Abfindung versteuern
Kurz erklärt Eine Abfindung ist steuerpflichtiger Arbeitslohn und wird mit Deinem persönlichen Steuersatz besteuert. Als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG kann sie über die Fünftelregelung des § 34 EStG ermäßigt besteuert werden. Seit 2025 berücksichtigt der Arbeitgeber diese Ermäßigung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr. Den Vorteil holst Du Dir über die Einkommensteuererklärung.

Inhalt 4 Abschnitte
Ist eine Abfindung steuerfrei?
Nein. Einen besonderen Steuerfreibetrag für Abfindungen kennt das Einkommensteuergesetz heute nicht. Die Abfindung gehört zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. § 24 Nr. 1 EStG ordnet sie als Entschädigung für entgangene Einnahmen oder für die Aufgabe einer Tätigkeit ein.
Das gilt unabhängig davon, wie die Zahlung zustande kommt: im Aufhebungsvertrag, im gerichtlichen Vergleich oder als Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG. Steuerlich zählt der Bruttobetrag.
Abfindung versteuern: So funktioniert die Fünftelregelung
Die Fünftelregelung steht in § 34 Abs. 1 EStG. Sie mildert die Progression, die das Abfindung Versteuern auslöst. Das Finanzamt rechnet in drei Schritten:
- Steuer auf Dein übriges Einkommen ohne Abfindung.
- Steuer auf das übrige Einkommen plus ein Fünftel der Abfindung.
- Den Unterschied zwischen beiden Beträgen nimmt es mal fünf.
Ein Beispiel ohne Steuerbeträge: Bei 40.000 Euro übrigem Einkommen und 30.000 Euro Abfindung vergleicht das Finanzamt die Steuer auf 40.000 Euro mit der auf 46.000 Euro. Die Differenz mal fünf ist die Steuer auf die Abfindung. Der Effekt ist umso größer, je niedriger Dein übriges Einkommen im Jahr der Auszahlung ist. Bei sehr hohem Einkommen bringt die Regelung dagegen wenig.
Was hat sich beim Lohnsteuerabzug geändert?
Früher konnte der Arbeitgeber die Fünftelregelung schon in der Gehaltsabrechnung anwenden. Nach der geltenden Fassung von § 39b Abs. 3 EStG (Stand: Oktober 2026) ist das nicht mehr vorgesehen; die Änderung gilt für Zahlungen ab 2025. Der Arbeitgeber behält die Lohnsteuer im Auszahlungsmonat deshalb nach den normalen Regeln für sonstige Bezüge ein.
Die Ermäßigung selbst ist nicht weggefallen. Du erhältst sie, wenn Du für das Jahr der Auszahlung eine Einkommensteuererklärung abgibst und die Abfindung dort als Entschädigung angibst. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer erstattet das Finanzamt dann mit dem Bescheid.
Was solltest Du vor der Unterschrift bedenken?
Der Auszahlungszeitpunkt beeinflusst das Abfindung Versteuern. Fließt die Abfindung in einem Jahr zu, in dem Du weniger verdienst, wirkt die Fünftelregelung stärker. Arbeitslosengeld ist zwar steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG den Steuersatz auf das übrige Einkommen. Ob eine Aufteilung in Teilzahlungen über mehrere Jahre die Ermäßigung gefährdet, solltest Du vor der Vereinbarung steuerlich prüfen lassen.
Steuer ist nicht die einzige Abzugsposition. Ob Beiträge anfallen, klärt der Eintrag Abfindung und Sozialversicherung. Bei verkürzter Kündigungsfrist kann das Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III ruhen, siehe Abfindung und Arbeitslosengeld.
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Abfindung ist voll steuerpflichtig; sie gilt als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG.
- Die Fünftelregelung nach § 34 Abs. 1 EStG mildert die Progression, indem die Steuer auf ein Fünftel der Abfindung verfünffacht wird.
- Seit 2025 wendet der Arbeitgeber die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug nicht mehr an (§ 39b Abs. 3 EStG in geltender Fassung).
- Die Ermäßigung erhältst Du über die Einkommensteuererklärung für das Jahr der Auszahlung.
- Arbeitslosengeld erhöht über den Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG) den Steuersatz im selben Jahr.
Häufige Fragen (11)
Wie viel Steuern zahlt man, wenn man eine Abfindung versteuern muss?
Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Abfindung wird mit Deinem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert, dazu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer, soweit sie anfallen. Wie hoch die Steuerlast beim Abfindung Versteuern ausfällt, hängt vom übrigen Einkommen im Auszahlungsjahr, von der Steuerklasse und von der Fünftelregelung ab. Online-Rechner liefern nur Näherungswerte.
