Winterdienst durch Mieter
Kurz erklärt Winterdienst durch Mieter bedeutet, dass Mieter Schnee räumen und bei Glätte streuen, obwohl diese Pflicht zunächst den Vermieter trifft. Er schuldet nach § 535 Abs. 1 BGB einen sicheren Zugang zum Haus. Auf Mieter geht sie nur über eine klare Vereinbarung im Mietvertrag über; in Hamburg regelt § 31 HWG Umfang und Uhrzeiten auf Gehwegen.

Inhalt 4 Abschnitte
Winterdienst durch Mieter: Wer muss Schnee räumen, Mieter oder Vermieter?
Beim Winterdienst durch Mieter ist zunächst der Vermieter zuständig. Er muss Dir nach § 535 Abs. 1 BGB den Gebrauch der Wohnung und damit einen sicheren Zugang gewähren. Der Bundesgerichtshof leitet daraus ab, dass er die Wege auf dem Grundstück, vor allem vom Hauseingang bis zum öffentlichen Straßenraum, im Winter räumen und streuen muss (VIII ZR 255/16, Urteil vom 21.02.2018).
Am öffentlichen Gehweg endet diese Pflicht in der Regel an der Grundstücksgrenze, es sei denn, die Gemeinde hat den Winterdienst auf die Anlieger übertragen. Im Fall stürzte ein Mitbewohner auf einem schmalen ungeräumten Streifen des Münchner Gehwegs; die Revision blieb erfolglos. Ein paar Schritte bis zum geräumten Bereich seien auf eigenes Risiko zumutbar. Diese Pflicht gehört zur Instandhaltungspflicht des Vermieters im weiteren Sinn.
Wann ist Winterdienst durch Mieter Pflicht?
Nur wenn es vereinbart ist, etwa durch eine Regel im Mietvertrag oder in einer Hausordnung, die ausdrücklich Vertragsbestandteil ist. Ein späterer Aushang reicht für neue Pflichten nicht aus, denn Vertragspflichten entstehen nach § 311 Abs. 1 BGB nur durch Vereinbarung. Ähnlich läuft es bei der Treppenhausreinigung und der Gartenpflege im Mietrecht.
Auch nach der Übertragung muss der Vermieter kontrollieren, ob ordentlich geräumt wird; die Hamburger Umweltbehörde weist Anlieger, die andere beauftragen, ausdrücklich auf diese Überwachungspflicht hin. Ob Du bei Urlaub oder Krankheit eine Vertretung stellen musst, ergibt sich aus der Vereinbarung.
Welche Zeiten und Pflichten gelten in Hamburg?
In Hamburg sind die Anlieger für den Gehweg vor dem Grundstück zuständig, geregelt in den §§ 28, 31, 34 und 35 des Hamburgischen Wegegesetzes. Zu räumen ist ein für Fußgänger ausreichender Streifen, mindestens 1 Meter breit, Treppen in voller Breite, an Ecken bis zum Fahrbahnrand.
Schnee ist unverzüglich nach Ende des Schneefalls zu räumen, Glätte sofort abzustreuen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus, gilt bis 8.30 Uhr des Folgetags, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr (§ 31 Abs. 3 HWG). Gestreut wird mit abstumpfenden Mitteln, Tausalz ist verboten. Bei mehreren Wohnungen muss im Hausflur stehen, wer verpflichtet ist (§ 35 HWG). Verstöße sind nach § 72 HWG ordnungswidrig; weitere Hamburger Regeln bündelt Mietrecht Hamburg.
Darf der Vermieter die Kosten auf Dich umlegen?
Beauftragt der Vermieter einen Winterdienst, kann er die Kosten nur umlegen, wenn der Mietvertrag die Umlage der Betriebskosten vereinbart (§ 556 Abs. 1 BGB). In Betracht kommen nach § 2 BetrKV die Straßenreinigung einschließlich nicht öffentlicher Maßnahmen (Nr. 8) oder Hausmeisterkosten (Nr. 14).
Räumst Du selbst, darf derselbe Aufwand beim Winterdienst durch Mieter nicht zusätzlich abgerechnet werden. Stürzt jemand, weil der Verpflichtete nicht gestreut hat, drohen Schadensersatz und Schmerzensgeld nach § 823 Abs. 1 BGB.
Das Wichtigste in Kürze
- Ohne Vereinbarung muss der Vermieter die Wege auf dem Grundstück räumen und streuen (§ 535 Abs. 1 BGB, BGH VIII ZR 255/16).
- Am öffentlichen Gehweg endet die Pflicht in der Regel an der Grundstücksgrenze, außer die Gemeinde hat den Winterdienst den Anliegern übertragen.
- Auf Mieter geht der Winterdienst nur über eine Vereinbarung im Mietvertrag oder einer einbezogenen Hausordnung über.
- In Hamburg ist nach Schneefall ab 20 Uhr bis 8.30 Uhr des Folgetags zu räumen, sonn- und feiertags bis 9.30 Uhr (§ 31 Abs. 3 HWG).
- Kosten eines beauftragten Dienstes sind nur umlagefähig, wenn der Vertrag die Umlage nach § 556 Abs. 1 BGB vorsieht.
Häufige Fragen (10)
Gehört Winterdienst durch Mieter zu den Mieterpflichten?
