Kettenbefristung

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Kurz erklärt Kettenbefristung ist die Aneinanderreihung mehrerer befristeter Arbeitsverträge mit demselben Arbeitgeber. Jede Befristung braucht nach § 14 TzBfG einen Sachgrund oder muss in den engen Grenzen der sachgrundlosen Befristung bleiben. Lange Ketten prüfen die Gerichte zusätzlich auf Rechtsmissbrauch. Klagen musst Du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Vertragsende (§ 17 TzBfG).

Aneinanderreihung von Angestellten in einem deutschen Bürogebäude, die lange Ketten von befristeten Arbeitsverträgen oder Kettenbefristung andeuten
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist eine Kettenbefristung erlaubt?

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz kennt zwei Wege. Mit Sachgrund darf ein Vertrag befristet werden, etwa wegen nur vorübergehenden Bedarfs, zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers oder bei Vergütung aus befristeten Haushaltsmitteln (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Eine Höchstzahl solcher Verträge für eine Kettenbefristung nennt das Gesetz nicht. Ohne Sachgrund ist die sachgrundlose Befristung nur bis zu zwei Jahren mit höchstens drei Verlängerungen zulässig (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG). Ausnahmen gelten für neu gegründete Unternehmen (vier Jahre, Abs. 2a), für Arbeitnehmer ab 52 nach Beschäftigungslosigkeit (fünf Jahre, Abs. 3) und für abweichende Tarifverträge (Abs. 2 Satz 3).

Ohne Sachgrund ist eine Befristung ausgeschlossen, wenn Du beim selben Arbeitgeber schon einmal beschäftigt warst (§ 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG). Das BVerfG hat dieses Verbot gebilligt, lässt aber Ausnahmen zu, wenn die Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder sehr kurz dauerte (Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14). Jeder Vertrag der Kettenbefristung braucht die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Grundlagen erklärt befristeter Arbeitsvertrag.

Ab wann wird eine Kettenbefristung rechtsmissbräuchlich?

Auch wenn für den letzten Vertrag ein Sachgrund vorliegt, prüfen die Arbeitsgerichte bei langen Ketten zusätzlich, ob der Arbeitgeber die Befristung missbraucht (§ 242 BGB). Diese Prüfung der Kettenbefristung verlangt das Unionsrecht. Im Fall einer Justizangestellten mit 13 Verträgen in über elf Jahren sah das BAG einen Missbrauch indiziert und verwies die Sache zurück (BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

Später hat das BAG grobe Schwellen formuliert (Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR 135/15). Eine umfassende Missbrauchskontrolle ist in der Regel geboten ab mehr als acht Jahren Gesamtdauer, mehr als zwölf Verlängerungen oder mehr als sechs Jahren bei mehr als neun Verlängerungen. Indiziert ist der Missbrauch in der Regel ab mehr als zehn Jahren, mehr als 15 Verlängerungen oder mehr als zwölf Verlängerungen bei über acht Jahren. Der Arbeitgeber kann den Missbrauchsverdacht bei der Kettenbefristung mit besonderen Umständen entkräften. Im dort entschiedenen Fall blieb die Klage erfolglos. Bei der Kettenbefristung wird regelmäßig nur der letzte Vertrag geprüft.

Was folgt aus einer unwirksamen Befristung?

Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen (§ 16 TzBfG). Der Arbeitgeber kann dann frühestens zum vereinbarten Ende ordentlich kündigen, es sei denn, eine frühere Kündigung war einzel- oder tarifvertraglich vereinbart (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Bei einer Kettenbefristung mit bloßem Formfehler darf er auch vorher kündigen (§ 16 Satz 2 TzBfG). Ab dann gilt der allgemeine Kündigungsschutz.

Wird nach dem vereinbarten Ende mit Wissen des Arbeitgebers einfach weitergearbeitet und widerspricht er nicht unverzüglich, entsteht ebenfalls ein unbefristetes Arbeitsverhältnis (§ 15 Abs. 6 TzBfG).

