Entlassung auf eigenen Antrag

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Kurz erklärt Die Entlassung auf eigenen Antrag ist der Weg, auf dem ein Beamter das Beamtenverhältnis von sich aus beendet, vergleichbar einer Kündigung. Für Landes- und Kommunalbeamte regelt sie § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, für Bundesbeamte § 33 BBG. Das Verlangen muss schriftlich erklärt werden und kann binnen zwei Wochen zurückgenommen werden.

Person verlässt ein Verwaltungsgebäude, ihre Entlassung auf eigenen Antrag beendet das Beamtenverhältnis
Inhalt 3 Abschnitte

Wie funktioniert die Entlassung auf eigenen Antrag bei Beamten?

Eine Eigenkündigung wie im Arbeitsrecht gibt es für Beamte nicht. Sie verlangen die Entlassung auf eigenen Antrag, und der Dienstherr muss ihr entsprechen. Das gilt für den Beamten auf Lebenszeit ebenso wie für den Beamten auf Probe oder auf Widerruf.

  • Länder und Kommunen: Beamte sind zu entlassen, wenn sie die Entlassung in schriftlicher Form verlangen (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG). Das Verfahren regelt das Landesrecht. In Hamburg erklärst Du das Verlangen gegenüber Deiner oder Deinem Dienstvorgesetzten (§ 31 Abs. 1 HmbBG). Mehr zum Landesgesetz unter Hamburgisches Beamtengesetz.
  • Bund: Das schriftliche Verlangen geht an die zuständige Behörde und kann jederzeit gestellt werden (§ 33 BBG).

In beiden Fällen kannst Du die Erklärung binnen zwei Wochen nach Zugang zurücknehmen, solange die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist, danach nur mit Zustimmung. Entlassen wirst Du zum beantragten Zeitpunkt, höchstens drei Monate später, wenn noch Aufgaben zu erledigen sind; in Hamburg bei Lehrkräften an staatlichen Schulen bis zum Ende des Schulhalbjahres.

Was passiert bei der Entlassung auf eigenen Antrag mit Deiner Altersversorgung?

Wer nach einer Entlassung auf eigenen Antrag ohne Anspruch auf Versorgung ausscheidet, wird in der gesetzlichen Rentenversicherung für die Dienstzeit nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI), es sei denn, es liegt ein Grund für den Aufschub der Beitragszahlung vor. Grundlage der Nachversicherung sind die beitragspflichtigen Einnahmen im Nachversicherungszeitraum bis zur Beitragsbemessungsgrenze (§ 181 Abs. 2 SGB VI); ein Ruhegehalt entsteht nicht.

Bund und Hamburg sehen als Alternative ein Altersgeld vor. Im Bund können Lebenszeitbeamte, die nach § 33 BBG entlassen werden, vor dem Ende des Dienstverhältnisses statt der Nachversicherung Altersgeld wählen. Dringende dienstliche Gründe dürfen nicht entgegenstehen (§ 1 Abs. 1 AltGG). In Hamburg haben Beamte, die nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG entlassen werden, nach § 89a HmbBeamtVG Anspruch auf Altersgeld, wenn sie mindestens fünf Jahre Dienstzeit haben und nachzuversichern wären; es wird auf Antrag festgesetzt. Was günstiger ist, hängt von Alter, Dienstzeit und Erwerbsbiografie ab. Überblick: Beamtenversorgung.

Welche weiteren Folgen solltest Du vorher prüfen?

Mit der Entlassung endet die Beihilfe. Wirst Du danach als Arbeitnehmer versicherungspflichtig, kommst Du in die gesetzliche Krankenversicherung, es sei denn, Dein Entgelt übersteigt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ab 55 kann das scheitern: Wer in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert war und mindestens die Hälfte davon versicherungsfrei war, bleibt versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Mehr unter Beamte und Krankenversicherung.

