Nachträgliche Klagezulassung

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Kurz erklärt Die nachträgliche Klagezulassung erlaubt eine Kündigungsschutzklage nach Ablauf der Drei-Wochen-Frist, wenn Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage gehindert warst. Rechtsgrundlage ist § 5 KSchG. Den Antrag musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses stellen, spätestens sechs Monate nach Ende der versäumten Frist.

Person verlässt ein Bürogebäude mit einem Umschlag in der Hand, nach Ablauf der Frist für eine Nachträgliche Klagezulassung
Inhalt 4 Abschnitte

Wann hilft die nachträgliche Klagezulassung?

Gegen eine Kündigung musst Du innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung klagen (§ 4 Satz 1 KSchG), siehe Klagefrist von drei Wochen. Verpasst Du sie, gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG).

§ 5 KSchG öffnet einen Weg zurück. Die Klage ist nachträglich zuzulassen, wenn Du trotz aller Dir zumutbaren Sorgfalt verhindert warst (Abs. 1 Satz 1). Eigene Regel für Schwangere: Erfährt eine Frau aus einem nicht von ihr zu vertretenden Grund erst nach Fristablauf von ihrer Schwangerschaft, ist die Klage ebenfalls zuzulassen (Abs. 1 Satz 2).

Das Bundesarbeitsgericht hat dazu 2025 entschieden: Ein positiver Schwangerschaftstest verschafft noch keine sichere Kenntnis, ob die Schwangerschaft schon bei Zugang der Kündigung bestand. Maßgeblich war die ärztliche Feststellung; die Klage wurde zugelassen, die Kündigung war nach § 17 MuSchG unwirksam (BAG, Urteil vom 03.04.2025, 2 AZR 156/24).

Welche Gründe lassen Gerichte gelten?

Einen wichtigen Maßstab für Abwesenheit liefert BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 493/17. Bei bloß vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit von bis zu sechs Wochen musst Du den Briefkasten nicht überwachen lassen. Wer dagegen nicht nur vorübergehend im Ausland lebt und im Inland einen Briefkasten vorhält, muss sicherstellen, dass er Post zeitnah erhält. Der Chefarzt im entschiedenen Fall tat das nicht, seine Klage wurde nicht zugelassen.

Eine Erkrankung genügt, wenn sie Dich tatsächlich daran gehindert hat, selbst oder über einen Vertreter zu klagen. Fehler eines Anwalts helfen in der Regel nicht: Das Verschulden des Bevollmächtigten steht Deinem eigenen gleich (§ 85 Abs. 2 ZPO, über § 46 Abs. 2 ArbGG auch vor dem Arbeitsgericht).

Wie und bis wann stellst Du den Antrag auf nachträgliche Klagezulassung?

Der Antrag ist mit der Kündigungsschutzklage zu verbinden. Er muss die Tatsachen nennen, die die Verspätung entschuldigen, und die Mittel, mit denen Du sie glaubhaft machst, etwa eine eidesstattliche Versicherung oder ein Attest (§ 5 Abs. 2 KSchG).

Zwei Fristen laufen nebeneinander. Der Antrag ist nur innerhalb von zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses zulässig. Nach sechs Monaten, gerechnet ab dem Ende der versäumten Drei-Wochen-Frist, ist er ganz ausgeschlossen (§ 5 Abs. 3 KSchG). Ein Beispiel: Bist Du nach einer schweren Erkrankung Anfang Mai wieder handlungsfähig, endet die Antragsfrist etwa Mitte Mai; sicherer ist es, einige Tage früher einzureichen.

Brauchst Du die nachträgliche Klagezulassung überhaupt?

Die Drei-Wochen-Frist, die eine nachträgliche Klagezulassung nötig machen kann, beginnt nur mit dem Zugang einer schriftlichen Kündigung. Eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp verstößt gegen die Schriftform der Kündigung nach § 623 BGB und setzt die Frist nicht in Gang. Ist der Zugang der Kündigung streitig, muss ihn der Arbeitgeber beweisen. Beim Einwurf-Einschreiben genügen Einlieferungsbeleg und Sendungsstatus dafür nicht ohne Weiteres (BAG, 30.01.2025, 2 AZR 68/24).

Braucht die Kündigung die Zustimmung einer Behörde, läuft die Frist erst ab Bekanntgabe dieser Entscheidung an Dich (§ 4 Satz 4 KSchG). Das gilt nach BAG 2 AZR 156/24 aber nicht, wenn der Arbeitgeber bei Zugang der Kündigung nichts von der Schwangerschaft wusste; dann bleibt nur § 5 KSchG.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erhoben werden (§ 4 Satz 1 KSchG), sonst greift § 7 KSchG.
  • Nach § 5 Abs. 1 KSchG ist eine verspätete Klage zuzulassen, wenn Du trotz zumutbarer Sorgfalt verhindert warst oder schuldlos erst später von einer Schwangerschaft erfahren hast.
  • Der Antrag ist nur binnen zwei Wochen nach Behebung des Hindernisses und höchstens sechs Monate nach Ende der versäumten Frist zulässig (§ 5 Abs. 3 KSchG).
  • Urlaub bis zu sechs Wochen verlangt keine Briefkastenkontrolle, ein dauerhafter Auslandsaufenthalt schon (BAG, 25.04.2018, 2 AZR 493/17).
  • Fehler eines Bevollmächtigten werden Dir zugerechnet (§ 85 Abs. 2 ZPO).

Häufige Fragen (10)

Was passiert, wenn ich die Frist für die Kündigungsschutzklage verpasst habe?