Kann eine Abfindung steuerfrei sein?
Nein, einen allgemeinen Steuerfreibetrag für Abfindungen gibt es im Einkommensteuergesetz nicht mehr. Die Abfindung ist Arbeitslohn und als Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG voll steuerpflichtig. Möglich ist nur eine ermäßigte Besteuerung über die Fünftelregelung nach § 34 EStG. Sie senkt die Steuerlast, macht die Zahlung aber nicht steuerfrei.
Wird die Fünftelregelung 2026 noch angewendet?
Ja, aber nicht mehr durch den Arbeitgeber. § 34 EStG gilt unverändert weiter. Seit 2025 sieht § 39b Abs. 3 EStG die Fünftelregelung beim Lohnsteuerabzug jedoch nicht mehr vor. Der Arbeitgeber zieht zunächst die normale Lohnsteuer ab. Die Ermäßigung setzt das Finanzamt erst bei der Einkommensteuerveranlagung an.
Wie gebe ich die Abfindung in der Steuererklärung an?
Du trägst sie in der Einkommensteuererklärung bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als ermäßigt zu besteuernde Entschädigung ein. Grundlage sind die Angaben auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers. Beantrage dort ausdrücklich die Tarifermäßigung nach § 34 EStG. Lege den Aufhebungsvertrag oder Vergleich bereit, falls das Finanzamt nachfragt.
Muss der Arbeitgeber die Abfindung versteuern?
Er muss von der Abfindung Lohnsteuer einbehalten und abführen, wie bei jedem Arbeitslohn. Die Steuer trägt aber wirtschaftlich der Arbeitnehmer, denn vereinbart ist in der Regel ein Bruttobetrag. Seit 2025 berechnet der Arbeitgeber den Abzug ohne Fünftelregelung. Die Ermäßigung prüft später das Finanzamt.
Lohnt sich die Auszahlung im nächsten Jahr, um die Abfindung günstiger zu versteuern?
Das kann sich lohnen, wenn Dein übriges Einkommen im Folgejahr deutlich niedriger ist, denn die Fünftelregelung wirkt dann stärker. Bedenke den Progressionsvorbehalt: Arbeitslosengeld erhöht nach § 32b EStG den Steuersatz. Eine verlässliche Antwort liefert nur eine Vergleichsrechnung für beide Jahre. Den Zeitpunkt musst Du vor Unterschrift vertraglich festlegen.
Welche Steuerklasse ist beim Abfindung Versteuern am besten?
Die Steuerklasse bestimmt nur den vorläufigen Lohnsteuerabzug, nicht die endgültige Einkommensteuer. Die rechnet das Finanzamt mit dem Jahreseinkommen und der Fünftelregelung aus. Ein Wechsel der Steuerklasse kurz vor der Auszahlung kann bei Ehepaaren den Abzug verändern, ersetzt aber keine Veranlagung. Lass einen geplanten Wechsel steuerlich prüfen.
Gibt es auf die Abfindung eine Steuerrückzahlung?
Oft ja, weil der Arbeitgeber seit 2025 ohne Fünftelregelung Lohnsteuer einbehält. Das Finanzamt rechnet die ermäßigte Steuer nach § 34 EStG in der Veranlagung aus und erstattet den zu viel gezahlten Teil. Wie viel zurückkommt, hängt vom übrigen Einkommen ab. Ohne Einkommensteuererklärung gibt es keine Erstattung.
Kann der Arbeitgeber eine Abfindung steuerlich absetzen?
In der Regel ja. Für den Arbeitgeber ist die Abfindung Personalaufwand und damit in der Regel als Betriebsausgabe nach § 4 Abs. 4 EStG abziehbar. Für Dich als Empfänger ändert das nichts: Du versteuerst den vollen Betrag als Arbeitslohn. Einzelheiten zur Buchung klärt der Arbeitgeber mit seiner Steuerberatung.
Muss ich auf eine Abfindung auch Sozialversicherung zahlen?
Das ist eine eigene Frage neben der Steuer. Maßgeblich ist, ob die Zahlung als Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 SGB IV gilt. Eine Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes wird anders behandelt als nachgezahlter Lohn, der nur so bezeichnet ist. Lass im Vertrag sauber trennen, was Abfindung und was Lohn, Urlaubsabgeltung oder Bonus ist.
Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet?
Nicht im Sinne einer Kürzung. Wird aber die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten, ruht der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach § 158 SGB III für einen Teil dieser Zeit, höchstens ein Jahr. Davon zu trennen ist die Sperrzeit nach § 159 SGB III, die etwa bei einem Aufhebungsvertrag drohen kann. Beides solltest Du vor der Unterschrift klären.
Quellen
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