Nach der Entlassung auf eigenen Antrag gibt es Arbeitslosengeld aus der Beamtenzeit nicht, denn Beamte sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III). Wer im Vorbereitungsdienst studiert hat, sollte prüfen, ob Auflagen eine Rückzahlung von Anwärterbezügen vorsehen; im Bund erlaubt § 59 Abs. 5 BBesG solche Auflagen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte beenden ihr Dienstverhältnis durch ein schriftliches Entlassungsverlangen: Länder nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, Bund nach § 33 BBG.
  • Das Verlangen kann binnen zwei Wochen nach Zugang zurückgenommen werden, solange die Entlassungsverfügung nicht zugegangen ist (§ 33 Abs. 1 BBG, § 31 Abs. 1 HmbBG).
  • Die Entlassung kann höchstens drei Monate hinausgeschoben werden, in Hamburg bei Lehrkräften bis zum Ende des Schulhalbjahres.
  • Ohne Versorgungsanspruch folgt die Nachversicherung (§ 8 Abs. 2 SGB VI); Bund und Hamburg bieten unter Voraussetzungen ein Altersgeld (§ 1 AltGG, § 89a HmbBeamtVG).
  • Arbeitslosengeld aus der Beamtenzeit gibt es nicht, weil Beamte versicherungsfrei sind (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III).

Häufige Fragen (10)

Kann ein Beamter kündigen?

Nicht im arbeitsrechtlichen Sinn, aber er kann jederzeit seine Entlassung verlangen. Der Dienstherr muss dem schriftlichen Verlangen entsprechen, für Landesbeamte nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, für Bundesbeamte nach § 33 BBG. Er darf die Entlassung nur hinausschieben, bis die übertragenen Aufgaben erledigt sind, höchstens drei Monate. Eine Zustimmung des Dienstherrn zur Entlassung selbst braucht es nicht.

Welche Frist gilt bei der Entlassung auf eigenen Antrag?

Eine Kündigungsfrist wie im Arbeitsrecht gibt es nicht. Die Entlassung wird für den Zeitpunkt ausgesprochen, den Du beantragst. Der Dienstherr kann sie höchstens drei Monate hinausschieben, bis Du Deine Aufgaben ordnungsgemäß erledigt hast (§ 33 Abs. 2 BBG; in Hamburg § 31 Abs. 1 HmbBG). In Hamburg gelten für Lehrkräfte an staatlichen Schulen das Ende des Schulhalbjahres und für Hochschulpersonal das Semester- oder Trimesterende.

Verliere ich meine Pension, wenn ich als Beamter kündige?

Den Anspruch auf Ruhegehalt verlierst Du, denn er setzt den Eintritt in den Ruhestand voraus. Stattdessen wirst Du in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert (§ 8 Abs. 2 SGB VI), die Dienstzeit zählt dann für die Rente. Im Bund und in Hamburg kannst Du unter Voraussetzungen ein Altersgeld wählen beziehungsweise beantragen (§ 1 AltGG, § 89a HmbBeamtVG). Andere Länder regeln das in ihrem eigenen Versorgungsrecht.

Bekomme ich Arbeitslosengeld, wenn ich als Beamter kündige?

Aus der Beamtenzeit nicht. Beamte sind in der Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei (§ 27 Abs. 1 Nr. 1 SGB III) und erwerben dort keine Anwartschaft. Anders als bei der Nachversicherung in der Rentenversicherung gibt es keine nachträgliche Beitragszahlung. Hast Du vorher als Arbeitnehmer gearbeitet, können ältere Versicherungszeiten nur zählen, wenn sie in die gesetzliche Rahmenfrist fallen. Sinnvoll ist deshalb ein direkt anschließendes neues Arbeitsverhältnis.

Kann ich die Entlassung auf eigenen Antrag zurücknehmen?

Ja, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang bei der zuständigen Behörde beziehungsweise beim Dienstvorgesetzten, solange Dir die Entlassungsverfügung noch nicht zugegangen ist. Nach Ablauf der zwei Wochen geht es nur noch mit Zustimmung. So regeln es § 33 Abs. 1 Satz 2 BBG für den Bund und § 31 Abs. 1 Satz 2 HmbBG für Hamburg. Ist die Entlassungsverfügung zugestellt, ist die Entlassung wirksam ausgesprochen.

