Entfristungsklage

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Kurz erklärt Die Entfristungsklage ist die Klage zum Arbeitsgericht, mit der Du feststellen lässt, dass Dein befristeter Arbeitsvertrag nicht durch die Befristung endet. Sie ist in § 17 TzBfG geregelt. Die Klage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende erhoben werden, sonst gilt die Befristung als wirksam.

Person verlässt ein Bürogebäude mit persönlichen Gegenständen nach einem befristeten Arbeitsverhältnis, im Kontext einer Entfristungsklage
Inhalt 3 Abschnitte

Was prüft das Gericht bei einer Entfristungsklage?

Gegenstand der Entfristungsklage ist allein die Frage, ob die Befristung wirksam ist. Ist sie es nicht, gilt der Vertrag nach § 16 TzBfG als auf unbestimmte Zeit geschlossen. Typische Angriffspunkte sind:

  • Schriftform: Die Befristung braucht nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform. Fehlt sie, ist nur die Befristung unwirksam, der Vertrag bleibt bestehen.
  • Sachgrundlose Befristung: höchstens 2 Jahre mit bis zu 3 Verlängerungen (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber sperrt sie; acht Jahre Abstand reichen dafür nicht (BAG, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16), 22 Jahre in der Regel schon (BAG, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 452/17).
  • Sachgrund: Bei Befristungen nach § 14 Abs. 1 TzBfG, etwa zur Vertretung, prüft das Gericht, ob der Grund trägt. Bei langen Ketten kommt ein Missbrauch in Betracht, siehe Kettenbefristung.

Welche Frist gilt für die Entfristungsklage, und wann beginnt sie?

Nach § 17 Satz 1 TzBfG läuft die Frist 3 Wochen ab dem vereinbarten Ende. Endet der Vertrag am 31.03., muss die Klage bis zum 21.04. beim Gericht sein, besser einige Tage früher. Du musst nicht bis zum Ende warten: Auch eine Klage vor Ablauf der Vertragslaufzeit wahrt die Frist (BAG, Urteil vom 21.03.2017, 7 AZR 369/15, Rn. 11).

Arbeitest Du nach dem Ende weiter, beginnt die Frist erst mit Zugang der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei beendet (§ 17 Satz 3 TzBfG). Widerspricht er der Weiterarbeit nicht unverzüglich, gilt der Vertrag nach § 15 Abs. 6 TzBfG sogar als unbefristet verlängert. Wer die Frist ohne Verschulden versäumt, kann über §§ 5 bis 7 KSchG die nachträgliche Klagezulassung beantragen; sonst gilt die Befristung nach § 7 KSchG als wirksam.

Wie läuft das Verfahren ab, und was kostet es?

Das Verfahren ähnelt der Kündigungsschutzklage: Klage beim Arbeitsgericht, zuerst ein Gütetermin, danach der Kammertermin. Das Verfahren kann auch mit einem Vergleich vor dem Arbeitsgericht enden, etwa über eine Abfindung; einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht.

In der ersten Instanz der Entfristungsklage trägt jede Seite ihre Anwaltskosten selbst (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Der Streitwert ist nach § 42 Abs. 2 GKG auf höchstens ein Vierteljahresentgelt begrenzt. Gewinnst Du, besteht das Arbeitsverhältnis fort; für die Zeit seit dem vereinbarten Ende kann dann Annahmeverzugslohn nach § 615 BGB geschuldet sein, wenn Du Deine Arbeit angeboten hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entfristungsklage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende erhoben werden (§ 17 Satz 1 TzBfG).
  • Eine Klage schon vor dem Vertragsende wahrt die Frist (BAG 7 AZR 369/15).
  • Ohne Schriftform ist die Befristung unwirksam, der Vertrag gilt als unbefristet (§§ 14 Abs. 4, 16 TzBfG).
  • Sachgrundlos höchstens 2 Jahre mit 3 Verlängerungen; eine Vorbeschäftigung vor 8 Jahren sperrt noch (BAG 7 AZR 733/16).
  • Wird die Frist versäumt, gilt die Befristung nach § 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 KSchG als wirksam.

Häufige Fragen (10)

Wie lange habe ich Zeit für eine Entfristungsklage?

Drei Wochen ab dem vereinbarten Ende des Vertrags, so § 17 Satz 1 TzBfG. Maßgeblich ist der Eingang beim Arbeitsgericht. Rechne mit Puffer, weil Feiertage und Postlaufzeiten schnell Tage kosten. Läuft das Arbeitsverhältnis nach dem Ende tatsächlich weiter, beginnt die Frist erst mit der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, der Vertrag sei durch die Befristung beendet.

Kann ich schon vor Ablauf der Befristung klagen?