Welche Fristen musst Du im Blick behalten?

Die Unwirksamkeit musst Du mit einer Entfristungsklage innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende geltend machen (§ 17 Satz 1 TzBfG). Endet der Vertrag am Mittwoch, 31.03.2027, läuft die Frist bis zum 21.04.2027; sicherer ist es, einige Tage früher einzureichen. Wird nach dem Ende weitergearbeitet, beginnt die Frist erst mit der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis sei beendet (§ 17 Satz 3 TzBfG). Bei unverschuldeter Versäumung hilft die nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG.

Unabhängig davon gilt die Arbeitsuchendmeldung: spätestens drei Monate vor dem Ende, bei kürzerer Vorlaufzeit binnen drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 Abs. 1 SGB III), auch wenn Du gegen die Befristung klagst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Sachgrund sind höchstens 2 Jahre mit bis zu 3 Verlängerungen zulässig, und nur ohne Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber (§ 14 Abs. 2 TzBfG).
  • Mit Sachgrund gibt es keine gesetzliche Höchstzahl, lange Ketten unterliegen aber einer Missbrauchskontrolle nach § 242 BGB.
  • Missbrauch ist laut BAG in der Regel indiziert ab mehr als 10 Jahren, mehr als 15 Verlängerungen oder mehr als 12 Verlängerungen bei über 8 Jahren (7 AZR 135/15).
  • Die Entfristungsklage muss innerhalb von 3 Wochen nach dem vereinbarten Ende erhoben werden (§ 17 TzBfG).
  • Ist die Befristung unwirksam, gilt der Vertrag als unbefristet (§ 16 TzBfG).

Häufige Fragen (10)

Wie oft darf ein Arbeitsvertrag befristet werden?

Ohne Sachgrund höchstens dreimal verlängert innerhalb von insgesamt zwei Jahren (§ 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG), ein Tarifvertrag kann davon abweichen. Mit Sachgrund nennt das Gesetz keine Obergrenze. Allerdings prüfen die Arbeitsgerichte lange Ketten auf Rechtsmissbrauch. Nach dem BAG ist eine umfassende Prüfung in der Regel ab mehr als zwölf Verlängerungen oder mehr als acht Jahren geboten (Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR 135/15).

Wie lange darf eine Kettenbefristung dauern?

Eine feste Höchstdauer gibt es bei der Kettenbefristung mit Sachgrund nicht. Das BAG nennt aber Orientierungswerte: Ab mehr als acht Jahren Gesamtdauer ist eine umfassende Missbrauchskontrolle in der Regel geboten, ab mehr als zehn Jahren ist ein Missbrauch in der Regel indiziert (7 AZR 135/15). Der Arbeitgeber kann diesen Eindruck bei der Kettenbefristung durch besondere Umstände entkräften. Unterhalb der Schwellen kommt es auf den konkreten Einzelfall an.

Sind Kettenbefristungen im öffentlichen Dienst erlaubt?

Ja, unter denselben Voraussetzungen des TzBfG. Zusätzlich gibt es dort den Sachgrund der Vergütung aus Haushaltsmitteln, die für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind (§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 7 TzBfG). Die Missbrauchskontrolle gilt auch hier, der Leitfall 7 AZR 443/09 betraf eine Justizangestellte eines Landes mit 13 Verträgen. Für Hochschulen und Forschung gelten zudem die Sonderregeln des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes.

Was ist der Unterschied zwischen Befristung mit und ohne Sachgrund?

Die Befristung ohne Sachgrund ist nur bei einer Neueinstellung erlaubt und auf zwei Jahre mit drei Verlängerungen begrenzt (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Mit Sachgrund, etwa Vertretung oder vorübergehendem Bedarf, kann auch ein früherer Mitarbeiter wieder befristet eingestellt werden, und eine feste Obergrenze fehlt (§ 14 Abs. 1 TzBfG). Beide Formen brauchen die Schriftform (§ 14 Abs. 4 TzBfG). Lange Ketten sind deshalb nur mit Sachgrund denkbar.