Nur wenn es im Mietvertrag oder in einer Hausordnung steht, die Teil des Vertrags ist. Ohne eine solche Vereinbarung bleibt der Winterdienst Sache des Vermieters, weil er Dir nach § 535 Abs. 1 BGB einen sicheren Zugang schuldet. Eine bloße Mitteilung oder ein neuer Aushang im Treppenhaus begründet keine neue Pflicht. Prüfe deshalb beim Winterdienst durch Mieter zuerst Deinen Vertrag und die Anlagen.
Kann Winterdienst durch Mieter im Mietvertrag vereinbart werden?
Ja, durch Vereinbarung im Mietvertrag. Die Regel sollte klar sagen, welche Flächen betroffen sind und wie sich mehrere Mieter abwechseln. Mit der Übertragung wird der Vermieter nicht völlig frei: Er muss kontrollieren, ob der Winterdienst tatsächlich erledigt wird. Ist die Klausel unklar, gehen Zweifel bei Formularverträgen nach § 305c Abs. 2 BGB zulasten des Vermieters.
Wann muss der Mieter morgens Schnee räumen?
Die Uhrzeiten ergeben sich aus dem Landes- oder Ortsrecht. In Hamburg muss Schnee unverzüglich nach dem Ende des Schneefalls geräumt werden. Fällt der Schnee nach 20 Uhr oder dauert er darüber hinaus, ist bis 8.30 Uhr des Folgetags zu räumen, an Sonn- und Feiertagen bis 9.30 Uhr (§ 31 Abs. 3 HWG). Andere Städte haben eigene Satzungen mit abweichenden Zeiten.
Wer haftet bei Winterdienst durch Mieter, wenn jemand vor dem Haus ausrutscht?
Haften kann, wer die Räum- und Streupflicht verletzt hat. Ist der Winterdienst wirksam auf Dich übertragen, kommt eine Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB für Schadensersatz und Schmerzensgeld in Betracht. Der Vermieter kann daneben haften, wenn er seine Kontrollpflicht vernachlässigt hat. Ob eine Privathaftpflichtversicherung einspringt, richtet sich nach Deinem Vertrag. Den Ausgang bestimmt der Einzelfall.
Muss ich als Mieter auch den öffentlichen Gehweg räumen?
Nur wenn die Pflicht für den Gehweg auf die Anlieger übertragen ist und der Vermieter sie vertraglich an Dich weitergegeben hat. In Hamburg sind die Anlieger nach § 31 HWG für den Gehweg vor ihrem Grundstück zuständig. Der Vermieter selbst muss nach BGH VIII ZR 255/16 ohne eine solche Übertragung in der Regel nicht über die Grundstücksgrenze hinaus räumen.
Was gilt bei Winterdienst durch Mieter, wenn ich krank oder im Urlaub bin?
Dann muss der Winterdienst trotzdem erledigt werden. Ob Du selbst für eine Vertretung sorgen musst, hängt von der Vereinbarung im Mietvertrag ab. Das Hamburgische Wegegesetz verlangt von den Anliegern in § 34 ausdrücklich, eine geeignete Person zu beauftragen, wenn sie etwa wegen Krankheit oder Alter nicht räumen können. Sprich eine Vertretung möglichst frühzeitig mit Nachbarn oder dem Vermieter ab.
Darf der Vermieter die Kosten für den Winterdienst umlegen?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage von Betriebskosten vereinbart und die Kosten zu einer Position der Betriebskostenverordnung passen. Infrage kommen die Straßenreinigung mit nicht öffentlichen Maßnahmen nach § 2 Nr. 8 BetrKV oder Hauswartkosten nach § 2 Nr. 14 BetrKV. Erledigst Du den Winterdienst selbst, dürfen dafür nicht zusätzlich Kosten eines Dienstleisters abgerechnet werden.
Ist Streusalz in Hamburg erlaubt?
Nein, nicht auf Gehwegen. Nach § 31 Abs. 2 HWG ist bei Glätte mit abstumpfenden Mitteln wie Sand oder Splitt zu streuen, wenn nötig wiederholt. Tausalz und tausalzhaltige Mittel dürfen Anlieger nicht verwenden. Die Stadtreinigung darf Tausalz nach § 28 Abs. 3 HWG nur auf Fahrbahnen und dort möglichst sparsam einsetzen.
Kann ich den Winterdienst steuerlich absetzen?
Unter Umständen ja. Für haushaltsnahe Dienstleistungen ermäßigt sich die Einkommensteuer nach § 35a Abs. 2 EStG auf Antrag um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens um 4.000 Euro. Voraussetzung ist nach § 35a Abs. 5 EStG unter anderem eine Rechnung und die Zahlung auf ein Konto des Leistenden. Ob anteilige Kosten aus Deiner Nebenkostenabrechnung anerkannt werden, entscheidet das Finanzamt im Einzelfall.
Wie breit muss der Gehweg geräumt werden?
In Hamburg in der für Fußgänger erforderlichen Breite, mindestens aber 1 Meter (§ 31 Abs. 1 HWG). Treppen sind in voller Breite zu räumen. Bei Eckgrundstücken reicht die Pflicht bis an den Fahrbahnrand der kreuzenden oder einmündenden Straße, bei Fußgängerüberwegen ebenfalls bis zur Fahrbahn. Den Schnee musst Du am Rand so anhäufen, dass der Verkehr nicht behindert wird.
Quellen
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