Ja. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahrt auch eine Entfristungsklage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit die Klagefrist (BAG 7 AZR 369/15, Rn. 11). Ein besonderes Feststellungsinteresse brauchst Du dafür nicht. Eine frühe Klage kann sinnvoll sein, wenn Du Klarheit willst, bevor Du Dich anderweitig bewirbst.

Was passiert, wenn ich die Frist verpasse?

Dann gilt die Befristung nach § 17 Satz 2 TzBfG in Verbindung mit § 7 KSchG als von Anfang an wirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war. Ausweg ist nur die nachträgliche Zulassung nach § 5 KSchG. Sie setzt voraus, dass Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt verhindert warst, rechtzeitig zu klagen. Der Antrag ist nach § 5 Abs. 3 KSchG innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zu stellen, spätestens sechs Monate nach Fristende.

Was ist der Unterschied zwischen Entfristungsklage und Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage richtet sich gegen eine Kündigung, die Entfristungsklage gegen das automatische Ende durch Befristung. Beide haben eine Frist von drei Wochen, die Kündigungsschutzklage nach § 4 KSchG ab Zugang der Kündigung, die Entfristungsklage ab dem vereinbarten Vertragsende. Wird ein befristeter Vertrag zusätzlich gekündigt, können beide Anträge nebeneinander nötig sein.

Welche Gründe machen eine Befristung unwirksam?

Typische Prüfpunkte sind die fehlende Schriftform nach § 14 Abs. 4 TzBfG, eine sachgrundlose Befristung über zwei Jahre oder mit mehr als drei Verlängerungen und eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. Bei einer Befristung mit Sachgrund kommt es darauf an, ob der Grund, etwa eine Vertretung, wirklich vorlag. Sehr lange Ketten befristeter Verträge prüfen Gerichte zusätzlich auf Missbrauch.

Bekomme ich bei einer Entfristungsklage eine Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch gibt es nicht, denn das Ziel der Entfristungsklage ist der Fortbestand des Arbeitsverhältnisses. Ein Vergleich vor dem Arbeitsgericht eine Beendigung gegen Abfindung vorsehen, wenn beide Seiten das wollen. Wie hoch sie ausfällt, hängt davon ab, wie stark die Argumente gegen die Befristung sind. Eine Zusage über die Höhe lässt sich vorab nicht machen.

Was kostet eine Entfristungsklage?

In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten, unabhängig vom Ausgang (§ 12a Abs. 1 ArbGG). Der Streitwert ist nach § 42 Abs. 2 GKG höchstens ein Vierteljahresentgelt, daran richten sich Gerichts- und Anwaltsgebühren. Ein Vergleich über den gesamten Streit lässt die Gerichtsgebühr nach Vorbemerkung 8 zum Kostenverzeichnis des GKG entfallen. Eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrechtsschutz kann die Kosten übernehmen.

Wie lange dauert eine Entfristungsklage?

Eine feste Dauer der Entfristungsklage nennt das Gesetz nicht. Der Gütetermin soll nach § 61a Abs. 2 ArbGG bei Bestandsstreitigkeiten innerhalb von zwei Wochen nach Klageerhebung stattfinden. Kommt es dort nicht zur Einigung, folgt der Kammertermin, dessen Zeitpunkt von der Auslastung des Gerichts abhängt.

Darf ich nach dem Ende der Befristung einfach weiterarbeiten?

Arbeitest Du mit Wissen des Arbeitgebers weiter und widerspricht er nicht unverzüglich, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Abs. 6 TzBfG als auf unbestimmte Zeit verlängert. Erklärt der Arbeitgeber später schriftlich, der Vertrag sei durch die Befristung beendet, beginnt ab Zugang dieser Erklärung die Drei-Wochen-Frist des § 17 Satz 3 TzBfG.

Gilt die Entfristungsklage auch im öffentlichen Dienst?

Ja, § 17 TzBfG gilt für alle Arbeitnehmer, also auch für Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Kommunen. Im öffentlichen Dienst kommt zusätzlich der Sachgrund der Haushaltsmittel nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG in Betracht, dessen Voraussetzungen das Gericht ebenso prüft wie eine Vertretung. Für Beamte gilt die Vorschrift nicht, weil sie nicht in einem Arbeitsverhältnis stehen.

Quellen

  1. § 17 TzBfG Anrufung des Arbeitsgerichts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 16 TzBfG Folgen unwirksamer Befristung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 21.03.2017, 7 AZR 369/15 (Klage vor Vertragsende wahrt die Frist)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 733/16 (Vorbeschäftigung vor acht Jahren)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. BAG, Urteil vom 23.01.2019, 7 AZR 452/17 (Vorbeschäftigung vor 22 Jahren)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026

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