Befristeter Arbeitsvertrag

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Kurz erklärt Ein befristeter Arbeitsvertrag ist ein Arbeitsverhältnis, das automatisch zu einem Datum oder Zweck endet, ohne dass Du kündigen musst. Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) regelt die Details, insbesondere in § 14. Wichtig: Die Befristung muss schriftlich erfolgen. Hältst Du Deinen befristeten Arbeitsvertrag für unwirksam, musst Du binnen drei Wochen klagen.

Junger Mensch verlässt ein modernes Bürogebäude mit einem Karton, Ende eines Befristeter Arbeitsvertrag
Inhalt 4 Abschnitte

Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?

Entweder mit Sachgrund oder ohne. § 14 Abs. 1 TzBfG nennt Beispiele für Sachgründe: vorübergehender Bedarf, Vertretung, Erprobung, Anschluss an Ausbildung oder Studium, Haushaltsmittel oder ein gerichtlicher Vergleich. Mit Sachgrund nennt das Gesetz keine Höchstdauer. Wo die Grenze für aneinandergereihte Verträge liegt, behandelt der Eintrag Kettenbefristung.

Die sachgrundlose Befristung ist nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zu zwei Jahre erlaubt, mit höchstens drei Verlängerungen. Sie ist ausgeschlossen, wenn Du schon einmal bei demselben Arbeitgeber beschäftigt warst. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Regel am 06.06.2018 (1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14) gebilligt, lässt aber Ausnahmen zu, wenn die Vorbeschäftigung sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet oder sehr kurz war. Sonderregeln gelten für Neugründungen (bis vier Jahre) und für Beschäftigte ab 52 nach Beschäftigungslosigkeit (bis fünf Jahre). Einen Überblick gibt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.

Muss die Befristung schriftlich vereinbart werden?

Ja, nach § 14 Abs. 4 TzBfG ist die Schriftform Pflicht, also eigenhändige Unterschriften beider Seiten auf derselben Urkunde oder auf zwei gleichlautenden Exemplaren, von denen jede Seite das für die andere bestimmte unterschreibt (§ 126 Abs. 2 BGB). Eine qualifizierte elektronische Signatur ersetzt die Schriftform (§ 126a BGB), eine E-Mail oder ein eingescanntes Dokument genügt nicht. Wichtig ist der Zeitpunkt: Die Unterschriften sollten vor dem ersten Arbeitstag vorliegen. Fängst Du ohne unterschriebene Befristung an, entsteht nach § 16 TzBfG ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, wie der Eintrag Arbeitsvertrag ohne Unterschrift erklärt.

Auch Verlängerungen müssen vor Ablauf des alten Vertrags schriftlich vereinbart sein. Wird erst danach unterschrieben, liegt ein neuer Vertrag vor. Eine sachgrundlose Befristung scheitert dann am Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag vorzeitig gekündigt werden?

Ordentlich nur, wenn das vereinbart ist. § 15 Abs. 4 TzBfG erlaubt die ordentliche Kündigung nur, wenn Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag sie vorsehen. Fehlt eine solche Klausel, sind beide Seiten bis zum Ende gebunden. Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund nach § 626 BGB bleibt immer möglich. Ist eine Probezeit vereinbart, muss sie nach § 15 Abs. 3 TzBfG zur Vertragsdauer passen; Details unter Kündigung in der Probezeit.

Arbeitest Du nach dem Ende mit Wissen des Arbeitgebers weiter und widerspricht er nicht unverzüglich, gilt der Vertrag nach § 15 Abs. 6 TzBfG als unbefristet verlängert. Was sonst zum Vertragsende gilt, steht unter Ende eines befristeten Arbeitsvertrags.

Was tun, wenn die Befristung unwirksam ist?

Klagen, und zwar schnell. Nach § 17 TzBfG musst Du innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende eine Entfristungsklage beim Arbeitsgericht erheben. Versäumst Du die Frist, gilt die Befristung als wirksam. Geklagt werden kann auch schon vor dem Ende.

Eine Schwangerschaft verlängert den Vertrag nicht. § 17 MuSchG verbietet nur Kündigungen, das Auslaufen einer wirksamen Befristung bleibt möglich; mehr dazu unter Kündigungsschutz in der Schwangerschaft. Melde Dich außerdem spätestens drei Monate vor dem Ende arbeitsuchend (§ 38 Abs. 1 SGB III). Im Mietrecht gelten für befristete Verträge übrigens ganz andere Regeln, siehe Zeitmietvertrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ohne Sachgrund ist eine Befristung nach § 14 Abs. 2 TzBfG bis zu zwei Jahre mit höchstens drei Verlängerungen erlaubt, nicht aber bei Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber.
  • Die Befristung braucht nach § 14 Abs. 4 TzBfG die Schriftform, am besten vor Arbeitsbeginn.
  • Ordentlich kündbar ist ein befristeter Vertrag nur, wenn das vereinbart ist (§ 15 Abs. 4 TzBfG).
  • Gegen eine unwirksame Befristung musst Du binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende klagen (§ 17 TzBfG).

Häufige Fragen (10)

Wie oft darf ein befristeter Arbeitsvertrag verlängert werden?

Ohne Sachgrund höchstens dreimal innerhalb von insgesamt zwei Jahren (§ 14 Abs. 2 TzBfG). Ein Tarifvertrag kann davon abweichen. Mit Sachgrund gibt es keine feste Zahl an Verlängerungen. Jede einzelne Befristung braucht dann aber einen tragfähigen Grund, der bei Vertragsschluss vorliegt. Im Streit muss der Arbeitgeber ihn darlegen.