Hilft eine Pause zwischen zwei befristeten Verträgen?

Für die sachgrundlose Befristung nur ausnahmsweise. § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG verbietet sie bei jeder früheren Beschäftigung beim selben Arbeitgeber. Das BVerfG lässt Ausnahmen zu, wenn die Vorbeschäftigung sehr lang zurückliegt, ganz anders geartet war oder sehr kurz dauerte (1 BvL 7/14). Eine kurze Unterbrechung reicht dafür nicht. Bei Sachgrundbefristungen kann eine Pause für die Missbrauchsprüfung eine Rolle spielen, das hängt vom Einzelfall ab.

Wann muss ich gegen eine Kettenbefristung klagen?

Innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des letzten Vertrags (§ 17 Satz 1 TzBfG). Läuft das Arbeitsverhältnis nach dem Ende weiter, beginnt die Frist erst mit der schriftlichen Erklärung des Arbeitgebers, der Vertrag sei durch die Befristung beendet (§ 17 Satz 3 TzBfG). Versäumst Du die Frist, gilt die Kettenbefristung als wirksam (§ 17 Satz 2 TzBfG mit § 7 KSchG).

Welcher Vertrag wird bei einer Kettenbefristung geprüft?

Regelmäßig nur der letzte. Das BAG prüft, ob für die zuletzt vereinbarte Befristung ein Sachgrund vorlag und ob der Arbeitgeber die Gestaltung missbraucht hat (7 AZR 443/09). Für die Missbrauchskontrolle zählen aber Zahl und Dauer aller vorangegangenen Verträge mit, ebenso die Frage, ob Du stets dieselbe Arbeit gemacht hast. Frühere Verträge selbst lassen sich nach Ablauf der jeweiligen Klagefrist nicht mehr angreifen.

Kann der Arbeitgeber einen befristeten Vertrag vorzeitig kündigen?

Ordentlich nur, wenn das im Arbeitsvertrag oder im anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Fehlt eine solche Regelung, endet der Vertrag erst mit dem vereinbarten Datum. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt immer möglich. Wird die Befristung für unwirksam erklärt, kann der Arbeitgeber frühestens zum ursprünglich vereinbarten Ende ordentlich kündigen (§ 16 Satz 1 TzBfG).

Bekomme ich eine Abfindung, wenn der befristete Vertrag ausläuft?

Nein, einen gesetzlichen Abfindungsanspruch gibt es beim Auslaufen einer wirksamen Befristung nicht. Das Arbeitsverhältnis endet einfach mit Ablauf der vereinbarten Zeit (§ 15 Abs. 1 TzBfG). Eine Abfindung kann sich ergeben, wenn ein Sozialplan oder Tarifvertrag sie vorsieht oder wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einer Entfristungsklage einen Vergleich schließen. Ob eine Klage Aussicht hat, hängt von der Wirksamkeit der letzten Befristung ab.

Muss ich mich bei einer Kettenbefristung arbeitsuchend melden, obwohl ich klage?

Ja. Die Pflicht zur Arbeitsuchendmeldung besteht unabhängig davon, ob Du den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses gerichtlich geltend machst (§ 38 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Melden musst Du Dich spätestens drei Monate vor dem vereinbarten Ende; erfährst Du später davon, innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis. Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld auslösen (§ 159 Abs. 1 Satz 2 Nr. 9 SGB III).

Quellen

  1. § 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 17 TzBfG Anrufung des Arbeitsgerichts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 18.07.2012, 7 AZR 443/09 (Rechtsmissbrauch bei Kettenbefristung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 26.10.2016, 7 AZR 135/15 (Schwellen der Missbrauchskontrolle)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14 (Vorbeschäftigungsverbot)
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 16 TzBfG Folgen unwirksamer Befristung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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