Dann gilt die Kündigung als von Anfang an wirksam (§ 7 KSchG), selbst wenn sie eigentlich angreifbar wäre. Ein Ausweg ist der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung nach § 5 KSchG. Er setzt voraus, dass Du trotz aller zumutbaren Sorgfalt an der rechtzeitigen Klage gehindert warst. Prüfe außerdem, ob die Frist überhaupt begonnen hat, etwa bei fehlender Schriftform.

Wie lange ist eine nachträgliche Klagezulassung möglich?

Höchstens sechs Monate nach dem Ende der versäumten Drei-Wochen-Frist (§ 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG). Innerhalb dieser Grenze hast Du nur zwei Wochen ab dem Tag, an dem das Hindernis weggefallen ist. Beide Fristen müssen gewahrt sein. Nach sechs Monaten ist der Antrag auf nachträgliche Klagezulassung ausgeschlossen, auch wenn das Hindernis erst später endet.

Ist Urlaub ein Grund für die nachträgliche Klagezulassung?

Das kann genügen, wenn die Kündigung während eines normalen Urlaubs eingeworfen wurde. Das Bundesarbeitsgericht hält es bei vorübergehender urlaubsbedingter Abwesenheit von bis zu sechs Wochen für nicht zumutbar, den Briefkasten überwachen zu lassen (2 AZR 493/17). Nach der Rückkehr musst Du aber schnell handeln: Ab Kenntnis der Kündigung läuft die Zwei-Wochen-Frist des § 5 Abs. 3 KSchG.

Reicht eine Krankheit für die nachträgliche Klagezulassung?

Nur, wenn sie Dich tatsächlich daran gehindert hat, die Klage zu erheben oder jemanden damit zu beauftragen. Eine Krankschreibung allein genügt nicht, denn Arbeitsunfähigkeit schließt nicht aus, einen Brief zu schreiben oder anzurufen. Anders kann es bei Klinikaufenthalt, Bewusstlosigkeit oder schwerer psychischer Erkrankung sein. Die Umstände musst Du glaubhaft machen, zum Beispiel mit ärztlichen Unterlagen.

Was muss im Antrag auf nachträgliche Klagezulassung stehen?

Der Antrag muss die Tatsachen nennen, die die Verspätung erklären, und die Mittel, mit denen Du sie glaubhaft machst (§ 5 Abs. 2 KSchG). Außerdem ist er mit der Klage zu verbinden; ist sie schon eingereicht, nimmst Du darauf Bezug. Zu den Tatsachen gehört auch, wann das Hindernis entfallen ist, damit das Gericht die Zwei-Wochen-Frist prüfen kann.

Hilft die nachträgliche Zulassung, wenn mein Anwalt die Frist versäumt hat?

In der Regel nicht. Das Verschulden des Bevollmächtigten steht dem Verschulden der Partei gleich (§ 85 Abs. 2 ZPO), und diese Regel gilt über § 46 Abs. 2 ArbGG auch im Arbeitsgerichtsverfahren. Ein Anwaltsfehler kann aber einen Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt begründen. Ob er besteht, hängt vom Einzelfall ab.

Gilt die nachträgliche Klagezulassung auch im Kleinbetrieb?

Ja. Im Kleinbetrieb gilt zwar der allgemeine Kündigungsschutz nach § 1 KSchG nicht, die §§ 4 bis 7 KSchG gelten dort aber ausdrücklich (§ 23 Abs. 1 Satz 2 und 3 KSchG). Willst Du etwa einen Formfehler oder einen Sonderkündigungsschutz geltend machen, musst Du ebenfalls binnen drei Wochen klagen, und § 5 KSchG steht Dir im Notfall offen.

Was gilt bei einer Schwangerschaft, von der ich erst nach der Kündigung erfahre?

Erfährst Du schuldlos erst nach Ablauf der drei Wochen von einer Schwangerschaft, die schon bei Zugang der Kündigung bestand, ist die Klage nachträglich zuzulassen (§ 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG). Positive Kenntnis hast Du nach dem BAG in der Regel erst mit der ärztlichen Feststellung, nicht schon mit einem Heimtest (Urteil vom 03.04.2025, 2 AZR 156/24). Den Antrag stellst Du binnen zwei Wochen danach.

Wer entscheidet über die nachträgliche Zulassung?

Über die nachträgliche Klagezulassung entscheidet das Arbeitsgericht, bei dem die Kündigungsschutzklage anhängig ist. Es verbindet Antrag und Klage, kann aber zuerst nur über den Antrag verhandeln und durch Zwischenurteil entscheiden, das wie ein Endurteil anfechtbar ist (§ 5 Abs. 4 KSchG). Wird der Antrag erst vor dem Landesarbeitsgericht gestellt, entscheidet dessen Kammer (§ 5 Abs. 5 KSchG).

Läuft die Frist, wenn die Kündigung nur per E-Mail kam?

Nein. Die Drei-Wochen-Frist beginnt nach § 4 Satz 1 KSchG erst mit Zugang der schriftlichen Kündigung. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses braucht nach § 623 BGB die Schriftform, also ein eigenhändig unterschriebenes Schreiben; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Kommt nur eine E-Mail, läuft die Frist nicht, und eine nachträgliche Zulassung ist nicht nötig.

Quellen

  1. § 5 KSchG Zulassung verspäteter Klagen
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 4 KSchG Anrufung des Arbeitsgerichts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. BAG, Urteil vom 03.04.2025, 2 AZR 156/24 (Schwangerschaft, nachträgliche Zulassung)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  4. BAG, Urteil vom 25.04.2018, 2 AZR 493/17 (Abwesenheit und Briefkasten)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. BAG, Urteil vom 30.01.2025, 2 AZR 68/24 (Zugang Einwurf-Einschreiben)
    UrteilBundesarbeitsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  6. § 85 ZPO Wirkung der Prozessvollmacht
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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