Muss der Arbeitgeber das Vertragsende ankündigen?

Bei einer kalendermäßigen Befristung nein. Der Vertrag endet nach § 15 Abs. 1 TzBfG automatisch mit dem vereinbarten Datum. Anders bei einer Zweckbefristung: Dort endet er frühestens zwei Wochen nach der schriftlichen Mitteilung des Arbeitgebers, dass der Zweck erreicht ist (§ 15 Abs. 2 TzBfG). Eine frühzeitige Information ist trotzdem fair und üblich.

Wann wird ein befristeter Arbeitsvertrag unbefristet?

In drei typischen Fällen: wenn die Befristung nicht schriftlich vereinbart wurde, wenn es für sie keinen zulässigen Grund gibt oder wenn Du nach dem Ende mit Wissen des Arbeitgebers weiterarbeitest und er nicht unverzüglich widerspricht (§§ 14, 16, 15 Abs. 6 TzBfG). Die Unwirksamkeit musst Du allerdings innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende gerichtlich geltend machen.

Kann ein befristeter Arbeitsvertrag wegen Krankheit gekündigt werden?

Nur, wenn der Vertrag eine ordentliche Kündigung überhaupt zulässt. Dann gelten die normalen Regeln: In den ersten sechs Monaten greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht, danach muss auch eine krankheitsbedingte Kündigung nach § 1 KSchG sozial gerechtfertigt sein. Ohne Kündigungsklausel bleibt nur die fristlose Kündigung, die wegen Krankheit nur in Extremfällen in Betracht kommt.

Muss eine Befristung begründet werden?

Den Grund muss der Vertrag in der Regel nicht nennen. Schriftlich festgehalten werden muss nach § 14 Abs. 4 TzBfG nur die Befristung selbst. Bei einer Zweckbefristung muss aber der Zweck erkennbar sein, sonst weiß niemand, wann der Vertrag endet. Im Streitfall muss der Arbeitgeber darlegen, dass ein Sachgrund vorlag oder die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung erfüllt waren.

Wie lange darf ein befristeter Arbeitsvertrag maximal dauern?

Ohne Sachgrund zwei Jahre, bei Unternehmensneugründungen vier Jahre und bei Beschäftigten ab 52 Jahren nach mindestens vier Monaten Beschäftigungslosigkeit fünf Jahre (§ 14 Abs. 2, 2a, 3 TzBfG). Mit Sachgrund nennt das Gesetz keine Höchstdauer. Für die Wissenschaft gilt zusätzlich das Wissenschaftszeitvertragsgesetz mit eigenen Grenzen.

Was passiert, wenn der Vertrag in der Elternzeit ausläuft?

Er endet trotzdem zum vereinbarten Datum. Der Sonderkündigungsschutz nach § 18 BEEG schützt nur vor Kündigungen, nicht vor dem Auslaufen einer wirksamen Befristung. Eine Verlängerung ergibt sich daraus nicht. Ausnahmen kann es nur geben, wenn der Vertrag selbst oder ein Tarifvertrag etwas anderes regelt, etwa für bestimmte Bereiche des öffentlichen Dienstes.

Ist ein befristeter Arbeitsvertrag eine Festanstellung?

Rechtlich ist er eine reguläre Beschäftigung mit allen Arbeitnehmerrechten. Du hast Anspruch auf Urlaub, Entgeltfortzahlung und Mindestlohn wie unbefristet Beschäftigte. § 4 Abs. 2 TzBfG verbietet es sogar, befristet Beschäftigte wegen der Befristung schlechter zu behandeln. Umgangssprachlich meint Festanstellung oft aber nur den unbefristeten Vertrag.

Kann ich einen befristeten Vertrag vorzeitig selbst kündigen?

Nur, wenn der Vertrag oder ein Tarifvertrag die ordentliche Kündigung erlaubt (§ 15 Abs. 4 TzBfG). Fehlt eine Regel, bist Du bis zum Ende gebunden, es sei denn, ein wichtiger Grund rechtfertigt eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB. Praktisch lässt sich oft ein Aufhebungsvertrag vereinbaren. Der kann beim Arbeitslosengeld aber eine Sperrzeit auslösen.

Wann muss ich mich bei Vertragsende arbeitsuchend melden?

Spätestens drei Monate vor dem Ende. So verlangt es § 38 Abs. 1 SGB III für die Meldung bei der Agentur für Arbeit. Erfährst Du später als drei Monate vorher davon, hast Du drei Tage Zeit. Die Pflicht gilt auch, wenn der Arbeitgeber eine Verlängerung in Aussicht stellt. Eine verspätete Meldung kann eine Sperrzeit von einer Woche auslösen.

Quellen

  1. § 14 TzBfG Zulässigkeit der Befristung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  2. § 15 TzBfG Ende des befristeten Arbeitsvertrages
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  3. § 17 TzBfG Anrufung des Arbeitsgerichts
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026
  4. BVerfG, Beschluss vom 06.06.2018, 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14
    UrteilBundesverfassungsgericht · abgerufen am 27.10.2026
  5. § 38 SGB III Arbeitsuchendmeldung
    GesetzBundesministerium der Justiz · abgerufen am 27.10.2026

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