicht. Sie gelten nach § 22 Abs. 2 MiLoG nicht als Arbeitnehmer im Sinne des Mindestlohngesetzes. Der Arbeitgeber darf weniger zahlen, muss aber die Grenzen der Sittenwidrigkeit beachten. Volljährige Schüler haben dagegen Anspruch auf den Mindestlohn. Schulpflichtige Jugendliche dürfen in den Ferien zudem höchstens vier Wochen im Jahr arbeiten (§ 5 Abs. 4 JArbSchG).
Wer kontrolliert die Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes?
Die nach Landesrecht zuständige Aufsichtsbehörde (§ 51 JArbSchG). Ihre Beauftragten dürfen Arbeitsstätten während der Betriebszeit betreten und besichtigen. In Hamburg ist die Staatliche Arbeitsschutzaufsicht bei der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz zuständig. Dort können sich bei Fragen zum Jugendarbeitsschutz auch Jugendliche, Eltern oder Berufsschulen melden. Im Betrieb ist zusätzlich der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung Ansprechpartner.
Quellen
Weitere Begriffe in Arbeitsrecht
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