Was ist besser, Nachversicherung oder Altersgeld?

Das lässt sich nur im Einzelfall beantworten. Die Nachversicherung bringt Dich in die gesetzliche Rentenversicherung, mit deren Leistungen, etwa einem möglichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Das Altersgeld wird nach eigenen Regeln aus Bezügen und Dienstzeit berechnet und ist kein Ruhegehalt (§ 1 Abs. 2, 4 AltGG im Bund). In Hamburg setzt es mindestens fünf Jahre Dienstzeit voraus (§ 89a Abs. 1 HmbBeamtVG). Lass Dir vor der Entscheidung beide Varianten berechnen.

Was passiert mit meiner Krankenversicherung, wenn ich als Beamter kündige?

Der Beihilfeanspruch endet mit dem Beamtenverhältnis. Nimmst Du eine Beschäftigung mit einem Entgelt unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze auf, wirst Du in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Ab dem 55. Lebensjahr kann das ausgeschlossen sein, wenn Du in den fünf Jahren davor nicht gesetzlich versichert warst und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei warst (§ 6 Abs. 3a SGB V). Dann bleibt nur die private Versicherung, deren Tarif sich ohne Beihilfe deutlich ändern kann.

Ist die Entlassung auf eigenen Antrag auch für Beamte auf Probe möglich?

Ja. Das Entlassungsverlangen nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG beziehungsweise § 33 BBG gilt für alle Beamten, auch auf Probe und auf Widerruf. Davon zu unterscheiden ist die Entlassung durch den Dienstherrn wegen mangelnder Bewährung nach § 23 Abs. 3 BeamtStG; für sie gelten in Hamburg eigene Fristen nach § 31 Abs. 2 HmbBG. Ein Anspruch auf Altersgeld besteht im Bund nur für Lebenszeitbeamte (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 AltGG).

Muss ich bei der Entlassung auf eigenen Antrag Ausbildungskosten zurückzahlen?

Das hängt von Deiner Laufbahn und vom geltenden Recht ab. Ein allgemeiner Erstattungsanspruch steht nicht im BeamtStG. Im Bund können Anwärterbezüge für Anwärter, die im Vorbereitungsdienst studieren, an Auflagen geknüpft werden (§ 59 Abs. 5 BBesG). Das Altersgeldgesetz lässt Erstattungsregeln für Studien- und Ausbildungskosten bei Entlassung auf Verlangen ausdrücklich unberührt (§ 2 Abs. 4 AltGG). Prüfe Deine Unterlagen aus der Ausbildung.

Muss ich einen Grund angeben, wenn ich meine Entlassung beantrage?

Nein. Das Gesetz verlangt nur die schriftliche Form, keine Begründung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BeamtStG, § 33 Abs. 1 BBG). Die Entlassung kann nach § 33 Abs. 2 BBG jederzeit verlangt werden. Gründe können trotzdem eine Rolle spielen, etwa wenn Du statt der Entlassung eine Beurlaubung, Teilzeit oder einen Wechsel zu einem anderen Dienstherrn erreichen könntest. Diese Alternativen erhalten Deinen Status und Deine Versorgungsanwartschaften.

Quellen

  1. § 23 BeamtStG Entlassung durch Verwaltungsakt
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  2. § 33 BBG Entlassung auf Verlangen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  3. § 31 HmbBG Entlassung durch Verwaltungsakt (gültig ab 01.01.2010)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg) · abgerufen am 28.10.2026
  4. § 89a HmbBeamtVG Altersgeld (gültig ab 22.07.2023)
    GesetzFreie und Hansestadt Hamburg (Landesrecht Hamburg) · abgerufen am 28.10.2026
  5. § 8 SGB VI Nachversicherung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026
  6. § 1 AltGG Geltungsbereich (Altersgeld im Bund)
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 28.10.2026

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